Hallo,
folgendes Problem: Privater Verkäufer hat eine Sache im Internetauktionshaus versteigert. Nach Ende der Versteigerung bekommt der Verkäufer folgende Mail:
quote:<hr size=1 noshade>Es tut mir sehr leid Ihnen mitteilen zu müssen das wir nicht in der Lage sind dieses Produkt zu kaufen. Mein 14 jähriger Sohn ist gerade mit Ihrem E-Mail zu mir gekommen und hat gesagt das er das ersteigert hat.
Ich bin allein erziehende Mutter und zur Zeit arbeitslos. Ich kann mir so etwas ehrlich nicht leisten. Ich kann mir nicht erklären warum mein Sohn so etwas macht. Ich bitte Sie das zu verstehen. Ich weiß das das für Sie sehr unangenehm ist, aber ich bin finanziell überhaupt nicht in der Lage. Ich habe nicht einmal ein Auto wo ich das benutzen könnte. Ich hoffe Sie können Mich verstehen. <hr size=1 noshade>
Daraufhin hat der Verkäufer folgendes geantwortet:
quote:<hr size=1 noshade>Punkt 1 : Das Gebot wurde bereits am 12.03.2009 abgegeben. Wenn es sich um ein Versehen handeln würden,hätten Sie noch genug Zeit gehabt das Gebot zurückzuziehen
Punkt 2: Der angemeldete Käufer bei Ebay ist Stefan Lintsche (ich nehme mal an Ihr Mann)
Punkt 3: Zwischen uns ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag entstanden Nach §433 BGB sind dadurch folgende Pflichten entstanden:
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
<hr size=1 noshade>
Was kann der Verkäufer tun?? Angeblich wurder der Kauf ja von dem 14 jährigen Sohn getätigt. Kann man sich überhaupt als 14 jähriger bei EBay registrieren??