Auktion XY Samsung Handy (Beispiel)

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
help.at.ebay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion XY Samsung Handy (Beispiel)

Nehmen wir folgendes an:

Ein Anbieter stellt ein Handy auf ebay ein, welches er NUR auf Ladefunktion geprüft hat (aus welchen Gründen auch immer) und dies steht auch im Angebot. Der Anbieter würde auch Preisvorschläge akzeptieren.
Bieter R. macht einen Vorschlag über 200 €, dieser wird akzeptiert. Im Anschluß kommt R. um die Ecke, behauptet, dass das Gerät einen Wasserschaden hat, dies und das - er lässt das Gerät öffnen oder öffnet es selbst und die Bilder zeigen, dass ein Wasserschaden vorherrscht, welcher vom Anbieter nicht entdeckt wurde.
Im Angebot steht auch, dass das Handy in gutem OPTISCHEN Zustand ist, da die Technik nicht geprüft wurde, nur die Ladefunktion.
Nun fordert Bieter R. eine volle Rückerstattung samt 40 € Aufwandsentschädigung und Porto - obwohl Anbieter sagte, er schaue das Problem kostenfrei an und stellt auch das Versandlabel.
Nun meine Frage muss der Anbieter das Handy zurücknehmen?
Muss der Anbieter das Geld rückerstatten?
Muss der Bieter nicht genau lesen?
Ist es nicht offensichtlich, dass das Handy nur kurz getestet wurde?
Der Preis lag 150 € unter dem eigentlich Wert - eines tadellos funktionierendem Handys.

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von help.at.ebay):
Ein Anbieter
Privat oder gewerblich? (Ich gehe in meiner Antwort von privat aus)

Zitat (von help.at.ebay):
dass ein Wasserschaden vorherrscht, welcher vom Anbieter nicht entdeckt wurde.
Die Frage ist, ob der Wasserschaden bei Gefahrenübergang vorlag und der K dies beweisen kann. Wenn nicht Kommunikation mit Käufer einstellen - Sein Handy sein Problem..

Zitat (von help.at.ebay):
Muss der Anbieter das Geld rückerstatten?
Nach jetzigem Stand nicht.

Zitat (von help.at.ebay):
Muss der Bieter nicht genau lesen?
Doch, aber er kann erwarten, dass ein Handy voll funktionsfähig ist, wenn die Beschreibung nichts anderes hergibt. Daran ändern auch so Formulierungen wie "NUR auf Ladefunktion geprüft" nichts.

Zitat (von help.at.ebay):
Ist es nicht offensichtlich, dass das Handy nur kurz getestet wurde?


Zitat (von help.at.ebay):
Der Preis lag 150 € unter dem eigentlich Wert - eines tadellos funktionierendem Handys.
Irrelevant

--

Ich sehe das Hauptproblem beim Anbieter der meint den größten Schrott loszuwerden zu können in dem er dem Käufer eine Überraschungsbox schickt, nach dem Motto: "Kann funktionieren, muss aber nicht. Dein Risiko das herauszufinden."

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
help.at.ebay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von help.at.ebay):
Ein Anbieter
Privat oder gewerblich? (Ich gehe in meiner Antwort von privat aus)

Zitat (von help.at.ebay):
dass ein Wasserschaden vorherrscht, welcher vom Anbieter nicht entdeckt wurde.
Die Frage ist, ob der Wasserschaden bei Gefahrenübergang vorlag und der K dies beweisen kann. Wenn nicht Kommunikation mit Käufer einstellen - Sein Handy sein Problem..

Zitat (von help.at.ebay):
Muss der Anbieter das Geld rückerstatten?
Nach jetzigem Stand nicht.

Zitat (von help.at.ebay):
Muss der Bieter nicht genau lesen?
Doch, aber er kann erwarten, dass ein Handy voll funktionsfähig ist, wenn die Beschreibung nichts anderes hergibt. Daran ändern auch so Formulierungen wie "NUR auf Ladefunktion geprüft" nichts.

Zitat (von help.at.ebay):
Ist es nicht offensichtlich, dass das Handy nur kurz getestet wurde?


Zitat (von help.at.ebay):
Der Preis lag 150 € unter dem eigentlich Wert - eines tadellos funktionierendem Handys.
Irrelevant

--

Ich sehe das Hauptproblem beim Anbieter der meint den größten Schrott loszuwerden zu können in dem er dem Käufer eine Überraschungsbox schickt, nach dem Motto: "Kann funktionieren, muss aber nicht. Dein Risiko das herauszufinden."


Okay, und wie beweist man einen Wasserschaden, also dass der schon länger vorlag?
Und wenn man das Handy nicht testen kann, Anbieter sagte keine Zeit.

Sie schreiben sein Handy- sein Problem, wenn man aber nun annimmt, der Wasserschaden ist bewiesenermaßen schon länger und der Anbieter wusste dies aber nicht, was macht man dann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von help.at.ebay):
Okay, und wie beweist man einen Wasserschaden, also dass der schon länger vorlag?
Gutachter. Der Käufer trägt hierbei das Kostenrisiko.

Zitat (von help.at.ebay):
Und wenn man das Handy nicht testen kann, Anbieter sagte keine Zeit.
Es besteht keine Verpflichtung zum Testen - daraus entwächst aber eine Erwartung und damit eine konkludent zugesicherte Eigenschaft.
Wenn es nicht als defekt deklariert ist, so hat es zu funktionieren.

Zitat (von help.at.ebay):
Sie schreiben sein Handy- sein Problem, wenn man aber nun annimmt, der Wasserschaden ist bewiesenermaßen schon länger und der Anbieter wusste dies aber nicht, was macht man dann?
Bei einem Privatanbieter der einen Gewährleistungsausschluss verwendet hat und keine arglistige Täuschung bewiesen werden kann bleibe ich bei der Meinung, dass es das Handy des K und damit sein Problem ist.
Sollte keiner vorhanden sein, so muss der VK nachbessern oder wird schadensersatzpflichtig.

-- Editiert von radfahrer999 am 17.05.2017 11:30

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von help.at.ebay):
was macht man dann?


Erstmal die gestellten Fragen beantworten.


Zitat (von radfahrer999):
Privat oder gewerblich?
Zitat (von help.at.ebay):
der Wasserschaden ist bewiesenermaßen schon länger und der Anbieter wusste dies aber nicht



Das wäre dann z.B. beim gewerblichen VK irrelevant.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
help.at.ebay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von help.at.ebay):
was macht man dann?


Erstmal die gestellten Fragen beantworten.


Zitat (von radfahrer999):
Privat oder gewerblich?
Zitat (von help.at.ebay):
der Wasserschaden ist bewiesenermaßen schon länger und der Anbieter wusste dies aber nicht



Das wäre dann z.B. beim gewerblichen VK irrelevant.


gruß charly


Der VK ist nehmen wir an, gewerblich.

Wie schaut es mit Fristen aus (Nachbesserungen etc.)?

Wie meinen Sie das, dass der Wasserschaden bei gewerbl. irrelevant ist?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von help.at.ebay):
Der VK ist nehmen wir an, gewerblich.
Na toll :zoff:

Zitat (von help.at.ebay):
Wie meinen Sie das, dass der Wasserschaden bei gewerbl. irrelevant ist?
Weil es eine Beweislastumkehr gibt. Der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass der Wasserschaden vom K verursacht wurde.
Kann er das nicht ist davon auszugehen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Rechte aus der Sachmängelhaftung.
Neulieferung oder Nachbesserung - Die Wahl obliegt in erster Instanz dem Käufer

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von help.at.ebay):
Der VK ist nehmen wir an, gewerblich.


Und dafür hat sich radfahrer jetzt nen Wolf geschrieben.

Zitat (von help.at.ebay):
Wie meinen Sie das, dass der Wasserschaden bei gewerbl. irrelevant ist?


Ein gewerblicher kann die Sachmangelhaftung nicht ausschließen oder umgehen.
Schwammige Formulierungen wie "Technik nicht geprüft etc" geht in der Regel zu seinen Lasten.
Die Ware muß frei von Sachmängeln sein oder der Mangel muß explizit benannt werden.


Zitat (von help.at.ebay):
Wie schaut es mit Fristen aus (Nachbesserungen etc.)?



Der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
help.at.ebay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

VIELEN DANK VOR ALLEM AN RADFAHRER UND ENTSCHULDIGUNG FÜR DIE MANGELHAFTE KOMMUNIKATION!
Das schafft nun Klarheit.
Ich wünsche euch allen einen schönen Tag. Eine Sache habe ich zwar noch, aber das gehört in ein anderes Forum, als in Zukunft ist darauf zu achten, ob der VK gewerbl./privat ist, merke ich mir.

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