moin zusammen,
wenn ich etwas versteigere und aus grund x möchte ich es nicht mehr loswerden weil sich gewisse umstände ergeben haben. die auktion läuft noch knapp 2 tage, 3 gebote wurden getätigt und zig beobachter sind auch vorhanden.
gibt es einen weg die sache rechtlich sauber zu beenden? einfach so beenden kommt nicht gut wenn ein streithammel geboten hat.
mir kam der gedanke die letzten bieter zu löschen? wäre das dann eine sichere methode?
nochmal: es geht nicht darum das zuwenig geld geboten wurde!
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Im ewigen Gedenken."
Auktion abbrechen...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo,
einzig rechtlich sichere Methode:
Nen Kumpel anrufen, der soll z.B. 10.000 Euro bieten und dann sauber beenden oder auslaufen lassen(dann kommen aber noch die Gebühren drauf).
Denn einen Bieter zu löschen ist sehr unsauber.
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
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aha... wichtig ist es mir das es rechtlich sauber ist. ob das nun moralisch sauber ist, das ist egal. will nur nicht wegen paar euros ein hin und her mit anwalt usw... manche habe ja kein anderes hobby...
was kann den passieren wenn ich bieter 123 einfach kicke, den nächsten auch kicke usw und dann die auktion einfach überarbeite bzw wenn das nicht gehen sollte , einfach rausnehme und fertig.
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Im ewigen Gedenken."
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quote:
mir kam der gedanke die letzten bieter zu löschen? wäre das dann eine sichere methode?
Du kannst auf diese Weise nicht die Auktion rechtswirksam beenden. Es kommt immer ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande.
Es gibt nur eine sichere Methode: Jemand aus dem Bekanntenkreis bieten lassen. Er muss das höchste Gebot haben, es sollte reichlich bemessen sein, keiner sollte es noch überbieten können. Dann entweder an den Höchstbietenden (Bekannten) verkaufen, dass ist die beste Möglichkeit = Auktion vorzeitig beenden mit der Option Verkauf an den Höchstbieter.
Man kann auch alle Gebote streichen und dann die Auktion beenden. Hier besteht aber die Gefahr, dass man einige Zeit (wo man mit den Streichungen und mit dem Beenden beschäftigt ist) keine Kontrolle über die Auktion hat. Man ist ja eingeloggt und sieht nicht, was passiert.
Wenn genau in dieser Phase, wo man den letzten Bieter (mit dem geringsten Gebot also) streicht, noch einer kurzfristig bietet, kriegt man das nicht mit. Die Auktion läuft ja weiter, während man selbst beschäftigt ist. Man hat dann die Auktion zum MIndestgebot EUR 1,00 beendet und hat einen Käufer, mit dem ja gar nicht gerechnet hat. Also Vorsicht!
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quote:
was kann den passieren wenn ich bieter 123 einfach kicke, den nächsten auch kicke usw und dann die auktion einfach überarbeite bzw wenn das nicht gehen sollte , einfach rausnehme und fertig.
Dann hast du rechtswirksam an den Höchstbietenden verkauft.
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hmmmmm... mist aber auch...
also morgen früh kollega anrufen, biete mal ein tausender und fertig. dann kauf rückabwickeln zwecks gebühren und ende im gelände....
schade , dachte es wäre einfacher. hatte es sonst so immer getan, aber seidem ich hier so mitlese, wundere ich mich das bisher noch nix passiert ist. hatte da wohl glück und keinen streithammel der wegen 10€ gott und die welt in bewegung setzt... aber solche armseligen gibt es ja zuhaufe...danke aber bogus...
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Im ewigen Gedenken."
Man kann auch alle Gebote streichen und dann die Auktion beenden. Hier besteht aber die Gefahr, dass man einige Zeit (wo man mit den Streichungen und mit dem Beenden beschäftigt ist) keine Kontrolle über die Auktion hat. Man ist ja eingeloggt und sieht nicht, was passiert.
Wenn genau in dieser Phase, wo man den letzten Bieter (mit dem geringsten Gebot also) streicht, noch einer kurzfristig bietet, kriegt man das nicht mit. Die Auktion läuft ja weiter, während man selbst beschäftigt ist. Man hat dann die Auktion zum MIndestgebot EUR 1,00 beendet und hat einen Käufer, mit dem ja gar nicht gerechnet hat. Also Vorsicht!
@bogus
seit einiger Zeit geht das mit einem Klick, die Gefahr besteht also nicht mehr.
Man wählt die Option "Angebot beenden" und wählt dann im nächsten Schritt aus, ob man a) an den Höchstbietenden verkaufen möchte oder b) alle Gebote streichen möchte.
Das früher notwendige Streichen jedes einzelnen Gebotes enfällt.
Nichtsdestotrotz sollte der "Bieterfreund" aber einen "sicheren" hohen Betrag eingeben.
@zensurursula
Es ist einfach - und der einzige Weg, ohne rechtliche Folgen aus der Sache rauszukommen.
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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"
-- Editiert am 28.04.2010 23:19
@Zensursula
Also ich lese ja meistens hier nur mit und ich habe sicher für beide Seiten Verständnis, sowohl Käufer als Verkäufer bei Ebay...
Aber nach dem Studium Ihrer Beiträge werden Sie mir zunehmend unsympathischer bedingt durch Ausdruck aber auch durch den Charakter, auf den sich durch Ihre Beiträge schliessen lässt.
Geht es mir nur alleine so ?
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mein charakter ist schon ganz passabel. ich mache älteren platz, grüße freundlich im supermarkt und wo man noch grüßen kann. ich bin der gerade typ. ich nenne dinge beim namen. ich muß nicht fein rumreden wenn es nicht meine natur ist. ich liebe das stück fleisch auf dem grill mit einer flasche bier dazu und nicht das spiesschen mit irgendein 50€ wein. ich mag die klare einigung und nicht wenn wegen 21,56€ anwalt und co eingeschaltet werden. ich mag den direkten augenkontakt den ich bin immernoch der meinung das man über alles auge in auge bereden kann und beide eine einigung finden kann. aber heute wird gleich ein anwalt eingeschaltet um bloß nicht 1€ irgendwo als verlust abzuschreiben. dafür darf der andere dann 80€ zahlen( grob gepeilt) oder was auch immer.
wo ich herkomme gilt noch der handschlag bei einer zusage und geliehenes wird zurück gegeben. ich komme aus einer arbeiterfamilie die bei null angefangen hat und sich zum mittelständischen wohlstand hochgearbeitet hat. da kommt so ein hannes wie du und fragt in die runde ob es noch andere gibt die mich unsympatisch finden. ich dutze jeden und alles. jahrelange arbeitsverhältbnisse in schwedischen unternehmen haben mir gezeigt das ein spiessiges sie vollkommen überholt sind. mit dem du wir keinem unrecht getan. klar findet sich auch immer ein paar die mit meinen umgang nicht zufrieden sind, aber es finden sich genausoviel leute die mit dem gegenteil nicht klarkommen. ausserdem sind schreiben und realität meilenweite unterschiede.
aber ich denke du gehörst zu den kandidaten wie die eine anwohnerin am strassenende bei mir. ich wohne ländlich und kurz nach meinem haus ist erstmal auf ca 200m nur feld dann ein haus. da fahre ich gemütlich mit 33 kmh lang und sehe vor ihrem haus ein freilaufenden kleinen hund. ich fahre langsam ran mit dem unbeschreiblichen tempo von 33kmh in der 30er zone und bremse 3m vor dem hund weil der da einfach nur dumm rumstand und nicht ging... da bläft mich das blondchen von hundemama an und schreit : HIER IST TEMPO 30
ich fenster runter, sonnenbrille ab... blondchen, hier herrscht hundeanleinpflicht,tempo 30 hatte ich drauf. mal davon abgesehen das sie die 3 kmh eh nicht erkannt hat. der mund blieb offen, ich sonnenbrille auf, fenster hoch und weiter meines weges gejuckelt. das war auch so ein typischer querolantenfall die sich wegen irgendwas aufregen wo es nichts zum aufregen gibt.
also, du bist du, ich bin ich, gefalle ich dir nicht und haste du schmerzen meine äusserungen zu lesen dann lass es. ich will keine klage bekommen weil du augenkrebs bekommen hast. selbst alle unsere dozenten dutzen ihre schüler.
in dem sinne, auch dir einen schönen abend oder guten morgen, je nachdem wann du das hier lesen solltest.
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Im ewigen Gedenken."
@zensursula
nochmal zum Thema zurück
hat es denn nun geklappt mit dem Beenden?
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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"
Auch wenn der Anbieter alle Gebote streicht, so kommt ein Kaufvertrag mit demjenigen "gestrichenen" Bieter zustande, der das höchste Gebot all derjenigen "gestrichenen" Bieter abgegeben hatte, die mit der Gebotsstreichung nicht einverstanden waren!
Irgendwie habe ich mit deiner Formulierung Probleme.
Ein Kaufvertrag kommt mit dem zum Zeitpunkt der Gebotsstreichungen und Angebotsbeendigung NUR
mit dem Höchstbietenden zustande - und sonst mit keinem.
Ob der Höchstbietende dann auf Einhaltung des Kaufvertrages verzichtet oder nicht, ist m.E. völlig unerheblich.
Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, an einen unterlegenen Bieter zu verkaufen, nur weil der KV mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommt.
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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"
Das ist so nicht ganz richtig, Tini.
Wenn das Gebot des Höchstbietenden gestrichen wird, *kann* der Kaufvertrag mit dem nächsthöchsten Bieter zustande kommen, wenn dieser damit einverstanden ist (ansonsten wäre nach Streichung des Höchstgebots für die Bieter ja völlig in der Luft, ob die Auktion am Ende zu einem wirksamen Kaufvertrag wird oder nicht, wovon sollte das abhängen, ob noch mal jemand höher bietet?).
Wird das Gebot des Zweithöchsten ebenfalls gestrichen, geht das nach unten weiter.
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Kann mir nicht vorstellen, dass es so gemeint ist.
Auch wenn der Anbieter alle Gebote streicht, so kommt ein Kaufvertrag mit demjenigen "gestrichenen" Bieter zustande, der das höchste Gebot all derjenigen "gestrichenen" Bieter abgegeben hatte, die mit der Gebotsstreichung nicht einverstanden waren!
Der letzte war ja einverstanden, so war es geplant und abgesprochen...
Jetzt wissen wir ja, dass Mirk zwischen manipulierten und nicht-manipulierten Geboten unterscheidet.
http://www.123recht.net/hochbieten-bei-ebay-__f194831.html
http://www.123recht.net/Kaufr%C3%BCcktritt-nach-k%C3%BCstlichem-Hochbieten-__f197651.html
Es ist ein WIRKSAMER Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbieter zustandegekommen. Allerdings nur in Höhe des letzten, vom Anbieter nicht durch "gegen Treu und Glauben" verstoßende Manipulationen der Bietagenten-Funktion per nutzungsvertragswidriger Selbstgebote manipulierten Gebotsbetrags!
Wenn man sich dieser Meinung anschließt, ist es ja praktisch hier eine Parallele.
Auch hier haben wir es mit einer Art Scheingebot zu tun, dass nur den Zweck hat, die Auktion beenden zu können, ohne an den verkaufen zu müssen, der das letzte unmanipulierte Gebot abgegeben hat.
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-- Editiert am 30.04.2010 12:42
Interessante Diskussion
@timetrial
hier wird nicht "von oben nach unten" ein Gebot nach dem anderen gestrichen, sondern hier wird das Angebot beendet, bei GLEICHZEITIGER Streichung aller Gebote auf einmal; eine Sache von insgesamt einem Bruchteil einer Sekund (1 Klick).
Das andere ist für mich ein Äpfel-Birnen-Vergleich.
Eine Shill-Bidding Situation kann man nicht mit der Situation einer vorzeitigen Beendigung vergleichen.
und dann wäre da noch die Nachweis-Situation.
Die ist so gut wie unmöglich bei einer vorzeitigen Beendigung.
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Und noch ein Aspekt:
Kein Verkäufer ist verpflichtet, seinem Ware dem Zweithöchstbietenden zu verkaufen, nur weil der Deal mit dem Höchstbietenden platzt - genauso wenig, wie ein Käufer noch zur Abnahme verpflichtet ist, weil ein höheres Gebot eines anderen gstrichen oder zurückgezogen wurde.
Aber das ist eigentlich wieder ein anderes Thema...
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