Guten Tag,
und zwar hab ich folgendes Problem mit einem käufer auf ebay. ich hatte schuhe zum bieten bei ebay drin, und hatte die schuhe als "gebraucht" eingestellt. habe auf schäden auf der schuhsole aufmerksam gemacht, da diese leicht verrutscht war, ansonsten war der schuh wie neu. so nach ende der auktion habe ich erstmal 1 woche gewartet das der schuh bezahlt wird. nachdem ich den käufer darauf aufmerksam gemacht habe, hat er dann doch mit paypal "bezahlt" da stand dann immer das das geld noch nicht bei mir ist weil es noch in bearbeitung ist und ich deshalb noch keine ware verschicken soll. nach einer weiteren woche war immernoch kein geldeingang zu verzeichnen. also gab ich dem käufer meine bankdaten weil es angeblich probleme mit paypal gäbe, er bat mich auserdem noch die ebay auktion abzubrechen, da er ja jetzt per banküberweisung zahlen würde, und es sonst eine verzeichnung in seinem konto gäbe wegen nicht bezahlten artikel. das habe ich dann auch gemacht, und die auktion wurde abgebrochen. dazu muss ich sagen das ich bis zu diesem punkt glaubte sowieso kein geld mehr zu kriegen, und anstatt mich rumzuärgern hab ichs abgebrochen. dann nach mehr maligen anschreiben, hab ich dann doch das geld erhalten, und hab am selben tag noch die schuhe abgeschickt. diese kamen dan am nächsten tag beim käufer an. und 1 tag später bekomm ich eine nachricht, das die schuhe angeblich beschädig sind zitat: "Wie wir fest-
stellen mußten, ist der Leoprint beschädigt. Durch ein Gutachten eines ortsansäsigen Schuster wurde festgestellt, das das Gelenk bzw. die innere Feder am rechten Schuh durch umknicken beschädigt wurde. Eine Reparatur ist ausgeschlossen."
darauf hin habe ich geschrieben der käufer soll mir doch ein foto von dem was beschädigt ist schicken. und das alles in ordnung war als ich den artikel abgeschickt habe.
daraufhin hat der käufer geschrieben das dies nicht möglich sei, und was die diskussion der angelegenheit soll, auserdem hat der käufer mir noch mit rechtlichen schritten gedroht.
zitat: "Nach Eingang
des Betrages werden wir Ihnen den Artikel zusenden. Zur Ab-wicklung der Angelegenheit setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 22-10.2012.Sollten Sie nicht oder nicht fristgerecht der Aufforderung nachkommen, werden wir ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten und darüber hinaus bei Ebay eine SperreIhrer Person durch setzen.Auch der strafrechtliche Aspekt ist relevant.
Wir hoffen, das es hierzu nicht kommen muß und erwarten Ihre fristgerechte Zahlung. Nehmen Sie auch bitte von Ausflüchtigen Fragen Abstand"
auserdem hat der käufer mir trotz abgebrocherner auktion noch eine negative bewertung geschrieben das ich beschädigte ware verkaufe, obwohl die "schäden" der schuhsohle in der artikel beschreibung standen und nichts anderes beschädigt gewesen war.
darauf hin habe ich darauf geantwortet der käufer solle mir doch bitte das gutachten schicken was er in der ersten mail erwähnt hatte zitat: "Durch ein Gutachten eines ortsansäsigen Schuster wurde festgestellt, das das Gelenk bzw. die innere Feder am rechten Schuh durch umknicken beschädigt wurde."
darauf hin habe ich eine antwort bekommen, in der stand ich solle da anrufen und habe einen namen, wohnort und eine telefonnummer erhalten. "Martins Schuh Reparatur
Westerland / Sylt"
die nummer möchte ich jetzt hier lieber nicht veröffentlichen da ich nicht weiss ob ich dies hier darf. jedenfalls hatte ich dan den namen und wohnort gegoggelt und nicht bei rausgefunden, als ich aber die telefonnr bei telefonbuch.de eingegeben hatte stand dort der name aber von privat also nichts mit schuh reparatur. was ich sehr seltsam finde, den ich denke der käufer hat mir wohl die nr. eines bekannten gegeben, der sich wohl als ein schuster ausgeben wollte.
nun weiss ich nicht was ich machen soll, den ich denke sie hat den schuh wohl kaputt gemacht, oder behauptet das nur. auserdem würde ich gerne wissen ob ich darauf eingehen muss, und der käufer was dagegen unter nehmen kann wenn ich nicht darauf eingehe, da die ebay auktion ja abgebrochen wurde.
Danke schonmal im vorraus.
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Auktion abgebrochen & auserhalb" von Ebay verkauft
quote:
und darüber hinaus bei Ebay eine SperreIhrer Person durch setzen
Grober Unfug. Genauso wie "strafrechtlicher Aspekt".
Genausowenig sind es ausflüchtige Fragen, um ein Foto oder das Gutachten zu bitten. Im Gegenteil: Das steht dir zu.
Wenn er diese Pflicht (also Foto usw.) nicht erfüllt, musst du davon ausgehen, dass der Schaden erfunden ist und selbst wenn er dann vor Gericht zieht, kannst du immer noch argumentieren, dass du das alles außergerichtlich klären wolltest, er dir aber nie das Gutachten oder ein Foto vorgelegt hat. Und er muss argumentieren, dass derjenige, den er da benannt hat, wirklich Schuster ist und Gtachten anfertigen darf. Dass man bei Google nichts findet, muss nichts bedeuten. er kann seine Werkstatt auch im Wohnhaus eingerichtet haben, ähnlich wie Änderungsschneider sehr oft im Wohnhaus ein Schneiderzimmer einrichten.
Wenn der Schaden so existiert, kommt drauf an, ob anzunehmen ist, dass A) mit der verschobenen Sohle nicht genau das beschrieben wurde (kenne ich mich nicht aus), B) der Schaden für dich erkennbar war und in deinen Verantwortungsbereich fällt (du bist Privatverkäufer und es war nicht als neu deklariert) und C) der Richter dir glaubt oder dem Gegenüber, was die Angaben zum Zustand angeht.
Evtl. kann man einen Fotofvergleich machen, also die von dir vorher angefertigten Fotos untersuchen ob sie Rückschlüsse zulassen, dass der Schuh vorher in Ordnung war. Ich weiss nicht, aber grobe Gewalteinwirkung oder ein grobes Umknicken, das müsste man ggf. schon sehen können oder nicht?
In jedem Fall kann es sein, selbst wenn du dir sicher bist, dass der Schaden so nicht existiert hat, dass du dann den Schaden (das sind dann die Gerichtskosten, Kosten für Rückversand) begleichen müsstest. Dann würde der Kauf rückabgewickelt.
Mir will zwar kein Grund einfallen, weshalb man absichtlich den Schuh zerstören wollte, denn über den Kaufpreis hinausgehend kann man nichts einfordern von dir. Aber das wird nun alles wilde Spekulation.
Hast du Zeugen für den Zustand der Schuhe bei Versand?
-- Editiert mepeisen am 20.10.2012 07:25
ne also soweit ich weiss, hätte der schuster wohl die schuhe aufschneiden müssen oder so um diesen schaden festzustellen.
ich habe nochmals darauf geantwortet und freundlich um ein schriftliches gutachten und fotos von dem angeblich beschädigten leoprint gebeten. darauf kam diese antwort.
"Wollen Sie nicht oder können Sie es nicht verstehen. Der Mangel befindet sich im inneren des Absatz und Fussbettes. Daher sind auch keine Fotos aussage relevant.
Wir sind es leid, mit Ihnen jegliche weitere Diskussion zuführen. Sie wollen sich Ihrer Verantwortung entziehen und suchen nur nach Ausflüchten um die Angelegenheit in die länge zuziehen. Wir beziehen uns auf unsere Mail vom 19-10-2012 und werden beim verstreichen der Frist umgehend alle rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Mit dem Ebay Kundenservice werden wir zugleich ein Telefonat führen noch heute führen."
darauf hin habe ich das hier geantwortet:
"Wie wir fest-stellen mußten, ist der Leoprint beschädigt. " hier haben sie behauptet das der leoprint beschädigt ist. deswegen schicken sie mir dazu ein foto, und ein gutachten des schusters. anders kann ich ihnen leider nicht helfen. ich hab die schuhe im "einwandfreien zustand" wie bei ebay beschrieben abgeschickt (die schuhsohle war nur verschoben) wenn sie nicht darauf laufen können und umknicken, ist das nicht mein problem. aber jetzt das geld zurück haben zu wollen, für einen schaden den sie verursacht haben, und mir dann auch noch keine nachweise darüber zukommen zu lassen, geht garnicht, den dann werde nehmlich ICH rechtliche schritte einleiten wegen betr***ersuchs. was mich ebenfalls interessieren würde wie der schuster den inneren schaden festgestellt haben soll, dann muss er ja die schuhe aufgeschnitten haben.
hiermit setze ich ihnen ebenfalls eine frist bis zum 24.10.2012 - schicken sie mir bis dahin die fotos und das gutachten, ansonsten hat die sache sowieso keine gültigkeit, auch nicht vor gericht, wenn sie nicht die entsprechenden nachweise vorlegen können. unter anderem habe ich auch noch mehrere zeugen die bestätigen können das an dem schuh nichts dran war.
also wenn ich bis dahin keine nachweise über den vorliegenden schaden habe, werde ich genauso rechtliche schritte wegen betrugsversuch einleiten.
ich bin es ebenso leid mit ihnen zu diskutieren. keine nachweise, keine weitere diskusion. ganz einfach."
ich hoffe wirklich das der käufer nur blöfft, denn wenn ich keine nachweise darüber kriege, kann ich wohl davon ausgehen, denke ich. ich hab ja schon etwas angst das er es ernst meint. aber das kann ja wohl nicht wahr sein das er den schuh kaputt macht oder wie auch immer, und dann das geld von mir zurück verlangt, für den schaden den er angerichtet hat, und dann noch sagt ich soll das geld überweisen und dann wird der schuh abgeschickt. wahrscheinlich wird er dann auchnoch behalten. also so ne unverschämtheit ...
mein freund hat sich die schuhe oberflächlich angesehen und meine mutter ebenfalls. aber laut des käufer bezieht sich der schaden ja innen drin. und das er das mit dem leoprint geschrieben hat, darauf geht er jetzt auch nicht mehr ein ....
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Schlimmstensfalls, also wenn es den Schaden gibt, ist die erste Hürde, dass der Richter feststellen müsste, dass der Schaden wirklich vor Kauf und nicht nachträglich entstand und dass er von dir bemerkt werden musste. Zweite Hürde ist, dass der Käufer vernünftig begründen muss, warum er kein Gutachten vorlegt, wenn er doch eines hat. Da geht es um Mitwirkungspflicht und Schadensminderungspflicht. Du hast ein Anrecht auf das bereits existierende Gutachten.
Also persönlich sehe ich, so wie der Käufer sich anstellt, schwarz für ihn, was Kostenerstattung angeht.
Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.
Ich würde nicht mehr viel schreiben, außer bestenfalls monoton "Sie haben geschrieben, dass ein Gutachten vorliegt. Ich weise wiederholt darauf hin, dass Sie dieses Gutachten bitte beispielsweise einscannen/kopieren und mir zuschicken, dann schaue ich es mir an."
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vielen dank erstmal für die antwort, hat mir sehr geholfen.
sie hatte nochmals geschrieben das sie nun nicht mehr bis zum frist ablauf wartet, und am montag, also heute direkt den anwalt einschalten wird. nun hab ich natürlich angst das sie es wirklich tut. dennoch habe ich ihr vorgestern noch geschrieben was sie im vorherigen post sagten. darauf hin kam keine antwort mehr. ich denke jetzt bleibt wohl nurnoch abwarten und hoffen.
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Nun, auch der Anwalt wird keinen grund haben, dir die einsicht in entsprechende Fotos und das angeblich vorliegende Gutachten zu verweigern. Selbst wenn die nun vor Gericht wandern, du bist nicht verpflichtet, nur auf Verdacht hin den Ausführungen der Käufer zu glauben, weil du Angst hast. Entsprechend also bitte entspannen.
Selbst wenn es wahr ist: Durch die Verweigerung, dir das alles vernünftig nachzuweisen, dir das Gutachten vorzulegen, haben die Käufer, wie oben angesprochen, gegen ihre Mitwirkungspflicht und Schadensminderungspflicht verstoßen.
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quote:
Durch die Verweigerung, dir das alles vernünftig nachzuweisen, dir das Gutachten vorzulegen, haben die Käufer, wie oben angesprochen, gegen ihre Mitwirkungspflicht und Schadensminderungspflicht verstoßen.
Nein; das würde nur dazu führen, daß sie auf den Prozeßkosten sitzen bleiben, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
Es ist hingegen *nicht* notwendig, als Kläger dem Beklagten seine Beweise vorab vorzulegen.
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Sagte ich eingangs ja (post #4, erster Absatz). Wenn der Schaden samt Gutachten so existiert, aber Einblick verweigert wird, kommt es ggf. zur Rückabwicklung. Mehr aber auch nicht.
Wenn ein Gutachten vorliegt, der einblick aber verweigert wird, dann sind alle weitere Maßnahmen des Käufers hinsichtlich Schadensminderungspflicht und Mitwirkungspflicht abzulehnen. Das ändert natürlich nichts am Schaden selbst und an der Nachweisbarkeit des Schadens.
Ob hier geblufft wird vom Käufer oder nicht, das mag mim Moment nur der Käufer beantworten. Bei Kaufverträgen zu bluffen hilft dem Käufer aber nicht.
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