Auktion falsch bezahlt

28. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Krio88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion falsch bezahlt

Folgendes Beispiel:

Ein Verkäufer verkauft ein Elektrogerät über ein online-Auktionshaus für 100 Euro. Dieses Auktionshaus nutzt eine neue Zahlungsabwicklung, nämlich dass der Betrag erst an das Auktionshaus überwiesen wird und anschließend erst nach 7 Tagen nach Versand des Artikels das Geld an den Verkäufer weiterleitet wird.
Allerdings:
Der Verkäufer gibt in seiner Auktion an, dass dem Käufer nach beendeter Auktion eine Mail mit Zahlungsinformationen zugeschickt werden. Darin befindet sich dann die normale Bankverbindung des Verkäufers (Die Zahlung soll praktisch nicht über die Auktionsplatform gehen sondern direkt an den Verkäufer wie früher).
TROTZDEM zahlt der Käufer dann den Betrag über das Auktionshaus. Das Geld ist jetzt futsch, da der Verkäufer dort einen Negativbetrag aufwies.

Ist jetzt der Käufer Schuld, da er sich nicht an die Anweisungen aus der Artikelbeschreibung/Email gehalten hat?
Hat er ein Recht auf Rückerstattung?

Der Verkäufer will nun auch noch einen Schritt weiter gehen und Anzeige wegen Betrug erstatten. Ist er damit im Recht? Obwohl er sich nicht an die Zahlungsbedingungen gehalten hat?




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Das hört sich stark nach ebay an.
Das ist immer verwirrend zur Zeit, gültig ist was ebay seinen Mitgliedern vorgibt, also Zahlung an ebay und dann Auszahlung an den Verkäufer.
Allerdings ist auch gültig wenn der Verkäufer andere Regeln in seiner Auktion angibt.
Bloss der Verkäufer ist ebay Mitglied also muss er sich den ebay AGBs, die oft fragwürdig sind, unterwerfen.

Storniere den Kauf, bei Zahlung an ebay sind Sie als Käufer im neuen Zahlungssysten abgesichert, bei Nichtlieferung bekommen sie das Geld retoure.
Alos eröffenen Sie einen solchen Fall, das Sie von Kauf zurücktreten möchten oder wenden Sie sich direkt an ebay.

Einige gewerbliche Händler bei ebay haben Probleme mit der neuen Zahlungsabwicklung.
Sie können den Eigentumsvorbehalt nicht abtreten, rbeiten in drop in System oder sie haben Verträge mit ihren Lieferanten die so eine Abwicklung ausschliessen.

Einfach einen Fall bei ebay eröffnen, ggfs. Kontakt mit ebay aufnehmen.

Ansonsten erzählt der Verkäufer Quark.
Er hat den neunen Zahlungsbedingungen bei ebay zugestimmt, einen Vertragsänderung bei ebay vorgenommen, er muss sich daher an die von ebay vorgegebenen Transaktionabwicklungsbedingungen auch halten.
Egal was er sonst noch in der Beschreibung reinschreibt.

ebay hat die neue Zahlungsabwicklung ausgesetzt, einige Verkäufer hatten bereits akzeptiert und sind nun angefressen, man kann sie nämlich nicht zurücknehmen wenn man einmal zugestimmt hat.

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-- Editiert mausino1 am 28.06.2012 15:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Der Verkäufer will nun auch noch einen Schritt weiter gehen und Anzeige wegen Betrug erstatten.
Also das ist ja nun mal völliger Quatsch! Soll er aber gerne machen, dan wird ersicherlich gleich beim erstellen der Anzeige nur ausgelacht.

quote:
Der Verkäufer gibt in seiner Auktion an, dass dem Käufer nach beendeter Auktion eine Mail mit Zahlungsinformationen zugeschickt werden.
Also wenn der VK in der Beschreibung angibt, dass Zahlungen nur an die via Mial zugesendete Bankverbindung erfolgen sollen, dann ist dies auch Bestandteil eures Vertrages, dann muss das auch eingehalten werden, eventuelle Schäden, die daraus resultieren, könnten dann schon zu deinen Lasten gehen.

Diese Neue Zahlungssystem was die da wieder mal einführen wollten, ist so oder so der grösste Quatsch...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Das sehe ich etwas anders.
Da bereits an ebay bezahlt wurde, wie von Verkäufer gewünscht, er hat die Bedingungen ja bei ebay akzeptiert, schützt das dich ja bereits.
Dein Geld ist durch den ebay Käuferschutz abgesichert.

Die Abwicklungsbedingungen können eigentlich gar nicht nach Abschluss des Kaufvertrags geändert werden.

Warte einfach ab. Eröffne bei ebay einfach einen Fall und warte was passiert.
Der Verkäufer hatte nunmal das Angebot mit Zahlung via Ebay Käuferschutz akzeptiert, wenn er nun zickt und bereits im Minus ist bei ebay, war wohl eher gut das er Geldmittel nicht direkt erhalten hat.
Wenn ihm die ebay AGBs nicht passen kann er sich abmelden.

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-- Editiert mausino1 am 29.06.2012 18:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Guten Morgen,
sollte man bei der Fragestellung nicht erst einmal nachhaken oder es sich bei dem Fragesteller nicht eher um den Verkäufer handelt.

Denn der Käufer kann nichts von Wissen das:

quote:
da der Verkäufer dort einen Negativbetrag aufwies.


Der Käufer hat nicht betrogen, es sei denn er hätte die Ware bekommen und würde bei Ebay einen Nichterhalt anzeigen um das Geld zurück zu bekommen.

Der Verkäufer hat zu liefern, egal auf welchem seiner abgegebenen Konten das Geld eingetroffen ist, dazu zählt eben auch das Ebay-Konto oder Paypal insofern er es im Angebot das später den Kaufvertrag bildet akzeptiert.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Die Abwicklungsbedingungen können eigentlich gar nicht nach Abschluss des Kaufvertrags geändert werden.

Das ist zwar korrekt, hilft hier aber nicht weiter, da es hier nicht zu trifft.


Egal auf welchem seiner angegebenen Konten das Geld eingetroffen ist, der Verkäufer wird hier liefern müssen.

Der Fehler des Verkäufers war, das er sich nicht auf einen Zahlungweg festgelegt hat bzw. einenZahlungsweg explizit ausgeschlossen hat.
Er hat Überweisung auf sein Konto angeboten wie auch den Weg über eBay.
Welchen der Käufer dann wählt, ist dann egal.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Im Grunde ist das alles egal.
Der Käufer hat bezahlt, entweder wird geliefert oder eben nicht, dann greift halt der ebay Käuferschutz bei Nichtlieferung.



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