Auktion gewonnen, jetzt hat der Hund den Artikel gefressen ...

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Renton
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion gewonnen, jetzt hat der Hund den Artikel gefressen ...

Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem bei einer von mir gewonnen Auktion.

Vor ein paar Tagen habe ich einen Artikel ersteigert, dabei handelt es sich um einen 500 Euro Gutschein für den Eventveranstalter MyDays.

Ersteigert habe ich den Artikel, weil er als Geburtstagsgeschenk gedacht war.

Den Zuschlag habe ich bei 293,89 Euro erhalten plus 3,99 Euro versicherter Versand. Insgesamt also 297,88 Euro, welche ich dann auch umgehen überwiesen hatte.

Nun habe ich eine Email vom Verkäufer erhalten, nachdem das Geld auf seinem Konto verbucht wurde.

Er schrieb, dass das Geld angekommen sei, er jedoch von seinem Kollegen angerufen worden sei, für den er den Artikel verkaufen sollte, dass der Gutschein von seinem kleinen Hund völlig zerfetzt und teilweise sogar aufgefressen wurde. Er könne mir jetzt also nichts mehr schicken. Dann bot er mir an, mir das Geld zurück zu überweisen.

In der Auktion selbst stand nix drin, dass er den Gutschein für einen Kollegen verkauft hat, also hat er im eigenen Namen gehandelt und nicht im Namen seines Kollegen. Und die Sache mit dem Hund finde ich auch recht lächerlich. Wenn man sich den Gutschein der Auktion mal ansieht, so befindet sich dieser in einer Box und wäre somit eigentlich doch sicher aufbewahrt für einen kleinen Hund ... und auf dem Boden wird man die Box bestimmt auch nicht lagern...

Für mich kommt das mal wider so vor, dass ihm das zu wenig für seinen Gutschein ist. Immerhin 200 Euro weniger als das was der Gutschein tatsächlich an wert hat.

Selbst wenn er den Gutschein nicht mehr liefern könnte, was er wahrscheinlich jetzt, nachdem er gesagt hat „der Hund hätte ihn gefressen“, auch nicht mehr macht. Aber mir steht ein 500 Euro Gutschein von MyDays zu - zumindest sehe ich das so - und zwar für den von mir ersteigerten Preis.

Habe ich Anspruch auf einen Gutschein im Wert von 500 Euro oder kann ich Schadensersatzpositionen geltend machen und wenn ja, welche und in welcher Höhe?

Besten Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten und eure Hilfe.

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

'Habe ich Anspruch auf einen Gutschein im Wert von 500 Euro oder kann ich Schadensersatzpositionen geltend machen und wenn ja, welche und in welcher Höhe?'

1. Ja
2. Ja, 202,12€ plus Auslagen die entstanden sind (Telephon, Brief ....)

Viele Grüße, Michael

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