Auktion rechtlich in Ordnung

14. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
avarso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion rechtlich in Ordnung

Heute mittag habe ich testweise einige Auktionen bei eBay eingestellt. Nun würde mich interessieren ob diese rechtlich in Ordnung / Abmahnungssicher ist.

Bei den Auktionen möchte ich möglichst auf lange Erklärungen in Sachen Versandkosten, Lieferzeit, Verpackung oder sonstiges verzichten um das eigentliche Produkt mehr in den Fokus zu rücken.

Daher sieht das Angebot relativ leer im Vergleich zu anderen aus und ich habe ein wenig Angst das ich wichtige Details vergessen habe - Begründet??

Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=130198393563&ssPageName=STRK:MESE:IT&ih=003

---
Natürlich bin ich mir im klaren darüber das eure Meinungen keine ausführliche Rechtsberatung darstellen, die Aussagen einiger "Laien" würde ich allerdings schon als sehr hilfreich erachten.
Bitte seht diesen Thread nicht als Werbung an, es geht mir ausschließlich um einen juristischen Rat.

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
avarso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke für deine Antwort.

Ob es ein Beispielbild ist oder nicht werde ich noch einfügen. Da ich schon ein paar mal wegen Kleinigkeiten abgemahnt wurde, gehe ich lieber auf Nummer sicher.

Wozu Paypal?
Das verbinde ich ganz einfach mit Kundenfreundlichkeit. Ich selbst achte auch darauf ob der VK Paypal anbietet. Man fühlt sich sicherer da man das Geld ja zurückerstattet bekommt sollte die Ware nicht kommen.

Über den Tisch ziehen kann mich ein Kunde übrigens nicht. Das Geld wird zwar vorerst von meinem Konto gebucht, nachdem ich allerdings anhang einer Sendungsnummer nachgewiesen habe das ich es verschickt habe erhalte ich es zurück. Das hatte ich schon ein paar mal.

In der Widerrufsbelehrung steht 1 Monat drinnen. Ist doch egal ob 30 Tage oder 1 Monat ?? Oder?

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#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
avarso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist von meinem Grosshändler, das darf ich ausschließlich für Angebote verwenden.

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#5
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
avarso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Solange der Kunde denkt es wäre sicher... ;)
Naja, ich denke über Paypal kann man sich noch studenlang streiten. Ich persönlich habe eigentlich nur gute Erfahrungen als VK damit gemacht.


Das mit dem "Beispielbild" habe ich übrigens nun eingebunden. Fällt jemanden sonst noch etwas ein das noch rein sollte?

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#7
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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