Auktion von Ebay beendet, Markenrechtsverletzung

27. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
LeoLeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion von Ebay beendet, Markenrechtsverletzung

Hallo, vielleicht könnt ihr uns ja weiterhelfen.

Ein Bekannter von mir hatte in Deutschland einen Rasierer (Marke, neues Modell) gekauft, was jedoch ein Fehlkauf war. Anstatt diesen wieder in die Drogerie zurückzubringen, hatte er den Rasierer bei eBay als neu und Original verpackt angeboten.
Er hat kein eigenes Bild verwendet, sondern ein Bild, dass er auf einer Homepage gefunden hatte.

Nun kam von ebay eine Nachricht, dass die Auktion auf Wunsch des Herstellers (USA) beendet wurde und der Verkäufer eine Markenrechtsverletzung begangen hat. Da keine Ware, die nach Deutschland importiert wurde und hier nicht verkauft werden dürfte, auch nicht bei ebay angeboten werden dürfte.

Ich denke, dass der Rasierer auf dem Bild ein ausländisches Modell war und deshalb die Auktion gestoppt wurde.

Kann mir jemand sagen, mit welchen Folgen jetzt eventuell gerechnet werden muss ?

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Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LeoLeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ein Zusatz zu dem ganzen.
Bei ebay laufen noch diverse Auktionen, bei den das selbe Bild verwendet wurde und diese laufen schon eine Weile und scheinen nicht von ebay beendet worden zu sein.

Weiter hatte ich gesehen, dass in einer anderen Auktion asiatische Originalklingen hier in Deutschland per Auktion angeboten und verkauft wurden.
Diese Auktion wurde auch erfolgreich mit einem Verkauf beendet. Hier hatte der Verkäufer angegeben, dass die Klingen aus dem Ausland mitgebracht wurden.

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#2
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Die Markenrechtsverletzung dürfte bereits im *Angebot* eines solchen Rasierers zu sehen sein. Die Behauptung, es handele sich gar nicht um das abgebildete Gerät, wird wohl als reine Schutzbehauptung angesehen werden, solange man dies nicht z.B. anhand von Differenzen zwischen dem beschriebenen und dem abgebildeten Gerät plausibel machen kann.

Daß Dritte unbehelligt die gleiche Markenrechtsverletzung begehen, nutzt einem gar nichts, da es keine Gleichheit im Unrecht gibt. Außer man könnte belegen, der Markeninhaber sei seit 5 Jahren überhaupt nicht gegen Verletzungen seiner Marke vorgegangen und damit Verwirkung begründet.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#4
 Von 
LeoLeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

könnte es etwas bringen, ebay und den Hersteller über das ganze zu informieren und das ganze klar zu stellen ?



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
könnte es etwas bringen, ebay und den Hersteller über das ganze zu informieren und das ganze klar zu stellen

Meiner Erfahrung nach: NEIN


Ich könnte mir vorstellen das er entweder viele Auktionen hatte und deshalb ein gewerbliches handeln vermutet wurde oder es handelt sich statt um eine Markenrechtsverletzung um eine Urheberrechtsverletzung?

quote:
Er hat kein eigenes Bild verwendet, sondern ein Bild, dass er auf einer Homepage gefunden hatte.

Auktion nochmals einstellen und ein EIGENES Bild verwenden.



quote:
Kann mir jemand sagen, mit welchen Folgen jetzt eventuell gerechnet werden muss ?

Die begangene Urheberechtsverletzung kann im nachhinein noch teuer werden. (mögliche Kosten: ca. 450 EUR für die Verwendung des Bildes und ca. 1000 EUR Anwaltskosten)




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
LeoLeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Danke für die bisherige Hilfe.
Neben dem Rasierer waren zu dem Zeitpunkt noch ca. 4 gebrauchte Bücher bei mir im Angebot.

In der Artikelbeschreibung wurde angegeben, dass es ein Fehlkauf ist und dass keine Garantie, sowie keine Gewährleistung gegeben werden kann.
Vergessen wurde anzugeben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.
Jedoch ist der Account als Privatverkäufer angegeben und bei Rücknahmen steht auch, dass keine Rücknahme möglich ist, da es sich um einen Privatverkauf handelte.

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Neben dem Rasierer waren zu dem Zeitpunkt noch ca. 4 gebrauchte Bücher bei mir im Angebot.


Du wolltest sicher sagen: Neben dem Rasierer waren zu dem Zeitpunkt noch ca. 4 gebrauchte Bücher bei meinem Bekannten im Angebot.

Ich würde mir jetzt im Augenblick keinen Kopf machen, mag sein, dass es mit dem Bild zusammenhängt, mag sein, dass es ein anderer Grund ist.

eBay löscht ohne jede Nachprüfung immer eine Auktion, wenn ein Rechtsinhaber oder ein vermeintlicher Rechtsinhaber eBay dazu auffordert.

Das hat nicht das Geringste mit dir zu tun, sondern eBay denkt in erster Linie dabei an sich selbst, will jedes Risiko vermeiden. eBay würde auch so handeln, wenn ein amerikanischer Hersteller einer Schokolade behaupten würde, dein Rasierapparat würde die Rechte seiner Luxuspraline xyz verletzen, wenn man sich den Scherkopf wegdenken würde, wäre die Ähnlichkeit verblüffend.

Es macht auch keinen Sinn, mit eBay darüber zu diskutieren, weil es nie Sinn macht, mit eBay zu kommunizieren. eBay hat weder die Zeit noch die Leute, die imstande wären, das Problem zu verstehen.

Was du nie mehr machen solltest:

Ein fremdes Bild für eine deiner Auktionen zu verwenden. Das kann nun wirklich unangenehme Folgen haben, du weißt es jetzt und solltest das immer zukünftig im Hinterkopf behalten.

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#8
 Von 
LeoLeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotzdem verstehe ich nicht, dass diverse Auktionen laufen und auch erfolgreich beendet wurden, bei denen das gleiche Bild oder eben ähnliche Bilder mit dem selben Modell verwendet wurden.
Ebenso sind bei diversen Anbietern Rasierklingen im Angebot, die nach allen Anschein wirklich aus den USA stammen (auf dem Bild erkennbar) und diese Auktionen laufen noch und können erfolgreich beendet werden.

Mir geht hier jetzt nicht darum, den Rasierer los zu bekommen, der wurde ja nur eingestellt, weil er ein Fehlkauf war. Mir geht es hier eher um die Gerechtigkeit.

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Mir geht hier jetzt nicht darum, den Rasierer los zu bekommen, der wurde ja nur eingestellt, weil er ein Fehlkauf war. Mir geht es hier eher um die Gerechtigkeit.


Du kannst doch versuchen, den Rasierer wieder einzustellen. Mit einem eigenen Bild. Dann wirst du ja sehen, ob etwas passiert. Wahrscheinlich nicht. Im schlimmsten Fall wird das Angebot noch einmal von eBay gelöscht und du wirst möglicherweise verwarnt.

Ansonsten: Man kann sich nie darauf berufen, dass das Fehlverhalten anderer nicht so geahndet wird wie das eigene. Vielleicht macht das Unternehmen, welches die Rechte besitzt, nur Stichproben. Vielleicht wird es nur alle 14 Tage für ein paar Stunden in diesem Bereich tätig. Hat einen Mitarbeiter abgestellt.

Wir reden hier von eBay. Von zigtausenden Auktionen mit irgendwelchen Rechtsverletzungen.

Von Fakes, von Bilderklau und anderen Urheberrechtsverletzungen. Wenn große Markenhersteller wirklich Ernst machen würden, müssten sie ganze Abteilungen zur Überwachung einrichten, nur für eBay. in manchen Kategorien sind weltweit bei eBay vielleicht 20.000 Fakes einer Marke gleichzeitig eingestellt. Überhaupt keine Besonderheit. Der ganz normale eBay-Alltag.


Und selbst dieses Aufrüsten wird nichts nützen, kaum ist eine Auktion geahndet, sind schon 10 neue wieder da, teilweise von denselben Verkäufern, jetzt nur mit einem neuen Account.







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#10
 Von 
LeoLeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat vielleicht noch jemand Erfahrung damit, wenn man den Hersteller direkt anschreibt ?
Ob es vielleicht irgendwelche Reaktionen gibt oder anderes ?

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