Auktion vorher einfach abbrechen?!?

27. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)
Auktion vorher einfach abbrechen?!?

Text Verkäufer:

Achja, ich nehme weder andere Fahrzeuge noch irgendwas anderes in Zahlung!!! Viel Spaß beim bieten. Da der Wagen auch bei Autoscout24 angeboten wird kann das Angebot jederzeit von mir vorzeitig beendet werden.

Artikelnummer: 150123255552

Hi Leutz,

bin scharf auf o.a. Auto. Nehmen wir mal den Fall er bricht diese Auktion, weil er das Auto bei AS24 verkauft hat und ich WÄRE der letzte Bieter bei Ebay, dann habe ich doch einen Rechtsanspruch auf das Auto oder? Ebay lässt das Abbrechen von Auktionen ja zu, aber Gerichte urteilen, dass trotzdem der letzte Bieter den Zuschlag erhält oder??? Nur weil er es bei AS24 eingestellt hat, ist es ja nach Ebay AGB kein trifftiger Grund die AUktion abzubrechen oder? Was meint Ihr? Wer hat Recht?

Paddy :engel:

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2192 Beiträge, 320x hilfreich)

Natürlich geht sowas nicht!
Wenn er bei AS24 verkauft und bei ebay abbricht,hat er 2 Käufer und 1 Problem.;)




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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Wenn er aber das Auto bereits an den anderen verkauft hat und auch übereignet, hast du keinen Erfüllungsanspruch mehr, sondern nur einen Schadensersatzanspruch.

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#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

was für ein schaden könnte mir denn da eintreten? mal so einige beispiele bitte? also zb. wenn ich das gleiche auto woanders für 8000 euro bei einem fachhändler kaufe, also die differenz?...hm.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Zum Beispiel.

Oder es entgeht einem deswegen ein anderes Schnäppchen (gleiches Auto) zu 7000 EUR bei 8000 EUR Marktwert, dann hat man auch 1000 EUR Schaden.

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#5
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

je länger ich hier drin bin, entdecke ich fehler bei auktionen. (meine auktion nicht ausgenommen wg. BMW). also steht man als potentieller VK immer mit einem bein im knast. dann lieber die gute alte anzeige inner a-z wa? lach

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

immer mit einem bein im knast

? Blödsinn, es geht nur um zivilrechtliche Fragen.

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#7
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

Mareike, das sollte nicht wortwörtlich gemeint sein mit dem knast----dann eben mit einem bein vor einer abmahnung bzw. post vom gegenerischen anwalt bezüglich fehler die in der auktion / Text / Beschr. anfallen. kann man ja nen geschäft draus machen. diese fehlerhaften auktionen finden und.....naja gerade im KFZ bereich muss man einiges einstecken. im übrigen von dem BMW heini habsch immer noch nix gehört. komm wohl doch gut von weg. LÖL

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#9
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

Hey Mirk. Also ist der K bei Ebay mal wieder der Dumme?

Könnte man so argumentieren, man habe eben diesen Satz bei Ebay in seiner Auktion überlesen?

Ähm, aber sonst sagt man doch immer, man geht bei Ebay einen 100% igen Kaufvertrag ein. Definitiv! Auch beim abbrechen einer Auktion, wenn der VK nun diese Sache nicht mehr verkaufen WILL, urteilen Gerichte, man hat einen KV geschlossen und der letzte Bieter hat Anrecht auf Erfüllung des KV und Lieferung der Ware.

Also Mirk, ist es Faktum so, dass wenn der VK schreibt, er verkaufe diese Sache evtl. noch woanders, dass ich, falls er diese wirklich verkauft, ich keinen Anspruch ich eben auf diese Sache habe?

Zudem verhält er sich ja, wie Du schon sagst, nicht AGB Konform.

Kurzum, dann kann also einer bei Ebay IMMER schreiben, BEHALTE MIR DAS RECHT VOR DIE WARE VORHER WOANDERS ZU VERKAUFEN!

Ist damit der VK immer aus dem Schneider? Er kann sowas ja immer behaupten, auch wenn die Sache NICHT woanders verkauft wurde, nur weil viellei der gewünschte Preis nicht erzielt wurde, bricht der VK mit dieser Begründung einfach ab und der K steht dumm da.

Wie siehst Du das Mirk / Mareike

Paddy

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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

dann kann also einer bei Ebay IMMER schreiben, BEHALTE MIR DAS RECHT VOR DIE WARE VORHER WOANDERS ZU VERKAUFEN

Klar kann er das. Aber ich denke nicht, daß sich das besonders verkaufsfördernd auswirkt, wenn jeder K damit rechnen muß, daß der VK hinter sagt 'is nich', weswegen es wohl kaum jemand machen wird.

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