Hallo!
Ich habe bei ebay auf ein Laptop geboten. Die Auktion wurde beendet und ich war Höchstbietender.
Jetzt weiß ich, dass trotz vorzeitiger Beendigung ein gültiger KV zu stande gekommen ist und habe den Anbieter darauf angesprochen. Der Anbieter meinte, er habe den Artikel einem Bekannten verkaufen wollen und seinen Wert "abchecken" wollen. Dazu hat er seine Preisvorstellung gegenüber seinem Bekannten als versteckten Mindestpreis angegeben und kurz bevor dieser Mindestpreis mit Geboten erreicht wurde hat er das Angebot herausgenommen. Ich kann aber den Mindestpreis von meiner Seite (Bieterseite) aus nicht sehen. Handelt es sich hierbei um eine Ausrede seitens des Anbieters oder kann das wirklich sein?
Besteht jetzt ein KV oder nicht?
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""
Auktion vorzeitig beendet, war Höchstbietender
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Nicht dass ich Ahnuing von ebay habe, aber hier steht, dass die Auktion nicht beendet werden kann:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
quote:
Anzahl der Gebote für den Artikel:
Ein oder mehrere Gebote, aber der Mindestpreis wurde nicht erreicht.
Kann das Angebot vorzeitig beendet werden?
Nein
D.h. er hat, wie behauptet, kein Mindestpreis angegeben:
quote:
Anzahl der Gebote für den Artikel
Ein oder mehrere Gebote
Kann das Angebot vorzeitig beendet werden?
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
Was ist aber wenn der Verkäufer doch recht hat und er einen Mindestpreis angegeben hat, aber doch das Angebot "irgendwie" (mit Trick 17 vielleicht, Artikel nicht mehr vorhanden) beenden konnte?
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Wenn der Verkäufer einen der Gründe angibt ( Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar) kann das Angebot beendet werden, egal ob Mindestpreis oder nicht, oder aber auch ob bereits ein Gebot vorlag oder nicht! Ein Kaufvertrag ist trotzdem vorhanden!
Hat der Verkäufer direkt nach Beendigung eine Email geschickt hat und den Verkauf wegen eines Irrtums angefechtet, dann kannst du auf die Ware bestehen, bzw. hast gute Karten. z.b.
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, AZ: 8 U 93/05
Viel Erfolg
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@seb88
In deinem Beispiel geht es aber nicht um den Mindestpreis. Der Verkäufer knüpft einen KV an die Bedingung dass der Betrag X bei der Auktion erreicht werden muss. Dieser Betrag ist aber nicht erreicht worden. Somit ist die Bedingung doch nicht erfüllt worden und kein gültiger KV zu stande gekommen.
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
quote:
kann das Angebot beendet werden, egal ob Mindestpreis oder nicht, oder aber auch ob bereits ein Gebot vorlag oder nicht! Ein Kaufvertrag ist trotzdem vorhanden
Wenn wirklich ein Mindestpreis vorlag, dürfte das strittig sein, ob im Auktionsabbruch ein "Verkauf an den Höchstbietenden zu diesem Zeitpunkt, auch wenn der Mindestpreis noch nicht erreicht war" zu sehen ist. Dazu gibt es zumindest noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung; ich könnte mir aber vorstellen, daß der Mindestpreis als Auktionsbedingung bestehen bleibt und damit kein KV zustande gekommen ist.
quote:
Handelt es sich hierbei um eine Ausrede seitens des Anbieters oder kann das wirklich sein?
Wie sind denn aktuell die Regeln bei eBay? Mindestpreis gibt es doch nur in wenigen Kategorien, etwa bei Autos.
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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. "
> "Hat der Verkäufer direkt nach Beendigung eine Email geschickt hat und den Verkauf wegen eines Irrtums angefechtet, dann kannst du auf die Ware bestehen, bzw. hast gute Karten. z.b."
?
Der VK erklärt sofort einen Irrtum und der K soll gerade dann gute Chancen haben, auf die Ware zu bestehen???
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" "
quote:
Mindestpreis gibt es doch nur in wenigen Kategorien, etwa bei Autos.
Seit einiger Zeit fast überall...http://news.ebay.de/showitem&id=1528
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Anbieter dem Interessenten/Bieter mitteilt, daß er sich "insgeheim" eine Preisvorstellung ausgedacht hat, unterhalb derer er das Erklärte ( nämlich ein verbindliches Verkaufsangebot an den Höchstbieter ) nicht will, dann ist das Angebot bei einem Höchstgebot UNTERHALB des geheimgehaltenen Mindestpreises trotzdem gültig, § 116 BGB : <hr size=1 noshade>
Wäre dann nicht das gesamte Mindestpreis Gedöns von ebay sinnlos, wenn es im Ernstfall keine Relevanz hätte?
http://pages.ebay.de/help/sell/reserve.html
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion §10 3
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
-- Editiert radfahrer999 am 14.10.2011 14:24
quote:<hr size=1 noshade>Wäre dann nicht das gesamte Mindestpreis Gedöns von ebay sinnlos, wenn es im Ernstfall keine Relevanz hätte? <hr size=1 noshade>
Dazu wird man abwarten müssen, ob sich der BGH im Streitfall Mirks Ansicht anschließt oder nicht.
IMO ist hier nicht der geheime Vorbehalt entscheidend, sondern daß beiden Parteien (VK wie Bieter) qua AGB/eBay-Regeln (die der BGH ja gerne heranzieht als "mittelbar zwischen VK und K wirksam") die Wirksamkeit der "Mindestpreis"-Regelung vereinbaren.
Damit liegt kein geheimer Vorbehalt mehr vor, sondern eine (zugegebenermaßen nur teiloffene) vertragliche Regelung (ob diese vielleicht wegen der AGB-Bestimmungen, §§305 ff. BGB , unwirksam sein kann, wäre eine andere Frage).
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