Auktion vorzeitig beendet, war Höchstbietender

14. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ebaysuechtiger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion vorzeitig beendet, war Höchstbietender

Hallo!

Ich habe bei ebay auf ein Laptop geboten. Die Auktion wurde beendet und ich war Höchstbietender.

Jetzt weiß ich, dass trotz vorzeitiger Beendigung ein gültiger KV zu stande gekommen ist und habe den Anbieter darauf angesprochen. Der Anbieter meinte, er habe den Artikel einem Bekannten verkaufen wollen und seinen Wert "abchecken" wollen. Dazu hat er seine Preisvorstellung gegenüber seinem Bekannten als versteckten Mindestpreis angegeben und kurz bevor dieser Mindestpreis mit Geboten erreicht wurde hat er das Angebot herausgenommen. Ich kann aber den Mindestpreis von meiner Seite (Bieterseite) aus nicht sehen. Handelt es sich hierbei um eine Ausrede seitens des Anbieters oder kann das wirklich sein?

Besteht jetzt ein KV oder nicht?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Nicht dass ich Ahnuing von ebay habe, aber hier steht, dass die Auktion nicht beendet werden kann:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

quote:
Anzahl der Gebote für den Artikel:
Ein oder mehrere Gebote, aber der Mindestpreis wurde nicht erreicht.

Kann das Angebot vorzeitig beendet werden?
Nein


D.h. er hat, wie behauptet, kein Mindestpreis angegeben:

quote:
Anzahl der Gebote für den Artikel
Ein oder mehrere Gebote

Kann das Angebot vorzeitig beendet werden?
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.


Was ist aber wenn der Verkäufer doch recht hat und er einen Mindestpreis angegeben hat, aber doch das Angebot "irgendwie" (mit Trick 17 vielleicht, Artikel nicht mehr vorhanden) beenden konnte?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Wenn der Verkäufer einen der Gründe angibt ( Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar) kann das Angebot beendet werden, egal ob Mindestpreis oder nicht, oder aber auch ob bereits ein Gebot vorlag oder nicht! Ein Kaufvertrag ist trotzdem vorhanden!

Hat der Verkäufer direkt nach Beendigung eine Email geschickt hat und den Verkauf wegen eines Irrtums angefechtet, dann kannst du auf die Ware bestehen, bzw. hast gute Karten. z.b.

OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, AZ: 8 U 93/05

Viel Erfolg


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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

@seb88
In deinem Beispiel geht es aber nicht um den Mindestpreis. Der Verkäufer knüpft einen KV an die Bedingung dass der Betrag X bei der Auktion erreicht werden muss. Dieser Betrag ist aber nicht erreicht worden. Somit ist die Bedingung doch nicht erfüllt worden und kein gültiger KV zu stande gekommen.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#4
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
kann das Angebot beendet werden, egal ob Mindestpreis oder nicht, oder aber auch ob bereits ein Gebot vorlag oder nicht! Ein Kaufvertrag ist trotzdem vorhanden


Wenn wirklich ein Mindestpreis vorlag, dürfte das strittig sein, ob im Auktionsabbruch ein "Verkauf an den Höchstbietenden zu diesem Zeitpunkt, auch wenn der Mindestpreis noch nicht erreicht war" zu sehen ist. Dazu gibt es zumindest noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung; ich könnte mir aber vorstellen, daß der Mindestpreis als Auktionsbedingung bestehen bleibt und damit kein KV zustande gekommen ist.

quote:
Handelt es sich hierbei um eine Ausrede seitens des Anbieters oder kann das wirklich sein?


Wie sind denn aktuell die Regeln bei eBay? Mindestpreis gibt es doch nur in wenigen Kategorien, etwa bei Autos.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Hat der Verkäufer direkt nach Beendigung eine Email geschickt hat und den Verkauf wegen eines Irrtums angefechtet, dann kannst du auf die Ware bestehen, bzw. hast gute Karten. z.b."
?
Der VK erklärt sofort einen Irrtum und der K soll gerade dann gute Chancen haben, auf die Ware zu bestehen???

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" "

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Mindestpreis gibt es doch nur in wenigen Kategorien, etwa bei Autos.

Seit einiger Zeit fast überall...http://news.ebay.de/showitem&id=1528

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Anbieter dem Interessenten/Bieter mitteilt, daß er sich "insgeheim" eine Preisvorstellung ausgedacht hat, unterhalb derer er das Erklärte ( nämlich ein verbindliches Verkaufsangebot an den Höchstbieter ) nicht will, dann ist das Angebot bei einem Höchstgebot UNTERHALB des geheimgehaltenen Mindestpreises trotzdem gültig, § 116 BGB : <hr size=1 noshade>

Wäre dann nicht das gesamte Mindestpreis Gedöns von ebay sinnlos, wenn es im Ernstfall keine Relevanz hätte?
http://pages.ebay.de/help/sell/reserve.html
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion §10 3



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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 14.10.2011 14:24

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#9
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wäre dann nicht das gesamte Mindestpreis Gedöns von ebay sinnlos, wenn es im Ernstfall keine Relevanz hätte? <hr size=1 noshade>


Dazu wird man abwarten müssen, ob sich der BGH im Streitfall Mirks Ansicht anschließt oder nicht.

IMO ist hier nicht der geheime Vorbehalt entscheidend, sondern daß beiden Parteien (VK wie Bieter) qua AGB/eBay-Regeln (die der BGH ja gerne heranzieht als "mittelbar zwischen VK und K wirksam") die Wirksamkeit der "Mindestpreis"-Regelung vereinbaren.

Damit liegt kein geheimer Vorbehalt mehr vor, sondern eine (zugegebenermaßen nur teiloffene) vertragliche Regelung (ob diese vielleicht wegen der AGB-Bestimmungen, §§305 ff. BGB , unwirksam sein kann, wäre eine andere Frage).

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