Auktion vorzeitig beendet - Ausländ. Recht?

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Auktion vorzeitig beendet - Ausländ. Recht?

Hatte einen Sat Receiver auf ebay eingestellt mit dem Hinweis, daß damit ORF zu empfangen sei. Hab mir nichts dabei gedacht, da ich den Receiver in einem Elektromarkt auch so beworben gekauft hatte, und man bei uns in BW ORF sogar frei empfangen kann.
Die Auktion ist jetzt von ebay gelöscht worden mit dem Hinweis:
...Österreichischer Rundfunk (ORF) hat uns mitgeteilt, dass durch diese(n) Artikel seine Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden. Wenn eBay durch einen Rechteinhaber auf eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum hingewiesen wird, muss eBay den Artikel entfernen, um bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfuellen...
Muss ich jetzt mit einer Abmahnung oder sowas rechnen? Wie sieht's da aus? ORF = sitz in Österreich, Ich = Sitz in Deustchland
Würde mich wirklich interessieren, ob das möglich ist...

-- Editiert von Vladi am 14.11.2006 18:39:18

-- Editiert von Vladi am 14.11.2006 18:41:37

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hier wäre wohl entscheidend auf den Wortlaut der Artikelbeschreibung abzustellen, ob überhaupt eine markenmäßige Nutzung vorliegt.
Der bloße Hinweis 'kann ORF empfangen' ist jedenfalls markenrechtlich unbedenklich (wie 'enthält Intel-Prozessor'). Problematisch könnte es bei markenmäßigen Beschreibungen ('ORF-Receiver') werden.

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#2
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmmm...ich habe in die Überschrift den Namen und Typ des Sat-Receivers reingeschrieben und danach ORF am Schluß für die Suche....Habe nicht explizite ORF-receiver reingeschrieben....

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#4
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

So! Nun ist es soweit! Abmahnung ist ins Haus geflattert. Ich soll 860,- Euro (Streitwert 20.000,- Euro!) an den Rechtsanwalt bezahlen, und eine Unterlassung unterschreiben! Die von der RA Kanzlei haben mir eine Kopie mitgeschickt, in der hervorgeht, daß sie den ORF bei allen Rechtsangelegenheiten vertreten. Anbei ist noch eine Kopie eines Gerichtsurteils, in dem hervorgeht, daß vor einigen Monaten schon mal jemand wegen der gleichen Sache verurteilt worden ist. Allerdings steht dort nur etwas von einer einstweiligen Verfügung, und das die Beschuldigte die Kosten des verfahrens trägt.
860,- Euro sind ziemlich heftig!
Kann man da noch etwas machen, oder soll ich bezahlen. Ich habe gerade mal eine Frist von 5 Tagen hierzu bekommen!
Wie soll ich mich verhalten?

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Anwalt aufsuchen, würde ich sagen.

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#6
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Darauf wäre ich jetzt nicht gekommen :)
Nein, Spaß bei Seite - ich denke nicht, daß das über meine Rechtschutzversicherung gedeckt wird. Habe keine Lust für einen Anwalt nochmals ein paar hundert Euro hinzulegen, wenn meine Chancen sowieso bei Null liegen so etwas abzuwenden. Mich würde Interessieren, ob ich überhaupt irgend eine Chance bei sowas habe....

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#7
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich halte den Anspruch für fragwürdig, zumal Du nur eine faktische Leistung des Receivers beschreibst. Ich sehe da keine Urheberrechtsverletzung o.ä.

Als Alternative würde ich schleunigst zur Verbraucherzentrale in Deiner Stadt laufen und dort um Hilfe bitten, wenn Du keinen Anwalt kontaktieren willst. Die sagen dir erstmal was pauschal zu Deinen Alternativen und lassen den Fall für einen kleinen Kostenbeitrag (~6€) von einem Anwalt oberflächlich prüfen.

Du brauchst auch schleunigst eine Fristverlängerung, bloss nicht überhastet reagieren, dass sollen solche engen Fristen nur provozieren. Also schriftlich Verlängerung verlangen.

Das ist ja die Masche, Urheberrecht wird oft nicht von der RSV abgedeckt und da ist mit Abmahnung halt leicht viel Geld zu verdienen.

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#8
 Von 
tante_mizzi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

leider habe ich das gleiche Problem wie oben beschrieben.
Ich bot einen Receiver bei Ebay zum Verkauf an und habe nun die Abmahnung vor mir liegen.
Mich würde sehr interessieren, wie es Ihnen ergangen ist bzw. wieviel Sie letztendlich bezahlen mussten.
Wie sind Sie vorgegangen? Haben Sie die Unterlassungserklärung unterschrieben und die Kosten akzeptiert?

Vielen Dank für alle Antworten

tante_mizzi

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wie lautete denn die Beschreibung? Wie ich oben schon schrieb, der bloße Hinweis, man könne ORF empfangen, ist markenrechtlich unbedenklich.

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#10
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
tante_mizzi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mir ist klar, dass ich schnell handeln muss. Nichts zu tun wäre das falsche.
Ich werden wohl die Unterlassungserklärung unterschreiben aber vorher noch modifizieren. Leider weiß ich nicht 100%ig was ich alles modifizieren kann und wie ich ein "Friedensangebot" unterbreiten kann.
Die Auktion wurde ja gestoppt, der Artikel wurde und wird auch in der Zukunft nicht verkauft, von daher habe ich nichts zu befürchten.
Außerdem würde mich sehr interessieren wie es meinen Vorgängern ergangen ist bzw. auf welche Strafe ich mich "seelisch und moralisch" einstellen muss.

Danke.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
Gruß
tante_mizzi

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#12
 Von 
tante_mizzi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja, ich vergaß die Beschreibung:
Ich habe eindeutig geschrieben, dass mit der aufgespielten SW der Empfang von ORF möglich ist.
War natürlich blödsinnig von mir - mein Fehler für den ich nun bezahlen muss. Es ist in Deutschland verboten solche Geräte in Verkehr zu bringen. Ich dachte nur nicht daran weil ORF im grenznahen Gebiet sowieso empfangbar ist und im Kabel ebenfalls eingespeist ist. An etwas strafbares habe ich in diesem Moment nicht gedacht.

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#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es ist in Deutschland verboten solche Geräte in Verkehr zu bringen.

Sagt welches Gesetz?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist das in Österreich auch so oder gelten da in jedem Fall deutsche Statuten?

Auch das österreichische Markenrecht verbietet nicht die Benutzung einer Marke als Beschreibung einer Eigenschaft ('kann ORF empfangen', 'mit Svarovski-Kristallen', 'Porsche-Design', 'lauffähig auf Windows').

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#15
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wo steht das?

§10 III (2), (3) Markenschutzgesetz Österreich:

'Die eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten,[...]

2. Angaben über die Art, die Beschaffenheit, die Menge, die Bestimmung, den Wert, die geographische Herkunft oder die Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder über andere Merkmale der Ware oder Dienstleistung,

3. die Marke, falls dies notwendig ist, als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware,

insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, soferne dies den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht.
'

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#17
 Von 
tante_mizzi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es geht hier nicht um das Markenrecht. Die digitalen verschlüsselten Sender von ORF dürfen in Deutschland nicht empfangen werden.
Wenn ich solch ein Gerät in Verkehr bringe verstoße ich gegen das Urheberrecht.

Mich würde nur Interessieren, wie es meinen Vorgängern ergangen ist???

Gruß
tante_mizzi

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die digitalen verschlüsselten Sender von ORF dürfen in Deutschland nicht empfangen werden.

Gibt es denn ein *gesetzliches* Verbot, das den Empfang des verschlüsselten ORF in Deutschland regelt?
Wenn der ORF für sich festlegt, seine Programme nur im Inland empfangbar halten zu wollen, warum wären Dritte im Ausland dann gezwungen, die vom ORF ausgestrahlten Programme zu ignorieren bzw. zu unterdrücken?

Wenn ich solch ein Gerät in Verkehr bringe verstoße ich gegen das Urheberrecht.

Deutsches oder österreichisches oder beides?

Oder bezieht sich Ihr Argument auf das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen? Analogie zu DVD-Kopiersoftware? Nimmt so ein Gerät unzulässigerweise eine Entschlüsselung vor?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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