Auktion vorzeitig beendet u.sofort neu eingestellt

27. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
normaler Kunde
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Auktion vorzeitig beendet u.sofort neu eingestellt

Hallo,

folgender Sachverhalt:

ein Verkäufer auf Ebay beendet seine Auktion vorzeitig, Käufer A ist zu dem Zeitpunkt Höchstbieter. In der automatischen Mail und bei Ebay wird als Grund nur genannt Auktion vorzeitig beendet und alle Gebote gestrichen.
Wenige Minuten später wird genau die gleiche Auktion zu den selben Bedingungen wiederum eingestellt und erhält sofort mehrere Gebote.

Da hier eine Beschädigung oder Verlust des Artikel grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dürfte ja mit Käufer A ein Kaufvertrag bestehen. Zumal der Verkäufer im Angebot schreibt dass er keinen Rücktritt vom Kaufvertrag gewährt. Man sollte annehmen er hält sich auch selbst an seine Bedingungen.

Wie geht Käufer A jetzt am besten vor ohne gleich den Rechtsweg mit Anwalt zu beschreiten? Den Verkäufer auf den gültigen Kaufvertrag hinweisen und um Übergabe des Artikels gegen Zahlung des zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung höchsten Gebotspreises auffordern?
Der Verkäufer müsste dazu dann das neue Angebot beenden da es sich bei dem individuell gefertigten Artikel natürlich um den gleichen wie zuvor handelt.
Dann hätte der Verkäufer wiederum das Problem, dem Höchstbieter aus der zweiten Auktion einen Irrtum erklären zu müssen.

Dass der Verkäufer offensichtlich so eigene Rechts- und Moralvorstellungen hat, ergibt sich nach einiger Recherche im Nachinein daraus, das er mehrere Accounts bei Ebay unterhält und seine Artikel gelegentlich selbst ersteigert und anschliessend neu einstellt.

Ausserdem ein Verkaufsvolumen von über 10000€ in den letzten 30 Tagen als Privatverkäufer. Allerdings nicht bei dem Account wo Käufer A gekauft hat, aber die Angebote enthalten die gleiche Handynummer als Kontakt. Aber das soll hier nicht Gegenstand der Frage sein.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

So einen Thread haben wir alle 2 Wochen. Suchfunktion sollte man kennen!

quote:
von normaler Kunde am 27.06.2012 17:57

Den Verkäufer auf den gültigen Kaufvertrag hinweisen und um Übergabe des Artikels gegen Zahlung des zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung höchsten Gebotspreises auffordern?
Genau das!

-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
normaler Kunde
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für den freundlichen Hinweis auf die Suchfunktion.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normaler Kunde
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Verkäufer antwortet vier Tage nach der Bitte um Erfüllung des gültigen Kaufvertrag aus der vorzeitig abgebrochenen Auktion, er hätte einen Fehler beim Angebot gemacht und wäre deshalb berechtigt gewesen das Angebot zu beenden und hätte es dann ja neu eingestellt so das jeder wieder die Chance hätte zu bieten.
Tatsächlich wurde genau das identische Angebot wortwörtlich 1:1 übernommen und neu eingestellt.

Die Formulierung des Verkäufers lässt übrigens darauf schliessen, dass er die vier Tage Zeit benötigt hat, sich zu informieren wie er aus der Sache evtl. ungeschoren herauskommt.

Ebay selbst antwortet auf mehrfache Anfrage nach den Kontaktdaten wiederholt mit unpassenden Standardantworten wie man solle doch bitte eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Kontaktdaten des Verkäufers werden nicht mitgeteilt.

Hier ergeben sich dann deutliche Unterschiede zwischen den hier im Forum veröffentlichten Ratschlägen und der tatsächlichen Praxis.
Denn obwohl hier scheinbar alles so klar ist und ein Kaufvertrag besteht den man nur noch durchsetzen muss, winken in der Realität Rechtsanwälte bei solchen Fällen direkt ab.

Ein Verkäufer der mit zwei Accounts seine Artikel hochbietet, gelegentlich dann selbst Käufer ist und neu einstellt oder eben nach Lust und Laune Angebote vorzeitig beendet und Gebote streicht, kann das Spiel ohne jegliches Risiko spielen.

Als Käufer kann man in diesem Fall aber ohne finanzielles Risiko keien Kaufvertrag durchsetzen wenn man offensichtlich ohne den Rechtsweg zu beschreiten noch nichtmal die Anschrift des Verkäufers erhält.
Zumal sich ersteinmal ein Anwalt finden müsste, der bei einem Streitwert um 1500 Euro einen solchen Fall übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Als Käufer kann man in diesem Fall aber ohne finanzielles Risiko keien Kaufvertrag durchsetzen

Falsch. Als Käufer kann man in KEINEM Fall ohne finanzielles Risiko eien Kaufvertrag durchsetzen, wenn der Verkäufer nicht mitspielt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normaler Kunde
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Genau das ist unser Rechtssystem. In der Theorie viele schöne §§, aber in der Praxis hat man kaum eine Chance das Recht gegen einen mit ausreichend krimineller Energie ausgestatteten Gegner durchzusetzen.

Wenn man davon ausgeht, dass wie hier ja einstimmig behauptet wird, ein entsprechender Kaufvertrag zustande gekommen ist, gibt es dann einen Straftatbestand den der Verkäufer begeht wenn er den Vertrag schlichtweg als nichtig ansieht und damit die Herausgabe des Artikels gegen Zahlung des Auktionspreises verweigert?
Wäre in dem Fall der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt?
Evtl. würde ja eine solche Strafanzeige Ebay auch zur Herausgabe der Kontaktinformationen bewegen.

Der Verkäufer hat ja auf die Nachricht mit der Fritsetzung entsprechend ablehnend geantwortet. Ist er dann ab Fristablauf im Verzug?
Der Artikel wurde inzwischen erneut verkauft, evtl. allerdings wieder unter Mithilfe weiterer Accounts des Verkäufers.
Der erzielte Verkaufspreis dürfte dann ja dem entsprechen, was als Schadenersatz anzusetzen wäre?

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