Hallo ihr,
mir ist Heut ein dicker Fehler unterlaufen.
Ich wollte meine alte Grafikkarte (Ebay Wert ca. 40 Euro) bei Ebay verkaufen.
Habe allerdings bei der Reiterauswahl nicht drauf geachtet, ob "Sofort Kauf" oder "Auktion" angewählt war, da ich mir dachte "Auktion" ist bestimmt Standard und die Felder passen auch.
Habe 1 Euro als Preis eingetragen und das Angebot abgeschickt.
Ich erhielt keine Bestätigungsemail von Ebay, aber ich bin es schon gewohnt, dass das immer dauert.
Als ich was ändern wollte, fiel mir plötzlich auf, das es ein SofortKauf war. Ich wollte es grad ändern, da trudelt die E-Mail ein, dass ein Artikel verkauft wurde.
Und weg war die Grafikkarte für 1 Euro + 5,50 Versand.
Da ich von eigenen Käufen wußte, dass man vom Kauf zurücktreten mit Einverständniss des Anderen.
Ich schrieb der Käuferin also eine E-Mail.
Es kam auch eine Antwort zurück: "Gekauft ist gekauft!Sorry! Mfg"
Tja, das Ganze ärgert mich extremst, da 30 Euro Verlust für mich eine ganze Menge sind als Studi.
Kann man da irgendwie noch was machen?! Habe auch schon an E-Bay eine ähnliche E-Mail geschickt wie diesen Post hier.
Würde mir ganz schön weh tun, die Grafikkarte für 1 Euro wegzugeben.
Ich bin Privatverkäufer bei Ebay seit 2002. Habe bis jetzt 63 Bewertungen (falls das irgendwie relevant sein sollte...).
Aus Versehen SofortKauf, statt Auktion
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Achja, meine E-Mail an den Käufer sah so aus:
"Hallo,
entschuldigen Sie, dass muß ein Fehler passiert sein.
Das sollte ein Auktionsartikal ab 1 Euro werden.
Wären sie so freundlich und damit Einverstanden, vom Kauf zurück zu treten?
Freundliche Grüße,
xxx"
Das ", dass" sollte ", da" heißen
Und statt "Auktionsartikal" ein "Auktionsartikel".
War ein wenig verärgert über meine Dummheit, deshalb die Schreibfehler
Du solltest die Auktion unverzüglich wegen Irrtum anfechten!
http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=84962
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also dem Verkäufer erneut schreiben?
Ok, ich schicke dann mal folgende Mail ab:
"Sehr geehrte Frau ...,
da es sich bei dem Preis des Artikels aus der Auktion xxx um einen Irrtum handelt, fechte ich den Vertrag an.
Ich möchte somit nicht weiter an dem Vertrag festhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx"
Habe ich was vergessen? Oder sollte ich das Ganze auch nochmal per Einschreiben hinschicken?
Wie du in dem anderen Thread evtl. gelesen hast,ist schriftlich von Vorteil.
Aber ob die Käuferin bei dem Betrag vor Gericht zieht...?
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Ich hab es jetzt erstmal per Mail gemacht. Das es schriftlich besser wäre, habe ich gelesen.
Habe irgendwie doch noch Hoffnung, dass sie es einfach gut sein läßt und vom Kauf zurücktritt.
Von mir aus, kann sie mich auch ruhig negativ bewerten.
Bis jetzt hat sie Nichts geantwortet. Ich halte euch auf dem Laufenden
Ebay hat mir geschrieben, dass sie leider nichts tun können, aber das man in bestimmten Fällen den Vertrag anfechten kann.
Achja, danke! (Falls ich es noch nicht gesagt habe )
--- editiert vom Admin
Ihre Bewertungen sind privat gehalten. Kann ich nicht einsehen.
Aber es sind ca 650 mit ca 20 Negativen.
Grüße,
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@F. Lorenz:
richtig ist, dass bei einer wirksamen anfechtund nach § 119 das wort "anfechtung" nicht benutzt werden muss, sondern die anfechtungserklärung vielmehr nach § 133 ausgelegt werden soll.
nach dem objektiven empfängerhorizont beurteilt kann man m.E. nicht davon ausgehen, dass mit der FRAGE, ob man 'mit rücktritt einverstanden wäre', schon eine anfechtung vorliegt.
Und jetzt?
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