Auseinandersetzung auf Ebay Kleinanzeigen

16. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
Auseinandersetzung auf Ebay Kleinanzeigen

Hallo Zusammen,

ich habe in der vergangenen Woche auf Ebay Kleinanzeigen Fanartikel eines bestimmten Musikers verkauft. Damit die Anzeige besser ankommt, habe ich ein Foto reingesetzt und in der Artikelbeschreibung ganz genau mitgeteilt, was von dem Fanpaket noch enthalten ist.

Seit gestern werde ich von dem Käufer genervt, wo der Rest bleibt und ich solle ihn gefälligst anrufen, um die Sache zu klären. Er will die Sachen haben, die nicht zum Verkauf standen bzw. Diese Artikel habe ich an jemand anderen verkauft.


Mehrmals habe ich ihn auf die Artikelbeschreibung aufmerksam gemacht und ihm auch mitgeteilt, dass das Paket aus den Artikeln aus der Artikelbeschreibung besteht.

Der Käufer hat auch keine weiteren Fragen vor Abschluss des Kaufes gestellt.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Wie soll ich mich jetzt verhalten?


Die Frage lässt sich wohl nicht ernsthaft beantworten, solange man nicht die Anzeige vollständig kennt.

Zitat (von Biened32):
Mehrmals habe ich ihn auf die Artikelbeschreibung aufmerksam gemacht und ihm auch mitgeteilt, dass das Paket aus den Artikeln aus der Artikelbeschreibung besteht.

Ja aber: Du hast auch ein Bild eingestellt, das vermutlich das beworbene Fan Paket zeigt.

Du kennst den Spruch: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Die Frage, die man sich stellen sollte wäre: War die Artikelbeschreibung für jemanden, der den Inhalt des Fan Paketes nicht kennt so eindeutig, dass er daraus erkennen konnte, dass nicht alles was auf dem Bild gezeigt wird auch noch im Angebot versprochen wird?
Zum Beispiel: "Nicht mehr enthalten ist x und y".

Du kannst alles richtig gemacht haben; Du kannst abe auch völlig daneben liegen und zur Nachlieferung verpflichtet sein.

Stell am besten einen Link zur Anzeige hier rein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo Berry, hier ist der Link zur Anzeige:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/angelo-kelly-fanpaket/983975361-78-994
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/angelo-kelly-fanpaket/983975361-78-994

-- Editiert von Biened32 am 17.11.2018 08:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe nicht, dass du auf fehlende Teile hingewiesen hast.
Im Gegenteil, in der Überschrift war noch reichlich Platz und trotzdem erweckst du den Eindruck, dass es das komplette Paket sei. Ich kann nicht beurteilen was dabei sein sollte und was fehlt, weil ich dieses Set nicht kenne; aber genau das gilt auch für den Käufer, er muss sich ebenfalls nicht auskennen.

Zudem: "Neuwertiger Zustand" interpretiere ich als "so wie die Box gekauft wurde".

Zitat:
Der Käufer hat auch keine weiteren Fragen vor Abschluss des Kaufes gestellt.
Muss er auch nicht, vielmehr musst du es ausreichend beschreiben.
Alternativ hättest du in der Kommunikation darauf hinweisen können (der große Unterschied zu Ebay, wo bereits mit einem Gebot der Vertrag geschlossen wird, man also noch mehr aufpassen muss wie und was man in die Beschreibung packt und was nicht).

Da du nicht nachliefern kannst (bzw. nur umständlich über Nachkauf) würde ich einen Rabatt anbieten.
Was genau fehlt denn, und wie viel ist das wert? Wie viel kostet die gesamte Box neu? (bei Ebay hab' ich welche für 40 Euro gefunden, in einer Bleckkiste - keine Ahnung ob das was anderes ist)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe in der Artikelbeschreibung genau angegeben, was alles dabei ist.

Habe dem Käufer dann auch noch mal mitgeteilt, was dieses Paket beinhaltet. Für ihn war es dann ok und jetzt das.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

so wie du dir das vorstellst funktioniert das nicht!!!

Du hast nirgends geschrieben, dass nicht alles was auf dem Bild zu sehen ist dabei ist!

Einfach zu sagen, man hat aufgelistet was dabei ist reicht nicht! Das was auf dem Bild zu sehen ist muss dabei sein!!!

Was hat dich daran gehindert ein Bild zu machen NUR mit den Dingen die du verkaufst? Immerhin konntest du ja ein Bild mit ALL den Sachen machen, wieso dann nicht ein Bild nur mit den Dingen die verkauft werden?

Für mich ist das alles sogar sehr grenzwertig hin zu einer arglistigen Täuschung! (da kann man sich schnell mal im Straftatenbestand wiederfinden)...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

mal ein anderes Beispiel: Verkaufe einen VW Golf BJ 2018, mit Radio XY, Klimaautomatik und zahlreiche weitere Ausstattungsmerkmale.
Würdest du dich dann nicht beschweren, wenn beispielsweise der Beifahrersitz fehlt? Oder ein Scheinwerfer?

Du hast die Box erwähnt, und dann kann ein Käufer davon ausgehen, dass sie auch komplett ist. Dir stand es frei zu erwähnen, dass etwas fehlt.

Zitat:
Du hast nirgends geschrieben, dass nicht alles was auf dem Bild zu sehen ist dabei ist!
Ich war davon ausgegangen, dass auf den Bildern auch nur das gelieferte zu sehen ist (aber wie schon gesagt, ich kenne die Box nicht, kann also nicht sagen was dazu gehört).

Nochmal: Was genau fehlt denn? Und wie viel hast du dafür in dem anderen Verkauf bekommen? Was kostet die Box neu?

Zitat:
Für mich ist das alles sogar sehr grenzwertig hin zu einer arglistigen Täuschung! (da kann man sich schnell mal im Straftatenbestand wiederfinden)...
Das sehe ich nicht.
Es ist einfach unglücklich formuliert, für eine Straftat braucht es da doch etwas mehr.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe ja nicht nur ein Foto, sondern 9 Stück gemacht und darauf sind die DVD und die CD, die ganz unten liegt, nicht drauf.

Dem Käufer habe ich meine Artikelbeschreibung nochmals mitgeteilt, dort wurden die DVD und CD nicht erwähnt.

Das Paket bestand aus einem Fotobuch mit CD, DVD und Blu-ray und 3 einzelne CDs. So habe ich es dem Käufer mitgeteilt und er war damit einverstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Der Käufer hat auch keine weiteren Fragen vor Abschluss des Kaufes gestellt.

Zitat (von Biened32):
Habe dem Käufer dann auch noch mal mitgeteilt, was dieses Paket beinhaltet. Für ihn war es dann ok

Etwas widersprüchlich ...

Wann war denn diese Mitteilung, vor oder nach dem Kauf?
Was genau stand da drin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn ich ein bestimmtes Paket verkaufe, von dem die Fans im Normalfall wissen, was alles enthalten ist, dann muss man GANZ DEUTLICH machen, wenn dieses Paket nicht vollständig ist.

Sie haben es klar drauf angelegt, ansonsten hätten Sie ja auch schreiben können "Verschiedene Kelly CDs und Poster" oder sowas.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Vor dem Kauf habe ich den Käufer mitgeteilt, was das Paket umfasst und er war damit einverstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Vor dem Kauf habe ich den Käufer mitgeteilt, was das Paket umfasst

Diese Mitteilung war dann ja ganz offensichtlich genauso schlecht formuliert wie die Anzeige ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast eine Frage gestellt und von allen Usern deren Meinung erhalten.

Mit und zu diskutieren bringt Dich nicht weiter, denn es kommt jetzt allein auf den Käufer an.

Wenn ich jetzt auf den Link oben klicke, bekomme ich zwar diverse Anzeigen, aber nichts passendes zu Deiner Beschreibung. Merkwürdig.

Aber aus den Texten der anderen lässt sich auch etwas ableiten.

Scheint so, als hättest Du diemal mit Zitronen gehandelt. ich würde mir mal an Deiner Stelle über die Begründung der anderen Gedanken machen.

Letztlich entscheidest aber Du und danach der Käufer ob und wie es weitergeht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dem Käufer habe ich meine Artikelbeschreibung nochmals mitgeteilt, dort wurden die DVD und CD nicht erwähnt.
Das hast du jetzt mehrmals gesagt. Und wir haben entgegnet, dass das nicht reicht, du hättest ausdrücklich erwähnen müssen das was fehlt.
Und zwar weil man bei der Angabe "Fanpaket" erwarten kann, das es komplett ist; insbesondere wenn dann auch noch "neuwertig" dabeisteht.

Nochmal anders: Hättest du dich nicht beschwert, wenn in dem von dir - vermutlich im Geschäft - gekauften Paket etwas gefehlt hätte?
Es reicht es schon wenn bei IKEA irgendeine Schraube fehlt.

Was ist denn eigentlich dein Ziel? Ich sehe drei Möglichkeiten:
1. du lieferst die fehlenden Teile nach
2. du gewährst einen angemessenen Rabatt (und der Käufer ist damit einverstanden, muss er nicht unbedingt)
3. der Kauf wird rückgängig gemacht (weil es gar keine Einigkeit über den Kaufgegenstand gab) - Porto ginge imho dann komplett auf dich

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Youra
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Käufer hat nur Anspruch auf die in der ebay angegebenen Artikel und nicht mehr. Wenn die Artikel aufgelistet waren, ist der Fall klar.
Am besten den Käufer nochmal in Ruhe anschreiben und wenn das nicht hilft an ebay melden, die nehmen sich den Fall an und klären das dann.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Youra):
der Käufer hat nur Anspruch auf die in der ebay angegebenen Artikel

Korrekt.



Zitat (von Youra):
Wenn die Artikel aufgelistet waren, ist der Fall klar.

Stimmt.
Nur haben hier Verkäufer und Käufer halt eine andere Auffassung, was Inhalt der Auflistung war.



Zitat (von Youra):
wenn das nicht hilft an ebay melden, die nehmen sich den Fall an und klären das dann.

Das ist schlicht falsch.
Denn eBay ist nur ein Privatunternehmen und hat nicht den Rang eines Gerichtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
der Käufer hat nur Anspruch auf die in der ebay angegebenen Artikel und nicht mehr.
Angegeben war "Fan-Paket". Und mit keinem Wort das etwas fehlt.
Ein Käufer muss nicht wissen was in ein solches Paket gehört, vielmehr darf er erwarten das alles drin ist.

Noch mal ein anderes Beispiel: "Krimi mit 200 spannenden Seiten."
Fändest du es dann OK, dass die Seiten 201 bis 288 herausgerissen sind? Der Angabe in der Beschreibung entspricht es ja trotzdem.

Zitat:
... an ebay melden, die nehmen sich den Fall an und klären das dann.
Es war aber nicht Ebay.
Und selbst wenn, Ebay kann sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen (obwohl sie es vielleicht manchmal versuchen, Paypal noch viel extremer).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe mir den gesamten Chatverlauf angesehen. Der Käufer hat mich gefragt, was das Paket alles beinhaltet. Darüber habe ich ihn aufgeklärt und auch mitgeteilt, dass eine DVD und CD bereits verkauft sind.

Er wollte dann das Paket so wie ich es ihm im Chat und in der Artikelbeschreibung beschrieben, kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32179 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Er wollte dann das Paket so wie ich es ihm im Chat und in der Artikelbeschreibung beschrieben, kaufen.
Hat er auch gekauft? Hat er auch bezahlt? Nervt er noch immer?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
ich habe mir den gesamten Chatverlauf angesehen. Der Käufer hat mich gefragt, was das Paket alles beinhaltet. Darüber habe ich ihn aufgeklärt und auch mitgeteilt, dass eine DVD und CD bereits verkauft sind.
Sei doch so nett und kopiere hier mal den exakten Text der Korrespondenz, dann hat man etwas das man beurteilen kann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Er hat gekauft und auch bezahlt und nervt weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und auch mitgeteilt, dass eine DVD und CD bereits verkauft sind.
Das ist ja nun eine völlig neue Information. Und ändert natürlich alles.
Warum sagst du das erst jetzt?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.940 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen