Ausserhalb einer Ebay-Auktion...

19. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausserhalb einer Ebay-Auktion...

Hallo,

ich habe vor kurzem ein Auto bei Ebay entdeckt, was ich gern erwerben wollte, habe den Verkäufer angeschrieben, was er ausserhalb der Auktion dafür haben möchte, sagen wir mal 200 EUR hat er gesagt, gut hab ich gesagt, nehm ich.
Alles klar meinte er und schrieb mir dies auch per mail.
Zur Geltendmachung des Vertrags haben wir vereinbart, dass ich die Hälfte des Kaufpreises vorab überweise und dann das Auto abhole.
Alles schön, denk ich mir. Aber der Herr hatte die Auktion nicht gelöscht, sondern weiterlaufen lassen, er wüßte nicht wie das geht mit dem Beenden der Auktion, er ist neu dabei.
Naja Auktion endete und brachte 500 EUR. Ich habe mich dann auf den Weg gemacht (500 km) um das Kfz zu holen, als erstes fand ich die Adresse gar nicht, dann rief ich ihn an, sein "Vater" war dran, er hätte mir eine Mail geschrieben, sein Sohn hätte einen Verkehrsunfall gehabt und läge mit inneren Verletzungen in der Uniklinik in München.
Ich rief dann auf dem Handy an, es ging sogar jemand ran und er meinte er sei im Krankenhaus und hätte 2 gebrochene Beine. Er rauchte und telefonierte im KH!
Er machte mir den Vorschlag das Auto zu bringen, und mir die angefallenen Kosten zu erstatten...haha da macht er ja minus.

Bis heute habe ich nichts mehr von ihm gehört oder gelesen, ich sehe aber, wie er bei AOL online ist, hab ihn angeschrieben, es ist angeblich der Vater....

Was kann ich tun??? Anzeigen? ich habe 250 EUR investiert, die ich gern wiederhaben wollte...

Danke und LG
Anita

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Anita,

erklären Sie ihrem Verkäufer schriftlich (am Besten per Einschreiben mit Rückschein) Ihren Vertragsrücktritt.

Hier ein Beipiel, wie ich dies machen würde:

"Sehr geehrter Herr Musterverkäufer,

trotz meiner Aufforderung, nebst Fristsetzung zur Lieferung/Rückerstattung der Kaufsumme, vom dd.mm.yyyy (per Fax), sind Sie Ihren vertraglich auferlegten Pflichten nicht nachgekommen:

------------------
Artikelnummer: 4711
Artikelbeschreibung: 1 belegtes Brötchen mit Schinken
Auftragswert: € 85,00 (€ 79,00 + € 6,00 Versandkosten).

Der o.g. Bertrag wurde von mir am dd.mm.yyyy auf Ihr Konto bei der MusterBank AG (BLZ: 1234; Kto.: 5678) mit dem Verwendungszweck: "MUSTERKAUF" überwiesen.

Sie befinden sich seit dem dd.mm.yyyy im LIEFERVERZUG!
------------------

Nunmehr erkläre ich meinen VERTRAGSRÜCKTRITT nach erfolglos gesetzter LIEFERFRIST, gemäß § 323 BGB

Ferner mache ich gegen Sie einen Schadensersatz in Höhe von € 10,00 (Telefonkosten, Portokosten dieser Rücktrittserklärung, etc.), gemäß § 437 BGB (n. F.), geltend.

Für die Zahlung meines geforderten Bertrages in Höhe von: € 95,00 (Kaufpreis + Schadenserstz) habe ich mir den dd.mm.yyyy (eintreffend) vorgemerkt.

Meine BANKVERBINDUNG:
MusterBank AG (BLZ: 123; Kto.: 456)

Sollten Sie wider Erwartens dieser letzten Möglichkeit einer gütlichen Einigung nicht nachkommen, werde ich ohne weitere Benachrichtung rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Sie ersparen sich Unannehmlichkeit, Zeit und vor allem viel Geld, wenn Sie dieser letzten Aufforderung nachgehen.

Einer eventuell bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich überaus gelassen entgegen.

Mit einem dennoch freundliche Gruss,

XXX"


So oder so ähnlich würde ich das Einschreiben an den Verkäufer versenden. Spätestens jetzt, wird sich Ihr Verkäufer regen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie entweder den Gang zum Rechtsanwalt wählen, oder das grichtliche Mahnverfahren (vollstreckbarer Titel - 30 Jahre pfändbar) einleiten.

Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren: http://www.letzte-mahnung.de

-----------------
"Nützliche Infos auch auf:

http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Fristsetzung als Einwurfeinschreiben völlig ausreichend- und vor allem effektiver.

Dessen Empfang kann nicht verweigert werden und für eine wirksame "Inverzugsetzung" ist ein nachweislicher Eingang in den Machtbereich des Schuldners ( Empfangsfiktion) ausreichend.

Die erste Erinnerung hat umsonst zu sein , während eine Mahnung nach Eintritt des Verzugs kostenbewehrt sein kann, welche im Rahmen des Mahnverfahrens eingefordert werden können.

Das obige Beispielschreiben stellt also eine Mahnung nach Verzugseintritt dar , für den es also noch einer wirksamen Zahlungsaufforderung unter Verzugsandrohung bedarf.

Und auch wenn "im_web_kaufen" jetzt wieder einen Koller kriegt :

Die Grenzen zwischen anfänglicher Verkaufsbereitschaft , der Unfähigkeit das Angebot zu löschen , der Erkenntnis , da bietet einer mehr , ob er wohl die Anzahlung vergessen hat und schließlich und endlich lassen wir ihn am ausgestreckten Arm nach seiner Anzahlung doch vergeblich zappeln - also Vorsatz = Betrug, fließend sind und dieses bei der weiteren Vorgehensweise parat zu behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

auch wenn "im_web_kaufen" jetzt wieder einen Koller kriegt

@psst:
Ich bekomme bestimmt keinen Koller. Sie können SUBJEKTIVE Eindrücke (Einschätzungen, eine EINZELMEINUNG ) jedoch nicht zu einer OBJEKTIVEN Tatsache machen. Diese prangerte ich bei einigen Ihrer anderer Beiträge an. Aber wie ich sehe, sind meine Antworten zu Ihren Kommentaren angekommen.

Zum Thema FRISTSETZUNG in diesem Falle:
Der Lieferverzug liegt hier bereits in der Aussage des Verkäufers begraben:

Zitat:
"Er machte mir den Vorschlag das Auto zu bringen, und mir die angefallenen Kosten zu erstatten..."

m. E. ist der Käufer somit nicht meher verpflichtet eine weitere Verzögerung zu dulden, bzw. eine erneute Frist zu setzen.
Dr Verkäufer hat Lieferzusage, wie auch einen Schadensersatz anerkannt, bzw. selbst vorgeschlagen. ;)

-----------------
"Nützliche Infos auch auf:

http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Für das Vorliegeneines Lieferverzugs fehlt die verbindliche Zusage eines Liefertermins bzw. einer Lieferfrist.

Das Angebot einer Lieferung und Übernahme von Unkosten per se ist so ,wie es hier gestellt wird , ergebnisoffen .

§ 286
Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und ersteinmal vielen lieben Dank für die Antworten, zum Liefertermin nannte mir der Verkäufer einen genauen Tag, genau den Freitag eine Woche später nämlich.

Ich werde den oben angeführten Brief aufsetzen und als Einschreiben Rückschein abschicken.

Ich hoffe es bringt was.

Danke und LG
Anita

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und ersteinmal vielen lieben Dank für die Antworten, zum Liefertermin nannte mir der Verkäufer einen genauen Tag, genau den Freitag eine Woche später nämlich.

Ich werde den oben angeführten Brief aufsetzen und als Einschreiben Rückschein abschicken.

Ich hoffe es bringt was.

Danke und LG
Anita

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
es_nervt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn es auf das Einschreiben mit rückschein keine Reaktion gibt, was mache ich dann? Was ist wenn er das Einschreiben nicht annimmt? Dann kommt doch der komplette Brief zurück oder?

Was benötige ich alles wenn ich eine Anzeige bei der Polizei machen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Für eine Anzeige wg. Betrugsverdacht, brauchen Sie alle Daten, die Sie über den Vorgang haben:

1., Ausdrucke der eMails zwischen Ihnen und dem Verkäufer
2., Ausdruck auf dem die Kontoverbindung ersichtlich ist
3., Ausdruck der abgelaufenen eMail-Auktion
4., Kontoauszüge auf denen der Geldabgang zu verzeichnen ist

Auf gut deutsch: "ALLES WAS IHR DRUCKER HERGIBT, SIE SCHWARZ AUF WEISS HABEN"

-----------------
"Nützliche Infos auch auf:

http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

>>Und wenn es auf das Einschreiben mit rückschein keine Reaktion gibt, was mache ich dann?...<<

Zivilrechtliche Schritte :
Mahnverfahren oder je nach dem gleich Klageerhebung .

Strafrechtliche Schritte :
Betrugsanzeige , für die es aufgrund der gängigen Praxis auf eBay sehr weniger Indizien bedarf.

>> Was ist wenn er das Einschreiben nicht annimmt? Dann kommt doch der komplette Brief zurück oder?<<

>>Fristsetzung als Einwurfeinschreiben völlig ausreichend- und vor allem effektiver.<<

Und billiger :)

>>Dessen Empfang kann nicht verweigert werden und für eine wirksame "Inverzugsetzung" ist ein nachweislicher Eingang in den Machtbereich des Schuldners ( Empfangsfiktion) ausreichend. <<

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