Ich habe mir ein Auto gekauft vor einem Jahr über 50.000€, ein Sportwagen.
Mir hat der Verkäufer am Telefon gesagt das es ein leichten frontschaden hatte und mir dann über WhatsApp Bilder über den frontschaden geschickt hat. Die Bilder habe ich noch. Man sieht es ist echt nicht viel Stoßstange getauscht und es war alles wieder gut.
Aus meiner Dummheit habe ich den Vertrag nicht gut genug durchgelesen, der Händler hat ihn mir als Privatperson verkauft, jedoch steht im Kaufvertrag „frontschaden" drinnen.
Vor einem Monat hatte ich ein Fall das mir jemand eine Delle reingehauen hat, während ich das mit einem Gutachter durchgeschickt habe, habe ich parallel eine HIS Information angefordert da der Gutachter meinte da sind Pickel am hinteren kotflügel Bereich ( Coupé Fahrzeug ) welches auf nachlackierung deutet.
Lackmessgerät ausgepackt und siehe da sehr hoher Messwert.
Die HIS Auskunft kam grade, und ich war schockiert.
Totalschaden 2022
Gekauft habe ich das Fahrzeug Juni 2023
Welche Chancen habe ich?
Fahrzeug wurde finanziert über den Händler, da steht er auch als Händler im Vertrag.
Deutsches Auto kein reimport
Auto mit frontschaden gekauft HIS Datenbank kam Totalschaden raus
4. Juli 2024
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Frage vom 4. Juli 2024 | 15:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto mit frontschaden gekauft HIS Datenbank kam Totalschaden raus
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#1
Antwort vom 4. Juli 2024 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWelche Chancen habe ich? :
Chancen liegen – wie immer – zwischen 0-100%, in Abhängigkeit der uns unbekannten Details, Güte der Argumente der jeweiligen Parteien, der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes, …
Zitatder Händler hat ihn mir als Privatperson verkauft, :
Ein beliebter Umgehungstatbestand - den man aber erst mal beweisen muss, denn auch Autohändler dürfen privat verkaufen.
ZitatTotalschaden 2022 :
Gekauft habe ich das Fahrzeug Juni 2023
Dann wäre zu beweisen, das der Verkäufer
1. von dem Totalschaden wusste
2. der Eintrag "Totalschaden" korrekt ist
#2
Antwort vom 5. Juli 2024 | 21:06
Von
Status: Lehrling (1089 Beiträge, 324x hilfreich)
ZitatEin beliebter Umgehungstatbestand - den man aber erst mal beweisen muss, denn auch Autohändler dürfen privat verkaufen. :
Durchaus - aber wenn folgendes:
ZitatFahrzeug wurde finanziert über den Händler, da steht er auch als Händler im Vertrag. :
stimmt, dann hat der Händler so gut wie keine Chance das ganze als Privatverkauf durchgehen zu lassen...
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#3
Antwort vom 5. Juli 2024 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Zitatstimmt, dann hat der Händler so gut wie keine Chance das ganze als Privatverkauf durchgehen zu lassen... :
Wieso?
Das erwähnen als Händler ist unschädlich, der gutherzige Verkäufer hat dem dem finanzschwachen Käufer nur helfen wollen, eine gute Finanzierung zu bekommen und dafür seine Verbindung zur Bank benutzt.
Klar das er dann da mit seiner Geschäftsandresse drinsteht.
Schlecht wäre nur, wenn der er dort als verkaufender (und finanzierender) Händler genannt würde und nicht nur als Vermittler (wie so oft üblich).
#4
Antwort vom 5. Juli 2024 | 22:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das steht im Vertrag so drinnen:
Vermittelnder Händler:
(Nachfolgend auch Fahrzeughändler genannt)
Hier steht der Händler Name + Privat Name
Und neben dran steht:
Identifizierung des/der Kunden (l. Ziffer 1-3 gem. AO. GwG durchgeführt Verkäufername:
Hier steht der Privat Name
#5
Antwort vom 5. Juli 2024 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatVermittelnder Händler: :
(Nachfolgend auch Fahrzeughändler genannt)
Also der "Vermittlertrick"
ZitatIdentifizierung des/der Kunden (l. Ziffer 1-3 gem. AO. GwG durchgeführt Verkäufername: :
Hier steht der Privat Name
Da meines Wissens nach Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes nur jene sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, könnte das für ihn zu einem echten Problem werden.
Überaus fraglich ob dann "er ist halt dumm" dem Gericht als Argument reicht ...
#6
Antwort vom 23. Juli 2024 | 19:48
Von
Status: Lehrling (1184 Beiträge, 200x hilfreich)
Es deutet zumindest mal auf einen möglichen Betrug hin, wenn nur ein "leichter Frontschaden" angegeben wurde, anstatt einem früheren Totalschaden, das könnte man dann anzeigen.
Abgesehen davon, würde ich bei solchen Beträgen nicht an einer Erstberatung bei einem Anwalt sparen.
-- Editiert von User am 23. Juli 2024 19:48
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