Hallo,
es geht um folgende Auktion:
Ebayauktion
Käufer ersteigert PKW - möchte das Auto angeliefert bekommen und überweist als Anzahlung 1000 EUR auf mein Konto. Termin wird ausgemacht - Auto abgemeldet ,Autoanhänger gemietet und 1 Tag vor Anlieferung sagt er ab er wäre gerade aus dem Krankenhaus gekommen und würde sich in 2 Tagen melden um Termin zur Abholung zu machen - also das Auto selber bei mir abzuholen .
Nach 5 Tagen rufe ich Käufer an um zu fragen wann er denn das Kfz nun holen würde , da keine Rückmeldung mehr.
Er sagt in 2 Tagen wolle er kommen- ich schicke Email mit der Bitte er solle mir den Termin bestätigen- nichts passiert und gekommen ist er auch nicht.
Was soll ich denn nun machen 13000 Euro sind kein Pappenstil , das Auto abgemeldet und aus der Halle in der das Auto steht ist der Mietvertrag ausgelaufen- also Auto muß raus...
Wie sollte man in diesem Fall vorgehen weiterverkaufen kann ich das Auto ja nicht , da ein Kaufvertrag über eBay
entstanden ist und für das Geld hätte ich auch schon Verwendung........
Grüße aus der Pfalz
Peter
-----------------
""
Auto verkauft leistet Anzahlung meldet sich nicht
28. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2010 | 01:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft leistet Anzahlung meldet sich nicht
#1
Antwort vom 28. Mai 2010 | 10:12
Von
Status: Bachelor (3154 Beiträge, 485x hilfreich)
Sie sollten schriftlich eine Frist zur Abholung setzen (Minimum 10 Tage). Dies am besten per Einschreiben. Juristisch gesprochen, setzen Sie den Käufer damit in Verzug. Anschließend können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen weiterverkaufen. Der Käufer ist dann schadensersatzpflichtig. Alle Kosten, die nach Verstreichung der Frist für Sie zusätzlich anfallen (im Übrigen auch Anwalt, wenn Sie wollen), muss der Käufer Ihnen ersetzen. Auch die Differenz zu einem eventuell erzielten Minderpreis bei Wiederverkauf.
Da Sie im Besitz der 1000 Euro sind, gestaltet sich das für Sie recht komfortabel.
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
-- Editiert am 28.05.2010 10:13
#2
Antwort vom 28. Mai 2010 | 10:26
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie sollte man in diesem Fall vorgehen weiterverkaufen kann ich das Auto ja nicht , da ein Kaufvertrag über ebay entstanden ist und für das Geld hätte ich auch schon Verwendung........ <hr size=1 noshade>
Zunächst einmal sollte der Käufer rechtswirksam in Verzug gesetzt werden. Einwurfeinschreiben, Frist setzen, 14 Tage nach Datum bestimmt, auffordern, das Fahrzeug innerhalb der Frist abzuholen, Zug um Zug gegen Übereignung des restlichen Kaufpreis.
Im Grunde befindet sich der Käufer ja schon in Verzug, das Fahrzeug sollte innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende abgeholt und bezahlt werden. Jedoch wird eine Mahnung schon noch sinnvoll sein.
In der Zwischenzeit kann man sich schon einmal damit auseinandersetzen, wie es weiter gehen soll.
1. Man kann am Vertrag festhalten, zahlt der Käufer nicht und holt das Fahrzeug nicht ab, wird man auf Erfüllung des Kaufvertrages Zug um Zug klagen müssen.
Problem: Kann lange dauern, sich äußerst zäh entwickeln, insbesondere muss ja der Standplatz bezahlt werden, da kann einiges zusammenkommen, was man vorzustrecken hat.
2. Ist die Frist verstrichen, kann man vom Vertrag zurücktreten.
§ 323 BGB
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
§ 325 BGB
Schadensersatz und Rücktritt
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
**
Das bedeutet zumindest, dass einem für einen erneuten Kauf nicht die Hände gebunden sind. Vielleicht die bessere Alternative.
Man kann aber auch dem Käufer anbieten, gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes z. B. EUR 1000,00, die hat man ja schon erhalten hat, vom Vertrag zurückzutreten. Muss der Käufer nicht annehmen, ist aber sicherlich für ihn durchaus überlegenswert, da erheblich höhere Kosten auf ihn zukommen können bei den Alternativen (1. und 2.).
Auch dann wäre die Sache vom Tisch, man hätte die Hände frei.
Vielleicht sollte man bei einem erneuten Verkauf über eBay auch das einmal überdenken:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil29.htm
-----------------
""
-- Editiert am 28.05.2010 10:29
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.929
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten