Hallo,
habe mal wieder eine Frage.
Am 05.05.09 habe ich als Verkäufer ein Autoradio verkauft.
Dies habe ich ordnungsgemäß (war noch im Auto eingebaut) mit ein Zeuge ausgebaut und Verpackt. An den Tag hat das Autoradio noch funktioniert.
Nun hat der Käufer sich gemeldet und mir mitgeteilt das dieses Autoradio defekt ist.
In der Auktion habe ich rein geschreiben: [color=red]Verkauf erfolgt von privat unter Ausschluss von Nachverhandlung, Rücknahme und Gewährleistung.
[/color]
Wie soll ich jetzt mich am besten verhalten.
Mfg
Stephan
Autoradio angeblich defekt.
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



> Wie soll ich jetzt mich am besten verhalten.
**
Wie du dich verhalten sollst, musst du selbst wissen.
Die Rechtslage:
Da die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und wenn darüber hinaus keine Beschaffenheitsgarantie oder Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde, hat der Käufer zu beweisen, dass:
1. Die Sache bei Gefahrübergang = Einlieferung beim Versandunternehmen mangelbehaftet war.
2. Dass du das gewusst hast (Arglist i. S. von § 444 BGB
)
Jedenfalls ein Beweis, der äußerst schwer zu erbringen ist.
Hallo, wenn das Gerät nicht als Defekt angeboten wurde, dann hat ein Käufer anspruch auf ein funktionierendes Gerät. Erfahrene Verkäufer versiegeln das Gerät vor dem Versand, damit der Käufer nicht am Gerät manipulieren kann. Wenn das Gerät beim Kunden nicht funktioniert und dem Kunden keine Manipulation am Gerät nachgewiesen werden kann. Dann meine ich dass der Verkäufer das Gerät zurücknehmen und die Zahlung erstatten muß. Der Kunde hat ein Recht auf erhalt der beschriebenen Eigenschaften. Ansonsten könnte ja jeder seinen defekten Schrott sich versilbern lassen.
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quote:
Wenn das Gerät beim Kunden nicht funktioniert und dem Kunden keine Manipulation am Gerät nachgewiesen werden kann. Dann meine ich dass der Verkäufer das Gerät zurücknehmen und die Zahlung erstatten muß.
Das ist bei einem privaten Verkäufer totaler Quatsch.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
quote:
Dann meine ich dass der Verkäufer das Gerät zurücknehmen und die Zahlung erstatten muß. Der Kunde hat ein Recht auf erhalt der beschriebenen Eigenschaften. Ansonsten könnte ja jeder seinen defekten Schrott sich versilbern lassen.
die beschriebenen eigenschaften muß die ware haben, aber eine privatperson muss keine gewährleistung geben. wer nicht gefahr laufen will schrott zu kaufen ist ja nicht gezwungen bei einer privatperson zu kaufen.
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
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