Autovekauf bei EBay---Käufer hält Vetrag nicht ein

27. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
MadJ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autovekauf bei EBay---Käufer hält Vetrag nicht ein

Ich habe bei Ebay ein Auto versteigert von meiner freundin!

Dieses ist für einen Betrag ersteigert worden!
In der Ebay Anzeige zu dem Auto, habe ich als Bedingung geschrieben, daß der Höchstbietende nach dem Ende der Auktion 300€ überweisen soll und das Auto innerhalb von 10 Tagen abholen soll!
Nachdem ich dem Bieter (dieser Bot für einen Bekannten) dieses nach der Auktion nochmals mitgeteilt hatte, rief er mich an, und wollte den Wagen innerhalb von 2 Tagen abholen, da er diesen unbedingt bräuche! Ich sagte ihm, daß ich versuche den Wagen bis dahin abzumelden, es aber nicht garantieren könne (alles auf telefonischem Wege)!
Daraufhin meinte er, ich solle ihm das Auto vorbeibringen, oder er tritt vom Vertrag zurück!! (ist dieses eigentlich ohne weiteres möglich??) nach langem hin- und her, wollten wir das Auto nun auch nicht mehr an ihn verkaufen!
Nach 14 Tagen erhielten wir heute ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, daß wir die kosten für einen angeblich gebuchten flug zu uns und Anwaltskosten zu zahlen hätten, und daß wir ihm das Auto vorbeibringen sollen!!!
Ich hatte schon daran gedacht, mich mit einem Anwalt in verbindung zu setzen und mir einen Schadensersatz wegen "nicht zustande gekommenen Vertrages" einzuklagen gegen den Bieter?!

Was sollen wir nun tun ????

(wir haben jetzt mittlerweile schon einen anderen Käufer!)

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht ganz, sofern in Ihrer Anzeige stand, das das Fz. innerhalb von 10 Tagen "abgeholt" werden muß.

Soll er doch vorbeikommen und das Fz. abholen. Hat er die Forderung zur Anlieferung bei Rücktritt ansonsten, schriftlich oder im Beisein von Zeugen getätigt?
Ein Recht zum Rücktritt sehe ich eigentlich nicht. Aber sicherlich kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit nahezu alles vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
MadJ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist, daß in der Ebay Anzeige stand, daß er gleich nach der Auktion 300€ überweisen sollte und innerhalb von 10 tagen das Auto abholen soll, was beides niemals geschehn ist!
Und da ich ein ein Schreiben von dem Bekannten des Bieters bekommen habe, mit dem der Kaufvertrag ja eigentlich nicht zustande gekommen ist, weiß ich nun auch nicht, was ich machen soll!? Kann ich vom Vertrag zurücktreten weil er meine, in der ebay-anzeige aufgeführten bedingungen, nicht erfüllt hat, oder hat er noch anspruch auf den Wagen???

Danke im Vorraus!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also Vertragspartner ist definitiv derjenige, der per Gebot den Zuschlag erhalten hat. Ich würde insoweit auf Nummer sicher gehen und demjenigen eine kurze Frist setzen, innerhalb derer die Anzahlung und Abholung erfolgen muß. Für den Fall der Fristversäumnis sollten Sie den Rücktritt erklären § 323 BGB .

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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