Hallo,ich habe meine Playstation 2 bei Ebay verkauft.Sie war voll funktionsfähig,was auch ein Zeuge bestätigen kann.
Nach erhalt des Pakets meldete sich der Käufer per Mail und schrieb,daß alles gut angekommen ist und daß er schon eine gute Bewertung abgegeben hätte.
Einige Stunden später mailte er dann noch einmal und schrieb,daß sich das CD-Fach nicht öffnen ließe.Er sagte aber selbst,daß das Paket in einwandfreien Zustand gewesen sei und daß die Playstation auch keine äusserlichen Beschädigungen aufweise.
Nun will er mir die Playstation zurückschicken und ich solle ihm doch das Geld zurücküberweisen.Ich habe die Playstation als Paket verschickt und auch so,daß nix im Paket verrutschen konnte etc.
Es wäre toll,wenn sich hier jemand die Mühe machen würde,mir zu sagen,was ich jetzt für Rechte oder Pflichten habe.
Vielen Dank schon mal für Eure Mühe!!!
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9. März 2003
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Frage vom 9. März 2003 | 08:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 12. März 2003 | 08:10
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
wenn Du einen Zeugen für die Funktionstüchtigkeit hast, ist doch soweit alles im Lack.
Das bedeutet ja, daß der Defekt bei der Post oder bei ihm passiert sein muß!!!
An seiner Stelle sollte er es bei der Post versuchen...
Und jetzt?
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