Ich hatte vor einigen Wochen mein Problem geschildert. Ich habe ein Beamer verkauft, von welchem ich definitiv nicht wusste, dass ein Lampenwechsel bevorsteht. Diese Info erleuchtete erst nach der Auktion. Der Käufer beschwerte sich und beurteilte, dass der Beamer nicht technisch einwandfrei ist. Ich sah die Lampe als Verbrauchsgut... wie auch immer... ich bot Ihm eine Rückabwicklung an.
Er munierte und forderte eine neue Lampe beim Stand 2.065 Stunden ( laut Käufer ) nun kriege ich den Beamer wieder und dieser weist nun 2.074 Stunden aus. Das heißt das technisch nicht einwandfreie Gerät war gut genug, dass er sich ein paar nette Videoabende macht.
Die Rückabwicklung läuft über ein Treuhandkonto seines Anwaltes. Ich habe die Zahlung noch nicht freigegeben. Auf meine E-Mails reagiert er nicht. Was soll ich machen und wieviel wert haben 9 Stunden Kinovergnügen ? Durfte er das Gerät überhaupt benutzen wo er doch schon um Wandlung bat ? ....
Es geht hier weniger um 9 Stunden mehr ums Prinzip....
Beamer...der Ärger geht weiter
12. Mai 2004
Thema abonnieren
Frage vom 12. Mai 2004 | 15:28
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamer...der Ärger geht weiter
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Mai 2004 | 22:18
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Ich glaube nicht, daß Sie wegen der 9 Stunden Ansprüche haben, denn die gingen ja auf eine Lampe, die sowieso ausgetauscht werden muß.
Ich würde keine Prinzipsache draus machen und die Zahlung freigeben.
Bear
#2
Antwort vom 13. Mai 2004 | 12:09
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1712x hilfreich)
Selbst wenn Ansprüche bestünden, wären das Peanuts.
9 Stunden auf 2000 Stunden Betriebsdauer sind ca. 0,5%, woraus sich dann 0,5% Nutzungsvorteil auf den Kaufpreis anrechnen ließe - selbst bei 1000 EUR also grade mal 5 EUR.
Da ich mich zu erinnern meine, daß der Konsens in der damaligen Diskussion der war, daß eine Rücknahme anzuraten wäre, würde ich mich da jetzt nicht querstellen.
Und jetzt?
Schon
276.275
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten