Beamer...der Ärger geht weiter

12. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Arkansas
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamer...der Ärger geht weiter

Ich hatte vor einigen Wochen mein Problem geschildert. Ich habe ein Beamer verkauft, von welchem ich definitiv nicht wusste, dass ein Lampenwechsel bevorsteht. Diese Info erleuchtete erst nach der Auktion. Der Käufer beschwerte sich und beurteilte, dass der Beamer nicht technisch einwandfrei ist. Ich sah die Lampe als Verbrauchsgut... wie auch immer... ich bot Ihm eine Rückabwicklung an.

Er munierte und forderte eine neue Lampe beim Stand 2.065 Stunden ( laut Käufer ) nun kriege ich den Beamer wieder und dieser weist nun 2.074 Stunden aus. Das heißt das technisch nicht einwandfreie Gerät war gut genug, dass er sich ein paar nette Videoabende macht.

Die Rückabwicklung läuft über ein Treuhandkonto seines Anwaltes. Ich habe die Zahlung noch nicht freigegeben. Auf meine E-Mails reagiert er nicht. Was soll ich machen und wieviel wert haben 9 Stunden Kinovergnügen ? Durfte er das Gerät überhaupt benutzen wo er doch schon um Wandlung bat ? ....

Es geht hier weniger um 9 Stunden mehr ums Prinzip....

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich glaube nicht, daß Sie wegen der 9 Stunden Ansprüche haben, denn die gingen ja auf eine Lampe, die sowieso ausgetauscht werden muß.

Ich würde keine Prinzipsache draus machen und die Zahlung freigeben.

Bear

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Selbst wenn Ansprüche bestünden, wären das Peanuts.
9 Stunden auf 2000 Stunden Betriebsdauer sind ca. 0,5%, woraus sich dann 0,5% Nutzungsvorteil auf den Kaufpreis anrechnen ließe - selbst bei 1000 EUR also grade mal 5 EUR.

Da ich mich zu erinnern meine, daß der Konsens in der damaligen Diskussion der war, daß eine Rücknahme anzuraten wäre, würde ich mich da jetzt nicht querstellen.

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