Bei EBay Vertippt, kann ich vom Kauf zurücktreten?

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei EBay Vertippt, kann ich vom Kauf zurücktreten?

Guten Tag,

ich habe heute beim bieten im eBay anstatt 63,50 € 6350,00€ eingegeben. Ich konnte den Betrag nicht mehr zurücknehmen, da die Auktion bald darauf zu Ende ging. Ich habe die Verkäuferin gleich angeschrieben und um den Akzeptanz meines Rücktritt gebeten. Sie weigert sich. Es geht hier um einen Betrag von 96,00 €. Ich habe mit meinem Betrag natürlich den Endbetrag in die Höhe getrieben.
Ich möchte aber die Ware für diesen Preis nicht, denn es ist über zogen. Was kann mir passieren , wenn ich die Zahlung verweigere? Das ich mich vertippt habe ( besser gesagt, statt , einen . gesetzt) ist offensichtlich. Kann sie mich verklagen und Inkasso ins Haus schicken?

Viele Grüße
Schandrea

Problem bei eBay und Co?

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Angesichts der Tatsache, das man Gebote mehrmals aktiv durch Eingabe und Mausklicks bestätigt, würde ich eine Anfechtung als "sportlich" bezeichnen.
Denn man müsste den gleich mehrfachen Irrtum "zur Überzeugung des Gerichtes" darlegen können.

Aber anfechtbar ist so eine Sache natürlich immer.



Zitat (von schandrea):
Was kann mir passieren , wenn ich die Zahlung verweigere?

Irgendwas zwischen "nichts" und "Mahnung, Inkasso/Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren".
Kommt halt auf die Verkäuferin an.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du solltest deine Willenserklärung anfechten (bzw. deine Mitteilung an die VK ist sehr wahrscheinlich schon als solche zu werten). Du haftest aber für den Schaden, der der Verkäuferin durch deinen Fehler entsteht. Ob darunter z.B. auch der Mindererlös bei einer erneuten Auktion zu zählen ist, kann ich nicht sicher sagen.

Zitat:
Denn man müsste den gleich mehrfachen Irrtum "zur Überzeugung des Gerichtes" darlegen können.


Einen mehrfachen Irrtum kann ich hier nicht erkennen. Es war ein einfacher Tippfehler. Das wird sicher auch ein Gericht angesichts der Umstände erkennen

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
Ich möchte aber die Ware für diesen Preis nicht, denn es ist über zogen.
Naja, was bedeutet überzogen? Dem unterlegenen Bieter war diese Ware 95€ wert. Ob man 96€ nun für überzogen ansehen kann??? Ich denke da eher nicht. Ich sehe hier keinen glaubhaften Irrtum den man würde nutzen können um den Vertrag anzufechten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Einen mehrfachen Irrtum kann ich hier nicht erkennen.

Das erste mal bei der Eingabe, da kann man vor dem bieten sich das noch mal ansehen.
Wenn man daan auf "bieten" geklickt hat, kommt nochmal eine Abfrage "wollen Sie wirklich", da muss man dann noch mal klicken.

Das ist jedenfalls mein letzer Stand vom Ablauf bei ebay.


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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
Sie weigert sich.
Geht das etwas ausführlicher?

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
ich habe heute beim bieten im eBay anstatt 63,50 € 6350,00€ eingegeben. Ich konnte den Betrag nicht mehr zurücknehmen, da die Auktion bald darauf zu Ende ging.
:???:
Für mich klingt das nach einer Fake-Frage.
Jedenfalls ist "konnte nicht mehr zurücknehmen" nicht zutreffend.
Gerade für solche Fälle bietet ebay sogar bis 1 Stunde nach Auktionsende die Möglichkeit ein Gebot zurückzunehmen

Wenn man die Nachfrist hat verstreichen lassen, dann kann man den Verkäufer jetzt noch bitten "freiwillig" einem grundlosen Abbruch zuzustimmen.
Beste Überzeugungskraft hat da, dem Verkäufer den dadurch entstandenen Schaden = Zeitaufwand zu ersetzen. Weiterer Schaden könnte möglicherweise vermieden werden, wenn der Käufer den Artikel dem Zweitbietenden verkaufen kann (auch das geht innerhalb des ebay-Systems)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Gerade für solche Fälle bietet ebay sogar bis 1 Stunde nach Auktionsende die Möglichkeit ein Gebot zurückzunehmen


Da hast du die Formulierung falsch verstanden. Es gibt da ein implizites "vor Auktionsende", das eBay nicht hingeschrieben hat.

Eine Rücknahme nach Auktionsende wäre geradezu abenteuerlich und stünde im Gegensatz zur jahrzehntelangen BGH-Rechtsprechung, daß mit Auktionsende ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Da hast du die Formulierung falsch verstanden.

Echt?

Wenn das Angebot innerhalb der nächsten 12 Stunden endet, können Sie Ihr letztes Gebot nur zurücknehmen, wenn der Zeitpunkt der Gebotsabgabe weniger als 1 Stunde zurückliegt
https://www.ebay.de/help/buying/bidding/retracting-bid?id=4013&query=1734&st=POPULAR_SOLUTIONS

Da steht nichts davon das das nach Auktionsende nicht mehr ginge.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Eine Rücknahme nach Auktionsende wäre geradezu abenteuerlich und stünde im Gegensatz zur jahrzehntelangen BGH-Rechtsprechung,

Dafür sind die ja jetzt nicht ganz unbekannt. Es gibt so einige Regelungen die dem BGB nicht entsprechen und eine Begegnung mit dem Gericht nicht überleben würden.


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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ich mich vertippt habe ( besser gesagt, statt , einen . gesetzt) ist offensichtlich.
Das ist für mich absolut nicht offensichtlich.
Es könnte nämlich auch pure Absicht gewesen sein um auf jeden Fall Höchstbietender zu sein. Und wenn es dann doch zu hoch geht kann noch ein - angeblicher - Irrtum behauptet werden.

So könnte der gegnerische Anwalt argumentieren.

Stefan

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Echt?
Ja, echt! Das hätte ich von dir nicht erwartet.



Zitat (von Harry van Sell):
Da steht nichts davon das das nach Auktionsende nicht mehr ginge.
Muss auch nicht extra erwähnt werden. Das ergibt sich aus unseren Gesetzen.
Pacta sunt servanda.

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#11
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die viele Antworten.
Ich verstehe es richtig, dass einen Tippfehler vor Gericht nicht entlastet? Der Tippfehler kam u.a. auch deswegen zustande , dass ich Euro und Cent mit einem Punkt und nicht durch eine komme getrennt habe.
Die Gebote bis zum 5 Minuten vor Auktionsende stand bei 0 . Erst als ich den ersten Gebot setzte, schaltete noch ein Bieter ein. Die Frau weigert sich dem Zweit höchst bietenden das Spielzeug anzubieten. Vielleicht weil der einer Fake war? Ich hätte für den Lego 63€ bezahlt, aber 96 € ist zu viel für das Teil. Kurios ist, dass die VK auch einen zweiten Auktion hatte, wo auch keine geboten hat, aber am Ende einen Hochstbietenden gab, der auch von dem Kauf zurückgetreten ist und da hat sie es auch gemacht. Bei mir weigert sie sich.
Leider auf Handy ist mit dem Gebot Bestätigung nicht so übersichtlich. Ich weiß, es war unprofessionell von mir, aber Fehler passieren nun mal ....

Viele Grüße
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Muss auch nicht extra erwähnt werden. Das ergibt sich aus unseren Gesetzen.

Da hat jemand den Unterschied zwischen den Gesetzen des BGB und den Gesetzen des eBay nicht beachtet?
Zitat (von Harry van Sell):
Dafür sind die ja jetzt nicht ganz unbekannt. Es gibt so einige Regelungen die dem BGB nicht entsprechen und eine Begegnung mit dem Gericht nicht überleben würden.



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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kurios ist, dass die VK auch einen zweiten Auktion hatte, wo auch keine geboten hat, aber am Ende einen Hochstbietenden gab, der auch von dem Kauf zurückgetreten ist und da hat sie es auch gemacht.
Evtl hat er ihr Geld geboten, irgendetwas anderes geboten oder was auch immer, ist aber auch egal. Die VK alleine kann entscheiden, will sie den Vertrag auflösen oder will sie ihn bestehen lassen. Sie könnte bei allen denren Sagen, ok lass uns den vertrag auflösen, dass wäre egal. Sie darf frei entscheiden ob sie das mit deinem vertrag auch machen will oder nicht.

Zitat:
Bei mir weigert sie sich.
Ist ihr gutes Recht.

Zitat:
Die Gebote bis zum 5 Minuten vor Auktionsende stand bei 0
Nichts ungewöhnliches.

Zitat:
Vielleicht weil der einer Fake war?
Mit solchen Anschuldigungen sollte man vorsichtig sein...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok , ich sehe schon, als Laie dachte ich, ich habe mich vertan, ich habe höflich und nett um das Abbrechen gebeten.....wird man meinen Nicht-böse Absicht erkennen...aber ich sehe , ein Anwalt würde meine " menschliche" Argumente auseinander nehmen:-(

Vielen Dank und VG Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
Bei mir weigert sie sich.
Geht das bitte etwas ausführlicher?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Na bei dem Käufer in der anderen Auktion sagt sie, ok lass uns den KV auflösen, aber bei der Auktion der TE sagt die Verkäuferin, dass sie den KV nicht auflösen will ;)

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#17
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, danke für die Erklärung. Aber klar, das spielt keine Rolle. Und es ist mir auch klar, dass es ihr recht ist so zu entscheiden....
Und es ist mir auch klar, dass bei eBay wimmelt von Spaßbieter.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
als Laie dachte ich, ich habe mich vertan, ich habe höflich und nett um das Abbrechen gebeten.....wird man meinen Nicht-böse Absicht erkennen

Och, das funktioniert schon.

Nur wenn man auf Korinthenk**** trifft, der alles streng nach dem Wortlaut des Gesetzes machen will und / oder keine Einsicht zeigt, dann steht man halt da.


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das Angebot innerhalb der nächsten 12 Stunden endet, können Sie Ihr letztes Gebot nur zurücknehmen, wenn der Zeitpunkt der Gebotsabgabe weniger als 1 Stunde zurückliegt

Da steht nichts davon das das nach Auktionsende nicht mehr ginge.


Doch:

Zum Zeitpunkt der beabsichtigten Rücknahme muß

- das Angebot (noch fortbestehen) und innerhalb der nächsten 12 Stunden enden, UND
- der Zeitpunkt der Abgabe des zurückzunehmenden Gebots muß weniger als 1 Stunde vor dem Zeitpunkt der Rücknahme liegen.

---> Nach Ablauf der Bietfrist ist die Bedingung nicht mehr erfüllt, daß das Angebot "innerhalb der nächsten 12 Stunden endet", sodaß Gebotsabgaben auch dann nicht mehr zurückgenommen werden können, wenn sie weniger als 1 Stunde zurückliegen.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
aber ich sehe , ein Anwalt würde meine " menschliche" Argumente auseinander nehmen:-(


Nein, Schandrea, würde er nicht.
Ein vernünftiger Jurist würde Deine unjuristische Äußerung als Anfechtung werten, damit wäre der Kauf nichtig, aber Du wärst schadenersatzpflichtig.

Bedeutet für Dich, Du müsstest eine Summe x zahlen, ohne etwas davon zu haben.

Fehler lassen sich korrigieren, aber das kostet u.U. eben auch Geld.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bedeutet für Dich, Du müsstest eine Summe x zahlen, ohne etwas davon zu haben.
Dieses X kann aber nicht besonders viel sein.
Denn der Verkäufer wird belegen müssen, dass er seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen ist (konkret: das er dem zweithöchsten Bieter ein Angebot gemacht hat).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das gibt mir ein bisschen Hoffnung :-) Danke!
EBay sagte auch, dass sie das Spielzeug dem zweithöchstbietenden anbieten soll....Warum sie es nicht tut, weiß ich nicht.....
Der Vorwurf , dass ich unbedingt die Höchstbietende sein wollte, ist nicht wahr...Bei eBay wimmelt sich z.Z. bin da diesem lego Spielzeug. Der Set ist auch nicht vollständig, daher gar nicht sooo viel Wert. Neueres Modell OVP kostet 98 € , daher wäre 60€ schon OK.....Wie auch immer....ich muss es jetzt abwarten was passiert.
Vielen lieben Dank für all die Antworten!
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Das gibt mir ein bisschen Hoffnung :-)
Diese würde ich nicht als all zu gross ansetzen. Es genügt, wenn die VK dem zweitbietenden das Angebot als unterlegene Bieter macht, akzeptieren muss er es nicht, aber die VK wäre dann ihrer Pflicht nachgekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

....

-- Editiert von schandrea am 04.12.2018 23:20

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Würde das Gericht auch prüfen, ob der Zweitbietende eventuell aus den näherem Umgebung ;-) kam ?

Naja, ein Gericht ermittelt eigentlich nicht, wenn dann musst du das behaupten, wahrscheinlich sogar belegen.

Zitat:
Es genügt, wenn die VK dem zweitbietenden das Angebot als unterlegene Bieter macht, ...
Richtig. Aber dafür hat er natürlich nicht ewig Zeit, vielmehr muss das zeitnah geschehen. Ich denke viele Verkäufer tappen in diese Falle wenn sie mit einer Irrtumsanfechtung zu tun bekommen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätte ich eigentlich eine offizielle " Irrtumanfechtung " schreiben müssen? Ich habe bei VErbraucherzentr. gelesen, dass wenn ich klar darstelle dass ich nicht bezahlen möchte, die VK keine Inkasso eröffnen darf, denn das die Kosten mit Absicht in die Höhe treiben würde und VK wäre verpflichtet die Kosten niedrig zu halten.

-- Editiert von schandrea am 04.12.2018 23:39

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Wieso Inkasso?

Die VK kann ohne weiteres einen Anwalt beauftragen dich anzuschreiben etc. Diese kosten darfst du dann tragen...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
dass wenn ich klar darstelle dass ich nicht bezahlen möchte, die VK keine Inkasso eröffnen darf,

Das würde hunderttausende Schuldner sehr freuen ;)

-- Editiert von fb367463-2 am 05.12.2018 01:14

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
schandrea
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht aber so da...... :???:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von schandrea):
Steht aber so da......

Wo steht was "so da"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

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