Guten Tag,
ich habe heute beim bieten im eBay anstatt 63,50 € 6350,00€ eingegeben. Ich konnte den Betrag nicht mehr zurücknehmen, da die Auktion bald darauf zu Ende ging. Ich habe die Verkäuferin gleich angeschrieben und um den Akzeptanz meines Rücktritt gebeten. Sie weigert sich. Es geht hier um einen Betrag von 96,00 €. Ich habe mit meinem Betrag natürlich den Endbetrag in die Höhe getrieben.
Ich möchte aber die Ware für diesen Preis nicht, denn es ist über zogen. Was kann mir passieren , wenn ich die Zahlung verweigere? Das ich mich vertippt habe ( besser gesagt, statt , einen . gesetzt) ist offensichtlich. Kann sie mich verklagen und Inkasso ins Haus schicken?
Viele Grüße
Schandrea
Bei EBay Vertippt, kann ich vom Kauf zurücktreten?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Angesichts der Tatsache, das man Gebote mehrmals aktiv durch Eingabe und Mausklicks bestätigt, würde ich eine Anfechtung als "sportlich" bezeichnen.
Denn man müsste den gleich mehrfachen Irrtum "zur Überzeugung des Gerichtes" darlegen können.
Aber anfechtbar ist so eine Sache natürlich immer.
ZitatWas kann mir passieren , wenn ich die Zahlung verweigere? :
Irgendwas zwischen "nichts" und "Mahnung, Inkasso/Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren".
Kommt halt auf die Verkäuferin an.
Du solltest deine Willenserklärung anfechten (bzw. deine Mitteilung an die VK ist sehr wahrscheinlich schon als solche zu werten). Du haftest aber für den Schaden, der der Verkäuferin durch deinen Fehler entsteht. Ob darunter z.B. auch der Mindererlös bei einer erneuten Auktion zu zählen ist, kann ich nicht sicher sagen.
Zitat:Denn man müsste den gleich mehrfachen Irrtum "zur Überzeugung des Gerichtes" darlegen können.
Einen mehrfachen Irrtum kann ich hier nicht erkennen. Es war ein einfacher Tippfehler. Das wird sicher auch ein Gericht angesichts der Umstände erkennen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Naja, was bedeutet überzogen? Dem unterlegenen Bieter war diese Ware 95€ wert. Ob man 96€ nun für überzogen ansehen kann??? Ich denke da eher nicht. Ich sehe hier keinen glaubhaften Irrtum den man würde nutzen können um den Vertrag anzufechten.ZitatIch möchte aber die Ware für diesen Preis nicht, denn es ist über zogen. :
ZitatEinen mehrfachen Irrtum kann ich hier nicht erkennen. :
Das erste mal bei der Eingabe, da kann man vor dem bieten sich das noch mal ansehen.
Wenn man daan auf "bieten" geklickt hat, kommt nochmal eine Abfrage "wollen Sie wirklich", da muss man dann noch mal klicken.
Das ist jedenfalls mein letzer Stand vom Ablauf bei ebay.
Geht das etwas ausführlicher?ZitatSie weigert sich. :
Zitatich habe heute beim bieten im eBay anstatt 63,50 € 6350,00€ eingegeben. Ich konnte den Betrag nicht mehr zurücknehmen, da die Auktion bald darauf zu Ende ging. :

Für mich klingt das nach einer Fake-Frage.
Jedenfalls ist "konnte nicht mehr zurücknehmen" nicht zutreffend.
Gerade für solche Fälle bietet ebay sogar bis 1 Stunde nach Auktionsende die Möglichkeit ein Gebot zurückzunehmen
Wenn man die Nachfrist hat verstreichen lassen, dann kann man den Verkäufer jetzt noch bitten "freiwillig" einem grundlosen Abbruch zuzustimmen.
Beste Überzeugungskraft hat da, dem Verkäufer den dadurch entstandenen Schaden = Zeitaufwand zu ersetzen. Weiterer Schaden könnte möglicherweise vermieden werden, wenn der Käufer den Artikel dem Zweitbietenden verkaufen kann (auch das geht innerhalb des ebay-Systems)
ZitatGerade für solche Fälle bietet ebay sogar bis 1 Stunde nach Auktionsende die Möglichkeit ein Gebot zurückzunehmen :
Da hast du die Formulierung falsch verstanden. Es gibt da ein implizites "vor Auktionsende", das eBay nicht hingeschrieben hat.
Eine Rücknahme nach Auktionsende wäre geradezu abenteuerlich und stünde im Gegensatz zur jahrzehntelangen BGH-Rechtsprechung, daß mit Auktionsende ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
ZitatDa hast du die Formulierung falsch verstanden. :
Echt?
Wenn das Angebot innerhalb der nächsten 12 Stunden endet, können Sie Ihr letztes Gebot nur zurücknehmen, wenn der Zeitpunkt der Gebotsabgabe weniger als 1 Stunde zurückliegt
https://www.ebay.de/help/buying/bidding/retracting-bid?id=4013&query=1734&st=POPULAR_SOLUTIONS
Da steht nichts davon das das nach Auktionsende nicht mehr ginge.
ZitatEine Rücknahme nach Auktionsende wäre geradezu abenteuerlich und stünde im Gegensatz zur jahrzehntelangen BGH-Rechtsprechung, :
Dafür sind die ja jetzt nicht ganz unbekannt. Es gibt so einige Regelungen die dem BGB nicht entsprechen und eine Begegnung mit dem Gericht nicht überleben würden.
Hallo,
Das ist für mich absolut nicht offensichtlich.Zitat:Das ich mich vertippt habe ( besser gesagt, statt , einen . gesetzt) ist offensichtlich.
Es könnte nämlich auch pure Absicht gewesen sein um auf jeden Fall Höchstbietender zu sein. Und wenn es dann doch zu hoch geht kann noch ein - angeblicher - Irrtum behauptet werden.
So könnte der gegnerische Anwalt argumentieren.
Stefan
Ja, echt! Das hätte ich von dir nicht erwartet.ZitatEcht? :
Muss auch nicht extra erwähnt werden. Das ergibt sich aus unseren Gesetzen.ZitatDa steht nichts davon das das nach Auktionsende nicht mehr ginge. :
Pacta sunt servanda.
Vielen Dank für die viele Antworten.
Ich verstehe es richtig, dass einen Tippfehler vor Gericht nicht entlastet? Der Tippfehler kam u.a. auch deswegen zustande , dass ich Euro und Cent mit einem Punkt und nicht durch eine komme getrennt habe.
Die Gebote bis zum 5 Minuten vor Auktionsende stand bei 0 . Erst als ich den ersten Gebot setzte, schaltete noch ein Bieter ein. Die Frau weigert sich dem Zweit höchst bietenden das Spielzeug anzubieten. Vielleicht weil der einer Fake war? Ich hätte für den Lego 63€ bezahlt, aber 96 € ist zu viel für das Teil. Kurios ist, dass die VK auch einen zweiten Auktion hatte, wo auch keine geboten hat, aber am Ende einen Hochstbietenden gab, der auch von dem Kauf zurückgetreten ist und da hat sie es auch gemacht. Bei mir weigert sie sich.
Leider auf Handy ist mit dem Gebot Bestätigung nicht so übersichtlich. Ich weiß, es war unprofessionell von mir, aber Fehler passieren nun mal ....
Viele Grüße
Andrea
ZitatMuss auch nicht extra erwähnt werden. Das ergibt sich aus unseren Gesetzen. :
Da hat jemand den Unterschied zwischen den Gesetzen des BGB und den Gesetzen des eBay nicht beachtet?
ZitatDafür sind die ja jetzt nicht ganz unbekannt. Es gibt so einige Regelungen die dem BGB nicht entsprechen und eine Begegnung mit dem Gericht nicht überleben würden. :
Hallo,
Evtl hat er ihr Geld geboten, irgendetwas anderes geboten oder was auch immer, ist aber auch egal. Die VK alleine kann entscheiden, will sie den Vertrag auflösen oder will sie ihn bestehen lassen. Sie könnte bei allen denren Sagen, ok lass uns den vertrag auflösen, dass wäre egal. Sie darf frei entscheiden ob sie das mit deinem vertrag auch machen will oder nicht.Zitat:Kurios ist, dass die VK auch einen zweiten Auktion hatte, wo auch keine geboten hat, aber am Ende einen Hochstbietenden gab, der auch von dem Kauf zurückgetreten ist und da hat sie es auch gemacht.
Ist ihr gutes Recht.Zitat:Bei mir weigert sie sich.
Nichts ungewöhnliches.Zitat:Die Gebote bis zum 5 Minuten vor Auktionsende stand bei 0
Mit solchen Anschuldigungen sollte man vorsichtig sein...Zitat:Vielleicht weil der einer Fake war?
Ok , ich sehe schon, als Laie dachte ich, ich habe mich vertan, ich habe höflich und nett um das Abbrechen gebeten.....wird man meinen Nicht-böse Absicht erkennen...aber ich sehe , ein Anwalt würde meine " menschliche" Argumente auseinander nehmen:-(
Vielen Dank und VG Andrea
Geht das bitte etwas ausführlicher?ZitatBei mir weigert sie sich. :
Na bei dem Käufer in der anderen Auktion sagt sie, ok lass uns den KV auflösen, aber bei der Auktion der TE sagt die Verkäuferin, dass sie den KV nicht auflösen will
Ja genau, danke für die Erklärung. Aber klar, das spielt keine Rolle. Und es ist mir auch klar, dass es ihr recht ist so zu entscheiden....
Und es ist mir auch klar, dass bei eBay wimmelt von Spaßbieter.
Zitatals Laie dachte ich, ich habe mich vertan, ich habe höflich und nett um das Abbrechen gebeten.....wird man meinen Nicht-böse Absicht erkennen :
Och, das funktioniert schon.
Nur wenn man auf Korinthenk**** trifft, der alles streng nach dem Wortlaut des Gesetzes machen will und / oder keine Einsicht zeigt, dann steht man halt da.
ZitatWenn das Angebot innerhalb der nächsten 12 Stunden endet, können Sie Ihr letztes Gebot nur zurücknehmen, wenn der Zeitpunkt der Gebotsabgabe weniger als 1 Stunde zurückliegt :
Da steht nichts davon das das nach Auktionsende nicht mehr ginge.
Doch:
Zum Zeitpunkt der beabsichtigten Rücknahme muß
- das Angebot (noch fortbestehen) und innerhalb der nächsten 12 Stunden enden, UND
- der Zeitpunkt der Abgabe des zurückzunehmenden Gebots muß weniger als 1 Stunde vor dem Zeitpunkt der Rücknahme liegen.
---> Nach Ablauf der Bietfrist ist die Bedingung nicht mehr erfüllt, daß das Angebot "innerhalb der nächsten 12 Stunden endet", sodaß Gebotsabgaben auch dann nicht mehr zurückgenommen werden können, wenn sie weniger als 1 Stunde zurückliegen.
RK
Zitataber ich sehe , ein Anwalt würde meine " menschliche" Argumente auseinander nehmen:-( :
Nein, Schandrea, würde er nicht.
Ein vernünftiger Jurist würde Deine unjuristische Äußerung als Anfechtung werten, damit wäre der Kauf nichtig, aber Du wärst schadenersatzpflichtig.
Bedeutet für Dich, Du müsstest eine Summe x zahlen, ohne etwas davon zu haben.
Fehler lassen sich korrigieren, aber das kostet u.U. eben auch Geld.
Berry
Hallo,
Dieses X kann aber nicht besonders viel sein.Zitat:Bedeutet für Dich, Du müsstest eine Summe x zahlen, ohne etwas davon zu haben.
Denn der Verkäufer wird belegen müssen, dass er seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen ist (konkret: das er dem zweithöchsten Bieter ein Angebot gemacht hat).
Stefan
Das gibt mir ein bisschen Hoffnung :-) Danke!
EBay sagte auch, dass sie das Spielzeug dem zweithöchstbietenden anbieten soll....Warum sie es nicht tut, weiß ich nicht.....
Der Vorwurf , dass ich unbedingt die Höchstbietende sein wollte, ist nicht wahr...Bei eBay wimmelt sich z.Z. bin da diesem lego Spielzeug. Der Set ist auch nicht vollständig, daher gar nicht sooo viel Wert. Neueres Modell OVP kostet 98 € , daher wäre 60€ schon OK.....Wie auch immer....ich muss es jetzt abwarten was passiert.
Vielen lieben Dank für all die Antworten!
Andrea
Diese würde ich nicht als all zu gross ansetzen. Es genügt, wenn die VK dem zweitbietenden das Angebot als unterlegene Bieter macht, akzeptieren muss er es nicht, aber die VK wäre dann ihrer Pflicht nachgekommen...Zitat:Das gibt mir ein bisschen Hoffnung :-)
....
-- Editiert von schandrea am 04.12.2018 23:20
Hallo,
Zitat:Würde das Gericht auch prüfen, ob der Zweitbietende eventuell aus den näherem Umgebung ;-) kam ?
Naja, ein Gericht ermittelt eigentlich nicht, wenn dann musst du das behaupten, wahrscheinlich sogar belegen.
Richtig. Aber dafür hat er natürlich nicht ewig Zeit, vielmehr muss das zeitnah geschehen. Ich denke viele Verkäufer tappen in diese Falle wenn sie mit einer Irrtumsanfechtung zu tun bekommen.Zitat:Es genügt, wenn die VK dem zweitbietenden das Angebot als unterlegene Bieter macht, ...
Stefan
Hätte ich eigentlich eine offizielle " Irrtumanfechtung " schreiben müssen? Ich habe bei VErbraucherzentr. gelesen, dass wenn ich klar darstelle dass ich nicht bezahlen möchte, die VK keine Inkasso eröffnen darf, denn das die Kosten mit Absicht in die Höhe treiben würde und VK wäre verpflichtet die Kosten niedrig zu halten.
-- Editiert von schandrea am 04.12.2018 23:39
Wieso Inkasso?
Die VK kann ohne weiteres einen Anwalt beauftragen dich anzuschreiben etc. Diese kosten darfst du dann tragen...
Zitatdass wenn ich klar darstelle dass ich nicht bezahlen möchte, die VK keine Inkasso eröffnen darf, :
Das würde hunderttausende Schuldner sehr freuen

-- Editiert von fb367463-2 am 05.12.2018 01:14
Steht aber so da......
ZitatSteht aber so da...... :
Wo steht was "so da"?
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