Ich habe bei Ebay mit Sofortkauf ein Kindersitz gekauft.
Der Verkäufer hatte in der Beschreibung mehrere Farben angeboten mit Abbildung und Farbcode von Hersteller. Bei manchen Modellen stand ein Aufpreis (bei dem Model was ich wollte 25 Euro).
Wie sich jetzt herausgestellt hat ist dieses Model viel teuerer als er dachte und will jetzt zurücktreten.
Hat er das recht dazu?
Bei Sofortkauf will der Verkäufer zurücktreten
Prinzipiell darf er vom Kaufvertrag zuzücktreten / bzw. den Kaufvertrag anfechten:
ALLGEMEIN:
Die Ausübung des Rücktrittsrechts aus einem verbindlichen Kaufvertrag ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, mit anderen Worten so ohne weiteres kann der Verkäufer nicht zurücktreten. Voraussetzung ist, daß der Schuldner (Käufer) die vertragsgemäße Leistung (Zahlung des Kaufpreises, Abnahme des Artikels) nicht erbringt (§ 323 BGB
). Wenn der Käufer jedoch zu dieser Leistung entschlossen ist, können Verkäufer nicht zurücktreten, sondern müssen den Kaufvertrag anfechten.
Aber auch hier funktioniert dies nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 119 BGB
):
a) arglistige Täuschung
b) Erklärungsirrtum
c) Inhaltsirrtum
d) Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft
Die Anfechtungserklärung muss “unverzüglich” nach Kenntnis des Irrtums erfolgen (§ 121 BGB
). Anders ist die Frist bei arglistiger Täuschung (§ 124 BGB
). Die Erklärung muss entweder dem Vertragspartner oder bei einer einseitigen Willenserklärung dem Adressaten bzw. dem Begünstigten gegenüber erklärt werden (§ 143 BGB
)."
m. E. ist das Problem bei dieser Konstellation jedoch, dass der Verkäufer einen Aufpreis nominell genannt hat, und somit wird sein "Erklärungsirrtum" wahrscheinlich ziemlich dünn sein.
Versuchen Sie doch einfach auf den Kaufvertrag zu bestehen, und posten Sie uns doch mal seine Anfechtung (ohne Real-Daten) hier ins Forum. Artikelnummer zur eBay-Auktion wäre vielleicht auch hier hilfreich.
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"Nützliche Infos auch auf:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"
Hallo,
erst einmal Danke für die ausführliche Antwort. Der ebay-Link lautet: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2352465170&category=2987&rd=1
Wie ganz unten in ebay beschrieben, ist das Design 078 für einen Aufpreis von 25 Euro erhältlich. Auf mein E-Mail hat er folgendes geantwortet:
hallihallo
in der farbe 78 ist der sitz nicht auf lager da es echtes leder ist auch nicht zu diesem preis wir haben keine angabe was er kostet bei maxi cosi kostet er 350 euro in leder!!vorrätig wäre die farbe 77 zu diesem preis.grüsse aus münchen
--
MFG
Thomas
Danach schrieb ich ihm, dass ich doch bitte wie beschrieben das Design 78 haben möchte. Dann habe ich ersteinmal gar nichts mehr von ihm gehört. Erst nachdem ich angerufen habe, sagte er, dass er vom Vertrag zurücktreten will. Seine Art und Weise, einfach alles zu ignorieren hat mich nun zu dem Entschluß gebracht, dass ich hier auch den Vertrag bestehen möchte, da ich das Verhalten nicht o.k. finde.
Wie sehen hier meine Chancen aus?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß Alex
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke Ihre Chancen stehen gut
Haben Sie den Betrag bereits auf sein Konto transferiert?
Dann setzen Sie Ihn per Einschreiben mir Rückschein in LIEFERVERZUG, und machen Sie in Ihrem Schreiben deutlich, dass er mit Ihnen einen rechtmäßig geschlossenen Kaufvertrag eingegangen ist und Sie auf die Einhaltung seiner vertraglich auferlegten Pflichten bestehen. Setzten Sie ihm hierzu eine Frist.
Wir haben einen Trumpf in der Hand - Ihr VK (gewerblich) ist seiner Belehrungspflicht nicht nachgekommen, das muss er aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wissen.
vgl.:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen#VK1
TIP:
Drucken Sie sämtliche Informationen zu diesem Deal (schriftlich) aus und speichern Sie die Auktion.
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"Nützliche Infos auch auf:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"
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