Bei ebay einen nachgedruckten Porsche Prospekte ersteigert

25. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lutz Abel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei ebay einen nachgedruckten Porsche Prospekte ersteigert

Hallo,

ich habe bei ebay einen Porsche 917 Prospekt für 152 Euro ersteigert. Ein Original wird unter Sammlern für 500 bis 1500 Euro gehandelt. In der Artikelbeschreibung war keine Rede von Original oder Fälschung, die Frage eines anderen Mitgliedes ob es ein Original sei wurde mit "ja, laut Einlieferer" beantwortet. Der Verkäufer ist gewerblich tätig und beschäftigt sich mit Sammlerartikeln aller Art.

Ich habe einen Bekannten aus dem Wohnort des Verkäufers gebeten für mich die Echtheit zu prüfen. Der Verkäufer hat dem zugestimmt. Mein Sammlerkollege ist sich sicher dass es sich um einen Nachdruck handelt, er besitzt ein Original.

Bezahlt hab ich noch nicht aber ich bin sauer, ich habe zwei ältere Auktionen gefunden wo arglose Käufer drauf reingefallen sind. Allein schon die Tatsache dass er diese Rarität drei mal im Angebot hatte spricht schon für einen Nachdruck.

Frage: Was kann ich tun? Kann ich die Differenzzahlung zum Kaufpreis/Wert eines Originals verlangen?

Ich selbst handele gewerblich mit Kfz-Literatur. Kann ich wettbewerbsrechtlich was machen?

Freue mich auf jede Antwort.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Versicherungsprofi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Geh mit dem Prospek zum naheliegendem Porsche Zentrum, und wenn die sagen FAKE würde ich den Verkaufer zur rechenschaft ziehen. Es ist verboten Material als echt zu verkaufen, wenn es ein Fake ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann müßte man wohl beweisen, daß der VK von dem Mangel (fehlende Echtheit) wußte und ihn arglistig verschwiegen hat. Das wird schwer, wenn er schon beweisbar "original laut Einlieferer" gesagt hat, denn dann hat er von dem Mangel ja offenbar nichts gewußt (und auch nicht "ins Blaue" hinein zugesichert, daß es sich um ein Original handelt).
Analogie ist "unfallfrei lt. Vorbesitzer" beim Kfz. Auch da muß man bei ausgeschlossener Gewährleistung dem VK Arglist nachweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Lutz Abel):
Der Verkäufer ist gewerblich tätig und beschäftigt sich mit Sammlerartikeln aller Art.

Zitat (von TheSilence):
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Gewerbliche Verkäufer können gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung nicht ausschließen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gewerbliche Verkäufer können gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung nicht ausschließen.
Genau. :grins:

Aber mit Gewährleistung hat das eigentlich gar nichts zu tun, es ist einfach nicht das gekaufte Produkt. Da kann auch ein privater Verkäufer ausschließen was er will, wenn er beispielsweise einen Golf angeboten hat dann kann er keinen Polo liefern.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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