Bei ebay gekauft, Ware nie erhalten

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
jammi98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei ebay gekauft, Ware nie erhalten

Ich habe bei ebay über "Sofort-Kauf" gleich zwei Aktikel erworben. Das Geld wurde sofort überwiesen und der Geleingang vom Verkäufer bestätigt. Die Versandart wählte der Verkäufer, (Warensendung) denn bei "Sofort-Kauf" war der Versand inclusive. Da die Ware nach mehreren Tagen noch nicht eingetroffen war, kontaktierte ich den Verkäufer. Dieser teilte mir mit, dass evt. die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist. Er würde mir aber nochmal zwei Set`s zusenden. Ich überwies nochmal nach Vereibarung den halben Preis. Auch diese Lieferung kam nie an.
Inzwischen haben sich noch drei Käufer bei mir gemeldet denen auch ihre bezahlten Waren nicht bekommen haben.
Wer kann uns einen TIP geben, wie wir weiter vorgehen sollen?
Der Verkäufer antwortet nicht mehr auf Emails. Seinen Adresse wurde auch falsch angegeben. (Adresse des Vaters, er wohnt bei Freundin), ebay wurde kontaktiert und dem Verkäufer eine "Negative Bewertung" gegeben.
Danke für Hilfe.

MfG jammi98

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Gehn Sie am Besten zu einem Anwalt.
Sieht so aus, als wären Sie öfter als einmal über den Tisch gezogen worden.

Es ist ja erstaunlich, daß außerhalb von Ebay nur ganz selten Päckchen verschwinden .... eigentlich fast nie ...

ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt ... ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Nachtrag
Anwaltsbesuch natürlich abhängig von der Verlusthöhe.
Ansonsten gibt es hier im Forum viele ausführliche Threads zu diesem Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
So einen bitte gelich bei www.zirtone.org melden besser gesagt eintragen das andere davon gewarnt werden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... ich wäre mit voreiligen Meldungen vorsichtig, kann böse ins Auge gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Warum sollte man da vorsichtig sein , es ist doch immer gut zu wiesenn wen man vertrauen kann und wenn nicht .
Und wenn das schon öfters vorkam , da ist das doch recht merkwürdig

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... bitte das Wort: "voreilig" nicht verschlampen.

Ich kenne ne Menge Pappenheimer, die eine seriöse Firma bereits als "Betrüger" melden, wenn eine eMail nicht innerhalb einer gesetzten 3-Stunden-Frist beantwortet wird ... da hat man schnell ne Verleumdungsklage am Hals.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ im_web_kaufen
Bei negativen Bewertungen, die lediglich darauf fußen, dass sich der VK/K innerhalb von drei Werktagen nicht gemeldet hat, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Manch einer sitzt wohl mit ner Stoppuhr vorm PC.:(

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Welches Interesse haben Sie denn? Möchten Sie die Ware noch erhalten, also Erfüllung des Kaufvertrages verlangen, oder jetzt Ihr Geld zurück bekommen?

Auf jeden Fall empfehle ich Ihnen anwaltliche Hilfe um Ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen und bin dazu gerne bereit.

MfG,
A. Schwartmann



-----------------
"RA Andreas Schwartmann
Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen - www.jhl.de"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alcony
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

"NachtragAnwaltsbesuch natürlich abhängig von der Verlusthöhe.
Ansonsten gibt es hier im Forum viele ausführliche Threads zu diesem Thema. "

Wo kann man denn diese finden?
Es würde mich freuen, wenn jemand ein paar Links posten könnte. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo jammi98,
ich hätte zu Deinen zwei Artikel eigentlich ganz gerne gewusst um was es sich da eigentlich richtig gehandelt hat und wie hoch dazu auch der Preis war den Du bezahlt hast?

Denn was nützt Dir ein freundliches Angebot von einem "RA Andreas Schwartmann" dessen Honorar Du mit Bestimmtheit auch erst einmal bezahlen musst .

Selbst wenn Du dann sogar einen Prozess gewinnen solltest, steht doch möglicherweise Dein finanzieller Aufwand in keinem Verhältnis.

Ja und nur um Recht zu bekommen deshalb zu Klagen solltest Du Dir gut überlegen.

Wenn z.B. auch noch dann der Verkäufer, also der Beklagte finanziell mittellos sein sollte, trägst Du sogar letztlich auch noch dessen gesamten Gerichtskosten.

Es ist zwar traurig, dass derartige Vorfälle leider immer wieder vorkommen aber viel machen wirst Du letztlich da nicht machen können.
So bleibt bei einem Käufer bei einer Vorauszahlung immer ein Risiko bestehen die Ware dann auch zu erhalten, anderweitig hat aber auch der Verkäufer ein Risiko, dass er seine Ware los ist und vom Käufer sich dann auch erst mit einem wahnsinnigen Aufwand einklagen müßte.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.635 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen