Bei ebay um 845 Euro geprellt

5. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
trachytakil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei ebay um 845 Euro geprellt

Hallo,
ich wohne in Luxemburg und habe am 14.7.2006 bei ebay.de einen Camcorder für 845 Euro ersteigert. Am 17.8.2006 (ich habe alle Belege von der Bank) habe ich sofort bezahlt. Keine Antwort. Der Verdacht kommt auf. Ich habe nachgeforscht: Frau Krieger hat in ein paar Tagen bei ebay.de gleich 3 Camcorder versteigert (ich war der erste Gewinner). Ich habe die anderen zwei Gewinner kontaktiert. Der 2. hat ein bisschen mehr geboten (ca. 855 Euro). Er bekam auch den Camcorder per Paket, auch wenn ohne die versprochene Garantie. Die 3. Gewinnerin hat nie eine Antwort von Frau Krieger bekommen. Sie hat aber Gott sei dank das Geld nie überwiesen.
Nun zu mir: Ich hatte das Geld sofort am 17.8. überwiesen. Endlich am 14.8.2006 habe ich die einzige Antwort bekommen (texto): "Schönen guten Tag.
Das Geld werd ich Ihnen diese Woche zurück überweisen. Ich habe leider die Cam verkauft von meiner Nachbarin und nach dem sie das Geld von mir bekommen hat, hab ich von ihr nichts mehr gehört auch keine Camera bekommen da sie angeblich es selbst abschicken wollte, jetzt sitze ich quasi auf den Schulden :-( Es tut mir wirklich leid das es so passiert, nun ich bin jetzt die jenige die das Geld wieder zurück zahlen muss obwohl ich nur was gutes bzw einen Gefallen machen wollte bzw. helfen weil Sie angeblich das Geld sehr eilig bräuchte.
MFG
Krieger"
Ich habe das Geld, trotz mehrerer unbeantworteter emails bis heute nicht wiedergesehen. Ich habe bei ebay die Prozedur "Unstimmigkeit online klären" gestartet. Ein paar Tagen danach, war auf einmal Frau Krieger bei ebay abgemeldet. Was ich vermute: Frau Krieger hatte von Anfang an nur einen Camcorder zu bieten, hat dat aber blödsinnigerweise dreimal angeton, um nur den Höchstbietenden zu beliefern. Die anderen gingen leer aus. Das bezahlte Geld kompensiert bei Frau Krieger sicherlich das verlorene Geld von der unehrlichen Nachbarin.
Wie soll ich vorgehen?
1) Kann ich der Bank von Frau Krieger schreiben, sie sollen mir das Geld zurück überweisen und mir die genaue Adresse der Frau Krieger mitteilen (um sie mit von der ihr bei ebay angebene Adresse zu vergleichen)?
2) Soll ich einen Anwalt nehmen, da ebay nur 175 Euro maximal als Käuferschutz vorsieht? Recht wenig!
Was würden Sie mir raten?
Vielen Dank

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Auf die schnelle gesagt, sofort zum Anwalt. Auf die moderate Tour mit eigenen Mitteln wirst du die Kohle so wie du berichtest nie wieder sehn. Wenn die Frau nix hat und das vermute ich mal dürfte mit der Zeit ein vollstreckbarer Titel wohl das einzige sein was dir irgendwann wieder zu deinem Geld verhilft.

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#2
 Von 
Lindemann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
das ist ja dumm gelaufen, persönlich kaufe ich solche hochwertigen Artikel nur noch im Geschäft.

Zur Vorgehensweise: Sie sollten am besten sofort eine Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachts des Betruges stellen.
Mit der Anzeige die eine Vorgangsnummer enthält gehen Sie zu ihrer Bank.
Da eine Kamera geliefert wurde aber 3 verkauft wurden machen sie eine "Verdachtsanzeige zur Geldwäsche" unter Angabe der Kontonummer des Verkäufers. Die Bank ist gesetzlich gezwungen diese Anzeige aufzunehmen und unverzüglich an den zuständigen örtlichen Geldwäschebeauftragten weiterzuleiten. In Ihrem Fall müßte der Beauftragte den Fall unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weiterleiten die dann eventuell eine Kontensperre verfügen wird.
Vermutlich wird das Geld schon längst abgehoben sein aber dies bringt erstmal eine Menge Adrenalin für den sauberen "Geschäftspartner".
Ihr Geld werden Sie nur per Zivilverfahren einklagen können.
Dies soll keine Rechtsberatung sein sondern gibt nur das wieder was ich in Ihrem Fall unternehmen würde.
MfG
Lindemann

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#3
 Von 
Lindemann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo otto,
einen Anwalt zu beauftragen um schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen halte ich für unnötig. Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann Jedermann beauftragen, legt der VK Widerspruch ein ist der Prozessausgang wohl unstrittig;o)
Gruß
Lindemann

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Ebay Käuferschutz..?

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#5
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

@Lindemann

hast vollkommen recht, da reicht auch der Gang zum Amtsgericht für den Marschbefehl.

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#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

es geht jetzt nicht genau aus der frage hervor, wo der vk seinen sitz hat, nehme mal an deutschland.

ist das ganze dann grenzüberschreitend auch so einfach ?

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#7
 Von 
trachytakil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,
der Verkäufer wohnt in Köln (laut angegebener Adresse). Ich wohne in Luxemburg. Ich habe gesehen, es gibt Anwälte in Köln die kennen sich gut in ebay aus, und die können einem weiterhelfen. Oder ist es doch besser direkt Anzeige zu erstatten bei der Kölner Polizei. Dann muss ich noch dahin fahren (so 300 km). Ich weiss nicht ob das über Luxemburg einfach geht.

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eine Anzeige kann man auch per Post stellen. Nur mal so als Anregung. ;)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Man kann eine Anzeige auch online erstatten:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/diebstahl.php

Ist bei mir nach einigen Wochen bearbeitet worden, der Verkäufer wurde vorgeladen und plötzlich hat er mir das Geld zurücküberwiesen (es war ein Betrag unter 30 Euro; bei über 800 Euro versteht die Staatsanwaltschaft erst recht keinen Spaß mehr).

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Trotzdem würde ich auch einen eindeutigen Prozeß ungern ohne Anwalt führen wollen. Man kann als Laie immer noch zu viel kaputt machen. :)

Da eine Kamera geliefert wurde aber 3 verkauft wurden machen sie eine Verdachtsanzeige zur Geldwäsche

Was soll das denn damit zu tun haben? Da würde ich aufpassen, daß mir da kein §164 StGB ins Haus flattert. Schließlich kann man wirklich nicht vernünftigerweise annehmen, daß auf diese krude Weise ausgerechnet Geldwäsche betrieben werden soll.

an den zuständigen örtlichen Geldwäschebeauftragten weiterzuleiten

... und wenn der keinen Fall von Geldwäsche darin sieht?

die dann eventuell eine Kontensperre verfügen wird.

Nö. Das wäre schön, wenn man so schnell eine Kontensperre hinkriegen würde. Im übrigen würde sich der Anzeigeerstatter möglicherweise seinerseits schadensersatzpflichtig machen, wenn er eine Kontosperre unter falscher Anschuldigung veranlaßt, nur um sich zivilrechtliche Ansprüche zu sichern. Da dürfte umgekehrt die StA auch keinen Spaß verstehen.

Mit solchen 'guten Ratschlägen' wäre ich folglich äußerst vorsichtig!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Plastikware
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"das ist ja dumm gelaufen, persönlich kaufe ich solche hochwertigen Artikel nur noch im Geschäft"

Korrekt gesprochen ! Entweder das oder bei amazon (da ist auch günstig aber seriös).

Solche Sachen kauft man nicht bei eBay - erst recht nicht per Vorkasse - niemals nie !

Mag sein das die VK selbst betrogen wurde. So leid einem die Dame auch tun kann, wenn es denn stimmt, so ist dies zum Glück nicht Dein Problem.
SIE ist Dein Vertragspartner und hat für die Auslieferung der Ware, bzw. Einhaltung des Kaufvertrages gerade zu stehen.
Immerhin hätte sie sich ja auch schützen können: Sie hätte die Ware ja erst versenden können, wenn die Nachbarin Ihr nachweist die ware versendet zu haben oder ihr die ware für den Versand aushändigt.
Hätte sie das nicht getan, so hätte Frau Krieger jedoch noch das Geld gehabt um es zu erstatten.

Ein Anwalt wird wohl zu teuer werden - erst recht grenzübergreifend. Aber wende Dich doch mal an ein Inkasso-Büro - die haben da meist kostengünstige Lösungen.

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