Bei ebayKleinanzeigen, Artikel öfters löschen und wiedereinstellen, zählt es als verkauft?

3. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Bei ebayKleinanzeigen, Artikel öfters löschen und wiedereinstellen, zählt es als verkauft?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer Freundin von mir, die ein Handy auf ebayKleinanzeigen verkauft hat.
Sie hat ein neues Iphone 14 Handy ohne Vertrag bei einem Anbieter abgeschlossen.
Das heißt sie zahlt monatliche Raten für das Handy.
Das Handy hat sie nur 1 Woche benutzt aber es hat ihr am Ende nicht gefallen da das Display ihr irgendwie doch zu klein war.
Das Handy hat sie dann als Neuwertig auf ebayKleinanzeigen reingestellt.
Da das Angebot immer nach ein paar Tagen runter gerutscht ist, hat sie es alle paar Tage erneuert indem sie es gelöscht hat und dann wieder eingestellt.
Das löschen und wiedereinstellen machen sehr viele und es scheint nicht verboten zu sein, es kam zumindest keine Beschwerde Seitens ebayKleinanzeigen.
Sie hat den Artikel wahrscheinlich 5-6 mal erneuert und konnte es dann letztendlich verkaufen.
Das Handy hat einen Wert von 700-800€. Das handy wurde für 800€ angeboten aber am Ende für 700€ verkauft.

Meine Frage wäre jetzt, zählt das löschen und wiedereinstellen des Handys für die Plattform als verkauft?
Die Sache ist ja das die Plattformen verpflichtet sind Verkäufe die über 2000€ gehen zu melden beim Finanzamt.

Und falls das Finanzamt nachfragt, wie kann sie es dann beweisen das sie ein und den selben Artikel eingestellt hat und nur ein Handy verkauft hat?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 1771x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Da das Angebot immer nach ein paar Tagen runter gerutscht ist, hat sie es alle paar Tage erneuert indem sie es gelöscht hat und dann wieder eingestellt.


Das ist Blödsinn, weil man es nicht braucht.

Zitat (von Mietmaier):
Das löschen und wiedereinstellen machen sehr viel


Stimmt, bleibt aber deswegen immernoch Blödsinn

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das ist Blödsinn, weil man es nicht braucht.


Wurde aber von ihr so gemacht, da sie es so öfters schon getan hat damit die Artikel wieder auf die erste Seite gelangen. Außerdem wurde auch keine Kaufabwicklung gemacht über die Chats, kein Austausch von Informationen wie, Handynummer oder Email, Bankdaten oder Paypal.
Es sollen Angebote gegeben haben aber keine Kaufabwicklung.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14562 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Frage wäre jetzt, zählt das löschen und wiedereinstellen des Handys für die Plattform als verkauft?
Nein.

Zitat:
Die Sache ist ja das die Plattformen verpflichtet sind Verkäufe die über 2000€ gehen zu melden beim Finanzamt.
Ja und, was ändert das? Privat bleibt immer noch privat.

Zitat:
Und falls das Finanzamt nachfragt, wie kann sie es dann beweisen das sie ein und den selben Artikel eingestellt hat und nur ein Handy verkauft hat?
Indem man genau das glaubhaft macht.

Zitat:
Das ist Blödsinn, weil man es nicht braucht.
Was braucht man nicht? Oben stehen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo reckoner,

Zitat (von reckoner):
Ja und, was ändert das? Privat bleibt immer noch privat.


Auch wenn es von einem Vertrag stammt und Neuwertig ist? Im Endeffekt wird es ja unter Wert verkauft, das heißt doch solange es nicht Gewinnbringend verkauft wird muss man darauf keine Steuern zahlen, richtig?

Zitat (von reckoner):
Indem man genau das glaubhaft macht.


Ist es möglich das ebayKleinanzeigen die Chats wieder rückgängig machen kann? Die wurden nämlich gelöscht. Anhand der Chats könnte sie zeigen das keine Kaufabwicklungen stattgefunden haben, außer eben der einmalige Verkauf an den Käufer.
Ich mein das Handy wurde auch unter Wert verkauft, ist es dann eigentlich nötig?
Sie muss 1100€ in Raten zahlen, verkauft aber für 700€.

Da wäre noch eine Sache.

Laut ebayKleinanzeigen werden auch nur Transaktionen an die Behörden übermittelt die auch wirklich stattgefunden haben. Also wenn ebayKleinanzeigen auch wirklich sicher ist das eine Transaktion stattgefunden hat. Kleinanzeigen sagt dazu das die Abwicklungen nur dann als sicher gelten wenn es über die OPP(Online Payment Platform) stattgefunden hat.

Ich zitiere mal die Info von ebayKleinanzeigen:

Zitat:
Das Wichtigste zuerst
Es geht ausschließlich um Verkäufe. Außerdem: Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist.

Wir übermitteln ausschließlich Informationen zu Transaktionen an die Finanzbehörden, bei denen wir mit Sicherheit wissen, dass es sich um eine erfolgreiche Transaktion (also einen abgeschlossenen Verkauf) handelt. Eine Übersicht deiner erfolgreichen Transaktionen findest du bei unserem Partner OPP (siehe Frage Wo finde ich Informationen zur Zahl und dem Wert meiner Transaktionen?). Du musst aktuell nichts tun.


Was heißt das dann eigentlich, das alle anderen Kaufabwicklungen die nicht über die ebayKleinanzeigen Bezahlfunktionen getätigt werden nicht übermittelt werden, da ebayKleinanzeigen nicht sicher davon ausgehen kann das der Artikel verkauft wurde?

-- Editiert von User am 4. März 2023 01:34

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35540 Beiträge, 6046x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Artikel öfters löschen und wiedereinstellen, zählt es als verkauft?
Nö.
Zitat (von Mietmaier):
Ist es möglich das ebayKleinanzeigen die Chats wieder rückgängig machen kann?
Nö. Wozu? Es zählen die erfolgreichen Transaktionen=Kauf/Verkauf. Das Geplänkel bis zum *ich kaufe* ist nicht relevant.
Zitat (von Mietmaier):
Im Endeffekt wird es ja unter Wert verkauft,
Na und? Das ist der Plattform egal.
Wichtig: 1Verkäufer und 1Käufer sind sich einig geworden--1Smartphone, ziemlich neu, wurde für X€ an Y verkauft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14562 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auch wenn es von einem Vertrag stammt und Neuwertig ist?
Ja, im Normalfall auch dann (ich spreche von einer typischen privaten Person, also vielleicht ein oder zwei Handyverträge, nicht aber 20).

Man sollte auch immer davon ausgehen, dass das Finanzamt nicht nur die vermuteten Daten hat. Unternehmen werden regelmäßig geprüft, und dabei werden auch fleißig Kontrollmitteilungen geschrieben. Fällt da beispielsweise bei einem Baumarkt eine Privatperson auf, die mit ihrer Rabattkarte immer wieder Fenster oder Heizungen kauft, dann könnte das auf Schwarzarbeit hindeuten (=Kontrollmitteilung).
Bei den Handys fällt mir eigentlich kein Beispiel ein, denn damit wird man kaum Überschüsse erzielen können (es gibt keine Handys geschenkt, das sind Milchmädchenrechnungen - sagst du ja auch schon).

Zitat:
Im Endeffekt wird es ja unter Wert verkauft, das heißt doch solange es nicht Gewinnbringend verkauft wird muss man darauf keine Steuern zahlen, richtig?
Nein, das ist so nicht richtig, auf Gewinn oder Verlust kommt es gar nicht an.
Ein privater Verkauf von "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" ist steuerfrei (siehe §23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Und gewerbliche Verkäufe sind das eben nicht, unabhängig davon ob mit Gewinn oder Verlust (im Verlustfall spart man dann Steuern).
Der beschriebene Fall - soweit es der einzige ist - ist aber eindeutig privat.

Zitat:
Ist es möglich das ebayKleinanzeigen die Chats wieder rückgängig machen kann? Die wurden nämlich gelöscht.
Keine Ahnung was da möglich ist.

Es ist aber eigentlich ganz einfach: Man führt eine Liste mit allen wirklich getätigten Verkäufen (Datum, Gegenstand, Preis), und stellt diese dann ggf. dem Finanzamt zur Verfügung; das nennt man Eigenbeleg.
Solange das alles typische private Gegenstände in normaler Menge waren und kein gewerblicher Eindruck* entsteht ist es steuerfrei.

*das könnte sein:
- viel Neuware
- identische Produkte
- untypische Mengen (etwa 20 E-Bikes)

Die Grenzen sind fließend, und sogar von Person zu Person unterschiedlich.
Wenn du beispielsweise ohne Ende Spielzeug verkaufst, selbst aber weder Kinder noch Enkel etc. hast, dann könnte das ein Anfangsverdacht sein. Es bliebe dir aber unbenommen, das trotzdem glaubhaft zu machen (z.B.: war von/für die Nachbarfamilie xy, oder es stammt alles aus meiner eigenen Kindheit*).
Bei der Mutter von 4 Kindern ist es hingegen völlig glaubwürdig, dass sie immer wieder mal Spielzeug verkauft.

*wenn dann aber einiges aus den letzten 10 Jahren dabei war passt das natürlich wieder nicht

In den meisten Fällen wird man leicht erkennen können, ob es gewerblich ist oder nicht. Ich hab' schon viele (scheinprivate) Shops angeschaut, und fast immer war es glasklar.

Zitat:
Was heißt das dann eigentlich, das alle anderen Kaufabwicklungen die nicht über die ebayKleinanzeigen Bezahlfunktionen getätigt werden nicht übermittelt werden, da ebayKleinanzeigen nicht sicher davon ausgehen kann das der Artikel verkauft wurde?
Ja, das heißt dann wohl das was du vermutest.
Würde imho aber nicht dem neuen Gesetz entsprechen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Solange das alles typische private Gegenstände in normaler Menge waren und kein gewerblicher Eindruck* entsteht ist es steuerfrei.

*das könnte sein:
- viel Neuware
- identische Produkte
- untypische Mengen (etwa 20 E-Bikes)


Das war ja ihre Sorge, dadurch das sie den Artikel öfters erneuert hat, ein gewerblicher Eindruck entstanden ist und sie dann gefordert wird alles nachzuzahlen obwohl nur einmal ein Handy verkauft wurde.

Zitat (von reckoner):
Es ist aber eigentlich ganz einfach: Man führt eine Liste mit allen wirklich getätigten Verkäufen (Datum, Gegenstand, Preis), und stellt diese dann ggf. dem Finanzamt zur Verfügung; das nennt man Eigenbeleg.


Reicht das aus als Beleg? Kaufvertrag(Ratenvertrag) ect. auch mithinzufügen zum Beispiel?




-- Editiert von User am 4. März 2023 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14562 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

ob das reicht weiß niemand, es muss halt glaubwürdig sein. Anhand der bisherigen Beschreibung ist es das.
Und ein Kaufvertrag ist ein guter Beleg dafür, dass es privat war.

Zitat:
Das war ja ihre Sorge, dadurch das sie den Artikel öfters erneuert hat, ein gewerblicher Eindruck entstanden ist und sie dann gefordert wird alles nachzuzahlen obwohl nur einmal ein Handy verkauft wurde.
Eine in dem Fall völlig unbegründete Sorge.
Beim Finanzamt arbeiten doch keine Idioten. Dort wird man leicht erkennen, dass es sich um das selbe Angebot handelt. Und selbst wenn nicht ist es nicht sonderlich schwierig, den Verdacht auszuräumen.

Findet das Finanzamt hingegen eine Rechnung an die Freundin über 20 solcher Handys, dann wird natürlich angenommen, dass die alle als angeblich privat und aus dem Vertrag stammend verkauft wurden (scheinprivat nennt man das). Das nur mal damit niemand auf solche Ideen kommt, das fliegt sehr schnell auf (wie schon gesagt, das Finanzamt hat viele Quellen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Findet das Finanzamt hingegen eine Rechnung an die Freundin über 20 solcher Handys, dann wird natürlich angenommen, dass die alle als angeblich privat und aus dem Vertrag stammend verkauft wurden (scheinprivat nennt man das). Das nur mal damit niemand auf solche Ideen kommt, das fliegt sehr schnell auf (wie schon gesagt, das Finanzamt hat viele Quellen).


Also ist es nicht von Bedeutung ob derjenige damit Gewinn oder Verlust macht, sondern einfach das Einnahmen daraus erzielt werden?
Also ist im Endeffekt die Menge entscheidend, nicht die Summe?





0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14562 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also ist im Endeffekt die Menge entscheidend, nicht die Summe?
Was sollen immer diese pauschalen Aussagen? Für sowas gibt es keine klaren Grenzen, und daher ist es auch nicht konkret definierbar.

Aber ja, nicht die Menge ist entscheidend: bereits ein einziger Verkauf kann gewerblich sein, und tausende immer noch privat.
Aber auch auf die Summe kommt es nicht: der Verkauf eines Autos kann trotz fünfstelligem Betrag privat sein, und gestern war ich in einem Fotogeschäft, die nehmen da 20 Cent für eine Kopie, trotzdem war es nicht privat.

Entscheidend ist einzig die Gewerblichkeit. Anhaltspunkte dafür sind:
- Selbstständig
- Gewinnerzielungsabsicht (kaufen mit der Absicht, gewinnbringend zu verkaufen)
- nachhaltige Tätigkeit (also nicht nur ein einziges Mal)
- nach außen gerichtetet (an fremde Dritte)

Und auch diese Punkte sind nicht in Stein gemeißelt. Beispielsweise kann auch ohne Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe vorliegen (etwa ein wohltätiges). Oder - wie auch schon gesagt - kann ein einzelnes Geschäft bereits gewerblich sein (man denke an einen Maurer, der alleine ein Haus baut um es zu verkaufen).

Stefan

PS: Wie kommt man nur von einem eindeutig privaten Handy auf die paranoide Befürchtung, es könnte steuerpflichtig sein?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35540 Beiträge, 6046x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Das war ja ihre Sorge, dadurch das sie den Artikel öfters erneuert hat,
Sie hat den 1Artikel weder erneuert noch mehrere Artikel (Smartphones) verkauft. Sie hat 1 tolles Smartphone xmal besser platziert und dann endlich 1x verkauft.

Zitat (von Mietmaier):
und sie dann gefordert wird alles nachzuzahlen
Was für eine Idee... :augenroll:
Zitat (von Mietmaier):
Also ist es nicht von Bedeutung ob derjenige damit Gewinn oder Verlust macht, sondern einfach das Einnahmen daraus erzielt werden?
Für wen denn von Bedeutung? Hier ist es weder für Eb** noch fürs Finanzamt noch für die Verkäuferin von Bedeutung.
Zitat (von Mietmaier):
Also ist im Endeffekt die Menge entscheidend, nicht die Summe?
Ja. 1 Smartphone ist belegbar für 1x 700,- Erlös verkauft.
100 x zwecks Platzierung hochgeschoben auf der Plattform ist
kein Verkauf,
keine Menge,
keine Summe,
kein Gewinn,
kein Verlust.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Meine Frage wäre jetzt, zählt das löschen und wiedereinstellen des Handys für die Plattform als verkauft?

Wie die Plattform das zählt, das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Oder einfach bei der Plattform mal nachfragen.


Ich kann mir gut vorstellen, das in den Datenbanken diverser Plattformen auch die gelöschten Angebote gespeichert sind und gemeldet werden, einfach um nicht Gefahr zu laufen das die Meldepflicht nicht eingehalten wurde.
Sortieren, diskutieren und streiten dürfen dann Finanzamt und Bürger ...



Zitat (von Mietmaier):
Meine Frage wäre jetzt, zählt das löschen und wiedereinstellen des Handys für die Plattform als verkauft?

Zitat (von reckoner):
Nein.

Zitat (von Anami):
Nö.

Aha ...
Und die Quelle dieser Erkenntnis fußt worauf genau?



Zitat (von reckoner):
Wie kommt man nur von einem eindeutig privaten Handy auf die paranoide Befürchtung, es könnte steuerpflichtig sein?

Nun, eventuell ganz einfach weil diverse Gerichte bis hoch zum BGH geurteilt haben, das dieses "eindeutig privat" so ganz und gar nicht privat war ...
Und jemanden als paranoid zu bezeichnen, nur weil er nicht wie andere dumm, naiv und unvorsichtig ist ... naja ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
PS: Wie kommt man nur von einem eindeutig privaten Handy auf die paranoide Befürchtung, es könnte steuerpflichtig sein?


Es ist nur eine Befürchtung einer Unterstellung, weil eben ein Artikel öfters gelöscht und wiedereingestellt wurde.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kann mir gut vorstellen, das in den Datenbanken diverser Plattformen auch die gelöschten Angebote gespeichert sind und gemeldet werden, einfach um nicht Gefahr zu laufen das die Meldepflicht nicht eingehalten wurde.
Sortieren, diskutieren und streiten dürfen dann Finanzamt und Bürger ...


Das wird aber dann einiges an Arbeit sein, gelöschte und nicht verkaufte Artikel gibt es zu tausende.

Also laut ebayKleinanzeigen soll nichts übermittelt werden wenn nicht sicher ist das die Transaktion erfolgreich war. Sichere Transaktionen laufen nur über die OPP.


Zitat (von Harry van Sell):
Nun, eventuell ganz einfach weil diverse Gerichte bis hoch zum BGH geurteilt haben, das dieses "eindeutig privat" so ganz und gar nicht privat war ...
Und jemanden als paranoid zu bezeichnen, nur weil er nicht wie andere dumm, naiv und unvorsichtig ist ... naja ...


Das ist ja die Sache, die können das ja einfach unterstellen, obwohl man es auch wirklich Privat verkauft hat.
Was bringt es dann ein Kaufbeleg vorzulegen, frage ich mich da.

Ich glaube deswegen machen sich ja auch so viele ein Kopf drum, man weiß halt nicht in welche Kategorie man gesteckt wird. Wenn es sogar heißt das schon ab einem verkauften Artikel man einem Gewerblich unterstellen kann.

-- Editiert von User am 4. März 2023 20:12

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35540 Beiträge, 6046x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
ch glaube deswegen machen sich ja auch so viele ein Kopf drum,
Bisher ist es nur eine Freundin von dir, die sich bezüglich ihres Vorgehens einen Kopf macht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14562 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn es sogar heißt das schon ab einem verkauften Artikel man einem Gewerblich unterstellen kann.
Wer sagt denn das?
Ich hab' gesagt, dass bereits ein Artikel gewerblich sein kann. Unterstelllen tut das aber niemand, sondern wenn dann ist es ziemlich klar erkennbar.

Zitat:
Das wird aber dann einiges an Arbeit sein, gelöschte und nicht verkaufte Artikel gibt es zu tausende.
Dir ist schon klar, dass wir im digitalen Zeitalter leben? Eine solche Aufstellung macht der Computer nebenbei.
Das die Auswertung auf Seiten des Finanzamtes vielleicht aufwendig sein wird ist unbestritten (weil es zum großen Teil Fehlmeldungen sein werden), aber darum geht es ja nicht.

Zitat:
Also laut ebayKleinanzeigen soll nichts übermittelt werden wenn nicht sicher ist das die Transaktion erfolgreich war. Sichere Transaktionen laufen nur über die OPP.
Wie schon gesagt dürfte das imho nicht der gesetzlichen Forderung entsprechen.
Ich sehe aber ein anderes Problem. Und zwar, dass Ebay Kleinanzeigen gar nicht weiß, ob und wie oft ein Produkt verkauft wurde. Man kann die Anzeigen ja einfach ewig stehen lassen.

Zitat:
Das ist ja die Sache, die können das ja einfach unterstellen, obwohl man es auch wirklich Privat verkauft hat.
Schon wieder dieses "unterstellen". Sorry, aber das ist wirklich paranoid, das Finanzamt unterstellt nichts (in dem besagten Handyfall meine ich).
Im schlimmsten Fall wird gefragt, was denn mit den ganzen Handyverkäufen ist und warum das nicht in der Steuererklärung aufgeführt wurde (praktisch kommt einfach die Aufforderung, die gewerblichen Einkünfte zu erklären, das ist ein Standardschreiben). Und dann kann man es einfach aufklären (war nur ein einziger Verkauf). Man muss da in der Regel auch nichts belegen, wenn dann muss das Finanzamt beweisen.

Zitat:
Nun, eventuell ganz einfach weil diverse Gerichte bis hoch zum BGH geurteilt haben, das dieses "eindeutig privat" so ganz und gar nicht privat war ...
Dann zeig' uns doch mal ein solches Urteil, bei dem ein verkauftes Handy aus einer Vertragsverlängerung nicht als privat eingestuft wurde.
Von mir aus auch ein vergleichbarer Fall, muss also kein Handy sein (aber etwas typisches für Privatpersonen, also nicht die berühmt-berüchtigte Pelzsammlung o.ä.).

Stefan


-- Editiert von User am 4. März 2023 21:40

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Das wird aber dann einiges an Arbeit sein, gelöschte und nicht verkaufte Artikel gibt es zu tausende.

Aber nicht für die Plattform ...



Zitat (von Mietmaier):
Also laut ebayKleinanzeigen soll nichts übermittelt werden wenn nicht sicher ist das die Transaktion erfolgreich war.

Jetzt wäre die Frage, wie "nicht sicher" da definiert ist.



Zitat (von Mietmaier):
Sichere Transaktionen laufen nur über die OPP.

Was ist OPP? Die Online Payment Platform (OPP)? Das hat nichts mit
Zitat (von Mietmaier):
wenn nicht sicher ist das die Transaktion erfolgreich war.
zu tun bzw. wenn ebay das so macht, wäre es wohl schlicht falsch ...
Sollte die Plattform das nun so handhabt, dann wäre es allerdings Glück für die Verkäufer ... den Anschiss vom Finanzamt bekommt die Plattform nicht die Verkäufer ...



Zitat (von reckoner):
Unterstelllen tut das aber niemand,

Offenbar har Mietmaier da mehr Ahnung als mach Anderer hier...
Selbstverständlich ist das dann immer erst mal eine Unterstellung der Gegenseite, hier des Finanzamts. Die kann man dann akzeptieren oder vor Gericht gegen angehen.



Zitat (von reckoner):
sondern wenn dann ist es ziemlich klar erkennbar.

Was für ein Geschwätz ...
Und deshalb gehen die Verfahren dann über diverse Instanzen, bis hoch zum BGH, weil es ja so klar erkennbar war?
Oben schrieb man doch selber noch
Zitat (von reckoner):
Für sowas gibt es keine klaren Grenzen, und daher ist es auch nicht konkret definierbar.

Und nun ist es plötzlich "klar erkennbar"?

Das mal einer mehr Unfug schreiben würde als ein anderer User hier ...



Ein kleiner Hinweis @Mietmaier:

Mache User hier schreiben mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … zu antworten.
Die Antworten geben oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die Antworten einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten.

Oft muss ich das bei einem anderen User schreiben, aber der wurde diesmal von reckoner um Längen geschlagen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bisher ist es nur eine Freundin von dir, die sich bezüglich ihres Vorgehens einen Kopf macht.


Dann schau dir mal die Kommentare auf den Sozialen Medien dazu an, sind tausende die nun Fragen ohne Ende haben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie schon gesagt dürfte das imho nicht der gesetzlichen Forderung entsprechen.
Ich sehe aber ein anderes Problem. Und zwar, dass Ebay Kleinanzeigen gar nicht weiß, ob und wie oft ein Produkt verkauft wurde. Man kann die Anzeigen ja einfach ewig stehen lassen.


Die Anzeigen werden ab einer bestimmten Frist automatisch gelöscht, sofern man es nicht verlängert.

Zitat (von reckoner):
Dann zeig' uns doch mal ein solches Urteil, bei dem ein verkauftes Handy aus einer Vertragsverlängerung nicht als privat eingestuft wurde.


Macht es ein Unterschied ob das Handy per Vertragsverlängerung erworben wurde oder man eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hat nur für das Handy um es dann später zu verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
zu tun bzw. wenn ebay das so macht, wäre es wohl schlicht falsch ...
Sollte die Plattform das nun so handhabt, dann wäre es allerdings Glück für die Verkäufer ... den Anschiss vom Finanzamt bekommt die Plattform nicht die Verkäufer ...


Über die sichere Bezahlfunkion, also nur diese Transaktionen zählen als sichere und abgeschlossene Transaktionen, wird explizit auf deren Seite so beschrieben.
Ich vermute mal, das die das deshalb so machen weil sie dann wissen das die meisten Verkäufer dann einfach nichts mehr über die Kleinanzeigen laufen lassen werden, wenn das dort jedesmal direkt übermittelt wird.




-- Editiert von User am 5. März 2023 01:18

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Macht es ein Unterschied ob das Handy per Vertragsverlängerung erworben wurde oder man eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hat nur für das Handy um es dann später zu verkaufen?

In der Regel nicht.

Ich würde ja erst mal einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen werfen, Stichpunkt "Eigentumsvorbehalt" ... nicht das man fremdes Eigentum verkauft ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14562 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Anzeigen werden ab einer bestimmten Frist automatisch gelöscht, sofern man es nicht verlängert.
Da hab' ich gerad' mal in meinem Account geschaut, da gibt es doch glatt eine im Januar 2016 eingestellte Anzeige. :grins:
Sorry, aber wenn hier einer anfängt mir die Plattform zu erklären, auf der ich seit Ewigkeiten aktiv bin ...

Zitat:
Macht es ein Unterschied ob das Handy per Vertragsverlängerung erworben wurde oder man eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hat nur für das Handy um es dann später zu verkaufen?
Nochmal, in diesem Fall stellt dich die Frage gar nicht. Denn es wird immer ein Verlustgeschäft bleiben, und damit wäre es sogar in dem sehr unwahrscheinlichen Fall das es als gewerblich eingestuft würde Liebhaberei.

Ein Beispiel wo sich die Frage wirklich stellt: Kauf eines E-Autos, und zeitnaher Weiterverkauf nach Dänemark; dabei kann man wirklich Gewinn erzielen. Und wenn das von Anfang an so geplant war (es gibt dazu TV-Berichte) dann ist das steuerpflichtig (gewerblich vielleicht noch nicht, eben der besagte Einzelfall).

Zitat:
Ich vermute mal, das die das deshalb so machen weil sie dann wissen das die meisten Verkäufer dann einfach nichts mehr über die Kleinanzeigen laufen lassen werden, wenn das dort jedesmal direkt übermittelt wird.
Der Gedanke ist nicht verkehrt, die Kleinanzeigenportale könnten einige der Scheinprivaten verlieren wenn sie alles melden würden.
Aber es hilft nichts, denn offensichtlich müssen sie das tun.

Das zu kontrollieren ist übrigens ganz einfach. Die Finanzämter müssen nur die Meldungen mit den wirklich online gestellten Anzeigen abgleichen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35540 Beiträge, 6046x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Dann schau dir mal die Kommentare
Nö, ich werde mich hüten. Hast du denn deine Freundin von ihrer Angst befreit oder möchtest du ein neues Thema zu ---*alles zu Eb** von A wie Anzeige bis Z wie Zoff ---aufmachen?
Zitat (von Mietmaier):
Macht es ein Unterschied ob das Handy per Vertragsverlängerung erworben wurde oder man eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hat nur für das Handy um es dann später zu verkaufen?
Meistens wird die Transaktion durch KAUFEN abgeschlossen. Vorherige Chat-Vereinbarungen sollte man möglichst nicht löschen, denn Streit gibts oft wegen --- K bezahlt nicht, VK schickt nicht, VK schickt den falschen Artikel oder Steinchen---usw. Seltener, weil man seine Anzeige besser platziert hat und trotzdem nur 700,- erzielt hat.


editiert

-- Editiert von Moderator am 6. März 2023 14:37

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Denn es wird immer ein Verlustgeschäft bleiben, und damit wäre es sogar in dem sehr unwahrscheinlichen Fall das es als gewerblich eingestuft würde Liebhaberei.

Noch mehr Unfug.
Selbstverständlich kann man auch gewerblich Verlustgeschäfte machen und das ist dann auch keine Liebhaberei.
Eventuell sollte man sich erst mal mit den Kriterien von "Liebhaberei" beschäftigen, bevor man einen solchen Unsinn postuliert?



@Anami
Du möchtest wieder auf Platz 1 zurück?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich habe vielleicht eine dumme Frage, aber: Wenn der Freundin das Handy nach einer Woche(!) "nicht mehr gefiel", warum nimmt man nicht das Widerrufsrecht wahr und schickt es zurück, statt glatte 400 Euro Verlust zu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von Tick-Tack):
Wenn der Freundin das Handy nach einer Woche(!) "nicht mehr gefiel", warum nimmt man nicht das Widerrufsrecht wahr und schickt es zurück, statt glatte 400 Euro Verlust zu machen?

Ich vermute, das man nicht mit den 400 EUR "Verlust" gerechnet hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Sie hat ein neues Iphone 14 Handy ohne Vertrag bei einem Anbieter abgeschlossen.
Das heißt sie zahlt monatliche Raten für das Handy.
Sie hat also ein iPhone verkauft, das nicht ihr Eigentum ist? Mutig.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Sie hat also ein iPhone verkauft, das nicht ihr Eigentum ist?

Vermutlich.

Hatte ich schon in #20 drauf hingewiesen aber leider noch keine Rückmeldung.

Da könnte man durchaus mehr Probleme bekommen, als mit dem Finanzamt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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