Bei einem als originalverpackt gekauften Handy fehlen Garantieunterlagen.

16. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei einem als originalverpackt gekauften Handy fehlen Garantieunterlagen.

Ich habe bei ebay ein Handy mit der Artikelnummer: 6453439518 ersteigert. Der Verkäufer gab in seiner Verkaufsbeschreibung an, dass er ein Handy originalverpackt verkauft. Er hat zwar in einem anderen Punkt auch angegeben, dass es gebraucht ist, ich habe diesen Punkt jedoch erst nach Abschluss der Auktion gelesen. Nachträglich betrachte ich die ganze Auktionsbeschreibung etwas sehr verworren, aber letztlich ist für die Angebotsbeschreibung der Verkäufer zuständig und ich denke, dass ich davon ausgehen darf, dass die ganze Beschreibung der Wahrheit entspricht. Ich ging also davon aus, dass das Handy originalverpackt ist. Der Händler weigert sich nun u.a. die für mich wichtige Garantieunterlagen zuzusenden, weil er meint, dass dieses im Angebot nicht enthalten sei. Darf ich bei einem Handy, das als originalverpackt bezeichnet wird, davon ausgehen, dass die noch gültigen Garantieunterlagen dabei sind und kann ich eine Entschädigung fordern, wenn er mir diese nicht zusendet und wie hoch kann diese Forderung ggf. sein ? Der Verkäufer möchte den Kaufvertrag nun rückgängig machen, aber ich möchte nicht darauf eingehen, sondern von ihm die Garantieunterlagen oder eine Entschädigung dafür haben.


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"jowaung"

-- Editiert von Jowaung am 16.01.2006 10:30:17

-- Editiert von Jowaung am 16.01.2006 10:31:27

-- Editiert von Jowaung am 16.01.2006 10:33:10

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62 Antworten
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#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Haben Sie mal einen Link zur Auktion, ist so schwer zu sagen ohne den Text genau zu kennen.

Im übrigen finde ich nicht das man von der OVP zwingend ableiten kann das auch eine Garantiekarte dabei ist.

Aber wie gesagt Link zur Auktion bitte.

Gruss,
Tom

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#2
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

?????
@ Thomasovic
Link ist doch angegeben (6453439518)
aber damit es leichter ist:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6453439518&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2F%2Fsearch%2Fsearch.dll%3Ffrom%3DR40%26satitle%3D6453439518%26fvi%3D1

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#3
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Hab ich übersehen, sorry ;)

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#4
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6453439518&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2Fsearch%2Fsearch.dll%3FMfcISAPICommand%3DGetResult%26ht%3D1%26shortcut%3D0%26from%3DR41%26query%3D6453439518%26category0%3D%26fvi%3D1

Es sind bei der Aktionsbeschreibung drei Angaben teilweise gegensätzliche Aussagen
a) OVP b) originalverpackt und c) gebraucht.


Dass das Handy gebraucht sein soll, habe ich erst Abschluss der Auktion gelesen. Ich habe mich von Begriff "originalverpackt" blenden lassen. Aber wie gesagt für die Richtigkeit der Beschreibung ist meiner Ansicht nach der Verkäufer zuständig und wenn es heißt originalverpackt, ist das für mich was anderes als nur OPV.




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"jowaung"

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#5
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Hmm also bis auf den etwas unglücklich formulierten Satz mit der Origalverpackung kann ich aber jetzt nicht sehen wo man ableiten könnte das es sich um einen 100% kompletten Lieferumfang handelt.

Sie reklamieren ja auch das angeblich das Handbuch, die CD-Rom, das USB-Datenkabel und eine 32 MB-Speicherkarte fehlt.

Bei Zubehör sehe ich allerdings von den bemängelten Teilen nur das Handbuch und die Software und das Handy ist ganz deutlich als gebraucht erkennbar.

Wenn ich jetzt der Verkäufer wäre dann würde ich Ihnen zwei Varianten anbieten: Entweder Sie laden sich die Software und die Anleitung aus dem Web selber runter und ich überweise Ihnen einen kleinen Betrag ( z.B. 5 - 10 EUR )als Entschädigung oder Sie schicken mir die Ware wieder und ich überweise Ihnen Ihr Geld.

Fazit:
Irgendwie unglücklich formuliert aber doch eindeutige Beschreibung.

Ich würde das Angebot der Rückabwicklung an Ihrer Stelle annehmen oder eben in Gottes Namen auf die Nachlieferung der Anleitung und der Software beharren.

Auf die anderen Teile die lt. Ihrer Meinung dabei sein müssten obwohl sie ganz klar lt. Beschreibung nicht dabei sind haben Sie auch keinen Anspruch.


Gruss,
Tom


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#6
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)
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#7
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Naja gut dann geht es ja nur noch um die Garantiekarte.

Ich würde sagen das man anhand der Beschreibung nicht wirklich erwarten kann das die Gantiekarte dabei ist.

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#8
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

wenn Sie der Verkäufer wären, würde ich Ihnen antworten, dass in Ihrem Angebot für mich alles gilt und wenn Sie das Angebot vom Anfang bis Ende durchlesen (nicht nur das innerhalb des Rahmens "Beschreibung"), dann kommen Sie darauf dass Sie viel mehr angeboten haben, als innerhalb der Kurzbeschreibung selbst steht. Ich würde Sie auch darauf hinweisen, dass Sie das Handy als "originalverpackt" bezeichnet haben und Sie fragen wie Sie den Begriff "originalverpackt" auslegen würden.

Außerdem würde ich Ihnen sagen, Handbuch und Software kostet bei Samsung mit Porto 35,00 Euro. Als müßten Sie mir erklären wieso ich mich mit 5-10 Euro zufrieden geben sollte.

Außerdem würde ich Sie, worin Sie bei diesen widersprüchlichen Angaben die Eindeutigkeit erkennen können. Ich würde Ihnen sagen, dass Sie ein total widersprüchliches Angebot abgegeben haben "gebraucht - originalverpackt" und Sie als Verkäufer sich nicht auf "gebraucht" herausreden können, wenn Sie gleichzeitig "originalverpackt" schreiben.

Letztlich endlich würde ich Sie fragen, wie Sie drauf kommen, dass kein USB-Datenkabel und keine 32 MB-Speicherkarte dabei sein soll, wenn Sie es in Ihrer Langbeschreibung selber schreiben !!!

Um zur Realität zurückzukommen: Ich bitte Sie das Angebot nochmals ganz durchzulesen und mitzuteilen, ob Sie bei Ihrer Meinung bleiben - Danke !!!

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"jowaung"

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#9
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ich habe die Beschreibung jetzt nochmal gründlichstvon oben bis unten gelesen und ich bleibe bei meiner Meinung.

Die Auktion ist unglücklich formuliert ( vor allem das mit der OVP und der Speicherkarte ) aber man kann doch auf Anhieb deutlich herauslesen das es sich um ein gebrauchtes Handy mit OVP handelt und das Zubehör nicht komplett dabei ist.

Also wenn ich persönlich das Handy ersteigert hätte dann würde von meinem Rechtsbewusstsein her nur die Anleitung und die Software fehlen.

Die Garantiekarte gehört definitiv nicht zum aufgeführten Zubehör und nachdem das Gerät ganz oben schon deutlich als gebraucht bezeichnet ist sollte man sich auch genau den Lieferumfang ansehen den der Verkäufer ja auch deutlich aufgeführt hat.
Ich denke man kann nicht pauschal nur wegen der Angabe OVP erwarten das automatisch dann auch sämtliches Zubehör dabei ist welches bei einem Neugerät mitgeliefert wird.

Wenn jetzt das Gerät nur als OVP angegeben gewesen wäre ohne weitere Erläuterung zum Lieferumfang dann würde ich Ihnen Recht geben aber nicht so.

Gruss,
Tom

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#10
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,
erklären Sie mir doch bitte schön, woraus Sie lesen, dass Zubehör, das vom Hersteller ausgeliefert beim Angebot nicht vollständig dabei sein soll. Also das ist jetzt für mich ganz neu. Was gehört für Sie zur Angebotsbeschreibung ? Also für mich alles von oben bis unten. Aber ich lasse mich gerne aufklären, deshalb bin ich ja in diesem Forum.

Außerdem dürfte Ihnen die Bezeichung "originalverpackt" nicht entgangen sein. Wie werten Sie diese Bezeichnung ? Was ist denn bei Ihnen "originalverpackt" ? Oder steht die Aussage da nur, weil der Verkäufer so viel Lust zum Schreiben hatte :) ?

Und dann bitte ich nochmals um Mitteilung, wenn das mit dem USB-Kabel und mit der 32 MB Speicherkarte in der Angebotsbeschreibung steht, warum ich dann keinen Anspruch darauf habe.

Nur zur Ihrer Information Auszüge aus der Beschreibung (Gesamtbeschreibung):
___________________________________________
Zubehör: Akku, Headset, Netzgeräte, Software

Das Handy ist ORIGINALVERPACKT und kann mit JEDER SIM KARTE benutzt werden.

1 MEGAPIXEL KAMERA , MP3 PLAYER , 32 MB
SPEICHERKARTE , inkl. USB KABEL

ZUBEHÖR:

AKKU ; LADEKABEL , HEADSET , HALTESCHLAUFE , PC SOFTWARE , HANDBUCH ,
______________________________________
Handbuch ist einmal in der Beschreibung aufgeführt, PC Software ist zweimal aufgeführt (einmal unter der Bezeichung Software und dann unter PC-Software, 32 MB
SPEICHERKARTE ist einmal aufgeführt und das USB KABEL auch einmal.

Also ich bitte doch nochmals um Mitteilung, wie Sie hier erkennen können, dass nur das Handbuch und die Software zu liefern ist.


Vielen Dank

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"jowaung"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Sie sind ja ganz schön hartnäckig ;)

Also nochmal:

1.
Das Gerät ist ganz oben in der Beschreibung deutlich als gebraucht gekennzeichnet, das fällt mir gleich schon nach öffnen der Seite ins Auge. Damit kann das Gerät schon in dem Sinne nicht mehr originalverpackt sein weil man es schlecht in Gebrauch nehmen kann ohne den Karton zu öffnen, die Teile aus der Folie zu nehmen usw. Die Angabe gebraucht wäre für mich alleine schon ein handfester Hinweis darauf zu achten was tatsächlich an Zubehör mitgeliefert wird.

2.
Zwei Zeilen unter dem gebraucht steht ganz deutlich das Zubehör aufgeführt. Es ist weder die Garantiekarte, Speicherkarte noch das USB-Kabel als Zubehör aufgeführt.

3.
Der letzte Satz in der Beschreibung beinhaltet ein zweites mal deutlichst das mitgelieferte Zubehör. Auch hier ist von den o.g. Teilen nicht die Rede.

Das was man dem Verkäufer jetzt negativ ankreiden kann ist das er anstatt " die OVP wird mitgeliefert " eben " das Handy ist originalverpackt " geschrieben hat und das er anscheinend ohne Hirn irgendeine Beschreibung vom Hersteller kopiert hat wo diese Speicherkarte aufgeführt ist.

Das ist natürlich nicht ganz korrekt von dem Verkäufer aber ich denke das man trotzdem an mind. 3 Stellen ( siehe oben )in der Auktion deutlich sieht das es kein neues Originalverpacktes Handy mit komplettem Zubehör ist.

Ich denke das auch das Gericht das so oder so ähnlich sehen würde und deswegen bleibe ich bei meiner Meinung.

Gruss,
Tom


-- Editiert von thomasovic am 16.01.2006 13:10:23

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#12
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

es stimmt der Verkäufer hat oben von "gebraucht" geschrieben, aber da er so viel geschrieben hat, berufe ich mich darauf, dass er auch "originalverpackt" geschrieben hat und da eine saubere Angebotsbezeichung Aufgabe des Verkäufers ist, ich mich darauf verlassen habe und wohl auch verlassen habe dürfen.Genauso verhält es sich bei dem Zubehör. Die Aufgabe des Käufer kann ja wohl kaum sein, zu überprüfen welche Verkaufsangaben bei Geistesanwesenheit und welche bei Geistesabwesenheit geschrieben wurden.

Soll ich jetzt eigentlich als Käufer raussuchen, was letztlich gelten soll und was nur hirnlos übernommen worden ist.

Können Sie Ihre Meinung eigentlich auch rechtlich begründen, das nicht alle Teile der Verkaufsbzeichnung für mich als Käufer relevant sind oder ist das nur Ihre subjektive Meinung ?


Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.



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"jowaung"

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#13
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

es stimmt: der Verkäufer hat oben von "gebraucht" geschrieben, aber da er so viel geschrieben hat, berufe ich mich darauf, dass er auch "originalverpackt" geschrieben hat und da eine saubere Angebotsbezeichung Aufgabe des Verkäufers ist, habe ich mich darauf verlassen. Ich kann auch behaupten, dadurch,dass er von "originalverpackt" schreibt, war davon auszugehen, dass das Handy nicht gebraucht ist, denn wie Sie korrekterweise schreiben, passen die Ausdrücke "originalverpackt" und "gebraucht" wirklich nicht zusammen. Ich behaupte, dadurch dass Verkäufer von "originalverpackt" schreibt, hatte ich das Recht anzunehmen, dass das Handy neu ist. Die Angabe "gebraucht" habe ich aufgrund der Vielzahl der teilweise widersprechenen Angabe überlesen. Oder können Sie mir eine rechtliche Grundlage dafür nennen, welche von zwei sich widersprechende Bezeichnungen die rechtlich relevante ist ?

Genauso verhält es sich bei dem Zubehör. Es kann ja wohl wirklich nicht sein, wenn der Verkäufer im nachstehenden Text angibt, welches Zubehör geliefert wird, dass dieses nur aufgrund dessen passiert, weil der Verkäufer die Funktionen "Kopieren" und "Einfügen" lernen wollte. Soll ich jetzt eigentlich als Käufer raussuchen, was letztlich gelten soll und was nur hirnlos vom Hersteller des Handy übernommen worden ist ?

Können Sie Ihre Meinung eigentlich auch rechtlich begründen, dass nicht alle Teile der Verkaufsbzeichnung für mich als Käufer relevant sind oder ist das nur Ihre subjektive Meinung ?


Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.



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"jowaung"

-- Editiert von Jowaung am 16.01.2006 13:28:24

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Das ist alleine meine subjektive Meinung und ich bin kein Jurist !

Ich denke aber das der Grossteil der Leute hier das eher so sieht wie ich und ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen damit vor Gericht zu gehen weil mir das alles viel zu unsicher wäre wie dann vor Gericht tatsächlich entschieden wird.

Nehmen Sie es mir bitte nicht übel aber ich vermute das bei Ihnen da auch gewisse Rachegelüste eine Rolle spielen weil Sie sich selber nicht ganz korrekt verhalten haben beim Ersteigern. Mir kommt das so vor wie wenn Sie jetzt krampfhaft nach irgendwas suchen um dem Verkäufer doch noch eins reinwürgen zu können.

Was mir bei sowas auch immer zu denken gibt ist der ganze Aufwand der dahintersteckt etwas mit Gewalt durchzusetzen. In den meisten Fällen ist es besser sich irgendwie einvernehmlich zu einigen ( z.B. mit Rückabwicklung ) als seine Nerven, seine Zeit und sein Geld in diese ( sicherlich für beide Seiten ) nicht angenehme Sache zu investieren und letztendlich dann auch nicht wirklich was davon zu haben ausser einen riesen Stress.

Sorry aber so ist nun mal meine Meinung und die werde ich auch nicht ändern.

Für mich ist das Thema jetzt auch langsam irgendwie ausdiskutiert, ich wünsche Ihnen mit der Sache noch viel Erfolg, Sie werden selber am besten wissen was gut für Sie ist.


Gruss,
Tom





-- Editiert von thomasovic am 16.01.2006 13:32:30

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#15
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

zu diesem fall gibt es ja einige unterschiedliche ansichten.

nur, das ganze glauben und meinen hilft dir nicht weiter. wenn du es auf eine gerichtliche klärung ankommen lässt, besteht natürlich das risiko, dass die sache zu deinen ungunsten ausgeht. wie hoch dieses risiko ist, möchte ich nicht beurteilen.

wäre es da nicht sinnvoll dem vk die rückabwicklung anzubieten ?

er hat etwas ungenau in seinem auktionstext formuliert und du hättest vor auktionsende nachfragen können, was jetzt genau stimmt. (gebraucht / originalverpackt ...)

ansonnsten gibt das ganze nur ne menge aufwand und evtl.kosten. ob sich das lohnt ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

also jetzt werden Sie wirklich sehr merkwürdig. Wieso soll ich mich beim Ersteigern nicht korrekt verhalten haben ? Können Sie mir bitte mitteilen, worin die nicht korrekte Verhaltensweise bestanden haben sollte.

Ich weiß ja nicht, was Sie für ein Einkommen haben, aber wenn mich jemand um 88,00 Euro + das Geld für die nicht zugeschickte Garantiescheinunterlagen prellen möchte, dann kotzt mich das schlichtweg an. Die Aussage dass sich Ihre Meinung mit der Meinung der anderen deckt, ist genauso oberflächlich, wie das Ergebnis des Durchlesens meiner Artikel bzw. der Angebotsbeschreibung. Schade, dass von Ihnen trotz zeitlich großem Aufwand nur solche rechtlich unhaltbaren Aussagen kommen.

Nur zu Ihrer Information ebay hat den Verkäufer auch bereits aufgefordert, mir die fehlenden Teile zuzusenden und er war dazu bereit, nur jetzt hat er erfahren, was das die Teile, die er nie hatte, kosten und hat er mir den billigeren Weg angebote und möchte den Kaufvertrag stornieren. Mir ging es letztlich um die Garantieschein-unterlagen.

Wenn Ihre Beiträge ein Aufsatz wäre, der in Schule geschrieben wurde, dann würde ich Ihnen als Lehrer sagen „Thema verfehlt – Note 6“.

:(

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#17
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Das ist jetzt wieder Ihre Meinung und Meinungen unterscheiden sich oft ;)

Ich habe meine, Sie haben ihre, ein dritter vielleicht wieder eine andere.

Schönen Tag trotzdem noch ;) !

Tom

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#18
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo catwelatze,

natürlich wäre es besser gewesen, wenn es mir vorher aufgefallen wäre, dass das Handy gebraucht und nicht originalverpackt ist. Aber mir ist es eben erst hinterher aufgefallen.

Aber ich kann auch akzeptieren, dass das Handy nicht neu ist. Um das geht es gar nicht. Es geht darum, welches Zubehör fehlt. Kann es sein, dass der Verkäufer alle möglichen Dinge in seiner Beschreibung reinschreibt und dann sollen die alle nicht stimmen ?

Außerdem denke ich dass es doch fair wäre, dass wenn ich schon nicht bestande, dass das Handy nicht neu ist, ich dann zum Ausgleich die Garantiescheinunterlagen bekomme, obwohl die nicht explezit im Angebot stehen. Aber auch hier schaltet der Verkäufer auf stur.


Bitte teile mir nochmal mit, was deine Meinung dazu ist...
Danke

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"jowaung"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo catwelatze,

natürlich wäre es besser gewesen, wenn es mir vorher aufgefallen wäre, dass das Handy gebraucht und nicht originalverpackt ist. Aber mir ist es eben erst hinterher aufgefallen.

Aber ich kann auch akzeptieren, dass das Handy nicht neu ist. Um das geht es gar nicht. Es geht darum, welches Zubehör fehlt. Kann es sein, dass der Verkäufer alle möglichen Dinge in seiner Beschreibung reinschreibt und dann sollen die alle nicht stimmen ?

Außerdem denke ich dass es doch fair wäre, dass wenn ich schon nicht bestande, dass das Handy nicht neu ist, ich dann zum Ausgleich die Garantiescheinunterlagen bekomme, obwohl die nicht explezit im Angebot stehen. Aber auch hier schaltet der Verkäufer auf stur.


Bitte teile mir nochmal mit, was deine Meinung dazu ist...
Danke

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"jowaung"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo catwelatze,

natürlich wäre es besser gewesen, wenn es mir vorher aufgefallen wäre, dass das Handy gebraucht und nicht originalverpackt ist. Aber mir ist es eben erst hinterher aufgefallen.

Aber ich kann auch akzeptieren, dass das Handy nicht neu ist. Um das geht es gar nicht. Es geht darum, welches Zubehör fehlt. Kann es sein, dass der Verkäufer alle möglichen Dinge in seiner Beschreibung reinschreibt und dann sollen die alle nicht stimmen ?

Außerdem denke ich dass es doch fair wäre, dass wenn ich schon nicht bestande, dass das Handy nicht neu ist, ich dann zum Ausgleich die Garantiescheinunterlagen bekomme, obwohl die nicht explezit im Angebot stehen. Aber auch hier schaltet der Verkäufer auf stur.


Bitte teile mir nochmal mit, was deine Meinung dazu ist...
Danke

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"jowaung"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ach ja und noch folgendes:

Fassen Sie sich auch mal an die eigene Nase und überdenken ihr Verhalten.

Sie haben anscheinend ohne den Beschreibungstext richtig zu lesen auf bieten geklickt und danach erst so Dinge gesehen wie das es sich um ein Gebrauchtgerät handelt etc. obwohl es schon ganz oben am Anfang der Seite mehr als deutlich geschrieben steht.

Solche Käufer sind meiner Meinung nach fast genauso verantwortungslos, peinlich und unseriös wie Verkäufer die einen mit Absicht übers Ohr hauen wollen.

Genau wegen solchen Leuten wie Ihnen und diesem Verkäufer geht dann auch immer die grosse Schreierei los das man bei ebay eh nur betrogen wird usw. usf.

Augen richtig aufmachen beim Ersteigern und schon hat man nur noch einen Bruchteil der Problemfälle wie vorher !!!

Da fehlt mir echt jedes Verständnis für sowas.

Naja wie gesagt trotzdem nix für ungut und noch n schönen Tach :) !

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

danke schön, ebenso und da Sie es nicht kapieren können, wollen und dürfen, es wurde aufgrund der Angabe "originalverpackt" kein gebrauchtes Handy sondern ein neuwertiges angeboten.

Deshalb: gute Besserung !
:(

:(

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"jowaung"

-- Editiert von Jowaung am 16.01.2006 14:16:47

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

danke schön, ebenso und gute Besserung

:(

-----------------
"jowaung"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

ah

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Ich sehe hier keine große Chance die fehlenden Dinge einzufordern. Sie hätten besser lesen müssen, wie es ein Richter auch tun wird...

Daher schicken Sie das zurück und lassen Sie sich den Kaufpreis erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

auf was jetzt genau anspruch besteht ist schwer zu beurteilen, wie die vielen unterschiedlichen meinungen zeigen.

nehmen wir doch mal an der fall landet vor gericht.

explizit erwähnt hat er die garantieunterlagen nicht. wenn also der hinweis gebraucht als artikelmerkmal stark gewichtet wird, hättest du keinen anspruch darauf.
wenn die beschreibung "originalverpackt" stärker gewichtet wird, hättest du anspruch darauf, denn in bei einem originalverpackten gerät sind die garantieunterlagen dabei.

aber wer will schon wissen wie das ausgeht. möglicherweise würde der eine richter zu deinen gunsten und ein anderer zu deinen ungunsten urteilen.

wenn du es riskierst und verlierst, ärgerst du dich noch mehr und verbrennst noch einiges an geld.

von daher durchschnaufen, sich gütlich einigen und abhaken. und beim nächsten mal vor dem bieten bei zweifeln nachfragen, dann lässt sich der meiste ärger vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo tompetti,

jetzt fangen Sie auch noch damit an. :(

Ich sagte diesem Tom bereits vorher, dass die fehlenden Artikel in der Verkaufsbeschreibung aufgeführt sind und dass es mir zunächst gar nicht darum geht, dass das Handy nicht neu ist, sondern dass ich das in der Beschreibung aufgeführte Zubehör nicht bekomme und ich auch die Garantiescheinunterlagen haben möchte....

Ich gebe es ja zu, dass ich das mit dem gebraucht hätte lesen müssen, aber die Bezeichnung "originalverpackt" darf man einfach auch nicht unter den Tisch fallen lassen. Das ist für mich irreführend und erfüllt für mich den Tatbestand der "Täuschung" !!!

Was ist Ihre Meinung zu dem eindeutig aufgeführten Zubehör und der Bezeichnung "originalverpackt"?

Bitte aber nicht wieder einen pauschalen Rundumschlag, sondern etwas handfestes (rechtliche Grundlagen !!!). Denn solche Aussagen wie die erste, könnten von einem Frischling kommen, aber sind keiner Legende würdig... :(

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"jowaung"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo tompetti,

jetzt fangen Sie auch noch damit an. :(

Ich sagte diesem Tom bereits vorher, dass die fehlenden Artikel in der Verkaufsbeschreibung aufgeführt sind und dass es mir zunächst gar nicht darum geht, dass das Handy nicht neu ist, sondern dass ich das in der Beschreibung aufgeführte Zubehör nicht bekomme und ich auch die Garantiescheinunterlagen haben möchte....

Ich gebe es ja zu, dass ich das mit dem gebraucht hätte lesen müssen, aber die Bezeichnung "originalverpackt" darf man einfach auch nicht unter den Tisch fallen lassen. Das ist für mich irreführend und erfüllt für mich den Tatbestand der "Täuschung" !!!

Was ist Ihre Meinung zu dem eindeutig aufgeführten Zubehör und der Bezeichnung "originalverpackt"?

Bitte aber nicht wieder einen pauschalen Rundumschlag, sondern etwas handfestes (rechtliche Grundlagen !!!). Denn solche Aussagen wie die erste, könnten von einem Frischling kommen, aber sind keiner Legende würdig... :(

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"jowaung"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo catwelatze,

was ist deine Meinung zum USB-Datenkabel, zum Handbuch, zur PC-Software und zur 32MB-Speicherkarte ? Sind diese Teile Bestand des Kaufvertrages oder nicht ?

Danke :)

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"jowaung"

-- Editiert von Jowaung am 16.01.2006 15:02:48

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#30
 Von 
Jowaung
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Na Tompeti,

Sie Legende, ich warte noch auf Ihre Antwort.
Haben Sie außer Ihrer Pauschalangriff auch keine objektive Argumente mehr, dass Ihre Meinung richtig ist ?

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"jowaung"

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