Guten morgen allerseits,
ich bin ganz ehrlich, ich habe nicht alle 10.000 Fragen zum Thema Internetauktionen gelesen.
Mit der Suchfunktion konnte ich auch nichts Passendes finden und auch Google hat nicht das richtige ausgespuckt.
Ich weiß auch nicht ob ich hier richtig bin oder ob der Beitrag eher in den Bereich Kaufrecht gehört!?
Zur Not bitte verschieben.
Zu meiner Frage:
Heutzutage ist es ja gang und gebe, dass man Geräte beim Hersteller registrieren lassen kann um damit zum einen an Gerätespezifischen Bonusaktionen teilzunehmen oder um andere, Produktbezogene Vorteile zu bekommen.
Außerdem wird man aber auch oft über Rückrufaktionen etc. zu einem gekauften und registrierten Produkt informiert.
Letzteres hat mich schon zweimal erwischt bei einem Notebook-Akku von HP und einer Kaffemaschine von Philips.
Lange Rede kurzer Sinn.
Wenn man jetzt ein Gerät bei eBay ersteigert, bei dem in der Artikelbeschreibung folgender Zustand genannt wird
"Hierbei handelt es sich um B-Ware (Dieser Artikel wurde einmal Ausgepackt und nicht benutzt )"
das Gerät dann erhält und es mit der Seriennummer beim Hersteller registrieren will, dann aber feststellt das es bereits registriert wurde, ist es dann noch B-Ware wie oben beschrieben, oder handelt es sich dann um Retourware oder gar Gebrauchtware und muss dementsprechend anders beschrieben werden?
Ich habe mal gegoogelt und dort wird meistens zwischen B-Ware und Retourware unterschieden.
Somit hätte es doch auch eigentlich als Retourware oder gar als Gebrauchtware beschrieben werden müssen? Denn Fakt ist ja, das irgendwer die Daten der Maschine zu seinen Gunsten bereits genutzt hat aber die Maschine selbst vielleicht nicht.
Ich persönlich bin gerade in der Situation, dass ich bei eBay einen Artikel mit o.g. Zustandsbeschreibung ersteigert habe.
Dieses Gerät wurde aber wiederum beim Hersteller registriert. Davon stand aber nichts in der Artikelbeschreibung.
Da die Ware aber laut Verkäufer nur einmal Ausgepackt und nicht benutzt wurde, bin ich natürlich auch davon ausgegangen das niemand zuvor die Maschine registriert haben kann.
Eigentlich ist das alles gar nicht so schlimm, aber hier geht es um einen 20€ Gutschein der mir damit durch die Lappen geht.
Bei einem Kaufpreis von 100€ wären das immerhin noch ein indirekter Rabatt von 20% gewesen.
Somit habe ich 80€ für das Gerät gerechnet was dann ein Hammerpreis gewesen wäre.
Meine Theorie ist, dass es sich um ein Gerät aus einer Retour handelt.
Der erste Käufer wird sich das Gerät gekauft haben, es registriert haben um an den 20€ Gutschein zu gelangen, und es dann im Zuge des Widerrufsrecht zurück geschickt haben.
Mir geht es eigentlich um die prinzipiellen Möglichkeiten die man hat bzw. darum,
wie ein solches Gerät deklariert werden muss.
Weiter stellt sich ja die Frage wie man jetzt an den Verkäufer ran tritt.
Der wusste ja eventuell gar nicht dass die Seriennummer des Gerätes schon verwendet wurde wohl aber, dass es sich um eine Retour gehandelt haben muss wenn er nicht gerade selbst das Gerät ausgepackt hat um an die Seriennummer zu gelangen…
Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will.
Vielen Dank schon mal.
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