Belästigung von ebay Verkäufer bitte Hilfe

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Belästigung von ebay Verkäufer bitte Hilfe

Hallo,

kurz zum sachverhalt ich habe vorgestern mit einem ebaymitglied wegen eines Wagens gesprochen und habe nachgefragt ob bei einer anzahlung von 7000€ 3 Raten a 800 möglich wären und der verkäufer sagte ja.

Ich habe also ein Gebot auf den Artikel abgegeben so war es vereinbart und überprüfte seine angaben des Benzinverbraus usw. Nachdem ich nun heute mit einem Händler gesprochen hatte und ich merkte das er Falsche angaben zum verbrauch machte zog ich mein Gebot bei eBay zurück, der Wagen steht allerdings noch 6 Tage und 17 Stunden online.

Jetzt ruft der Verkäufer allerdings 10 minütig an und droht mir mit Anwalt und rechtlichen schritten, da es mir angeblich nicht gestattet sei ein Gebot wieder zurück zu ziehen.

Meine Frage nun kann mir da wirklich was passieren oder kann ich wenn er mich weiter nervt was gegen Ihn unternehmen.

Viele Grüße

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Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Das ist ganz einfach: Laut ebay-AGB ist die Auktion das Angebot. Dein Mausklick die Annahme. Wenn keine weiteren Gebote abgegeben werden kommt ein KV zustande. Wirst du überboten erlischt dein Gebot, du wärst dann "raus".

Der BGH hat das so für gut geheissen. VIII ZR 375/03

Einfach "zurücknehmen" kannst du das Gebot/die Annahme nicht, das ändert jedenfalls zivilrechtlich nichts am Zustandekommen eines KV bei Auktionsende.

Wenn du überboten wirst, ist das Problem gelöst, wenn nicht ...

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#2
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Und das obwohl ich nur ein gebot abgegeben habe weil ich vom käufer falsche angaben bekommen habe.
Das kann ich mir nicht vorstellen sorry.

Laut verkäufer brauch der Wagen 10,6 Liter auf 100 km
Laut Vertragshändler liegt der verbrauch zwischen 16 und 18 Litern also ein großer unterschied und somit für mich zu teuer.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das kann ich mir nicht vorstellen sorry.



Du hattest gefragt.

Es gibt zahllose, einheitliche Urteile zur Thematik.

Hier ein AG-Urteil, das ganz gut passt:

=> AG Menden

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#4
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Der Ebay-Verkäufer droht deshalb, da er hofft, dass du auf die Drohungen reinfällst.

Wenn er falsche Angabgen zum Zustand und sonstigen Eigenschaften des Fahrzeuges machte, welche so nicht eingehalten werden, liegt ein Sachmangel vor.
Da eine Auslieferung der Ware, wie sie beschrieben wird, auch durch Nachbesserung in diesem Fall nicht möglich sein sollte, wird der Verkäufer nicht auf den Vertrag bestehen können, da er schlichtweg seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllen kann.

Ich würde weitere Belästigungen ausdrücklich untersagen, Zeugen bei den Anrufen hinzuziehen und bei weiterer Belästigung Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstatten.
Sofern sicher ist, dass der Verkäufer bzgl. des wahren Kraftstoffverbrauches täuscht und auch nachdem er drauf aufmerksam gemacht wurde, von seinen Angaben und Forderungen nicht abweicht(ansonsten könnte man ja noch von einem Versehen/Tippfehler ausgehen), kann man desweiten einen Betrugsdelikt vermuten, welchen ich dann ebenso zur Anzeigen bringen würde.

Wer sich SO verhält, wie der Verkäufer, weiss genau, dass er rechtlich keinen Blumentopf gewinnt und versucht daher mit solchen dubiosen Mitteln seine Interessen durchzusetzen.





-- Editiert am 07.01.2011 02:32

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Laut Datenblatt soll mein Wagen 12,5 Liter/100km verbrauchen.
Ich fahre den mit 7-8 Litern inkl. Klimaanlage.

Warum? Spritspartraining.


Die Angaben des Verkäufers können also durchaus stimmen...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Laut Datenblatt soll mein Wagen 12,5 Liter/100km verbrauchen.
Ich fahre den mit 7-8 Litern inkl. Klimaanlage.

Warum? Spritspartraining.

Die Angaben des Verkäufers können also durchaus stimmen...


Nö, dein löblicher, subjektiver Verbrauch, wären aber nicht die Daten, die man bei einem Verkauf angeben sollte und als wahrhafte Angaben meinen durchsetzen zu können.
Vielleicht sollte man sonst noch 100 km bei Rückenwind bergab fahren und hätte dann einen Verbrauch von 3 Litern, die man bei eBay angibt!? Würde auch die mögliche Höchstgeschwindigkeit, welche man angibt, evtl. noch erhöhen. ;)
Es gibt ja nicht umsonst die Angaben des Herstellers über technischen Eigenschaften des KFZ.


-- Editiert am 07.01.2011 03:40

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn er falsche Angabgen zum Zustand und sonstigen Eigenschaften des Fahrzeuges machte, welche so nicht eingehalten werden, liegt ein Sachmangel vor.
Da eine Auslieferung der Ware, wie sie beschrieben wird, auch durch Nachbesserung in diesem Fall nicht möglich sein sollte, wird der Verkäufer nicht auf den Vertrag bestehen können , da er schlichtweg seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllen kann. <hr size=1 noshade>



Das verstehe ich nicht. Wenn ein Sachmangel vorläge, gibt es einen KV. Nach § 433 (2) BGB müsste TE den Kaufpreis zahlen, bevor er Gewährleistungsrechte geltend macht.

Du schickst TE in die Schlacht. Hast du dir schon überlegt, wer die Mangelhaftigkeit beweisen muss? Wie soll TE ohne das Auto den Mangel nachweisen? Ein erforderliches SV-Gutachten wird er nicht beibringen können.

Wenn du dir das AG-Urt. oben mal ansiehst wirst du feststellen, dass der dortige K verloren hat, weil er beweisfällig geblieben ist.

Dein Ratschlag könnte für TE teuer werden.

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Melde einen "falschen" Account bei Ebay an. Mit einen fremden Land geht das ohne Prüfung, und überbiete einfach.
Anleitung findest du im Netz

Musst du schnell machen + ist illegal.

Einen "Rücktritt" weil du glaubst das irgendwas falsch ist - gibt es nicht. Auch deine Ratenzahlung kannst du in der Pfeife rauchen.......

Uwe

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Uwe

die "Firma" treibt sich hier im Forum herum.

Lösch das bitte.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn die Firma in Ländern wie Nigeria oder anderen keinerlei Kontrollen macht ist das deren Problem.

Uwe

Löschen kann man nur wenn keiner geantwortet hat, also hast du das verhindert.

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Ups, sorry, wusste ich nicht.

PM wäre besser gewesen, frag doch den "editor".

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0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Der Kaufvertrag kommt doch schon mit Wirksamwerden = Zugang der Annahmeerklärung = Gebotsabgabe beim Empfangsvertreter des Anbieters = ebay zustande.


Erst wenn die aufschiebende Bedingung, Ablauf Bietzeitraum, eingetreten sein wird. Und wenn dann kein "Übergebot" vorliegt.

quote:
Wenn der Käufer nachweisen kann,...


Das ist das -fatale- Problem.

Über die daraus folgenden Risiken sollte man TE nicht im Unklaren lassen.

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#15
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Laut Vertragshändler liegt der verbrauch zwischen 16 und 18 Litern "
Es wurde ja auch schon einmal danach gefragt, um was für ein Auto (Audi?) handelt es sich denn?
18 Liter, ob der Händler da das Auto nicht einfach schlechter macht als es ist ....

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" "

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#17
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

also mitlerweile habe ich mich mit dem Verkäufer geeinigt und bin vom Vertrag zurückgetreten.

Es handelte sich übrigend um einen Jeep Grand Cherokee 4,7 V8.

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#18
 Von 
starflight99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

-- editiert von Admin

-- Editiert Moderator am 15.08.2012 10:14

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

:spam:



quote:
aber für sowas gibt es doch auch extra Internetseiten

Jawoll Käptn Oberschlau. Das hier ist so eine Seite.
Die von dir genannte eher nicht ...



quote:
Schau doch mal da nach, vielleicht findest du ja was, was dich weiter bringt

Eher nicht
1. Geht es hier nicht um Wettbewerbsrecht
2. Ist der Beitrag über 2 jahre alt
3. der Vertrag wurde bereits rückabgewickelt, der Fall ist beendet


Wenn bei der hier gespammten Internetseite genausoviel Kompetenz eingesetzt wurde wie bei der Antwort hier, sollte man die Seite wohl eher meiden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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