Hallo,
kurz zum sachverhalt ich habe vorgestern mit einem ebaymitglied wegen eines Wagens gesprochen und habe nachgefragt ob bei einer anzahlung von 7000€ 3 Raten a 800 möglich wären und der verkäufer sagte ja.
Ich habe also ein Gebot auf den Artikel abgegeben so war es vereinbart und überprüfte seine angaben des Benzinverbraus usw. Nachdem ich nun heute mit einem Händler gesprochen hatte und ich merkte das er Falsche angaben zum verbrauch machte zog ich mein Gebot bei eBay
zurück, der Wagen steht allerdings noch 6 Tage und 17 Stunden online.
Jetzt ruft der Verkäufer allerdings 10 minütig an und droht mir mit Anwalt und rechtlichen schritten, da es mir angeblich nicht gestattet sei ein Gebot wieder zurück zu ziehen.
Meine Frage nun kann mir da wirklich was passieren oder kann ich wenn er mich weiter nervt was gegen Ihn unternehmen.
Viele Grüße
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Belästigung von ebay Verkäufer bitte Hilfe
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Das ist ganz einfach: Laut ebay-AGB ist die Auktion das Angebot. Dein Mausklick die Annahme. Wenn keine weiteren Gebote abgegeben werden kommt ein KV zustande. Wirst du überboten erlischt dein Gebot, du wärst dann "raus".
Der BGH hat das so für gut geheissen. VIII ZR 375/03
Einfach "zurücknehmen" kannst du das Gebot/die Annahme nicht, das ändert jedenfalls zivilrechtlich nichts am Zustandekommen eines KV bei Auktionsende.
Wenn du überboten wirst, ist das Problem gelöst, wenn nicht ...
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Und das obwohl ich nur ein gebot abgegeben habe weil ich vom käufer falsche angaben bekommen habe.
Das kann ich mir nicht vorstellen sorry.
Laut verkäufer brauch der Wagen 10,6 Liter auf 100 km
Laut Vertragshändler liegt der verbrauch zwischen 16 und 18 Litern also ein großer unterschied und somit für mich zu teuer.
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quote:
Das kann ich mir nicht vorstellen sorry.
Du hattest gefragt.
Es gibt zahllose, einheitliche Urteile zur Thematik.
Hier ein AG-Urteil, das ganz gut passt:
=> AG Menden
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--- editiert vom Admin
Der Ebay-Verkäufer droht deshalb, da er hofft, dass du auf die Drohungen reinfällst.
Wenn er falsche Angabgen zum Zustand und sonstigen Eigenschaften des Fahrzeuges machte, welche so nicht eingehalten werden, liegt ein Sachmangel vor.
Da eine Auslieferung der Ware, wie sie beschrieben wird, auch durch Nachbesserung in diesem Fall nicht möglich sein sollte, wird der Verkäufer nicht auf den Vertrag bestehen können, da er schlichtweg seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllen kann.
Ich würde weitere Belästigungen ausdrücklich untersagen, Zeugen bei den Anrufen hinzuziehen und bei weiterer Belästigung Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstatten.
Sofern sicher ist, dass der Verkäufer bzgl. des wahren Kraftstoffverbrauches täuscht und auch nachdem er drauf aufmerksam gemacht wurde, von seinen Angaben und Forderungen nicht abweicht(ansonsten könnte man ja noch von einem Versehen/Tippfehler ausgehen), kann man desweiten einen Betrugsdelikt vermuten, welchen ich dann ebenso zur Anzeigen bringen würde.
Wer sich SO verhält, wie der Verkäufer, weiss genau, dass er rechtlich keinen Blumentopf gewinnt und versucht daher mit solchen dubiosen Mitteln seine Interessen durchzusetzen.
-- Editiert am 07.01.2011 02:32
Laut Datenblatt soll mein Wagen 12,5 Liter/100km verbrauchen.
Ich fahre den mit 7-8 Litern inkl. Klimaanlage.
Warum? Spritspartraining.
Die Angaben des Verkäufers können also durchaus stimmen...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Laut Datenblatt soll mein Wagen 12,5 Liter/100km verbrauchen.
Ich fahre den mit 7-8 Litern inkl. Klimaanlage.
Warum? Spritspartraining.
Die Angaben des Verkäufers können also durchaus stimmen...
Nö, dein löblicher, subjektiver Verbrauch, wären aber nicht die Daten, die man bei einem Verkauf angeben sollte und als wahrhafte Angaben meinen durchsetzen zu können.
Vielleicht sollte man sonst noch 100 km bei Rückenwind bergab fahren und hätte dann einen Verbrauch von 3 Litern, die man bei eBay angibt!? Würde auch die mögliche Höchstgeschwindigkeit, welche man angibt, evtl. noch erhöhen.
Es gibt ja nicht umsonst die Angaben des Herstellers über technischen Eigenschaften des KFZ.
-- Editiert am 07.01.2011 03:40
quote:<hr size=1 noshade>Wenn er falsche Angabgen zum Zustand und sonstigen Eigenschaften des Fahrzeuges machte, welche so nicht eingehalten werden, liegt ein Sachmangel vor.
Da eine Auslieferung der Ware, wie sie beschrieben wird, auch durch Nachbesserung in diesem Fall nicht möglich sein sollte, wird der Verkäufer nicht auf den Vertrag bestehen können , da er schlichtweg seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllen kann. <hr size=1 noshade>
Das verstehe ich nicht. Wenn ein Sachmangel vorläge, gibt es einen KV. Nach § 433 (2) BGB müsste TE den Kaufpreis zahlen, bevor er Gewährleistungsrechte geltend macht.
Du schickst TE in die Schlacht. Hast du dir schon überlegt, wer die Mangelhaftigkeit beweisen muss? Wie soll TE ohne das Auto den Mangel nachweisen? Ein erforderliches SV-Gutachten wird er nicht beibringen können.
Wenn du dir das AG-Urt. oben mal ansiehst wirst du feststellen, dass der dortige K verloren hat, weil er beweisfällig geblieben ist.
Dein Ratschlag könnte für TE teuer werden.
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Melde einen "falschen" Account bei Ebay an. Mit einen fremden Land geht das ohne Prüfung, und überbiete einfach.
Anleitung findest du im Netz
Musst du schnell machen + ist illegal.
Einen "Rücktritt" weil du glaubst das irgendwas falsch ist - gibt es nicht. Auch deine Ratenzahlung kannst du in der Pfeife rauchen.......
Uwe
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Uwe
die "Firma" treibt sich hier im Forum herum.
Lösch das bitte.
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Wenn die Firma in Ländern wie Nigeria oder anderen keinerlei Kontrollen macht ist das deren Problem.
Uwe
Löschen kann man nur wenn keiner geantwortet hat, also hast du das verhindert.
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Ups, sorry, wusste ich nicht.
PM wäre besser gewesen, frag doch den "editor".
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quote:
Der Kaufvertrag kommt doch schon mit Wirksamwerden = Zugang der Annahmeerklärung = Gebotsabgabe beim Empfangsvertreter des Anbieters = ebay zustande.
Erst wenn die aufschiebende Bedingung, Ablauf Bietzeitraum, eingetreten sein wird. Und wenn dann kein "Übergebot" vorliegt.
quote:
Wenn der Käufer nachweisen kann,...
Das ist das -fatale- Problem.
Über die daraus folgenden Risiken sollte man TE nicht im Unklaren lassen.
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--- editiert vom Admin
> "Laut Vertragshändler liegt der verbrauch zwischen 16 und 18 Litern "
Es wurde ja auch schon einmal danach gefragt, um was für ein Auto (Audi?) handelt es sich denn?
18 Liter, ob der Händler da das Auto nicht einfach schlechter macht als es ist ....
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" "
Hallo,
also mitlerweile habe ich mich mit dem Verkäufer geeinigt und bin vom Vertrag zurückgetreten.
Es handelte sich übrigend um einen Jeep Grand Cherokee 4,7 V8.
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-- editiert von Admin
-- Editiert Moderator am 15.08.2012 10:14
quote:
aber für sowas gibt es doch auch extra Internetseiten
Jawoll Käptn Oberschlau. Das hier ist so eine Seite.
Die von dir genannte eher nicht ...
quote:
Schau doch mal da nach, vielleicht findest du ja was, was dich weiter bringt
Eher nicht
1. Geht es hier nicht um Wettbewerbsrecht
2. Ist der Beitrag über 2 jahre alt
3. der Vertrag wurde bereits rückabgewickelt, der Fall ist beendet
Wenn bei der hier gespammten Internetseite genausoviel Kompetenz eingesetzt wurde wie bei der Antwort hier, sollte man die Seite wohl eher meiden ...
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