Käufer X erwarb bei Verkäufer Y in einer Ebayauktion ein Produkt.
Als X auch nach einigen Tagen nicht gezahlt hatte, forderte Y diesen auf, den Betrag zu zahlen.
Es wurde jedoch weiterhin nicht bezahlt. Nach fast 3 Wochen vergeblicher Emails und Zahlungsaufforderungen, wurde der Fall eBay
gemeldet. X stellte jedoch in der Zeit selber Artikel in Ebay ein.
Letztendlich wurde der Fall seitens Y geschlossen, da sich X nicht meldete und bezahlte.
Aus Wut schrieb Y eine Nachricht, in der er X beleidigte.
Es fielen Worte wie Mis_sau. Und S_irb.
Eine Woche später schrieb X, dass eine Anzeige wegen Beleidung über den Anwalt gestellt sei. Y entschuldigte sich darauf und erklärte den Grund für sein ausfallende Beleidiung.
Y ist Student und kann sich eine hohe Geldstrafe nicht leisten.
Was kann Y erwarten. Spielen Auffälligkeiten bei der Polizei eine Rolle?
Kann damit argumentiert werden, dass Y der Meinung war, dass die Emails nicht ankommen?
Beleidiung nach nichtbezahlter Auktion
16. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2010 | 20:28
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidiung nach nichtbezahlter Auktion
#1
Antwort vom 16. November 2010 | 20:36
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
quote:Dieses einem Richter zu erklären, wäre bestimmt lustig!
Kann damit argumentiert werden, dass Y der Meinung war, dass die Emails nicht ankommen?
Gegenfrage, wieso wird denn überhaupt erst eine Mail geschrieben, wenn man der Meinung ist, diese kommt er st gar nicht an?
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#2
Antwort vom 16. November 2010 | 20:45
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglicherweise als einzige und letzte Möglichkeit seiner Wut freien Lauf zu geben.
Aber darauf kommt es gerade nicht an.
Vielmehr würde mich interessieren was Y zu erwarten hat. Muss das ganze zwingendermaßen vor Gericht gehen?
Interessiert dabei den Richter, falls es soweit kommt, dass der Artikel nicht bezahlt wurde? Oder interessiert ihn nur der Tatbestand der Beleidigung?
Spielen Auffälligkeiten (Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung) eine Rolle.
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#3
Antwort vom 16. November 2010 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (130083 Beiträge, 41476x hilfreich)
quote:
Interessiert dabei den Richter, falls es soweit kommt, dass der Artikel nicht bezahlt wurde? Oder interessiert ihn nur der Tatbestand der Beleidigung?
Ein Richter ist in seiner Enscheidungsfindung recht frei.
Sicher kann es sein das es einen Richter interessiert was die Ursache des Ausbruchs war.Andre Richter mag dies nicht interessieren.
Bei dem 'auffälligen' Vorleben sieht es genauso aus.
quote:
Spielen Auffälligkeiten (Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung) eine Rolle.
Das hängt im allgemeinen mit der Intesität/Quantität zusammen.
Ganz dumm läuft es wenn man an einen 'Richter Gnadenlos' gerät...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 17. November 2010 | 11:29
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1125x hilfreich)
quote:
Interessiert dabei den Richter, falls es soweit kommt, dass der Artikel nicht bezahlt wurde?
Grundsätzlich "interessiert" den Richter schon, unter welchen Umständen eine Straftat begangen wurde.
Hier wird er allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen "das Verhalten des X ist keine Rechtfertigung für das Verhalten des Y" (anders, wenn X etwa vorher auch den Y beleidigt hätte, dann wird in der Regel etwas milder bestraft).
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#5
Antwort vom 17. November 2010 | 20:05
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Da hier immer schon von "Richter" und "Strafe" gesprochen wird:
Ist denn ein Verfahren unumgänglich?
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