Beleidiung nach nichtbezahlter Auktion

16. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
steveo282
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidiung nach nichtbezahlter Auktion

Käufer X erwarb bei Verkäufer Y in einer Ebayauktion ein Produkt.
Als X auch nach einigen Tagen nicht gezahlt hatte, forderte Y diesen auf, den Betrag zu zahlen.
Es wurde jedoch weiterhin nicht bezahlt. Nach fast 3 Wochen vergeblicher Emails und Zahlungsaufforderungen, wurde der Fall eBay gemeldet. X stellte jedoch in der Zeit selber Artikel in Ebay ein.
Letztendlich wurde der Fall seitens Y geschlossen, da sich X nicht meldete und bezahlte.
Aus Wut schrieb Y eine Nachricht, in der er X beleidigte.
Es fielen Worte wie Mis_sau. Und S_irb.
Eine Woche später schrieb X, dass eine Anzeige wegen Beleidung über den Anwalt gestellt sei. Y entschuldigte sich darauf und erklärte den Grund für sein ausfallende Beleidiung.
Y ist Student und kann sich eine hohe Geldstrafe nicht leisten.

Was kann Y erwarten. Spielen Auffälligkeiten bei der Polizei eine Rolle?
Kann damit argumentiert werden, dass Y der Meinung war, dass die Emails nicht ankommen?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Kann damit argumentiert werden, dass Y der Meinung war, dass die Emails nicht ankommen?
Dieses einem Richter zu erklären, wäre bestimmt lustig!

Gegenfrage, wieso wird denn überhaupt erst eine Mail geschrieben, wenn man der Meinung ist, diese kommt er st gar nicht an?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
steveo282
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Möglicherweise als einzige und letzte Möglichkeit seiner Wut freien Lauf zu geben.
Aber darauf kommt es gerade nicht an.

Vielmehr würde mich interessieren was Y zu erwarten hat. Muss das ganze zwingendermaßen vor Gericht gehen?

Interessiert dabei den Richter, falls es soweit kommt, dass der Artikel nicht bezahlt wurde? Oder interessiert ihn nur der Tatbestand der Beleidigung?
Spielen Auffälligkeiten (Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung) eine Rolle.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Interessiert dabei den Richter, falls es soweit kommt, dass der Artikel nicht bezahlt wurde? Oder interessiert ihn nur der Tatbestand der Beleidigung?


Ein Richter ist in seiner Enscheidungsfindung recht frei.
Sicher kann es sein das es einen Richter interessiert was die Ursache des Ausbruchs war.Andre Richter mag dies nicht interessieren.
Bei dem 'auffälligen' Vorleben sieht es genauso aus.



quote:
Spielen Auffälligkeiten (Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung) eine Rolle.

Das hängt im allgemeinen mit der Intesität/Quantität zusammen.


Ganz dumm läuft es wenn man an einen 'Richter Gnadenlos' gerät...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Interessiert dabei den Richter, falls es soweit kommt, dass der Artikel nicht bezahlt wurde?


Grundsätzlich "interessiert" den Richter schon, unter welchen Umständen eine Straftat begangen wurde.
Hier wird er allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen "das Verhalten des X ist keine Rechtfertigung für das Verhalten des Y" (anders, wenn X etwa vorher auch den Y beleidigt hätte, dann wird in der Regel etwas milder bestraft).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
steveo282
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hier immer schon von "Richter" und "Strafe" gesprochen wird:
Ist denn ein Verfahren unumgänglich?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.780 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen