Beschädigte Ware erhalten

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)
Beschädigte Ware erhalten

Guten Abend,
ich habe bei ebay-kleinanzeigen einen Laptop von einem privaten Verkäufer gekauft. In der Beschreibung stand, dass er neu ist. Auf Nachfrage wurde angegeben, dass er wenige Male benutzt wurde, aber keine Gebrauchsspuren habe. Nun habe ich das Gerät bekommen und musste feststellen dass es eine dicke Macke von einem Sturz o.Ä. hat. Ich habe den Verkäufer darauf angesprochen und er hat mir 250€ Nachlass versprochen. Leider ist das jetzt etwa 3 Wochen her und auch nach mehrmaliger Nachfrage ist nichts geschehen. Ich habe sowohl das Angebot als auch den Schriftverkehr per Screenshots gesichert.

Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Kann ich bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrug aufgeben oder müsste ich das zivilrechtlich regeln und mir einen Anwalt nehmen?

Zurücksenden möchte ich das Gerät nicht, sondern lediglich die vereinbarte Teilrückzahlung in Höhe von 250€.

Danke im Voraus!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120000 Beiträge, 39814x hilfreich)

Nun, je anch demwie das formuliert war, wäre er auch daran gebunden.


Dann sendet man ein Schreiben mit Zustellnachweis,Frist nach Datum (14 Tage mindestens) etc., in dem man zur Zahlung auffordert.

Dann abwarten, ob er zahlt.

Falls nicht, müsste man ihn notfalls vor Gericht verklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Auf die Frage "Hat es sichtbare Gebrauchsspuren?" wurde "Nein." geantwortet.
Als es um die Teilrückerstattung ging, wurde auf "Einigen wir uns auf 250€ und die Sache ist in Ordnung so." mit "Okay." geantwortet.

Im Angebot selbst wurde Garantie und Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Es stand sogar "Mit Garantie" drin.

Müsste ich mir im Falle dass nicht gezahlt wird einen Anwalt nehmen oder wird das strafrechtlich über den Staatsanwalt geregelt. Betrug ist ja eine Straftat.

Wie funktioniert das dann eigentlich mit den Beweisen? Reichen da Screenshots oder muss man die Belege von ebay-kleinanzeigen direkt anfordern. Geben die solche Daten normalerweise raus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120000 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Tyr0ne):
Müsste ich mir im Falle dass nicht gezahlt wird einen Anwalt nehmen

Nein, muss man nicht.
Ist halt die Frage, ob man als Laie so ein Verfahren überhaupt erfolgreich führen könnte.



Zitat (von Tyr0ne):
wird das strafrechtlich über den Staatsanwalt geregelt. Betrug ist ja eine Straftat.

Zum einen ist aber kein Betrug erkennbar, zum anderen neigen die ausgelasteten Staatsanwaltschaften dazu in solchen Fällen keine Ermittlung/Verfolgung einzuleiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist der §263 sehr wohl zutreffend. Es wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert um sich dadurch einen Vermögensvorteil (höherer Preis) zu beschaffen.

Oder warum sollte hier kein Betrug erkennbar sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Tyr0ne):
Es wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert um sich dadurch einen Vermögensvorteil (höherer Preis) zu beschaffen.
Wie gedenkst du dies nachzuweisen?

Zitat (von Tyr0ne):
Oder warum sollte hier kein Betrug erkennbar sein?
Weil der Nachweis fehlt!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120000 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Tyr0ne):
Es wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert

Dafür gibt es schlicht keine Beweise. Somit wäre der Betrug nicht zutreffend.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tyr0ne
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 135x hilfreich)

Wieso keine Beweise?
Ich habe Screenshots vom Angebot und auf die Konversation kann man ja immer noch zugreifen. Der Verkäufer schrieb ja auch, dass er mir die Teilrückerstattung überweist, was aber nie geschah. Das ist ja sogar ein Eingeständnis wenn man so will.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120000 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Tyr0ne):
auf die Konversation kann man ja immer noch zugreifen.

Und darin hat er das
Zitat (von Tyr0ne):
Es wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert

zugegeben?

Wie war denn der Wortlaut der Konversation?



Zitat (von Tyr0ne):
Das ist ja sogar ein Eingeständnis wenn man so will.

Nö, Kulanz ist kein Eingeständnis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.710 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen