Guten Abend,
ich habe bei ebay-kleinanzeigen einen Laptop von einem privaten Verkäufer gekauft. In der Beschreibung stand, dass er neu ist. Auf Nachfrage wurde angegeben, dass er wenige Male benutzt wurde, aber keine Gebrauchsspuren habe. Nun habe ich das Gerät bekommen und musste feststellen dass es eine dicke Macke von einem Sturz o.Ä. hat. Ich habe den Verkäufer darauf angesprochen und er hat mir 250€ Nachlass versprochen. Leider ist das jetzt etwa 3 Wochen her und auch nach mehrmaliger Nachfrage ist nichts geschehen. Ich habe sowohl das Angebot als auch den Schriftverkehr per Screenshots gesichert.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Kann ich bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrug aufgeben oder müsste ich das zivilrechtlich regeln und mir einen Anwalt nehmen?
Zurücksenden möchte ich das Gerät nicht, sondern lediglich die vereinbarte Teilrückzahlung in Höhe von 250€.
Danke im Voraus!
Beschädigte Ware erhalten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Nun, je anch demwie das formuliert war, wäre er auch daran gebunden.
Dann sendet man ein Schreiben mit Zustellnachweis,Frist nach Datum (14 Tage mindestens) etc., in dem man zur Zahlung auffordert.
Dann abwarten, ob er zahlt.
Falls nicht, müsste man ihn notfalls vor Gericht verklagen.
Auf die Frage "Hat es sichtbare Gebrauchsspuren?" wurde "Nein." geantwortet.
Als es um die Teilrückerstattung ging, wurde auf "Einigen wir uns auf 250€ und die Sache ist in Ordnung so." mit "Okay." geantwortet.
Im Angebot selbst wurde Garantie und Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Es stand sogar "Mit Garantie" drin.
Müsste ich mir im Falle dass nicht gezahlt wird einen Anwalt nehmen oder wird das strafrechtlich über den Staatsanwalt geregelt. Betrug ist ja eine Straftat.
Wie funktioniert das dann eigentlich mit den Beweisen? Reichen da Screenshots oder muss man die Belege von ebay-kleinanzeigen direkt anfordern. Geben die solche Daten normalerweise raus?
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ZitatMüsste ich mir im Falle dass nicht gezahlt wird einen Anwalt nehmen :
Nein, muss man nicht.
Ist halt die Frage, ob man als Laie so ein Verfahren überhaupt erfolgreich führen könnte.
Zitatwird das strafrechtlich über den Staatsanwalt geregelt. Betrug ist ja eine Straftat. :
Zum einen ist aber kein Betrug erkennbar, zum anderen neigen die ausgelasteten Staatsanwaltschaften dazu in solchen Fällen keine Ermittlung/Verfolgung einzuleiten.
Meiner Meinung nach ist der §263 sehr wohl zutreffend. Es wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert um sich dadurch einen Vermögensvorteil (höherer Preis) zu beschaffen.
Oder warum sollte hier kein Betrug erkennbar sein?
Wie gedenkst du dies nachzuweisen?ZitatEs wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert um sich dadurch einen Vermögensvorteil (höherer Preis) zu beschaffen. :
Weil der Nachweis fehlt!ZitatOder warum sollte hier kein Betrug erkennbar sein? :
ZitatEs wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert :
Dafür gibt es schlicht keine Beweise. Somit wäre der Betrug nicht zutreffend.
Wieso keine Beweise?
Ich habe Screenshots vom Angebot und auf die Konversation kann man ja immer noch zugreifen. Der Verkäufer schrieb ja auch, dass er mir die Teilrückerstattung überweist, was aber nie geschah. Das ist ja sogar ein Eingeständnis wenn man so will.
Zitatauf die Konversation kann man ja immer noch zugreifen. :
Und darin hat er das
ZitatEs wurde ja schließlich absichtlich eine falsche Tatsache (neu) vorgespielt bzw. der Schaden verschleiert :
zugegeben?
Wie war denn der Wortlaut der Konversation?
ZitatDas ist ja sogar ein Eingeständnis wenn man so will. :
Nö, Kulanz ist kein Eingeständnis.
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