Beschädigter Monitor nach Versand Kauf bei Kleinanzeigen

26. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Zohrajan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigter Monitor nach Versand Kauf bei Kleinanzeigen

Hallo, folgendes Sachverhalt:

Der Käufer und Verkäufer (Privatpersonen) haben am 21.04.2024 über Kleinanzeigen einen Monitorkauf vereinbart. Dabei bestätigte der Verkäufer, dass der Monitor neuwertig und fehlerfrei sei. Nachdem der Käufer ein Angebot inklusive Porto unterbreitet hatte und der Verkäufer zustimmte, erfolgte die Bezahlung über PayPal (als Waren und Dienstleistungen). Der Käufer bat um den sicheren Versand an eine Postfiliale, was der Verkäufer bestätigte. Die Sendungsnummern für den Monitor und den Monitorständer wurden dem Käufer übermittelt. Es ist anzumerken, dass der Monitor in zwei Paketen verschickt wurde, wobei eines den Fuß und Kabel enthielt und das andere nur den Bildschirm. Beide Pakete wurden mit einem Zeugen von der Postfiliale abgeholt. Nach dem Auspacken zu Hause bemerkte der Käufer, dass der Monitor nicht ausreichend verpackt war und beim Anschließen Streifen auf der einen Seite aufwies. Der Verkäufer wurde bisher nicht kontaktiert.

Da die Zahlung über PayPal für Waren und Dienstleistungen erfolgte, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Schritte der Käufer nun unternehmen kann. Sollte der Verkäufer einen Schaden bei DHL melden? Kann der PayPal-Käuferschutz eingeschaltet werden? Was ist rechtlich machbar? Falls weitere Details benötigt werden, kann ich sie gerne bereitstellen.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Zohrajan ):
nicht ausreichend verpackt

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von Zohrajan ):
Da die Zahlung über PayPal für Waren und Dienstleistungen erfolgte, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Schritte der Käufer nun unternehmen kann.

Bevor man mit rechtlichen Schritten voranschreitet, sollte man sich erst mal mit den Grundlagen beschäftigen. Also erst mal überlegen, wie man seine Beweislast möglichst gerichtsfest erfüllen könnte.



Zitat (von Zohrajan ):
Sollte der Verkäufer einen Schaden bei DHL melden?

Ja, kann er machen.



Zitat (von Zohrajan ):
Kann der PayPal-Käuferschutz eingeschaltet werden?

Selbstverständlich kann der Käufer diesen wertlosen Marketing-Gag nutzen.
Sollte der Verkäufer nicht darauf reinfallen, kann es für den Käufer sehr teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Zohrajan ):
Der Verkäufer wurde bisher nicht kontaktiert.


Bevor über rechtliche Schritte nachgedacht wird, sollte man erst mal versuchen, sich gütlich mit dem VK zu einigen.

Es ist ja nicht völlig ausgeschlossen, dass er seinen Fehler (Ware unzureichend verpackt) einsieht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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