Hallo liebe Community,
leider wurde ich kürzlich auf ebay betrogen.
Habe einen funktionstüchtigen Artikel verkauft, dieser wurde als defekt gemeldet. Da sich der Defekt nicht anhand von Bildern widerlegen ließ und der Käufer zusätzlich PayPal eingeschaltet hatte, wurde der Fall zu seinen Gunsten entschieden. Daher hat er sein Geld zurück erhalten und sollte daraufhin die Ware an mich zurück senden. Dies ist jedoch nie geschehen. Mir wurde eine Sendungsverfolgungsnummer genannt, die an eine "Quatsch-Adresse" (und nicht an die als Rücksendungsadresse von mir angegebene) adressiert war. Zusätzlich hat der Käufer beim Versandunternehmen einen "Wunsch-Ablageort" angegeben. Dieser befindet sich an seiner eigenen Adresse. So ist also das Paket wieder bei ihm gelandet. Jegliche Nachrichten von mir werden seitdem fleißig ignoriert. Sowohl ebay als auch PayPal sagen, dass sie da nichts machen können und ich mich an die jeweils andere Partei wenden solle. Anzeige habe ich bereits erstattet, was, wie ich gelesen habe, aber nicht viel bzgl. des Geldes/der Ware bewirken wird.
Was sollte ich als nächstes Unternehmen, um meine Ware oder mein Geld doch noch zu erhalten?
Betrogen auf ebay - was mache ich als nächstes?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Was sollte ich als nächstes Unternehmen, um meine Ware oder mein Geld doch noch zu erhalten? Zivilrechtlich Klage erheben - womit man tunlichst einen Anwalt beauftragt. Und man bedenke das Kostenrisiko - das kostet zunächst alles Ihr Geld, und ob Sie von dem Verklagten irgendwas zurückerhalten, weiss man vorher nicht.
Zitat:Daher hat er sein Geld zurück erhalten
Ist das Paypal-Konto deshalb im Minus?
Niemals darfst Du Guthaben auf einem Paypal-Konto bunkern?
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ZitatIst das Paypal-Konto deshalb im Minus? :
Nein, durch die Umstellung auf ebay vor einigen Wochen wird die Zahlung vom Käufer (PayPal) an ebay gesendet, welche es wiederum als Überweisung auf mein Bankkonto transferieren. Daher habe ich überhaupt erst die ganzen Probleme, da das Geld nie mein PayPal-Konto "durchlaufen" hat und ich daher keine Möglichkeit habe, von PayPal irgendeine Hilfe zu erhalten.
Dann den Käufer gerichtsfest anmahnen und bei Nichterfüllung Mahnbescheid.
ZitatDann den Käufer gerichtsfest anmahnen und bei Nichterfüllung Mahnbescheid. :
Okay, wie genau gehe ich da am besten vor und worin besteht der Unterschied zwischen "anmahnen" und "Mahnbescheid"?
Anmahnen wäre eine Nachricht mit der Forderung das Geld zu Überweisen / die Ware zurückzusenden, wohin das ganze geht und eine Frist bis wann das zu geschehen hat?
Und was mir grad noch auffällt.. ändert es was, dass er als gewerblicher Händler in ebay aufgeführt ist?
-- Editiert von TF2395 am 29.07.2021 21:09
ZitatAnmahnen wäre eine Nachricht mit der Forderung das Geld zu Überweisen / die Ware zurückzusenden, wohin das ganze geht und eine Frist bis wann das zu geschehen hat? :
So in etwa.
Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
Die Ware mag er sich hinstecken ... wo er mag ... wer weis in welchen Zustand die nun ist, die würde ich nicht mehr haben wollen.
Zitat:Nein, durch die Umstellung auf ebay vor einigen Wochen wird die Zahlung vom Käufer (PayPal) an ebay gesendet, welche es wiederum als Überweisung auf mein Bankkonto transferieren. Daher habe ich überhaupt erst die ganzen Probleme, da das Geld nie mein PayPal-Konto "durchlaufen" hat und ich daher keine Möglichkeit habe, von PayPal irgendeine Hilfe zu erhalten.
Zitat:Daher hat er sein Geld zurück erhalten und sollte daraufhin die Ware an mich zurück senden.
Die beiden o.g. Sätze passen irgendwie nicht zusammen.
Hat Ebay nun Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen oder nicht?
ZitatHat Ebay nun Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen oder nicht? :
ebay hat das Geld nach dem Kauf überwiesen.
Als der Käufer durch PayPal sein Geld zurück erhalten hat, wurde mir der Betrag von ebay in Rechnung gestellt und abgebucht.
Tatsächlich läßt sich eBay seit der neuen Zahlungsabwicklung jetzt von allen Verkäufern eine Einzugsermächtigung für deren Girokonten geben. So kann - falls ein Käufer mal sein Geld zurück möchte - eBay das Geld direkt vom Girokonto des Verkäufers einziehen.
ZitatAls der Käufer durch PayPal sein Geld zurück erhalten hat, wurde mir der Betrag von ebay in Rechnung gestellt und abgebucht. :
Na dann ist es doch ganz einfach. Ebay hat hier unberechtigterweise Geld abgebucht. Normalerweise einfach der Abbuchung bei deiner Bank widersprechen und das Geld zurückbuchen lassen.
Das solltest du jetzt schnellstens machen! Das geht nicht unbegrenzt lange.
ZitatNa dann ist es doch ganz einfach. Ebay hat hier unberechtigterweise Geld abgebucht. :
So einfach ist es meiner Meinung nach gar nicht. Genau für solche Fälle hat sich eBay ja von den Verkäufern eine Einzugsermächtigung erteilen lassen. Damit war die Abbuchung nicht unberechtigt - zumindest lang eine gültige Einzugsermächtigung vor.
Weiß jemand, ob man in den AGB auch zugestimmt hat, dass man die von eBay getroffene Entscheidung akzeptieren muss?
Technisch ist es möglich, den Betrag einfach zurückbuchen zu lassen.
Die Ebay AGB bzw. irgendwelche Einzugsermächtigungen können das BGB nicht ausser Kraft setzen. Der Käufer hat hier so oder so keinen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Wenn Ebay dem Käufer nunmehr das Geld geschenkt hat, dann ist das das Problem von Ebay. Ebay kann sich hier am Verkäufer nicht schadlos halten.
Deshalb: Zurückbuchen!
ZitatTechnisch ist es möglich, den Betrag einfach zurückbuchen zu lassen. :
Die Ebay AGB bzw. irgendwelche Einzugsermächtigungen können das BGB nicht ausser Kraft setzen. Der Käufer hat hier so oder so keinen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Wenn Ebay dem Käufer nunmehr das Geld geschenkt hat, dann ist das das Problem von Ebay. Ebay kann sich hier am Verkäufer nicht schadlos halten.
Deshalb: Zurückbuchen!
Danke für den Hinweis. Leider ist die Frist mittlerweile verstrichen. Aber das merke ich mir definitiv, falls sowas nochmal passieren sollte.
ZitatWeiß jemand, ob man in den AGB auch zugestimmt hat, dass man die von eBay getroffene Entscheidung akzeptieren muss? :
Vermutlich jeder der diese AGB mal gelesen hat ...
ZitatDie Ebay AGB bzw. irgendwelche Einzugsermächtigungen können das BGB nicht ausser Kraft setzen. :
Richtig.
Hat hier aber nichts mit dem Thema zu tun.
ZitatDeshalb: Zurückbuchen! :
Ziemlich schlechter Rat, das kann richtig teuer werden.
Denn ebay hat wohl eine Art Treuhandservice konstruiert, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BGH.
Und selbstverständlich ist es auch per AGB möglich, das man vereinbart, dass man die Entscheidung eines Dritten akzeptiert.
Wenn einem diese nicht gefällt, kann man immer noch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.
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