Betrogen auf ebay - was mache ich als nächstes?

28. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrogen auf ebay - was mache ich als nächstes?

Hallo liebe Community,

leider wurde ich kürzlich auf ebay betrogen.
Habe einen funktionstüchtigen Artikel verkauft, dieser wurde als defekt gemeldet. Da sich der Defekt nicht anhand von Bildern widerlegen ließ und der Käufer zusätzlich PayPal eingeschaltet hatte, wurde der Fall zu seinen Gunsten entschieden. Daher hat er sein Geld zurück erhalten und sollte daraufhin die Ware an mich zurück senden. Dies ist jedoch nie geschehen. Mir wurde eine Sendungsverfolgungsnummer genannt, die an eine "Quatsch-Adresse" (und nicht an die als Rücksendungsadresse von mir angegebene) adressiert war. Zusätzlich hat der Käufer beim Versandunternehmen einen "Wunsch-Ablageort" angegeben. Dieser befindet sich an seiner eigenen Adresse. So ist also das Paket wieder bei ihm gelandet. Jegliche Nachrichten von mir werden seitdem fleißig ignoriert. Sowohl ebay als auch PayPal sagen, dass sie da nichts machen können und ich mich an die jeweils andere Partei wenden solle. Anzeige habe ich bereits erstattet, was, wie ich gelesen habe, aber nicht viel bzgl. des Geldes/der Ware bewirken wird.
Was sollte ich als nächstes Unternehmen, um meine Ware oder mein Geld doch noch zu erhalten?

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Was sollte ich als nächstes Unternehmen, um meine Ware oder mein Geld doch noch zu erhalten? Zivilrechtlich Klage erheben - womit man tunlichst einen Anwalt beauftragt. Und man bedenke das Kostenrisiko - das kostet zunächst alles Ihr Geld, und ob Sie von dem Verklagten irgendwas zurückerhalten, weiss man vorher nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Daher hat er sein Geld zurück erhalten


Ist das Paypal-Konto deshalb im Minus?

Niemals darfst Du Guthaben auf einem Paypal-Konto bunkern?

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#3
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ist das Paypal-Konto deshalb im Minus?


Nein, durch die Umstellung auf ebay vor einigen Wochen wird die Zahlung vom Käufer (PayPal) an ebay gesendet, welche es wiederum als Überweisung auf mein Bankkonto transferieren. Daher habe ich überhaupt erst die ganzen Probleme, da das Geld nie mein PayPal-Konto "durchlaufen" hat und ich daher keine Möglichkeit habe, von PayPal irgendeine Hilfe zu erhalten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Dann den Käufer gerichtsfest anmahnen und bei Nichterfüllung Mahnbescheid.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann den Käufer gerichtsfest anmahnen und bei Nichterfüllung Mahnbescheid.


Okay, wie genau gehe ich da am besten vor und worin besteht der Unterschied zwischen "anmahnen" und "Mahnbescheid"?

Anmahnen wäre eine Nachricht mit der Forderung das Geld zu Überweisen / die Ware zurückzusenden, wohin das ganze geht und eine Frist bis wann das zu geschehen hat?

Und was mir grad noch auffällt.. ändert es was, dass er als gewerblicher Händler in ebay aufgeführt ist?

-- Editiert von TF2395 am 29.07.2021 21:09

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von TF2395):
Anmahnen wäre eine Nachricht mit der Forderung das Geld zu Überweisen / die Ware zurückzusenden, wohin das ganze geht und eine Frist bis wann das zu geschehen hat?

So in etwa.

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.

Die Ware mag er sich hinstecken ... wo er mag ... wer weis in welchen Zustand die nun ist, die würde ich nicht mehr haben wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nein, durch die Umstellung auf ebay vor einigen Wochen wird die Zahlung vom Käufer (PayPal) an ebay gesendet, welche es wiederum als Überweisung auf mein Bankkonto transferieren. Daher habe ich überhaupt erst die ganzen Probleme, da das Geld nie mein PayPal-Konto "durchlaufen" hat und ich daher keine Möglichkeit habe, von PayPal irgendeine Hilfe zu erhalten.


Zitat:
Daher hat er sein Geld zurück erhalten und sollte daraufhin die Ware an mich zurück senden.


Die beiden o.g. Sätze passen irgendwie nicht zusammen.
Hat Ebay nun Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen oder nicht?

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#8
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Hat Ebay nun Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen oder nicht?


ebay hat das Geld nach dem Kauf überwiesen.
Als der Käufer durch PayPal sein Geld zurück erhalten hat, wurde mir der Betrag von ebay in Rechnung gestellt und abgebucht.

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#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Tatsächlich läßt sich eBay seit der neuen Zahlungsabwicklung jetzt von allen Verkäufern eine Einzugsermächtigung für deren Girokonten geben. So kann - falls ein Käufer mal sein Geld zurück möchte - eBay das Geld direkt vom Girokonto des Verkäufers einziehen.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von TF2395):
Als der Käufer durch PayPal sein Geld zurück erhalten hat, wurde mir der Betrag von ebay in Rechnung gestellt und abgebucht.

Na dann ist es doch ganz einfach. Ebay hat hier unberechtigterweise Geld abgebucht. Normalerweise einfach der Abbuchung bei deiner Bank widersprechen und das Geld zurückbuchen lassen.
Das solltest du jetzt schnellstens machen! Das geht nicht unbegrenzt lange.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Na dann ist es doch ganz einfach. Ebay hat hier unberechtigterweise Geld abgebucht.

So einfach ist es meiner Meinung nach gar nicht. Genau für solche Fälle hat sich eBay ja von den Verkäufern eine Einzugsermächtigung erteilen lassen. Damit war die Abbuchung nicht unberechtigt - zumindest lang eine gültige Einzugsermächtigung vor.

Weiß jemand, ob man in den AGB auch zugestimmt hat, dass man die von eBay getroffene Entscheidung akzeptieren muss?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Technisch ist es möglich, den Betrag einfach zurückbuchen zu lassen.

Die Ebay AGB bzw. irgendwelche Einzugsermächtigungen können das BGB nicht ausser Kraft setzen. Der Käufer hat hier so oder so keinen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Wenn Ebay dem Käufer nunmehr das Geld geschenkt hat, dann ist das das Problem von Ebay. Ebay kann sich hier am Verkäufer nicht schadlos halten.

Deshalb: Zurückbuchen!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TF2395
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Technisch ist es möglich, den Betrag einfach zurückbuchen zu lassen.

Die Ebay AGB bzw. irgendwelche Einzugsermächtigungen können das BGB nicht ausser Kraft setzen. Der Käufer hat hier so oder so keinen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Wenn Ebay dem Käufer nunmehr das Geld geschenkt hat, dann ist das das Problem von Ebay. Ebay kann sich hier am Verkäufer nicht schadlos halten.

Deshalb: Zurückbuchen!


Danke für den Hinweis. Leider ist die Frist mittlerweile verstrichen. Aber das merke ich mir definitiv, falls sowas nochmal passieren sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Weiß jemand, ob man in den AGB auch zugestimmt hat, dass man die von eBay getroffene Entscheidung akzeptieren muss?

Vermutlich jeder der diese AGB mal gelesen hat ...



Zitat (von vundaal76):
Die Ebay AGB bzw. irgendwelche Einzugsermächtigungen können das BGB nicht ausser Kraft setzen.

Richtig.
Hat hier aber nichts mit dem Thema zu tun.



Zitat (von vundaal76):
Deshalb: Zurückbuchen!

Ziemlich schlechter Rat, das kann richtig teuer werden.

Denn ebay hat wohl eine Art Treuhandservice konstruiert, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BGH.
Und selbstverständlich ist es auch per AGB möglich, das man vereinbart, dass man die Entscheidung eines Dritten akzeptiert.
Wenn einem diese nicht gefällt, kann man immer noch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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