Sehr geehrte Damen und Herren,
bis jetzt habe ich nur gute Erfahrungen mit E-Bay gemacht.
Letzte Woche habe ich für einen Freund ein Handy ersteigert.
Das Handy war als " Nagel Neu " ausgewiesen. Als ich das Handy bekommen habe, musste ich feststellen das es gebraucht war.
Ich habe sofort eine E-Mail an den Verkäufer geschickt und darauf hingewiesen. In seiner Antwortmail hat mich gebeten das Handy zurückzuschicken, habe ich auch getan ( Dumm von mir).
Jetzt behauptet der Verkäufer das ich ein gebrauchtes Handy zurückgeschickt habe und es gar nicht das Handy sei das er mir geschickt habe.
Er will seinen Anwalt einschalten.
Was kann ich da tun ?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Betrug E-Bay
13. Juni 2002
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Frage vom 13. Juni 2002 | 17:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug E-Bay
#1
Antwort vom 13. Juni 2002 | 20:11
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 128x hilfreich)
Das hört sich aber abenteuerlich an.
Vorteilhaft dürfte sein, das Sie sich sofort über den Zustand entrüstet haben. Letztendlich kommt es jedoch auf die Beweislast an. Danach wäre es an Ihnen den Beweis zu führen, das das Handy bereits beim Auspacken gebraucht war (Zeugen, Foto, etc.).
Ist Ihnen die Beweisführung möglich, beharren Sie auf der Rückzahlung, notfalls über einen RA.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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