Betrug Ebay Kleinanzeigen. Keine Rückzahlung.

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487888-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Ebay Kleinanzeigen. Keine Rückzahlung.

Hallo.
Ich habe mir vor kurzem ein gerät auf Ebay Kleinanzeigen gekauft. Wir einigten uns auf Versand und Bezhalung per Banküberweisung. Nachdem das Geld bei ihm auf dem Konto war sagte er schickt das Gerät am Abend los. Jedoch meldetet er sich gegen Abend nochmal und sagte ihm sei das Gerät runtergefallen. Er würde mir das Geld sofort zurücküberweisen. Jetzt eine Woche danach habe ich immer noch kein Geld und kein Gerät bekommen. Antworten tut er mir auch seit dem Tag nicht mehr. Ich weiß man sollte bei Ebay nicht per Versand kaufen. Also bitte nicht darauf rumhacken das hilft mir jetzt auch nicht mehr weiter.
Zu meiner Frage.
Was kann ich jetzt tun um an mein Geld zu kommen. Anzeige werde ich heute erstatten. Wollte auch mal bei der Bank nachfragen was die mir empfehlen. Aber da das vermutlich alles nichts helfen wird wollte ich mich mal nach den rechtlichen Wegen erkunden. Hat da jemand Tipps für mich wie ich am ehesten an mein Geld komme?

PS: Hab eine Kopie des Personalausweises. Email Adresse habe ich leider nicht. Hatte ihm per Ebay eine Frist für heute gesetzt auf die aber keine Antwort kam.

-- Editiert von fb487888-46 am 10.04.2018 10:01

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich jetzt tun um an mein Geld zu kommen.


Mit vertretbarem Aufwand: besser nichts

Zitat:
Anzeige werde ich heute erstatten.


In 95% der Fälle kommt dabei leider nichts herum

Zitat:
Wollte auch mal bei der Bank nachfragen was die mir empfehlen.


Die können nichts mehr für dich tun, die Überweisung lässt sich nicht rückgängig machen

Zitat:
Hat da jemand Tipps für mich wie ich am ehesten an mein Geld komme?


Wenn man die Daten des Kontoinhabers hat, dann müsste man auf Herausgabe klagen. Kostet aber Zeit, Geld und Nerven und es gibt keine Sicherheit, am Ende sein Geld zu bekommen.

Zitat:
PS: Hab eine Kopie des Personalausweises.


Eigentlich ein sicheres Zeichen dafür, dass du einem Betrüger auf dem Leim gegangen bist. Du hast nur ein Bild irgendeines Ausweises, welches entweder missbraucht oder gefälscht wurde.

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#2
 Von 
fb487888-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob der Ausweis echt ist weiss ich halt nicht. Kontoinhaber und Name hat auf jeden Fall mal übereinstimmt. Aber der Name des Kontoinhabers muss ja auch nicht echt sein.
Es handelt sich hier übrigens um 800€. Also das wäre mir schon der Aufwand wert. Auch wenn ich jetzt 300€ oder so bezahlen muss wärs mir das wert. Einfach damit er das Geld wenigstens nicht hat.
Wenn man so Leute nicht bestraft machen die sowas immer wieder.

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#3
 Von 
fb487888-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mir schon viel dazu durchgelesen und ich bin echt schockiert das man mit sowas wirklich fast immer ungestraft dadurch kommt. Ist in meinen Augen eine Rechtslücke das da nicht mehr möglich ist..

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Auch wenn ich jetzt 300€ oder so bezahlen muss wärs mir das wert.


Mit 300 Euro kommst du nicht weit

Zitat:
Ich hab mir schon viel dazu durchgelesen


Und warum machst du dann trotzdem solch einen Blödsinn?

Zitat:
ich bin echt schockiert das man mit sowas wirklich fast immer ungestraft dadurch kommt.


Es sind einfach zu viele Leute, die so leichtsinnig handeln. Wenn die Polizei da jeden Fall aufklären müsste, dann müssten erst mal geschätzte 10.000 neue Beamten eingestellt und ausgebildet werden.

Zitat:
Ist in meinen Augen eine Rechtslücke das da nicht mehr möglich ist..


Nein, die Gesetzlage ist dazu ausreichend

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#5
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi, wie sieht denn das mit der Unterschrift auf dem Ausweiss aus ??
Also die Person(Fiktiv) Egidius Zumhobel(namentlich)
hat mit E. Zumhobel unterschrieben ??
Dann issis ne Fälschung.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb487888-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Auch wenn ich jetzt 300€ oder so bezahlen muss wärs mir das wert.


Mit 300 Euro kommst du nicht weit

Zitat:
Ich hab mir schon viel dazu durchgelesen


Und warum machst du dann trotzdem solch einen Blödsinn?

Zitat:
ich bin echt schockiert das man mit sowas wirklich fast immer ungestraft dadurch kommt.


Es sind einfach zu viele Leute, die so leichtsinnig handeln. Wenn die Polizei da jeden Fall aufklären müsste, dann müssten erst mal geschätzte 10.000 neue Beamten eingestellt und ausgebildet werden.

Zitat:
Ist in meinen Augen eine Rechtslücke das da nicht mehr möglich ist..


Nein, die Gesetzlage ist dazu ausreichend




Mal abgesehen davon das es teuer wird und Zeit kostet würden mich die möglichleiten interessieren

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb487888-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Hi, wie sieht denn das mit der Unterschrift auf dem Ausweiss aus ??
Also die Person(Fiktiv) Egidius Zumhobel(namentlich)
hat mit E. Zumhobel unterschrieben ??
Dann issis ne Fälschung.
Gruss



Also er hat mit seinem Nachnamen unterschrieben. Also nur Nachname.

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#8
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi nochmal,
das IST ne Fälschung, habe diesbezüglich ne Pm geschrieben.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich würde dennoch Anzeige erstatten. Die Polizei findet heraus, auf welchem Konto das Geld gelandet ist. Bei 800 Euro ermittelt die auch, es kann nur etwas dauern (bei mir wurde der Verkäufer sogar wegen 35 Euro besucht).

Und im Zuge der Ermittlungen bekommt der Verkäufer, wenn er ermittelbar ist, den Hinweis, daß eine Rückzahlung die strafrechtlichen Folgen günstig beeinflussen kann. Bei mir hat sich der nicht mehr reagierende Verkäufer dann plötzlich wieder materialisiert und das Geld zurückgezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Also die Person(Fiktiv) Egidius Zumhobel(namentlich)
hat mit E. Zumhobel unterschrieben ??
Dann issis ne Fälschung.

Wie kommt man denn zu dem Unfug?



Zitat (von fb487888-46):
Hab eine Kopie des Personalausweises.

Schon mal geschaut ob die Anschrift echt sein könnte?


Dann wäre der erste Schritt ein entsprechendes Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb487888-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So also war eben bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Davor war ich bei der Bank die eine Rückzahlung angefordert hat.
Die Polizei meint jedoch das Geld geht meistens auf ein Konto von jemanden der das Geld einfach nur wäscht und selber nicht viel hat was man ihm nehmen kann. Der Betrüger ist somit meistens nicht nachverfolgbar.
Naja ich warte jetzt mal ab was rauskommt. Ich denke damit hat sich der Beitrag auch erledigt. Oder steht sonst noch was in meiner Macht?
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat:

Harry van Sell;
Wie kommt man denn zu dem Unfug?


Hi,
Weil man bei der entsprechenden Behörde "einen drauf kriegt", wenn man bei der Beantragung
NICHT mit vollständigen Namen unterschreibt.
Gruss
Zitat:


-- Editiert von Mumpel am 10.04.2018 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb487888-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Zitat:

Harry van Sell;
Wie kommt man denn zu dem Unfug?


Hi,
Weil man bei der entsprechenden Behörde "einen drauf kriegt", wenn man bei der Beantragung
NICHT mit vollständigen Namen unterschreibt.
Gruss
Zitat:


-- Editiert von Mumpel am 10.04.2018 16:31


Ich hab auch nicht meinen vollständigen Namen drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Weil man bei der entsprechenden Behörde "einen drauf kriegt", wenn man bei der Beantragung NICHT mit vollständigen Namen unterschreibt.

Dafür gibt es halt nur keinerlei Rechtsgrundlage.

Ganz im Gegenteil, dann würde ich der Behörde bzw. dem inkompetenten Mitarbeiter eins draufgeben weil man mich zur (Ver-)Fälschung eines Ausweisdokumentes zwingen will.

Denn die Unterschrift im Personalausweis erfüllt die Funktion eines Identitätsmerkmals, sie ist also so zu leisten, wie der Inhaber das zum Zeitpunkt der Ausstellung im täglichen Leben zu tun pflegt.
Und nicht so wie irgendein Behördenmitarbeiter das gerne hätte.



Und genau deshalb gibt auch beüzglich der Echtheit auch keine Ferndiagnose über die Unterschrift.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von fb487888-46):
So also war eben bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Davor war ich bei der Bank die eine Rückzahlung angefordert hat.
Die Polizei meint jedoch das Geld geht meistens auf ein Konto von jemanden der das Geld einfach nur wäscht und selber nicht viel hat was man ihm nehmen kann. Der Betrüger ist somit meistens nicht nachverfolgbar.
Naja ich warte jetzt mal ab was rauskommt. Ich denke damit hat sich der Beitrag auch erledigt. Oder steht sonst noch was in meiner Macht?


Nein, Sie haben getan, was sinnvoll ist.

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