Betrug? Kann ich mit einer Anzeige bei der Polizei drohen?

4. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)
Betrug? Kann ich mit einer Anzeige bei der Polizei drohen?

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 05.05.04 über EBay einen Aufrüst-PC im Wert von 209 Euro inkl. Versandkosten bei einem angeblichen Computershop bestellt und das leider per Vorkasse.
Nachdem ich nach 2 Wochen nochimmer keine Ware erhalten habe, rief ich am 22.05 dort an. Man erzählte mir etwas von Lieferschwierigkeiten, aber ich sollte den PC bis zum Ende der Woche erhalten.
Das war natürlich nicht der Fall, also rief ich am darauffolgenden Dienstag (01.06) erneut dort an. Der Herr am anderen Ende teilte mir mit, dass er dies intern prüfen müsse und mich zurückrufen würde. Natürlich war auch das nicht der Fall. Also wurde es mir zu bunt und am gleichen Abend ging ein Fax mit Fristsetzung zur Kaufvertragserfüllung bis zum 08.06. raus.
Darauf hat sich bisher auch nichts gerüht.
Ehrlichgesagt rechner ich nicht mehr mit einer Lieferung. In dem Fax, welches ich dann am 08.06 schicken werde, werde ich natürlich das Geld zurückfordern. Natürlich werde ich dann mit einem Anwalt drohen. Kann ich dann auch mit einer Anzeige bei der Polizei wegen Betruges drohen, wenn das Geld nicht bis zu einem Termin XY bei mir eingegangen ist?
Wie würdet Ihr weiter verfahren?
Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Drohen können Sie da schon, ob es etwas bewirkt, ist eine andere Frage.
In der Praxis müßte man für Betrug schon nachweisen, daß die Firma nie vorhatte, Ware zu liefern (und nicht etwa bloß inkompetent ist).

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#2
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Was anderes als Drohen bleibt zunächst wohl nicht übrig, da ich mir Anwaltskosten eigentlich schon ersparen will...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Käuferschutz nicht vergessen !

Ebay wird es bei Druck nicht belassen , wenn es sein Geld wiedersehen will , das es Ihnen zahlt .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja, über das Schreiben bin ich ja nun nicht den Weg über EBay gegangen, sondern habe direkt aufs BGB verwiesen. Es bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als bis zum 08.06 zu warten, ob mich der PC noch erreicht. Andernfalls geht ein Schreiben mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag und der Rückforderung des bereits gezahlten Geldes raus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

wie wärs denn mit einem Link zur Auktion, dann kann ich den ja mal überprüfen (ob vorher schon einmal angemeldet etc.)
gruss
miniway

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