Betrug? - Was würde ein Rechtsanwalt in diesem Falle tun?

30. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alexa76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 19x hilfreich)
Betrug? - Was würde ein Rechtsanwalt in diesem Falle tun?

Hallo!

Ich habe in eBay ein Buch ersteigert. Der Verkaufer gab an "Top-Zustand!!, Nur bis Kapitel 10 durchgearbeitet!!, Neupreis bei Amazon 59.95"

Nach sofortiger Bezahlung musste ich 3 Wochen warten bis ich das
Buch bekommen habe. Der Verkäufer hat mich noch mehrere Male über das Versanddatum belogen. Ich habe bei der Post nachgefragt, diese teilte mir das tatsächliche Versanddatum mit. Dies war 6 Tage später, als das Datum welches mit der Verkäufer mehrmals bestätigt hatte.

Ich habe das Buch ausgepackt und festgestellt, dass das Buch eine Remittende (d.h. Mängelexemplar) ist. Für Remittenden entfällt die Buchpreisbindung.

Eine Remittende kann somit meiner Meinung nach keinen "Top-Zustand!!" haben. Der Verlag hat es eben als Remittende gekennzeichnet, weil es eben _keinen_ "Top-Zustand!!" aufweist.
Der Verkäufer ist somit meiner Meinung nach auch verpflichtet dies anzugeben. Es ist eine wichtige Eigenschaft des Buches.

Der Neupreis für das angebotene Buch beträgt somit auch nicht 59,95 Euro.

Das Buch befindet sich auch in einem schlechten Zustand. Die Bindung ist beschädigt (wahrscheinlich der Grund warum es als Remittende gekennzeichnet wurde). Dies wurde vom Verkäufer auch nicht angegeben. Optisch ist es ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.

Des Weiteren sieht das halbe Buch auch aus wie ein Malbuch. Markierungen, Unterstreichungen, Notizen und Skizzen bis zum Abwinken. Vergleichbar mit einem Malbuch.

Der Verkäufer schriebt zwar "durchgearbeitet". Nun bin ich der Meinung, dass man angeben muss, dass das Buch massive Markierungen enthält. Der Verkäufer redet sich jetzt mit "durchgearbeitet" raus. Für mich bedeutet "durchgearbeitet" eben nicht, dass das Buch dermaßen vollgemalt ist.

Der Vekäufer hat also verschwiegen, dass es sich bei dem angebotenen Buch um eine Remittende handelt. Die massiven Markierungen hat er ganz geschickt mit "durchgearbeitet" verheimlicht.

Der Verkäufer stellt sich stur. Was ich eigentlich will, ich hätte das Buch doch günstig bekommen. Nun ist es meiner Meinung nach völlig egal für wieviel ich das Buch ersteigert habe. Das Angebot hat den Artikel richtig zu beschreiben. Dies war nicht der Fall.

Welche Möglichkeiten hätte ich nun den Kauf zu Wandeln? Was würde ein Rechtsanwalt in diesem Falle tuen?

Entschuldigung, meine Ausführungen sind etwas lang. Auch wenn hier keine 100%ig Rechtsberatung möglich ist, würde ich mich dennoch über Antworten freuen. Man sieht deutlich an der Anzahl der Anfragen, gerade unter "Internetauktionen", das eBay wohl wirklich voll von Betrügern scheint.

Danke für Antworten!

MfG, Alexa

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

das problem wird sein, dass es ein privater verkäufer ist und die gewährleistung ausgeschlossen hat.
ein umtausch ist ohne kulanz kaum möglich, rechtliche schritte werden nichts/kaum was bringen.

1. bei ebay beschwerde abgeben und am ende sagen, dass man sich nich einigen konnte, ausser er gibt doch nach. dann bekommt er eine abmahnung, früher flog man nach 3 raus.
2. neg bewertung.
3. "spasseshalber" noch ne anzeige wegen betruges.
wobei dann ja das buch als beweismittel weg wäre, wenn es denn überhaupt soweit kommen würde.

ich schlage vor sich an punkt 1 und 2 zu halten.


chris

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#2
 Von 
Alexa76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Also mit der Gewährleistung hat dies ja nun nichts zu tun. Ich kann ja nicht Äpfel anbieten und Birnen liefern und dann sagen das es sich um einen Privatverkauf mit den üblichen Regelungen handelt. Ich reklamiere ja nicht eine defekt gegangene Ware oder eine Ware dir mir nach dem Kauf einfach nicht gefällt, sondern ich reklamiere weil die Ware einfach nicht der Beschreibung entspricht und sich eben nicht in einem Top-Zustand befindet.

Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich. Er muss schon angeben, dass das Buch eine Remittende ist.

Negative Bewertung nützt nicht. Dann erhalte ich in retour wieder eine. Ich habe bereits bei einer anderen Auktion, bei der ich keine Ware und kein Geld mehr habe schlecht bewertet. Eine Strafanzeige habe ich gestelt. Ich bekomme die schlechte Bewertung nicht _komplett_ gelöscht. Meinen Bewertungskommentar hat man jedoch beim Verkäufer, dem Betrüger, gelöscht.

eBay ist ein unmöglicher Sauhaufen! E-Mails werden überhaupt nicht beantwortet, der Telefonsupport kann nix erzählen. Man hält sich aus allem raus.

Aber ich will nicht von meinem eigentlichen Anliegen ablenken :)

Was kann ich gegen den "Buchbetrüger" unternehmen? Ich will ihn nicht schlecht bewerten, noch ist es mir nicht daran gelegen, dass er abgemahnt wird. Bringt mir alles nichts! Ich habe dennoch die schlechte Ware! Ich will den Kauf wandelt! Wie stelle ich das rechtlich an?

MfG, Alexa

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

a) also ich glaube nicht, dass er den remittende-status des buches angeben musst. fehler wie kaputte bindung schon ... (nicht jeder remittend hat mängel die über den stempel selber hinausgehen)

b) bei der angabe "durchgearbeitet" musstest du meiner meinung nach mit unterstreichungen rechnen ... dass diese unterstreichungen exzessiv ausgefallen sind, ist dein pech

c) es wird darauf ankommen ob das gericht das buch als wesentlich mangelhaft ansieht. das ist ziemlicher ermessenssüielraum ... auch der preis spielt eine rolle. wenn es sehr günstig war, musstest du mit einer gewissen mangelhaftigkeit rechnen etc.

m.

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