Hallo,
ich habe bei Ebay ein Smartphone über Sofortkauf erworben, waren angeblich mehrere vorhanden.
Nach der Bezahlung hat mir der Verkäufer mitgeteilt das durch einen angeblichen Fehler seitens EBAY wohl mehr Verkäufe stattgefunden hätten als Artikel existieren und ob ich mein Geld zurück haben möchte.
Auf dieses Angebot bin ich dann eingegangen. Danach passierte aber nichts mehr. Auf mehrere Nachfragen und Drohungen erhielt ich folgenden Text:
Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat eBay diverse Kauftransaktionen beim Kauf von der ************ abgebrochen. Dies geschah ohne Verschulden meines Mandanten. Leider sind alle Daten von eBay gesperrt. Wir versuchen, Vorgang mit eBay zu klären. Dies kann einige Tage dauern. Zwischenzeitlich können Sie unserem Mandanten einmal bitte den Zahlungsbeleg und die Kaufbestätigung und Ihre Bankverbindung zukommen lassen. Wir werden den Vorgang juristisch prüfen und dann auf Sie zurückkommen. Die Aufforderung von Ebay Strafanzeige zu stellen, ist ein Standardschreiben und belastet die Justiz unnötig. Zudem führt eine Strafanzeige nicht zur Rückzahlung des Geldes. Ebenso kann die Zurückforderung von Zahlung mit Hilfe einer Strafanzeige die Tatbestand der Nötigung erfüllen. Widerrechtliche Drohungen oder Strafanzeigen - die nach dem derzeitigen Stand unbegründet sind - werden aber ggf. strafrechtlich verfolgt. Mit freundlichen Grüßen, **** ********** (Rechtsanwalt)
Ich habe dann mehrfach vergeblich versucht Kontakt (Email und Telefon) mit besagtem Anwalt aufzunehmen
Welche rechtliche Handhabe bleibt mir um an mein Geld ca. 600€ zu kommen. Der Vorgang zieht sich jetzt schon seit Monaten. Ich habe nicht den Eindruck, dass es ein Interesse seitens des Anwalts oder des "Verkäufers" gibt die Angelegenheit zu bereinigen.
-- Editiert von Moderator am 04.03.2019 12:42
Betrug bei EBAY kauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hast du das gemacht, was vom Anwalt empfohlen wurde?ZitatZwischenzeitlich können Sie unserem Mandanten einmal bitte den Zahlungsbeleg und die Kaufbestätigung und Ihre Bankverbindung zukommen lassen. :
Aus welchem Grund hast du das versucht?ZitatIch habe dann mehrfach vergeblich versucht Kontakt (Email und Telefon) mit besagtem Anwalt aufzunehmen :
Woraus schliesst du das?ZitatIch habe nicht den Eindruck, dass es ein Interesse seitens des Anwalts oder des "Verkäufers" gibt die Angelegenheit zu bereinigen. :
Habe ich alles gemacht.
Woraus ich schließe das es kein Interesse gibt die Angelegenheit zu klären?
Weil ich von dem Anwalt keinerlei Antwort auf meine Email erhalte, weder schriftlich noch einen Rückruf.
Das Zitat des Anwalts stammt noch aus der EBAY Kommunikation die an alle Betroffen ging - bin ja nicht der einzige der weder Geld noch Ware erhalten hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Könnte es sein, dass der Anwalt nicht nur einen einzigen Mandanten und der Ebay-Verkäufer nicht nur dich als wütenden Käufer hat? Dass er längst mit ebay *streitet*?ZitatWeil ich von dem Anwalt keinerlei Antwort auf meine Email erhalte, weder schriftlich noch einen Rückruf. :
Will sagen: Es kann durchaus dauern.
Anwälte sind nicht verpflichtet, jeden Zug allen *Beteiligten*/Betroffenen wortreich und zeitnah zu erklären.
Immerhin hat der Verkäufer einen Anwalt beauftragt, seine Interessen zu vertreten. Dazu gehört auch, dass der Anwalt Angriffe und Drohungen gegen seinen Mandanten abwehrt.
Andere Verkäufer tauchen einfach ab. Geld weg, Ware weg. ---- ebay sagt sorry. Polizei sagt wird nix.
Insoweit kannst du noch hoffen.
Ich weiß auch keine weitere Handhabe, an die 600,- zu kommen.
ZitatHabe ich alles gemacht. :
Die Daten sind auch zugegeangen?
ZitatWeil ich von dem Anwalt keinerlei Antwort auf meine Email erhalte, weder schriftlich noch einen Rückruf. :
Wozu auch?
Was genau war denn daran
ZitatWir werden den Vorgang juristisch prüfen und dann auf Sie zurückkommen. :
unverständlich?
ZitatDie Aufforderung von Ebay Strafanzeige zu stellen, ist ein Standardschreiben :
Korrekt.
Zitatund belastet die Justiz unnötig. :
Nach derzeitigem Stand korrekt.
ZitatZudem führt eine Strafanzeige nicht zur Rückzahlung des Geldes. :
Korrekt, das würde höchsten eine Auflage im Rahmen eines Urteils veranlassen.
ZitatEbenso kann die Zurückforderung von Zahlung mit Hilfe einer Strafanzeige die Tatbestand der Nötigung erfüllen. :
Kommt auf die genauen Umstände an, z.B. wie man die Strafanzeige formuliert.
ZitatWelche rechtliche Handhabe bleibt mir um an mein Geld ca. 600€ zu kommen. :
Ganz einfach: man sendet einen Widerruf bezüglich des Kaufs, mit Bankverbindung zur Erstattung des Geldes und Zustellnachweis.
Sollte dann 3 Wochen nach Zustellung des Schreibens weder das Geld überwiesen sein noch irgend was kommuniziert sein, Mahnbescheid beantragen.
Käuferschutz auf Ebay beantragen
Haben Sie mal nachgeforscht, ob es diesen Anwalt überhaupt gibt? Es ist eine gerne wahrgenommene Masche, daß sich nach einem Betrug ein "Anwalt" meldet, der dann den Kunden auch unter der diskreten Androhung der Anzeige aufgrund einer "Nötigung" versucht, die Kunden von der Strafanzeige abzuhalten.
Sie haben natürlich das Recht, einen Verdacht auf eine Straftat anzuzeigen. Und der ist ja nun gar nicht so fern liegend, immerhin haben Sie das Geld ja noch nicht und der Anwalt ist nicht erreichbar. Wenn ich jemandem mehrere 100 Euro für einen Artikel sende und der mir dann erzählt, daß die Ware nicht vorhanden sei - und dann nicht UMGEHEND die Kohle wieder rumkommt, zeige ich natürlich den Verdacht einer Straftat an. Immerhin kassierte man dankend Geld ohne die vereinbarte Gegenleistung zu liefern. Und eBay sperrt ja nun auch nicht vollkommen willkürlich Konten - da sind also wahrscheinlich noch mehr solcher "Irrtümer" passiert. Der Kerl hat Ihre Kontonummer - die steht ausf seinen Auszügen, wo ist also das Problem, daß Geld zurück zu überweisen? Dazu braucht keinen offenen eBay Account.
ZitatDas Zitat des Anwalts stammt noch aus der EBAY Kommunikation die an alle Betroffen ging - bin ja nicht der einzige der weder Geld noch Ware erhalten hat. :
Ah, hier schreiben Sie es sogar.
Für jetzt wäre es allerdings auf jeden Fall sinnvoll, umgehend Harrys Rat zu folgen :
Zitatman sendet einen Widerruf bezüglich des Kaufs, mit Bankverbindung zur Erstattung des Geldes und Zustellnachweis. :
Sollte dann 3 Wochen nach Zustellung des Schreibens weder das Geld überwiesen sein noch irgend was kommuniziert sein, Mahnbescheid beantragen.
Aber ich muß gestehen, ich bin skeptisch. Ich gehe mal davon aus, daß sich der Anwalt auch nicht postalisch gemeldet hat..... Wenn der Schrieb vom Account des Verkäufers kam, wäre das der erste Anwalt von dem ich höre, daß er über den Account eines Mandanten schreibt.
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