Betrug bei Festivalticket Onlinekauf

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mia.do
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug bei Festivalticket Onlinekauf

Hallo Forummitglieder, ich hab mal ne Frage zu folgendem Thema: und zwar hab ich vor ca 3 Wochen zwei (ausverkaufe) Festivalkarten über Facebook gekauft. Die Karten wurden per Überweisung gezahlt. Der Verkäufer hat das Geld erhalten und laut ihm am 30.08 mit Versicherten Versand weggeschickt. Leider ist bis dato nichts bei mir angekommen und auf weitere Fragen zur Versandbestätigung keine Antwort erhalten.
Wie soll ich nun vorgehen?

Vielen Dank!

-- Editiert von Mia.do am 11.09.2018 19:36

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Hat man eine postalisch Anschrift des Verkäufers?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mia.do
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider Nein

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich sehe weit und breit keinen Betrug.

Ware gekauft, Ware verschickt, dass sie nicht ankommt, ist dein Risiko.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Mia.do):
Leider Nein

Das ist schlecht.

Man könnte nun versuchen, die Adresse über den Umweg über eine Strafanzeige zu bekommen oder über die Bank.

Ob die Staatsanwaltschaft da was macht, ist fraglich.
Die Bank wird nicht kooperativ sein, da wird man einen Anwalt und wohl auch ein Gericht bemühen müssen - auf eigene Kosten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mia.do
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ich sehe weit und breit keinen Betrug.

Ware gekauft, Ware verschickt, dass sie nicht ankommt, ist dein Risiko.


Er könnte mir aber wenigstens die Versandbestätigung schicken damit ich es verfolgen kann, oder bei der Post Nachfragen kann.
Nur leider reagiert er auf die Frage garnicht.

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#6
 Von 
Mia.do
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mia.do):
Leider Nein

Das ist schlecht.

Man könnte nun versuchen, die Adresse über den Umweg über eine Strafanzeige zu bekommen oder über die Bank.

Ob die Staatsanwaltschaft da was macht, ist fraglich.
Die Bank wird nicht kooperativ sein, da wird man einen Anwalt und wohl auch ein Gericht bemühen müssen - auf eigene Kosten.


Vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich nun vorgehen?

Ohne Adresse des Verkäufers können Sie selbst nichts machen. Und selbst beim Namen können Sie ja nicht sicher sein, ob es der richtige Namen ist.

Wenn Sie Strafanzeige erstatten, bekommt die Polizei (vielleicht) über die Kontonummer den richtigen Namen und die Adresse des Kontoinhabers heraus. Dann müssten Sie dafür sorgen, dass diese Information auch den Weg von der Polizei zu Ihnen findet. (Aus purer Freundlichkeit wird die Polizei nämlich keine Informationen über Ermittlungsergebnisse herausrücken, auch nicht an den Anzeigeerstatter). Dafür werden Sie wahrscheinlich einen Anwalt brauchen.
Und wenn Sie dann richtigen Namen und richtige Adresse haben, können Sie den Verkäufer verklagen, wofür auch wieder ein Anwalt sinnvoll ist, wenn man sich mit rechtlichen Dingen nicht auskennt.
Und am Schluss besteht noch das Risiko, dass der Verkäufer pleite ist, also das Geld nicht zurückzahlen kann (z.B. weil verspielt, versoffen oder bereits anderweitig ausgegeben).
Die Erfahrung zeigt, dass Leute, die solche Betrügereien begehen, meist finanziell so arm dran sind, dass - wenn man sie erwischt - trotzdem kein Schadensersatz zu holen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mia.do
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt erst hat er mir eine Versanbestätigung vom 04.09 geschickt, nur leider NICHT versichert wie abgemacht. Was wenn der Brief verloren geht? Wer trägt die schuld?

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#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 285x hilfreich)

Es gibt in Deutschland keinen normalen Brief mit Versandbestätigung.

Einen Einlieferungsnachweis erhält man erst "ab" einem Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Mia.do):
Jetzt erst hat er mir eine Versanbestätigung vom 04.09 geschickt, nur leider NICHT versichert wie abgemacht. Was wenn der Brief verloren geht? Wer trägt die schuld?


Der Versender, da er von der vereinbarten Versandmethode abgewichen ist.
Man kann übrigens auch "normale" Briefe als verlustig melden und nachforschen lassen. Der Ausgang ist natürlich ungewiss.

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