Ich habe am 18. Januar das Sony Ericsson Vivaz Handy in eBay
Kleinanzeigen für 160 € gekauft und online überwiesen, jedoch bis heute nicht erhalten. Deshalb habe ich bei der Polizei eine Strafanzeige gegen diese Verkäuferin erstattet. Ich habe ihr etliche Mails geschrieben, aber sie antwortet mir nicht mehr.
Sie kam immer wieder mit irgendwelchen schwachsinnigen Ausreden, warum Sie nicht fähig war ein Handy abzuschicken und machte mir nur leere Versprechungen. Sie hat mich 3 Monate lang unnötig aufgehalten! Habe die Polizei in Bremen(Wohnort der Täterin) kontaktiert und habe die Adresse von der Täterin bekommen, die Polizei meinte mein Fall wäre noch nicht bearbeitet. Ich war schon beim Amtsgericht, dort habe ich ein Formular bekommen, womit ich einen Antrag für Beratungshilfe stellen kann.
Da ich 18 Jahre und noch Schülerin bin, bin ich nicht in der Lage einen Rechtsanwalt zu finanzieren. Habe etwas von einer Zivilklage und einem Mahnbescheid gehört, ist das sinnvoll? Kennt sich jemand damit aus? Ich habe mir überlegt mit dem Formular zum Rechtswanalt zu gehen, aber muss ich dann etwas bezahlen?
Außerdem handelt es sich hierbei nicht um ebay, sondern ebay Kleinanzeigen, dort gibt es nicht sowas wie Bewertungen und die Verkaufsanzeige hat sie schon gelöscht. Habe die Verkaufsanzeige nur einmal ausgedruckt und diese liegt mit den e-mails noch bei der Polizei in Bremen. Ich selber wohne in der Nähe von Ludwigshafen, also sehr weit weg von Bremen.
Mich ärgert es einfach nur, dass sie mein Geld eingesteckt hat und ich so naiv war. Ich bezahle ab jetzt auch nur mit Paypal, da es einen Käuferschutz hat. Nun will ich wissen, wie ich wieder an mein Geld komme, ohne noch mehr Verluste zu machen... Würde mich sehr auf eure Antworten freuen!
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Betrug bei ebay Kleinanzeigen!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Aus dem Text schließe ich, daß Sie eine Strafanzeige erstattet haben. Da heißt es, Geduld haben. Wenn sich die Polizei dann endlich mit der Sache befaßt, kann es urplötzlich zur Lieferung oder Zurücküberweisung kommen. So war es bei mir (bei einem deutlich kleineren Betrag). Die Polizei hat dem Verkäufer das nahegelegt, um seine Chancen zu verbessern, daß das Verfahren glimpflich für ihn ausgeht.
Zivilrechtlich können Sie natürlich parallel vorgehen, doch das kostet zunächst weiteres Geld. Ist die Verkäuferin nicht zahlungsfähig, können Sie auf diesen Kosten sitzenbleiben.
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"Verschiebe nicht auf morgen, was Du auch übermorgen noch erledigen kannst."
Gehen Sie mal im WWW unter "Mahnbescheid.de".
Den füllen Sie aus und schicken ihn an das zuständige
Mahngericht. Kostet zunächst 23,00 Euro.
Weiteres erfahren Sie dort.
Im ungünstigsten Fall haben Sie 30 Jahre zeit das Geld
zu pfänden.
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Hallo,
noch ein paar Dinge dazu:
quote:Was für eine Versandart wurde ausgemacht? Versicherter Versand? Wenn kein versicherter Versand ausgamcht wurde und die VK belegen kann ein päckchen oder so gesendet zu haben, wäre ein verschwinden alleine dein Pech.
Handy in ebay Kleinanzeigen für 160 € gekauft
quote:Recht irrelevant, denn du weisst somit nichtmal, ob sie deien nachrichten auch bekommen hat, ein Einschreibebrief wäre sinvoller gewesen. geh mal davon aus, dass sie die Nachrichten wohl nie gelesen oder erhalten hat.
Ich habe ihr etliche Mails geschrieben, aber sie antwortet mir nicht mehr.
quote:Spicht nicht gerade für sie, aber bedeutet noch lange nicht, dass die VK eine betrügerin ist.
Sie kam immer wieder mit irgendwelchen schwachsinnigen Ausreden, warum Sie nicht fähig war ein Handy abzuschicken und machte mir nur leere Versprechungen
Du solltest zu allererst mal ein Schreiben aufsetzen in der du ihr eine Frist zur lieferung des Handys setzt (10Tage sollten genügen), damit die VK erstmal überhaupt in Verzug gerät. Das Schreiben solltest du als Einwurfeinschreiben zustellen lassen, nicht als mail oder sonstwie...
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quote:
Was für eine Versandart wurde ausgemacht? Versicherter Versand? Wenn kein versicherter Versand ausgamcht wurde und die VK belegen kann ein päckchen oder so gesendet zu haben, wäre ein verschwinden alleine dein Pech.
Mit der Versandart gab es Probleme, es war abgemacht, dass sie mir das Handy versichert schickt. Danach schrieb sie mir, dass sie es unversichert verschickt hat, weil ihr 7 Euro zu teuer waren...
Dann geriet ich in Panik, habe mich gefragt, ob das Handy verloren gegangen ist, hab sogar bei meiner Post nachgefragt, war aber nichts da für mich.
Ja, dann schrieb sie mich nach paar Wochen an und meinte sie hätte einen Nachforschungsauftrag beantragt, das Handy wurde angeblich gefunden, sie hatte nur einen Zahlendreher bei der Postleitzahl. Dann meinte sie "gott sei dank es ist nicht weg... ich werde es ihnen sofort versichert zuschicken".
So, dann hab ich paar Wochen gewartet es kamen weder Sendungsnummer noch eine Antwort.
quote:
Recht irrelevant, denn du weisst somit nichtmal, ob sie deien nachrichten auch bekommen hat, ein Einschreibebrief wäre sinvoller gewesen. geh mal davon aus, dass sie die Nachrichten wohl nie gelesen oder erhalten hat.
Natürlich hat sie all meine emails bekommen!!! Habe sie vor 1 Monat sogar in Facebook angeschrieben, erst als ich dort schrieb, dass ich einen Anwalt einschalte und sie die ganzen Kosten übernehmen wird, hat sie mir zurückgeschrieben. Sie meinte sie wird es sofort bezahlen, habe gewartet 1 Monat kam immer noch nichts! Sogar die Polizei hat Sie kontaktiert,aber sie war immer noch nicht bereit mir mein Geld zurück zu geben!
quote:
Spicht nicht gerade für sie, aber bedeutet noch lange nicht, dass die VK eine betrügerin ist.
Sie ist 100% eine Betrügerin, ich habe wirklich geglaubt und gehofft, dass ich das Geld wieder bekomme, aber Naivität bringt einen nicht weiter!
Habe sie mir auch bei Facebook angeschaut, was soll man von einer denken, die nur Party- und Nacktbilder von sich reingestellt hat? Sie ist absolut keine vertauenswürdige Person, sie ist einfach nur hinterhältig und unverschämt!
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quote:<hr size=1 noshade>dort habe ich ein Formular bekommen, womit ich einen Antrag für Beratungshilfe stellen kann. <hr size=1 noshade>
Den du dir aber offensichtlich noch nicht durchgelesen hast? Anders kann ich mir diesen Kommentar
quote:<hr size=1 noshade>bin ich nicht in der Lage einen Rechtsanwalt zu finanzieren. <hr size=1 noshade>
nicht erklären ...
Ansonsten würde ich per Einschreiben-Rückschein folgendes Schreiben angepasst versenden:
Artikel: XXX
Sehr geehrte Frau,
Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten
Dieser Grundsatz der alten Römer findet sich auch in der aktuellen
Fassung des BGB wieder.
Durch unsere übereinstimmende Willenserklärung bezüglich des Artikels XXX vom XXX ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande
gekommen. XXX Der Kaufpreis inklusve aller Nebenkosten wurde bereits von mir nachweislich am XXX geleistet.
Ich fordere ich Sie mit einer letzten Nachfrist ernsthaft und letztmalig außergerichtlich auf, nach § 433 Abs. 1 BGB Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Vertragserfüllung nachzukommen, mir als Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen der einseitigen Vertragsauflösung von Seiten des Verkäufers sind nicht erfüllt.
Als letzte angemessene Frist zur Leistung (vgl. § 281 Abs. 1 , § 323 Abs. 1 BGB ) setze ich Ihnen für den Eingang der Ware bei mir den XXX .
Versandanschrift: XXX
Sollte bis zum Ablauf der gesetzten Frist die Lieferung bei mir nicht eingegangen sein, so trete ich vom Kaufvertrag zurück (§§ 346 ff. BGB )und werde den geleisteten Kaufpreis inklusive den Versandkosten in Höhe
von XXX EUR zuzüglich entstehender Rechtsverfolgungskosten gerichtlich als Anspruch aus §§ 346 , 280 Abs. 2 i. V. m. 286 BGB geltend machen.
Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen (§ 325 BGB ). Unter schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten (§§ 280 , 281 BGB ) haben Sie mich überdies so zu stellen, wie ich bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde. Diese
Sekundäransprüche betreffen beispielsweise die Differenz zwischen den Kosten für den Deckungskauf und den an Sie gezahlten Betrag sowie die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung zur durchsetzung der Ansprüche.
Auch diese werde ich nach Ablauf der Frist geltend machen.
Die Kosten einer substituirenden Lieferung können Sie beispielsweise XXX bzw. XXX entnehmen, bezüglich der zu erwartenden Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung kann Ihnen Ihr Rechtbeistand sicherlich eine Einschätzung geben.
Sie sollten daher alleine aus wirtschaftlichen Gründen Ihre
weitere Vorgehensweise überlegen.
Meine obengenannten Angebote bezüglich der außergerichtlichen Einigung gelten bis zum XXX.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Natürlich hat sie all meine emails bekommen!!! Habe sie vor 1 Monat sogar in Facebook angeschrieben, erst als ich dort schrieb, dass ich einen Anwalt einschalte und sie die ganzen Kosten übernehmen wird, hat sie mir zurückgeschrieben. Sie meinte sie wird es sofort bezahlen, habe gewartet 1 Monat kam immer noch nichts! Sogar die Polizei hat Sie kontaktiert,aber sie war immer noch nicht bereit mir mein Geld zurück zu geben!
Das deutet darauf hin, dass sie kein Geld hat bzw. wahrscheinlich immer knapp bei Kasse ist.
Renne heute auch noch einem Drittel des Geldes hinterher um das ich im Jahr 2008 betrogen wurde.
Wo es nix zu holen gibt, gibt es nix zu holen!
Leider ist das für den Geschädigten immer bitter zumal die Pfändungsgrenze für solche Betrüger meiner Meinung nach zu hoch angesetzt ist.
Aber versuchen kann man es- ein Pfändungstitel besteht immerhin für 30 Jahre und irgendwann wird jeder (hoffentlich) mal zu Geld kommen.
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-- Editiert am 17.04.2011 16:15
-- Editiert am 17.04.2011 16:16
@ Harry van Sell
Was bringt mir dieses Einschreiben? Habe der Verkäuferin schon so viele Fristen gesetzt und mit dem Gericht gedroht, aber diese Frau kann man einfach nicht abschrecken.
Außerdem geht es ja in diesem Schreiben um die Ware, ich möchte die Ware aber nicht mehr, da ich es mir schon zugelegt habe. Ich möchte nur mein Geld wieder zurückhaben.
Ich habe mir das Formular für Beratungshilfe durchgelesen, aber bin mir nicht ganz sicher, ob wirklich alles fianziert wird...
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quote:Und von keiner davon kannst du den Zugang auch belegen
Was bringt mir dieses Einschreiben? Habe der Verkäuferin schon so viele Fristen gesetzt

quote:Du kannst jetzt aber nicht aussuchen, ob Geld oder Handy! Sie schuldet dir die Ware, kann sie diese nicht liefern, dann kann sie dir Geld als Ersatz anbieten...
ich möchte die Ware aber nicht mehr
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