Betrug eBay-Kleinanzeigen – Wie vorgehen?

4. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
James_Bond_007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug eBay-Kleinanzeigen – Wie vorgehen?

Hallo zusammen,
nun hat es mich leider auch erwischt und ich bin einem Kleinanzeigen Betrüger aufgesessen. Da ich überhaupt keine Ahnung von der rechtlichen Thematik habe, würde ich um Eure Meinung/Einschätzung zu der Thematik bitten. Und zwar ist der Sachverhalt ein folgender:

Ich habe ein Produkt bei Kleinanzeigen im hohen dreistelligen Bereich erworben und dieses nicht erhalten. Leider habe ich mich nach einigen Tagen Kontakt mit dem Käufer über Kleinanzeigen dazu hinreißen lassen (er machte eigentlich keinen unseriösen Eindruck) den Betrag per Überweisung am späten Abend zu bezahlen. Am nächsten Morgen bekam ich die Nachricht, dass das Konto des vermeintlichen Verkäufers gesperrt wurde. Habe sofort bei meiner Bank angerufen und die Wertstellung der Überweisung noch zu stoppen. Und auch mit der Empfängerbank (Fidor) Kontakt aufgenommen und vom vermeintlichen betrug mit dem Konto berichtet. Leider wollte meine Bank, obwohl es vermeintlich noch rechtzeitig gewesen wäre, keinen „Überweisungsrückruf mit Haftungsfreistellung" der Fidor-Bank zusenden, nur einen elektronischen. Den die Fidor-Bank, so musste ich später erfahren, grundsätzlich ablehnt. Mehrere Gespräche mit beiden Banken blieben leider ergebnislos, da meine Hausbank nicht die von der Fidor-Bank gestellt Forderungen nachkommen wollte.

Durch die Sperrung konnte ich auch keine Nachrichten mehr an den „Verkäufer" schicken, kenne ich keine weiteren Kontaktdaten neben seinem Kleinanzeigen Konto. Jegliche Anfragen blieb unbeantwortet, auch nach Wochen ist natürlich kein Produkt gekommen. Schaut man sich im Netz um, so wurden mit dem Konto (unter verschiedenen Orten und verschiedenen vermeintlichen Namen) eine Vielzahl weiterer Käufer betrogen. Die ebenso Geld auf dasselbe Konto überwiesen haben, ohne Ware zu erhalten.

Vermeintlich gibt es den Kontoinhaber wirklich, evtl. ist er aber nicht der Betrüger. Sondern hat nur für diese, wissentlich oder grob fahrlässig unwissentlich, ein Konto per Video-Ident bei der Fidor-Bak eröffnet. Das die Betrüger dann für Ihre Zwecke nutzen konnten.

Ich habe also leider weder irgendwelche Kontaktdaten vom Kontoinhaber, noch eine Anschrift. Sodass ich ihn weder kontaktieren kann zwecks Forderung Erfüllung/Lieferung bzw. auch keine Anzeige gegen eine konkrete Person machen kann. Da ich weder weiß, ob es die Person tatsächlich gibt, noch ob es der Täter ist, wenn es die Person geben sollte.
Ist eine Anzeige sinnvoll, wenn es Kontoinhaber wirklich gibt und dieser fahrlässig für die Betrüger ein Konto eröffnet hat?
Die Chance Täter zu ermitteln ist vermutlich nicht hoch, an das Geld zurück zu bekommen vermeintlich noch geringer. Möchte dem verlorenen Geld jetzt nicht noch weiteres (Kosten Anwalt, Gericht, o.ä) hinter schmeißen.
Was würdet Ihr in meiner Situation tun?

Danke für Hilfe und Ratschläge.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von James_Bond_007):
Was würdet Ihr in meiner Situation tun?

Als erstes mal das Geld innerlich abschreiben. Dann ist die Freude um so größer, sollte doch eines Tages zumindest ein Teilbetrag zurückfließen.

Zitat (von James_Bond_007):
Ist eine Anzeige sinnvoll, wenn es Kontoinhaber wirklich gibt und dieser fahrlässig für die Betrüger ein Konto eröffnet hat?
Ja, das kann durchaus hilfreich sein. Gerade wenn sich Anzeigen häufen werden die Behörden u.U. eher aktiv, als wenn nur eine Anzeige reintrudelt. Es scheint ja mehrere Opfer zu geben.

Zitat (von James_Bond_007):
Möchte dem verlorenen Geld jetzt nicht noch weiteres (Kosten Anwalt, Gericht, o.ä) hinter schmeißen.
Eine Strafanzeige ist kostenlos. Bringt zwar zunächst kein Geld (es kann aber durchaus als Nebeneffekt geschehen), aber ggf. Klarheit und Informationen. Hat man dann was in der Hand kann man seine Forderungen auch selbst anmelden und bspw. einen Mahnbescheid anstoßen, der im allerbesten Falle nahezu Kostenneutral zu einem vollstreckbaern Titel wird. Das eigene finanzielle Risiko hält sich bis dahin in engen Grenzen.

Ich wünsche dennoch viel Erfolg!

*auch eine Strafanzeige kann zu Geld führen. Angenommen ein Täter wird ermittelt und der unwahrscheinliche Fall tritt ein, dass zumindest etwas Geld vorhanden ist. Aus Sicht der strafrechtlichen Konsequenzen macht es für ihn durchaus Sinn vor der Verurteilung die Opfer möglichst vollständig zu entschädigen. Auch wenn ich persönlich in dem Fall hier schwarz sehe.

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

"wissentlich oder grob fahrlässig unwissentlich"

Das ist erstmal eine Behauptung ins Blaue hinein; vllt war es auch einfach nur fahrlässig oder gar nichts davon.

Eine Anzeige kann trotzdem sinnvoll sein, um an Daten zu kommen. Sollte der Empfänger nicht dein Vertragspartner sein, besteht prinzipiell ja unabhängig von der Frage der Fahrlässigkeit ein Rückzahlungsanspruch.

Entfernt könnte ich mir durchaus vorstellen, dass auch gegen die Banken Ansprüche bestehen; das müsste man aber genauer prüfen und dies würde dem Wunsch, möglichst keine Kosten zu riskieren, widersprechen.

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