Ja ich weiß, eigene Dummheit, aber ich bin nun mal reingefallen.
Anfang Juli bot eine Dame mehrere Nähmaschinen, Nähgarn, Stoffe usw. an, alles aus der Auflösung der Nähstube Ihrer Mutter, die sie aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste. Ich hbae mehrere Artikel bei Ihr für ca. 200 € gekauft.
Die Überweisung sollte an Ihre Mutter gehen, ich habe das nicht mal in Frage gestellt. Jetzt weiß ich es auch besser.
Ich habe das Geld aber an die vermeintliche Mutter geschickt.
Als die Ware nach über einer Woche noch nicht da war, versuchte ich erneut Kontakt aufzunehmen. Keine Antwort mehr. Alles Anzeigen waren gelöscht (von ebay kleinanzeigen), die mir bei Nachfrage gleich rieten, zur Polizei zu gehen.
Ich habe auch Anzeige erstattet.
Nun habe ich nach ewiger Recherche die Kontoinhaberin gefunden.
Die bestätigt zwar mein Geld bekommen zu haben, hat dafür aber Ware verschickt an eine Dritte. Sie ist Gewerbetreibene und tätigt über Facebook Sammelbestellungen aus einem Stampin up Katalog. Dort hatte sie Kontakt mit einer Dame, die über mehrere Tage auch für Ihre "Freunde/Kollegen" mitbestellt hat, die alle einzeln überwiesen haben. Eine davon war ich. Insgesamt betrug die Rechnung über 700 € (liegt mir alles von der Kontoinhaberin vor). Ebenso die Adresse und Name der Einkäuferin. Diese schrieb ich auch über Facebook an. Erst antwortete sie, eine Freundin wollte mir das Nähgarn schicken. Sie wurde auch betrogen, dann hat sie mich geblockt. Über weitere Google-Suche konnte ich auch sehen, dass mind. 2 weitere Personen diese Dame suchen.
Wie kann ich weiter vorgehen? Ich habe auch eine Rechtschutzversicherung zwar mit Eigenanteil, aber das ist es mir wert. Falls jemand hierauf diesem Gebiet spezialisiert ist und den Auftrag gern annehmen möchte, wäre ich dankbar:
Betrug ebay kleinanzeigen
Wie kann ich weiter vorgehen? Gar nicht. Anzeige haben Sie schon erstattet - jedwedes zivilrechtliche Vorgehen erfordert zunächst mal Name und Adresse des Täters. Die haben Sie aber nicht.
Ich gehe davon aus, dass es die Einkäuferin der Waren im Wert von 700 € ist. Diese hat der Käuferin meinen Namen und Zahlungseingang angekündigt. Sie begründete auch, warum ich im Zahlungsbetreff "Nähgarn" geschrieben habe. Das alles kurz nachdem ich die Überweisung getätigt habe. Ich habe der Ebay Kleinanzeigen Verkäuferin einen Screenshot meiner Überweisung geschickt. Die gibt es unter dem angegebenen Namen nicht. Ist es wirklich so einfach zu betrügen und dann einfach eine dritte Person zu benennen? Und die Gewerbetreibene erhält Zahlungen von 6 Personen und schickte eine große Bestellung an eine 7. Person und ist ebenfalls fein raus?
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Hallo,
das war der klassische Dreiecksbetrug, google mal danach.
Die Rechtslage ist dabei durchaus kompliziert und auch nicht eindeutig (in der Frage, wer das Geld behalten darf - die Ware ist ja sowieso weg).
Stefan
BLABLA von der Kontoinhaberin. Dies deutet auf eine arglistige Täuschung hin.
Möglichkeiten
1: Zivilklage erheben. (durch Anwalt)
2. Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt. (gewerblicher Betrug)
4. Meldung an das Hauptzollamt. (Beschäftigung eines Dritten, Hinterziehung von SV-Abgaben)
und das wichtigste.
5. Meldung Finanzamt. Steuerhinterziehung von (Schwarz) Einnahmen.
Dann klappt es.
;-)
Hallo HarryKlein,
was für ein Quatsch schreibst du denn?
Wenn dann deutet es auf Betrug hin, da ist nichts mit Täuschung.Zitat:BLABLA von der Kontoinhaberin. Dies deutet auf eine arglistige Täuschung hin.
Klar. Und eine solche Klage ist auch kostenlos, hattest du vergessen zu sagen.[/ironie]Zitat:1: Zivilklage erheben. (durch Anwalt)
Und die ganzen vorgeschlagenen Meldungen grenzen auch schon an eine falsche Verdächtigung, Nötigung käme auch in Betracht.
Es wurde bereits Anzeige erstattet, dabei sollte man es - erstmal - belassen.
Wo liest du denn sowas heraus?Zitat:4. Meldung an das Hauptzollamt. (Beschäftigung eines Dritten, Hinterziehung von SV-Abgaben)
Stefan
Zitat:Dann klappt es.
Ja, und zwar mit Strafanzeige und Unterlassungserklärung seitens der Verkäuferin.
Ganz einfach weil das
Zitat:Meldung an das Hauptzollamt. (Beschäftigung eines Dritten, Hinterziehung von SV-Abgaben
nicht mal im Ansatz zu sehen ist.
Und das hier
Zitat:gewerblicher Betrug
liegt auch nicht vor, somit würde ich mit solchen Mitteilungen auch vorsichtig sein.
Zitat:5. Meldung Finanzamt. Steuerhinterziehung von (Schwarz) Einnahmen.
Schwarz-Einnahmen sind immer Steuerhinterziehung. Ist so wie mit dem weißen Schimmel auf dem Pferdehof ...
Gleichwohl kann man das Finanzamt darauf aufmerksam machen, das es da mal anklopfen könnte.
@reckoner
Informiere dich zuerst.
Traurig, dass solche ...... zugelassen werden.
Zitat :Informiere dich zuerst.
Hat er doch. Und sogar verstanden. Im Gegensatz zu Dir ...
Hallo,
Worüber denn genau?Zitat:Informiere dich zuerst.
Dito.Zitat:Traurig, dass solche ...... zugelassen werden.
Stefan
Das Dumme beim Dreiecksbetrug ist, dass am Ende der Geldempfänger der Dumme ist. Denn dieser muss das Geld herausgeben (ungerechtfertigte Bereicherung) und sich das Geld vom Betrüger wiederholen.
Soweit mein Kenntnisstand.
Zitat :Das Dumme beim Dreiecksbetrug ist, dass am Ende der Geldempfänger der Dumme ist. Denn dieser muss das Geld herausgeben (ungerechtfertigte Bereicherung) und sich das Geld vom Betrüger wiederholen.
Soweit mein Kenntnisstand.
Ich hatte dies auch so verstanden, denn die Dritte Person verfügt ja über die Zahlung des Geschädigten, der bisher keine Leistung erhalten hat und daher einen Rückzahlungsanspruch hat.
Die Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage zu bitten macht Sinn.
Außerdem die Kontoinhaber unter Setzung einer ausreichenden Frist nachweislich zur Lieferung der gekauften Gegenstände auffordern. Falls dem nicht nachgekommen wird nachweislich Rücktritt erklären und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Falls dem nicht nachgekommen wird mahnen. Danach Mahnverfahren/Klageverfahren einleiten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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