Betrug mit PayPal außerhalb von Ebay

1. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
masterbill
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Betrug mit PayPal außerhalb von Ebay

Hallo liebe 123-Gemeinde,
ich hoffe, ich habe die richtige Katergorie gewählt und stelle mich hiermit kurz vor:-)

Darf ich euch kurz meinen Sachverhalt schilder:

ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen mich auf die folgende Anzeige gemeldet.

Iphone 3GS gebraucht VB

Bei uns lief es folgt ab:
1) Anfrage per Mail
2) Antwort von ***** alles kein Problem - Bezahlung per PayPal bzw. Abholung möglich. Da ich zu weit entfernt wohne - Ok PP.
3) Persokopie und weitere Bilder des Gerätes angefordert
4) Dankend erhalten - erste Zweifel beseitigt.
5) Telefonnummer angefragt.
6) Telefonisch Kontakt aufgenommen - Sympatisch am Telefon - dadurch die letzten Zweifel beseitigt. Versprochen dass alles ehrlich ablaufen würde.
7) Ausgemacht, dass er mir am nächsten Werktag die Tracking des versicherten Versand per DHL schickt.
8) Zahlung per PP - mit Angabe der Anzeigennummer und Lieferanschrift.
9) Am folgenden Werktag leider keine Reaktion auf Mail, Anrufe bzw. SMS.
10) Anfrage von einer anderen Email-Adresse - Verkäufer gibt an dass das natürlich noch verfügbar wäre.
10) Käuferschutz eingerichtet und das Problem geschildert.
11) Reaktion vom Verkäufer erhalten, dass er das Gerät lieber an Selbstabholer verkaufen möchte.
12) Verkäufer aufgefordert den Konfliktfall auf PP zu schließen
13) Folgende Reaktion vom Verkäufer erhalten:
Hallo, folgendes,

sie haben bei Paypal Käuferschutz bzw. eine Rückbuchung beantrag. Daraufhin hat Paypal das Geld bei mir eingefroren und einbehalten und ich soll mich nun dazu äußern. Ich habe Paypal heute mitgeteilt, dass eine Rückbuchung in Ordnung geht,und ich hoffe das Paypal ihnen das Geld schnellstmöglich zukomen lässt.

So ein ähnlichen Fall habe ich im Forum auf ebay-Kleinanzeigen gefunden.

Bei dem anderen Fall ist der Geldempfänger ein anderer Nachnamen aber mit der selben email-adresse. Eigentlich doch garnicht möglich, oder?

Freue mich auf eure Antworten und Tipps für die weitere Vorgehensweise.

Vielen DANK!!!!!
LG Masterbill

-- Editiert am 01.08.2010 18:41

-- Editiert am 01.08.2010 18:42

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Bei dem anderen Fall ist der Geldempfänger ein anderer Nachnamen aber mit der selben email-adresse. Eigentlich doch garnicht möglich, oder?



Vielleicht wäre ein Link zu diesem Forums-Beitrag nützlich.

Wenn ich das alles halbwegs richtig verstehe, besteht der Verdacht, dass eine oder mehrere Personen unter Benutzung derselben E-Mail-Adresse Waren mehrfach verkaufen, ohne liefern zu wollen.

An sich ja nichts Besonderes, Käufe über Kleinanzeigen sind sehr risikobehaftet.

Personalausweise können gefälscht oder gestohlen sein, irritierend ist, dass Abholung angeboten wurde (gegen Barzahlung), auch eine PayPal-Zahlung ist für einen Verkäufer alles andere als eine sichere Bank.

Allerdings für den Käufer auch nicht.

quote:
sie haben bei Paypal Käuferschutz bzw. eine Rückbuchung beantrag. Daraufhin hat Paypal das Geld bei mir eingefroren und einbehalten und ich soll mich nun dazu äußern. Ich habe Paypal heute mitgeteilt, dass eine Rückbuchung in Ordnung geht,und ich hoffe das Paypal ihnen das Geld schnellstmöglich zukomen lässt .


Hört sich gut an, ist aber doppelt fraglich.

1. Müsste das zumindest veranlasst worden sein.

2. Um PayPal-Geld rückbuchen zu lassen, muss es erst einmal da sein. Es ist bei einem solchen Sachverhalt nicht ausgeschlossen, dass schon mehrere mit PayPal bezahlt haben und es dem Verkäufer gelungen ist, einige davon auf sein Bankkonto zu transferieren.

Hier im Fall hat der TE anscheinend zügig reagiert, andere warten 2 - 3 Wochen, bevor sie einen Konflikt melden und anschließend einen Käuferschutzantrag stellen.

Kurzum, es kann sein, dass das eingefrorene Guthaben nicht ausreicht, um anstehende Käuferschutzanträge zu befriedigen. Und hier liegt das Problem.

Der Artikel wurde nicht über eBay.de gekauft, sondern über eBay-Kleinanzeigen.


1
quote:
3. PayPal-Käuferschutz

13.1 Kauf auf eBay. PayPal bietet nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie einen Schutz ausschließlich für Käufe auf eBay.de an, die mit PayPal bezahlt werden. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie wird hiermit Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Für andere eBay-Websites können andere Käuferschutzprogramme gelten. Sie können immer nur den Käuferschutz in Anspruch nehmen, der auf der eBay-Website, auf der Sie einen Kauf abgeschlossen haben, angeboten wird.

13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.


13.3 Abtretung. Für den Fall, dass PayPal Ihnen aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz, einer Käuferbeschwerde, einer Rücklastschrift oder einer Kreditkartenrückbuchung den entsprechenden Betrag auszahlt, treten Sie hiermit vorsorglich als Käufer Ihre Ansprüche gegenüber dem Empfänger der Zahlung in Zusammenhang mit dem strittigen Zahlungsvorgang an PayPal ab.
Zurück nach oben




Und hier gibt es nur einen beschränkten Käuferschutz, der nur gilt, wenn etwas nicht versendet wurde und zudem davon abhängig ist, wie viel Geld überhaupt noch auf dem PayPal-Konto ist. So kann es durchaus sein, dass man trotz PayPal leer ausgeht als Käufer.

Anscheinend befindet man sich noch in der Konfliktphase, trifft die angeblich veranlasste Rückzahlung nicht ein, wird man Käuferschutz beantragen müssen, falls noch nicht geschehen.

Was dabei heraus kommt, ist fraglich, man kann sich jetzt schon einmal mit dem Gedanken befassen, eine Strafanzeige zu erstatten.

http://www.123recht.net/ware-gekauft-kein-versand-__f248489.html

Sein Geld müsste man auf dem Zivilweg einklagen, dazu müsste man aber erst einmal definitiv wissen, mit wem man es zu tun hat.

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-- Editiert am 02.08.2010 07:56

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
masterbill
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die ersten Antworten:
Befasse mich schon einmal mit dem Gedanken, dass ich mein Geld am Ende der gesetzten Frist des Käuferschutzes nicht zurück erhalten werde.

Bei dem anderen Opfer (in weiterem Verlauf des Beitrages: Kollege genannt) lief es wie folgt ab:

ich wurde bei Ebay Kleinanzeigen betrogen.

Habe ein Iphone für 310€ gekauft. Durch mehrfacher Mail mit dem Verkäufer haben wir uns auf Paypal geeinigt, da dies wohl für Käufer und Verkäufer sicher sei.

Der Versand sollte versichert erfolgen. Per Mail sagte er mir, dass das Geld angekommen ist und letzte Woche Dienstag schrieb er, dass er das Paket verschickt hätte.

Bis heute ist nix angekommen und auf Emails reagiert er nicht mehr.


Habe letzten Samstag dies bei Paypal gemeldet und er muss sich bis zum 2.8 gemeldet haben.


Habe ich eine Chance, das Geld wieder zu bekommen? Habe gelesen, dass der Paypal Käuferschutz bei Ebay Kleinanzeigen nicht soo greift, wie bei ebay.de



Nach Recherche war der Geldempfänger bei dem Kollegen eine Familienangehörige - sprich mit dem selben Nachnamen, wie die Email-Adresse lautet. Bei mir ist der Geldempfänger ein ganz anderer Nachname, das PP-Konto läuft aber über die selbe email-adresse.

Die Kontodaten müssten ja bei PP hinterlegt sein, meint ihr, wenn ich bei der Polizei eine Strafanzeige stellle, dass PP die benötigten Daten heraus gibt?!

Der Verkäufer gibt verschiedene Adressen an - nach einem Anruf in der Nachbarschaft gibt es keine Wohnungen unter den angegebenen Adressen. Die Adressen weichen stark voneinander ab.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Apropos Frist setzen, meint ihr, ich sollte dem Verkäufer schriftlich eine Frist setzen? Kann ich ja im Moment garnicht, da die Frist auf Käuferschutz bei mir erst Ende dieser Woche ausläuft. Bei dem Kollegen läuft sie bereits in 2 Tagen - kann gut sein, dass er dann "mein" zurückgehaltenes Geld erhält. Der Verkäufer hatte in dem Fall von meinem Kollegen genug Zeit das Geld auf sein Konto zu transferieren. Also ist wahrscheinlich kein Geld auf dem PP Konto des Verkäufers, oder handelt es sich um mehrere Konten bei PP????

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Nach Recherche war der Geldempfänger bei dem Kollegen eine Familienangehörige - sprich mit dem selben Nachnamen, wie die Email-Adresse lautet. Bei mir ist der Geldempfänger ein ganz anderer Nachname, das PP-Konto läuft aber über die selbe email-adresse.


Da würde ich noch einmal beim "Kollegen" nachfragen. Es sollte ausgeschlossen sein, dass hinter ein und derselben E-Mail-Adresse, die auch gleichzeitig mit einem PayPal-Konto verknüpft sein kann (nicht muss), verschiedene PayPal Kontoinhaber stecken.

Beispiel:

12345@xxx.de kann nur einer Person zugeordnet werden, was PayPal betrifft. Die E-Mail-Adresse wird ja vom Inhaber des PayPal-Kontos mit seinem Konto verknüpft.

Unter einer E-Mail-Adresse können durchaus verschiedene Benutzer agieren. Dann hat einer den anderen entweder die Daten zugänglich gemacht oder der Account wurde gehackt.

Wenn jetzt bei 2 verschiedenen Transaktionen, die ja nicht zwangsläufig am selben Tag durchgeführt werden mussten, dieselbe E-Mail-Adresse zu 2 verschiedenen Kontoinhabern bei PayPal hinweist:

1. Zahlung 12345@xxx.de = Herr Mustermann
2. Zahlung 12345@xxx.de = Frau Mustermeier

kann es nur sein, dass Herr Mustermann selbst diese Verknüpfung wieder aufgehoben hat, indem er die E-Mail-Adresse auf seinem PayPal-Konto löscht (man kann ja eine Reihe von E-Mail-Adressen mit seinem PayPal-Konto verknüpfen und wieder aufheben) oder dass auch das PayPal-Konto von Herrn Mustermann gehackt wurde.

Wenn die E-Mailadresse aus dem PayPal-Konto herausgenommen wird, ist sie wieder zur freien Verfügung, sodass jetzt Frau Mustermeier wiederum diese E-Mail-Adresse mit ihrem PayPal-Konto verknüpfen könnte. Das alles unter der Prämisse, das PayPal sich nicht die E-Mail-Adresse merkt, was ich für möglich halte.

Aber zum gleichen Zeitpunkt 2 verschiedene PayPal-Kontoinhaber unter einer einzigen E-Mail-Adresse, das dürfte ausgeschlossen sein.

Würde das überprüfen, ob in beiden Fällen, das Geld an dieselbe E-Mail Adresse gesendete wurde, unter welcher Adresse kommuniziert wurde, spielt keine Rolle.

quote:
Die Kontodaten müssten ja bei PP hinterlegt sein, meint ihr, wenn ich bei der Polizei eine Strafanzeige stellle, dass PP die benötigten Daten heraus gibt?!


Sicherlich, PayPal muss. Der Weg kann nur über das mit PayPal verknüpfte Bankkonto führen. Wobei natürlich wiederum das Problem besteht, dass dieses einem angeworbenen Dritten gehört, der unter einem Provisionsversprechen das Geld sofort weiterleitet auf ein anderes Bankkonto.

War die Telefonnummer eine Festnetznummer oder eine Handynummer?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
masterbill
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für deine Ausführungen.

Es handelte sich um eine Handynummer. Die momentan auch noch erreichbar ist.
Im Telefonbuch habe ich 3 Einträge mit den entsprechenden Zahlungsempfängern gefunden.

Ich werde mit dem Kollegen Kontakt aufnehmen und nach dem exakten Verlauf fragen.
Seine Zahlungsanweisung lag ca. 1 Woche vor meiner an die selbe Email-adresse, die auch bei mir verwendet wurde.

Weitere Details folgen...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
masterbill
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

So konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
Der "Kollege" hat auf eine andere email-Adresse das Geld über PP angewiesen. Die Abwicklung wurde aber über die Adresse abgewickelt, über ich das Geld angewiesen habe.

Der Nachname des Geldempfängers stimmt aber mit dem Namen auf dem Personalausweis überein - schon sehr merkwürdig, oder? damit gibt ja indirekt die Spur. Kann mir nicht vorstellen, dass der angebenen Geldempfänger auf dem Auszug auf der PP-Seite gefälscht ist?

Was ist mit Handy-Ortung? Kann man es bei der Polizei beantragen?
Habe mir das Merkblatt der Polizei Hessen durch gelesen und alles für eine Zivilklage vorbereitet.

Freue mich auf weitere Hilfestellungen...... Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das ist gar nicht so merkwürdig.

quote:
Der "Kollege" hat auf eine andere email-Adresse das Geld über PP angewiesen


Ja eben, dann haben wir es mit 2 verschiedenen E-Mail-Adressen zu tun, die mit einem oder 2 PayPal-Konten verknüpft sind. Da jeder PayPal User gleichzeitig 8 Adressen mit dem PayPal-Konto verknüpfen kann, kann es sich durchaus um denselben Verkäufer und Empfänger handeln.

Bei der PayPal Zahlungbestätigung bekommt man ja nur bestätigt, dass eine Zahlung an xxx@yyy.de gegangen ist. Wer dahinter steckt, das kriegt man gar nicht mit. Diese Daten gibt ja der Verkäufer selbst weiter, in seiner E-Mail z. B.

Nochmals: Derselbe Mensch kann 8 verschiedene E-Mail-Adressen mit einem PayPal-Konto verknüpfen. Er kann aber nur ein PayPal-Konto haben.

Es können natürlich auch 2 verschiedene Empfänger sein. Z. B. Mann und Ehefrau, dann hätte man es mit 2 verschiedenen PayPal-Konten zu tun.

Dass gleichzeitig die Kontakt-Email-Adresse mit einem PayPal-Konto verknüpft ist, ist eher Bequemlichkeit. Es hätte auch eine sein können, die überhaupt nicht zu PayPal in einer Beziehung steht.

Egal, man braucht kein Handy zu orten, PayPal hat die Daten, entweder hat man es mit einem Menschen zu tun oder mit 2 Menschen.

Die Daten führen in jedem Fall zu einem Bankkonto und dahinter steckt eine Person, selbst wenn der bei PayPal angegebene Name ein Fake wäre, was auch nie ganz ausgeschlossen ist.

Möglicherweise ist das auch gar nicht so geheimnisvoll, besonders raffiniert ist das ja nicht, man hat ja auch eine Kopie eines Personalausweises.

Es gibt aber Leute, denen es egal ist, was anschließend passiert.


Zitat:
Der 2,06 Meter große Mann betritt Geschäfte des „ausgesuchten Zweiradfachhandels" und gibt vor, ein hochwertiges Fahrrad („Unter 700, 800 Euro tut er es nicht") kaufen zu wollen. Anschließend bittet er um eine Probefahrt kurz „um den Block". Als Pfand hinterlässt er seinen Personalausweis.

Zur Überraschung der Verkäufer kehrt der „Testfahrer" nicht zurück. „Wenn der Händler das bemerkt", so Dietmar Greger, Pressesprecher der Polizei Krefeld, „ist das Fahrrad vermutlich schon verkauft worden."
Jeder muss seinen Personalausweis bei sich haben

Anschließend kommt der geleimte Kaufmann zur Polizei, zeigt den Diebstahl an und gibt den Ausweis ab. Die Polizei ist gezwungen, dem 26-Jährigen seine Papiere wieder auszuhändigen. Dietmar Gerke: „Das ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft. Denn jeder muss seinen Personalausweis bei sich tragen."

Folglich kommt der 2,06- Meter-Mann auf die Wache und äußert sich nicht zum Diebstahl. Die einzigen Worte des juristisch versierten Diebs: „Ich lass mich anwaltlich vertreten. Gebt mir meinen Ausweis zurück."

Hat er ihn zurückbekommen, geht es zum nächsten Händler. Fünf Fahrräder hat der Drogenabhängige in den letzten zehn Tagen auf diese Weise ergaunert. Einen Haftbefehl kann der Staatsanwalt nicht erlassen, weil keine Fluchtgefahr besteht. Der Hüne hat einen festen Wohnsitz in Krefeld.
Ein Haftbefehl ist nicht möglich.



http://www.derwesten.de/nachrichten/...id3180609.html





-- Editiert am 02.08.2010 19:29

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
masterbill
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Also jetzt erstmal die Frist des Käuferschutzes abwarten?
Sollte sich zwar der Fall zu meinen Gunsten entscheiden, aber das Guthaben des Verkäufers reicht nicht aus, meinen Betrag zu erstatten eine strafrichtliche Anzeige bei der Polizei stellen.

Wie würdest du vorgehen, bogus?

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe....

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Also jetzt erstmal die Frist des Käuferschutzes abwarten?


Ja, alleine der Einfachheit wegen. Im Augenblick ist ja noch manches unklar. Wenn man schon einen Antrag auf Käuferschutz gestellt hat und es einem in erster Linie darum geht, den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen, würde ich die Entscheidung PayPals abwarten.

Das kann einigermaßen schnell gehen, es kann sich auch hinziehen. Sollte PayPal sich dazu durchringen, für den Käufer zu entscheiden, das dürfte der Fall sein, kommt es nur noch darauf an, was dabei für den Käufer herausspringt.

Ist es der komplette Betrag, wäre man mit geringem Aufwand ans Ziel gekommen und hätte sein Geld wieder.

Ist es sehr viel weniger oder gar nichts, weil nicht genug auf dem Konto des Verkäufers vorhanden war, man weiß es ja zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv, man kriegt auch keinen Einblick in den Ablauf, kann man immer noch den Weg über eine Strafanzeige gehen und den Verkäufer auf dem Zivilrechtsweg verklagen.

Das kann sich aber über viele Monate hinziehen und wird einigermaßen stressig sein, es entstehen zudem Kosten.

Insofern würde ich empfehlen, erst einmal abzuwarten, welches Ergebnis der Käuferschutzantrag bringt. Man hat möglicherweise ein paar Wochen verloren, sollte es nicht das erhoffte Ergebnis sein, das sollte aber nicht ausschlaggebend sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
„Das ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft. Denn jeder muss seinen Personalausweis bei sich tragen."

Das jeder seinen Personalausweis bei sich tragen muss ist natürlich Unsinn, eine solche Verpflichtung existiert in Deutschalnd nicht.
Besonders blamabel wenn eine Staatsanwaltschaft so etwas von sich gibt ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Naja, im Grunde läuft es aber, was die Rückgabe betrifft, auf dasselbe hinaus:

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.

Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

Wie kann das Gesetz vorschreiben, dass jemand einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen hat, eine Nichtbefolgung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wenn gleichzeitig die Behörde (oder eine andere), die ihn vorgelegt haben will, ihn vorher einkassiert hat und nicht rausrückt? :???:

So etwas kennt man eher aus den Reiseerzählungen von Karl May im Zusammenhang mit einschlägiger orientalischer Auslegung von Gesetzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Naja, es ist auch verboten gewisse Sachen zu verbreiten, nicht jedoch sie zu erwerben, zu besitzen oder zu gebrauchen ...

Die Gesetzgebung ist manchmal paradox ...


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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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