Habe bei ebay einen Akku-Rasentrimmer gekauft. Er kam ohne Akku. Der Akku bildet immer den Hauptwert jeden Akkugerätes. In diesem Fall: Gerät neu incl. Akku 130,00 Euro(ebay)Akku allein 80,00 Euro (ebay. Ich dachte an ein Versehen. Die Antwort auf meine Nachfrage: Von einem Akku sei keine Rede gewesen. Wenn ich ein Auto ohne Motor verkaufe, kann ich mich auch nicht damit herausreden, daß der Motor nicht extra erwähnt wurde, oder? Im Lieferumfang steht (neben Ladegerät und Gebrauchsanweisung): 1 worx gt rasenkantentrimmer. Einige Zeilen darüber sind die technischen Details des Gerätes aufgeführt. Hier steht ausdrücklich: 18V Akku. Weitere Nachfragen von mir an den Verkäufer wurden von ebay nicht mehr weitergeleitet. (Unzulässige Frage?!?) Ich habe diesen Fall bei ebay gemeldet, er wurde kommentarlos eingestellt. Ich bin sehr verärgert. Was kann ich unternehmen?
Hier die entsprechende ebay Seite http://www.ebay.de/itm/290601193253?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649
und die erfolgte Korrespondenz:
Biete hier einen WORX - Akku Rasentrimmer 18V an.
Der Trimmer ist 1 Jahr alt und wurde nur 3 mal benutzt.
Bei sofortkauf interesse einfach anschreiben!!!
Viel spaß beim bieten
Habe das Gerät heute erhalten. Leider fehlt die Gebrauchsanweisung, vor allem aber: DER AKKU !Ist das jetzt ein Versehen, oder was?
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Ich habe um eine Erklärung gebeten, warum ich ein unbrauchbares und unvollständiges Gerät erhalten habe und warte seit zwei Tagen auf eine Antwort. Ich hoffe immer noch, daß es sich um ein Versehen handelt, aber wenn ich weiterhin nichts von Ihnen höre, muß ich es melden und mein Geld zurückverlangen.
hallo!! Leider kann dazu nur sagen, das es nie die rede war von einem akku!!! lesen sie mal die artikel beschreibung langsam und in ruhe durch, das stand nie was das ein akku dabei ist!!!
--keine Antwort mehr möglich: „Unzulässige Frage"
:"Es tut uns leid, dass wir Ihre Nachricht an kersti_kud2347sjo@members.ebay.de nicht übermitteln konnten."
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16.09.2011
Sie haben einen eBay-Käuferschutzfall für WORX GT 150.E2 - Akku Rasentrimmer 18V gemeldet.
WORX GT 150.E2 - Akku Rasentrimmer 18V
Artikelnummer: 290601193253
Preis: EUR 79,01
Stückzahl: 1
Verkaufsdatum: 29.08.11 17:05:56 MESZ
Verkäufer: kerstin_67
Fall-Nr.: 5011542795
Fall geöffnet: 16.09.11 10:09:22 MESZ
Sie haben folgende Angaben gemacht:
Problem: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab
Sie haben über Meine Nachrichten in Mein eBay bereits Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen
An dem Artikel fehlen Teile.
Der Verkäufer hat Ihnen nicht geantwortet
Der Verkäufer kooperiert nicht mit Ihnen, um das Problem zu lösen
Ergänzende Angaben:
"Das Gerät wurde ohne Akku + Gebrauchsanweisung geliefert. Der Zustand des Artikels wird mit NEU angegeben. Im Text wird ein 2maliger Gebrauch eingeräumt. Erst nach wiederholten Anfragen eine freche Antwort - ich sollte lesen lernen, von einem Akku sei keine Rede. Für weitere Nachfragen wurde der Kontakt gesperrt (Unzulässige Frage) Der Lieferumfang listet den Akku tatsächlich nicht auf, wohl aber (natürlich) das eigentliche Gerät, und in der Gerätebeschreibung ist der Akku selbstverständlich genannt. In dem vom Hersteller übernommenen Artikelfoto wurde der Akku entfernt, ein Umstand, der erst beim Vergleich mit dem Originalfoto auffällt. Es gibt keinen Hinweis, daß das Gerät OHNE Akku geliefert werden soll. Der Akku bildet den Hauptwert des angebotenen Artikels, Neuwert Akku: 80,00 Euro; Neuwert des kpl. Gerätes: 130,00 Euro Da ein zunächst von mir gemachtes Sofortkauf-Angebot von 50,00Euro (Das würde dem NEUPREIS des Gerätes ohne Akku entsprechen)mit dem Hinweis "zu wenig" abgelehnt wurde, muß ich von einer gezielten Täuschung, um nicht zu sagen von einem Betrug ausgehen.
19.09.2011
Der Verkäufer hat den eBay-Kundenservice gebeten, diesen Fall zu überprüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Wir werden die Einzelheiten des Falls überprüfen, z. B. Nachrichten, die bezüglich dieses Falls unter „Probleme klären" gesendet wurden, und die über eBay gelaufene E-Mail-Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Sollten wir Fragen haben, werden wir uns an Sie wenden. Wir werden uns innerhalb von 48 Stunden wieder bei Ihnen melden.
Fall-Nr.: 5011542795 ist jetzt geschlossen.
Wir bedauern sehr, dass es bei Ihrem Kauf zu einem Problem gekommen ist. Wir können Ihnen jedoch keine Rückerstattung für diesen Artikel leisten. Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden.
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Betrug oder arglistige Täuschung?
quote:
Ihre Gartennachbarn werden staunen. Wundern Sie sich nicht über neidvolle Blicke über den Gartenzaun hinweg.
Lustig- was für ein Glück, dass wir halb im Wald wohnen und die "neidvollen" Nachbarn 10 km weit weg. lol
Meiner Meinung nach ist laut Artikelbeschreibung der Akku im Angebot mit enthalten.
Der Verkäufer ist Ihnen somit einen passenden Akku schuldig.
Setzen Sie eine angemessene Frist per Einschreiben/Rückschein auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Solte darauf nicht reagiert werden so können Sie einen Mahnbescheid erlassen bzw. das Geld einklagen.
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Ich wäre der Meinung, dass es sich um eine arglistige Täuschung handelt, denn meiner Meinung nach wird der Akku mit angeboten...
Im Angebotstext ist die Rede von:
"Akku: 1 x 18 V / 1,7 Ah Ni-Cd"
Somit sollte er zum Lieferumfang gehören.
Desweiteren: "Eine Akku-Ladung reicht für etwa einen halben Hektar" Wieso wird die Leistung des Akkus andauernd beworben wenn er nicht dabei ist?
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Wenn ich ein Auto ohne Motor verkaufe, kann ich mich auch nicht damit herausreden, daß der Motor nicht extra erwähnt wurde, oder?
Der Vergleich hinkt zwar etwas, aber bleiben wir mal dabei:
Bei dir ist der Motor drin.
Was fehlt ist das Benzin ...
quote:
Der Akku bildet immer den Hauptwert jeden Akkugerätes.
Und ich dachte der Akku sei das billigste an meinem 500 EUR Handy ...
quote:
Wieso wird die Leistung des Akkus andauernd beworben wenn er nicht dabei ist?
Weil unter 'Lieferumfang' ziemlich unzweideutig nur 'Worx GT Rasenkantentrimmer' steht? Und der Teil mit 'Akku: 1 x 18 V / 1,7 Ah Ni-Cd' nur unter 'Technische Details'?
Alles Auslegungssache, der bessere Anwalt gewinnt ;-)
Mit Rechtschutz kann man es versuchen, ohnen muss man mit einem nicht gerade niedrigen Prozesskostenrisiko rechnen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Weil unter 'Lieferumfang' ziemlich unzweideutig nur 'Worx GT Rasenkantentrimmer' steht? Und der Teil mit 'Akku: 1 x 18 V / 1,7 Ah Ni-Cd' nur unter 'Technische Details'?
Alles Auslegungssache, der bessere Anwalt gewinnt ;-)
Das ist wohl völlig abwegig.
Wenn man sich die Auktion ansieht, "neu", in ungeöffneter OVP, nur 3 x benutzt, kommt kein normal begabter >mensch auf die Idee, daß da der Akku fehlt.
Die einzige Frage ist, was man da nun macht, Nachlieferung vom VK verlangen oder wegen arglistiger Täuschung anfechten, was zur Rückabwicklung des KV auf Kosten des VK führen würde.
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Hallo,
für mich ist hier ganz eindeutig ein Akku inclusive. Es wird im Text Bezug auf den Akku bzw. seine Leistung genommen, der Titel ist mindestens Missverständlich und der Akku ist auch im Bild zu sehen (oder ist das links unten nur das Ladegerät?)
Ob das Bild mal selber gemacht wurde??? - aber das ist ein anderes Thema.
Wer mit einer solchen Beschreibung trotzdem ohne Akku verkaufen möchte, muss diesen Umstand imho schon extra im Titel erwähnen.
Ich habe auch nochmal den Text überfolgen und konnte nirgendwo die Info lesen, dass der - bereits im Titel angekündigte - Akku nun doch nicht mitgeliefert wird. Wenn es dort irgendwo im Kleingedruckten stände, könnte man vielleicht noch über den wirklichen Kaufumfang streiten, aber so bestimmt nicht.
Das es jetzt, wie von Harry van Sell angedeutet, in dem - im übrigen sehr langen - Beschreibungstext nun darauf ankommen soll, dass unter "Lieferumfang" ein Teilgegenstand gerade nicht aufgeführt ist (es geht also nicht darum, was dort steht, sondern darum was dort nicht steht), ist für mich schon eine arglistige Täuschung. Jedenfalls wird sich der Verkäufer wohl nicht darauf berufen können.
Ohne es jetzt überprüft zu haben bin ich mir auch ziemlich sicher, dass etwa im Baumarkt bei einem solchen Gerät, falls es ohne Akku verkauft wird, dieser Mangel ausdrücklich und gut sichtbar erwähnt wird/werden muss. Ich kenne vergleichbare Produkte im Bereich Kinderspielzeug (wer sich damit auskennt, ich meine "Tiptoy"), und dort steht es auf jeder Packung und auch in jeder Werbung.
Übrigens ist offensichtlich auch die Zustandsbeschreibung "Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel..." falsch, denn der Verkäufer sagt ja selber, dass das Gerät 2 oder 3 mal benutzt wurde.
Leider ist der Ebay-Käuferschutz ein Witz, dass wissen wir hier schon lange (und das war auch schon vor der Paypal-Pflicht der Fall, mit der Paypal-Pflicht ist er sogar witzlos). Es muss der normale zivilrechtliche Weg genommen werden.
Ich würde beweisbar (Einschreiben) eine Frist zur Lieferung des Akkus setzen, gleichzeitig aber schon bei Fristüberschreitung mit der Einschaltung eines Anwaltes drohen.
Ich sehe hier auch kein all zu großes Prozessrisiko (auf seiten des Käufers natürlich); aber - logisch - ohne Gewähr, vor Gericht weiß man nie.
@Harry van Sell:
quote:Nein, wenn schon dann fehlt der Tank.
Bei dir ist der Motor drin.
Was fehlt ist das Benzin ...
quote:Gemeint waren doch nur solche Arbeitsgeräte, bei Akkuschraubern etc. ist auch meist der Akku das wertvollste.
quote:
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Der Akku bildet immer den Hauptwert jeden Akkugerätes.
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Und ich dachte der Akku sei das billigste an meinem 500 EUR Handy ...
Der Vergleich mit einem Handy hinkt auch gewaltig, denn dort sind doch meist nur Standardakkus verbaut (oder zu einem Akkupack zusammengefügte Standardakkus). Zudem ist der Stromverbrauch eines Handys im Vergleich zu einem Gartengerät doch eher gering, also muss der Akku auch nicht so leistungsstark (=teuer) sein.
Ich kann dir auch noch ein anderes Beispiel nennen, nämlich Elektroautos. Dort prognostiziere ich - sogar für Akkus in Großserie - noch einen so hohen Preis, dass diese Fahrzeuge immer unwirtschaftlich bleiben werden (zumindest ohne Steuererleichterungen oder andere staatliche Zuschüße).
MfG Stefan
PS: Ich hatte schon vor dem Beitrag von flawless angefangen zu schreiben (hat etwas länger gedauert).
-- Editiert reckoner am 23.09.2011 00:44
Und jetzt?
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