Betrugsfall ebay

19. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)
Betrugsfall ebay

Guten Tag,

vor kurzem habe ich auf ebay ein paar Bernsteine für etwa 500,00 Euro in einer ganz normalen Auktion ersteigert (als kein Preisvorschlag, Sofortkauf o.ä.). Die Ware wurde zwei Tage später von mir durch Banküberweisung bezahlt. Zunächst hatte ich keine Bedenken, doch als ich beim Durchschauen von neuen Angeboten die gleichen Bernsteine vom selben Verkäufer wieder entdeckt habe, war ich sehr skeptisch. Ich wollte den Verkäufer zur Rede stellen, doch erhielt keine Antwort. Daher habe ich dann ebay den Fall geschildert und sie haben die Angebote entfernt. 2 Tage darauf waren die Steine nochmal drin, der Verkäufer hatte sich neu angemeldet. Ich wieder ebay kontaktiert, die meinten, ich soll erstmal auf die Auktionen bieten, weil sie fast zu Ende waren und nicht noch andere Käufer geschädigt werden. Das habe ich gemacht und die Steine ein 2. Mal erstanden. Am nächsten Abend schaute ich wieder die aktuellsten Auktionen durch und dort fand ich von einem anderen Anbieter eine Sammlung Bernsteine, wo auch ein Stein abgebildet war, welchen ich vom obigen Schlitzohr gekauft hatte (gleiches Bild). Demnach war mir klar, dass der Typ die Bilder nur geklaut hat, die Steine also gar nicht besitzt und dann die Leute abzockt. Ich schätze mal, dass es bei den anderen Steinen, die ich von ihm ersteigert habe, genauso ist, aber das kann ich nicht beweisen.

Wie würdet ihr / würden Sie jetzt vorgehen? Gleich eine Anzeige (online)?

Beste Grüße,
thormarcon

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Erst mal würde ich eine Frist zur Lieferung setzen. Ansonsten wird die Polizei wohl nicht mal den Finger heben, da noch keine Straftat ersichtlich ist.

Den Ratschlag von eBay, du solltest erst mal die andere Ware ersteigern, halte ich im übrigen für große Eselei. Im anderen worst case ist dein VK kein Betrüger und du sitzt mit einem wirksamen Kaufvertrag über Ware da, die du nicht haben willst.

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#2
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo ,

An die Fristsetzung hatte ich gar nicht gedacht, wie soll ich diese dem Verkäufer zukommen lassen? Auf dem Postweg per Einschreiben oder einfach über ebay? Das blöde an der ganzen Sache ist, dass ebay alle Artikel, die ich vom Anbieter gekauft habe, gelöscht hat, d.h. ich habe keinen Zugriff mehr darauf, nur ebay kann die Originalangebote noch einsehen. Angeblich sollen dadurch weitere Betrugsfälle vermieden werden, weil die Angebote nicht mehr in den Suchmaschinen erscheinen. Muss ich nicht verstehen
Die Adresse des Verkäufers konnte ich herausfinden, dann habe ich nur noch die Bankverbindung, das ist alles. Weitere Kontaktinformationen sind nicht zu ermitteln.

Warum denkst du, dass der VK im zweiten Fall kein Betrüger ist? Es war doch derselbe Verkäufer, nur mit anderem Mitgliedsnamen, der genau die Artikel erneut angeboten hat, die ich zuvor schon bei ihm ersteigert hatte. Wenn ich sie nicht nochmal gekauft hätte, hätte der Typ neue Opfer gefunden. Ich habe nicht auf irgendwas geboten, sondern nur auf jene Artikel.
Er hatte auch noch eine Handkreissäge drin, die er auch mindestens 2mal verkauft hat. Wie schon erwähnt, vermute ich, dass er die Ware nicht hat, sondern die Fotos geklaut und dann die Sachen mehrmals versteigert hat.

VG,
thormarcon

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
der genau die Artikel erneut angeboten hat, die ich zuvor schon bei ihm ersteigert hatte. [...]
Er hatte auch noch eine Handkreissäge drin, die er auch mindestens 2mal verkauft hat


Sagt dir der Begriff "Symbolfoto" etwas? Ist zwar bei eBay nicht gern gesehen, machen aber viele Verkäufer. Deswegen ist es noch nicht "die selbe" Ware, sondern halt nur die gleiche.

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#4
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Natürlich sagt mir das etwas, aber die Verwendung von Symbolfotos ist doch nur beim Verkauf maschinell gefertigter Einheitsware möglich. Lassen wir mal die Kreissäge außen vor (die hatte übrigens auch kein Symbolfoto). Jeder Bernstein ist ein Unikat und einzigartig, also sind Symbolfotos gar nicht möglich.

VG,
thormarcon

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von thormarcon):
also sind Symbolfotos gar nicht möglich.
Klar sind die möglich.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Achso und wie sollen besagte Symbolfotos für Bernsteine aussehen?
Nein, das ist hier nicht möglich, weil hier kein Stein dem anderen gleicht und für die Preisbildung Größe, Form, Gewicht, Farbe und Herkunft entscheidend sind.
Darum geht es hier auch gar nicht. Fakt ist, der Verkäufer hat exakt die gleichen Steine, die ich vorher ersteigert habe, nochmal angeboten. Das Bild eines Steines war geklaut. Keine Symbolfotos! :D

VG,
thormarcon

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, das stimmt, es gibt also doch Symbolfotos dafür.
In dem von mir geschilderten Fall sind es aber keine Symbolfotos gewesen.
Verstehen wir uns irgendwie falsch? Wo liegen die Missverständnisse?

VG,
thormarcon

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
In dem von mir geschilderten Fall sind es aber keine Symbolfotos gewesen.


Wenn der VK das Foto von dem ersten Stein, den er verkauft hat, immer wieder verwendet, ist es per definitionem ein Symbolfoto. (Wir reden ja gerade von alternativen Szenarien zu dem, daß der VK ein Betrüger ist.)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von thormarcon):
Ja, das stimmt, es gibt also doch Symbolfotos dafür.

Eben.

Jetzt die Frage, hat einer der Verkäufer irgendwo erwähnt, das er Symbolfotos verwendet?



Ansonsten erst mal per Einschreiben Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Lieferung setzen.

Sofern keine Symbolfotos verwendet wurden, kein Hinweis darauf zu finden ist, alle Beweise archivieren und mit der Anzeige wegen "des Verdachtes des Betruges" zur Polizei senden. Das geht dann auch parallel zum Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Tag,

Es waren keine Symbolfotos, weil jeder Stein auf einer digitalen Waage lag und alle erneut angebotenen Steine exakt das gleiche Gewicht hatten wie die, die ich zuvor ersteigert hatte. Auch die Artikelbeschreibungen mit den Maßangaben stimmten mit den bereits verkauften Steinen überein.
Zudem gab es keinerlei Hinweise darauf, dass der gekaufte Stein vom Bild abweichen kann.
Aber ich werde überhaupt keine Ware erhalten, weil der Verkäufer nicht liefert bzw. nicht liefern kann.

VG,
thormarcon

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von thormarcon):
An die Fristsetzung hatte ich gar nicht gedacht, wie soll ich diese dem Verkäufer zukommen lassen? Auf dem Postweg per Einschreiben oder einfach über ebay?


per Einschreiben

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Tag,

die Post teilte mir mit, dass das Einwurfeinschreiben nicht zugestellt werden konnte.

Ich hatte es an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt. Das einzige, was ich noch habe, ist die Bankverbindung.

Kann ich eine Online-Anzeige machen oder wäre es besser, wenn ich direkt auf dem Revier Anzeige erstatte?

VG,
thormarcon

0x Hilfreiche Antwort

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