Betrugsversuch?!

10. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)
Betrugsversuch?!

Hallo! Ein Freund war Höchstbietender folgender Auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5771734434

In der Auktion steht, dass die Dbox 5 Monate alt ist und Premiere noch 7 Monate kostenlos dabei ist. Der Zustand sei neuwertig.

Es wird also der Eindruck erweckt, als handele es sich um eine neue Dbox. Also die Dbox 2. Dies ist allerdings nicht der Fall. Wie ich schon geprüft habe, ist es die uralte Dbox 1.

Desweiteren wurde beim Verkäufer nach dem Kauf gefragt, ob es die Dbox 2 ist. Er schrieb:

"hallo, die D-Box ist 2 DIGITAL "

Meiner Ansicht nach ist das doch spätestens jetzt eine zugesicherte Eigenschaft, oder?

Da der VK nichts von Rücktritt ausgeschlossen oder Gewährleistungsausschluss etc. geschrieben hat... Könnte man vom Kaufvertrag zurücktreten ? Auch wenn der VK privat ist?

Gruss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Aus der Artikelbeschreibung ergibt sich nicht ohne Weiteres, daß es sich um eine D-Box2 handelt. Vielmehr verstehe ich diese so, daß der Verkäufer diese D-Box selbst vor 5 Monaten von einem Händler erworben hat.

Die Email des Verkäufers wird allerdings so zu verstehen sein, daß es sich um eine D-Box2 handelt. Damit ist Gegenstand des Kaufvertrages eine D-Box2.

Wenn der Verkäufer diese nicht liefern kann, stehen Ihrem Freund folgende Rechte zu:

- Minderung des Kaufpreises,
- Rücktritt vom Vertrag,
- Schadensersatz.

Dies würde auch dann gelten, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen worden wäre, da der Verkäufer mit der Mail garantiert hat, es handelt sich um eine D-Box2.

Wenn der Verkäufer sich auf einen Irrtum beruft und den Kaufvertrag anfechten will, muß er Schadensersatz zahlen.


Gruß
Harry!

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#2
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Könnte er auch so vom Kaufvertrag zurücktreten? (Rückgaberecht?)

Oder geht das nciht, weil der VK Privatverkäufer ist?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Wie soll der Inhalt einer E-mail Vertragsbestandteil werden, wenn sie erst nach Vertragsschluss, verfasst wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FZUE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Denke nicht das es eine Möglichkeit gibt.

Die Mail wurde erst nach Auktionsende geschrieben. Dort steht aber auch nicht definitiv DB2 sondern mehr Blödsinn "hallo, die D-Box ist 2 DIGITAL "

was ist 2 Digital?

Auf dem Bild ist eine DB1 abgebildet. Sollte man m.E. kennen falls man sich für das Thema interessiert bzw. sich sachkundig machen.

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