Betrugsversuch bei eBay

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Herbstlaub12
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)
Betrugsversuch bei eBay

Ich habe bei eBay per Sofortkauf eine hochwertige gebrauchte und sehr günstig angebotene Kamera erworben. Bei der Mail zur Zahlungsabwicklung irritierte mich, dass das angegebene Konto nicht auf den Namen des Verkäufers lautet. Hierdurch ausgelöste Recherchen ergaben, dass der Anbieter innerhalb von 24 Stunden drei mal(!) einen identischen Verkauf durchgeführt hat. Auf meine Mails reagiert der Verkäufer nicht, eine Telefonnummer kann ich nicht herausfinden.

Ich gehe nach Lage der Dinge jetzt von einem Betrugsversuch aus und frage mich, wie ich darauf reagieren soll. Na klar werde ich kein Geld überweisen. Die Option „Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrugsversuch“ scheint naheliegend. Aber ob das was bringt?

Ob ich gleichzeitig zivilrechtlich auf Erfüllung bestehen sollte ist natürlich unter dem Aspekt zu sehen, inwieweit sich der Aufwand lohnt. Andererseits ärgert es mich schon erheblich, solche Angriffe zu erleben und ich würde mich da gern auch offensiv wehren, den Spieß mal umdrehen, ein bisschen Zeit und ein bisschen Geld würde ich mich das auch schon kosten lassen.

Was denkt Ihr dazu?

Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Warum sollte eine Strafanzeige nichts bringen. Kostet nichts und ist nicht zu aufwändig.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ob ich gleichzeitig zivilrechtlich auf Erfüllung bestehen sollte ist natürlich unter dem Aspekt zu sehen, inwieweit sich der Aufwand lohnt.*

Diesen Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen. Wenn es sich hier um einen Betrugsversuch mit einem gehakten Account handelt, wenn möchtest du denn hier auf Vertragserfüllung verklagen?

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

wie willst du denn auf erfüllung bestehen, wenn du deinen teil des vertrages (zahlung des auktionspreises) nicht erfüllen willst ?

bisher ist es ja auch nur eine vermutung deinerseits, dass hier etwas nicht mit rechten dingen zugeht.

bei den von dir genannten tatsachen (3 gleiche auktionen eines hochwertigen artikels, abweichender kontoinhaber) würde ich auch erstmal nicht zahlen, wenn mit dem vk keine kontaktaufnahme möglich ist. aber wie und warum du dann auf erfüllung bestehen willst, ist mir nicht klar.

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#4
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich würde dem Verkäufer schreiben, dass aufgrund des Unterschieds Verkäufer/Kontoinhaber und der identischen Verkäufe nur per Treuhandservice abwickeln will. Gebühren hierfür übernimmst Du.

Wenn der VK keinen Dreck am Stecken hat, wird er sicher darauf eingehen, ansonsten würde ich von dem Geschäft die Finger weglassen...

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#5
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@barthez

*****
Wenn der VK keinen Dreck am Stecken hat, wird er sicher darauf 4Sorry, aber da muss ich dir wiedersprechen. Wir arbeiten z.B. sehr seriös und und würden den Treuhandservice trotzdem nicht in Anspruch nehmen. Da kann man die Ware auch gleich auf Rechnung versenden und hoffen dass der Kunde zahlt.....

Ungeachtet dessen wäre ein Link zur Auktion hilfreich. 3 identische Artikel innerhalb von 24 Stunden verkauft????????
Da wären z.B. sicher 99% der größeren Händler Betrüger.
Fraglich ist auch wann überhaupt gekauft wurde. Nicht jeder sitzt den ganzen Tag vorm Rechner um Mails zu beantworten, und eine abweichende Kontoverbindung ist nicht ungewöhnlich, wobei das natürlich schon etwas heikel werden kann.

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#7
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

'Eine evtl. vereinbarte Vorkassepflicht ist unter den genannten Umständen hinfällig. Der Käufer kann also 'ganz normal' die Lieferung verlangen, und seinerseits die Zahlung verweigern, solange nicht geliefert wurde. Hier dürfte den Umständen nach aber wohl ein Umschwenken auf eine Forderung von Schadensersatz STATT der Leistung/Lieferung angezeigt sein.'

das ist mir nicht klar. warum soll eine evtl. vereinbarte vorauskasse hinfällig sein ? und wieso soll der käufer eine lieferung verlangen können solange er nicht zahlt ? wenn eine vorauskassevereinbahrung (sofern sie vorgelegen hat) tatsächlich aus mir nicht nachvollziehbaren grübden hinfällig wäre, würde wieder zug um zug gelten. und dann sind wir beim schon oft diskutierten problem. wer muss wann was leisten ?

und es muss ja auch nicht immer betrug im spiel sein. mal angenommen es hat hier eine ehefrau einen ebayaccount, das bankkonto läuft auf den namen des ehemannes. nach heutigem namensrecht können ehepartner ja durchaus unterschiedliche nachnamen haben und das kommt garnicht so selten vor. wäre also eine einleuchtende erklärung für einen abweichenden kontoinhaber. ist aber reine spekulation.


-- Editiert von catwelatze am 11.10.2007 17:53:32

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#8
 Von 
Herbstlaub12
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

Herzlichen Dank für Eure Antworten! Die eBay-Artikelnummern sind:

200160947805 („meine…“)
200160882378
200160669408

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer tatsächlich drei dieser Kameras in identischem Zustand anbieten kann geht wohl gegen Null, ich würde jetzt eher wetten, er hat keine einzige. Außerdem ist seit heute seine Mitgliedschaft bei eBay beendet, was allerdings auch auf meine Intervention bei eBay zurückzuführen sein könnte (obwohl, normalerweise ist eBay doch nicht so schnell …).

Eine Abwicklung über den Treuhandservice zu meinen Lasten habe ich ihm natürlich ebenso angeboten wie eine persönliche Abholung. Aber leider reagiert er ja nicht auf meine Mails.

Ich habe mich jetzt entschlossen auf jeden Fall Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrugsversuch zu erstatten, soweit ist die Angelegenheit also schon mal klar.

Meine Idee, zusätzlich auf Erfüllung zu bestehen – was natürlich dann auf Schadensersatz hinausläuft – wurzelt einerseits in meinem Ärger über solche Angriffe, andererseits spricht einiges dafür, dass es sich hier zumindest nicht um einen von internationalen Gefilden aus gekaperten Account handelt. So ist die mitgeteilte Kontoverbindung aus der gleichen Region wie der bei eBay angegebene Standort. Was mich zu der zivilrechtlichen Seite noch interessiert:

Sollte ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen abwarten (bekomme ich da überhaupt Ergebnisse mitgeteilt?)? Oder müßte ich, zur Wahrung meiner Ansprüche, sofort auch diese Schiene verfolgen, also als erstes den eBay-Account-Inhaber per Einschreiben zur Lieferung auffordern?

Wie ist die Situation eigentlich, wenn tatsächlich der eBay Account gekapert ist: Natürlich hätte ich dann keine Ansprüche gegen den rechtmäßigen Inhaber, aber: Kommt zwischen dem Kaperer und mir eigentlich ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, der mir erlaubt, auf Einhaltung zu bestehen?

Ja, und die Sache mit der Vorkasse: Es liegt auf der Hand, dass ich die natürlich nicht leisten werde. Könnte der "Verkäufer" argumentieren, die Erfüllung sei deshalb aus Gründen gescheitert, die ich zu vertreten habe und wäre damit aus dem Schneider? Das kann doch eigentlich auch nicht sein, oder?

Ganz herzlichen Dank für Eure Mühe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

mal von der 3-fach auktion, die ich auch dubios finde, unabhängig.

es steht in der auktion sehr gross in rot geschrieben: keine abholung.

nach knapp 24 stunden gibst du eine negative bewertung ab ind der du mokierst, dass keine abholung möglich ist.

find ich schon etwas komisch. es kann ja mal sein, dass ein vk sich mal 24 stunden nicht melden kann. (krankheit, berufliche abwesenheit, mailzugangsprobleme etc)
von daher finde ich so ein bewertungsverhalten absolut daneben. als vk wäre ich darüber höchst erfreut.

und weil jemand 3 gleiche artikel verkauft nach 24 stunden negativ zu bewerten finde ich schon frech. das keine abholung angeboten wird war klar und deutlich beschrieben. von daher besser vor dem bieten lesen.

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#10
 Von 
Herbstlaub12
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

@ catwelatze:

Ich habe noch keine Bewertung abgegeben, das war ein anderer Käufer. Ich habe ausserdem dem VK verschiedene Abwicklungsvorschläge unterbreitet.

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#11
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

na dann sorry für meine aussage, da hab ich was verwechselt.

ist aber trotzdem ein schönes beispiel dafür, wie manche käufer bei ebay drauf sind.

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