Betrugsvorwurf nach Verkauf

5. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)
Betrugsvorwurf nach Verkauf

Hallo, anbei würde ich gerne folgenden Fall schildern und wie eventuell weiter vorgegangen werden sollte:

Person A ( Sohn ) verkauft im Auftrag von Person B ( Vater) über dessen Ebay Account wertvolle, alte 13 Teller(eine Auktion), die mal vom Meeresgrund geborgen wurden.
Kurz nach dem Einstellen meldet sich ein potenzieller Käufer, der aufgrund der Artikelbeschreibung und der Bilder die Ware gerne zu X € kaufen möchte.
Der Preis der Auktion ist in der Zwischenzeit höher als das Angebot, deshalb wird abgelehnt. Kurze Zeit später ein höheres Angebot per Email vom potenziellen
Käufer.
Aufgrund der Seltenheit der Ware wird abgelehnt und gebeten, bitte mitzubieten. Danach findet noch ein Austausch bezüglich des Versands und Bezahlung statt,
am Ende ist der Interessent auch der Käufer( Der Kaufpreis ist das 10-fache des Angebotspreises vom Käufer).
Kurz nach Auktionsende teilt der Käufer mit, dass es ein Versehen war und er die Ware nicht gebrauchen kann, diese soll bitte an den nächstbietenden verkauft werden.
Verkäufer teilt mit, dass ein verbindlicher Kaufvertrag besteht und sich wenn der Käufer um einen Ersatzkäufer kümmern muss. Danach kamen noch Floskeln alla das der Käufer kein Geld hat und
nicht zahlen kann. Nach Fristsetzung und Androhung mit einem RA wollte der Käufer die Ware plötzlich und überwies das Geld auf das Konto des Sohnes( der Kontakt erfolgte auch nur mit dem Sohn, da der Vater sich darum nicht kümmern wollte), der Versand erfolgte umgehend, eine zusätzlich Versandversicherung aufgrund des hohen Wertes hat der Verkäufer freiwillig abgeschlossen( die Ware wurde gut verpackt ).
Sofort nach Erhalt meldete sich der Käufer, dass ein Teller Dellen hätte, die vom unsachgemäßer Handhabung entstanden sind und auf dem Foto nicht sichtbar waren, bzw. dies nicht in der Beschreibung erwähnt wurde.
Darauf wurde mitgeteilt, dass die Teller nach besten Gewissen beschrieben wurden, es sich um alte, vom Meeresgrund geborgene Teller handelt und keinerlei Beschädigung aufgefallen ist ( die Mängelhaftung wurde in der Auktion ausgeschlossen) und es sich eventuell auch um einen Transportschaden handeln könnte.
Dies wurde sofort vom Käufer ausgeschlossen, entweder würde man alle Teller zurücknehmen oder eine Anzeige wegen Betrug erhalten. Rücknahme wurde verweigert, da keiner Schuld bewusst und es sich nunmal nicht um Neuware handelt( dazu noch die Geschichte, die vor- und nach der Auktion bereits mit dem Käufer war).
Nun bekommt der Sohn eine Einladung der Polizei, an der er natürlich nicht erscheinen wird.
Der Sohn möchte nun, aufgrund des Verhaltens des Käufers, diesem mal die Grenzen aufzeigen( die Kosten spielen keine Rolle, sollen am Ende aber durch den Käufer getragen werden!).
1) Ist der Sohn überhaupt Vertragspartner und die Anzeige somit eh gegen die falsche Person?
2) Besteht die Möglichkeit einer Unterlassungserklärung und ggf. Schadensersatzforderung?
3) Gibt es weitere Möglichkeiten?


-- Editiert seb88 am 05.09.2013 15:04

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von seb88 am 05.09.2013 15:03

1) Ist der Sohn überhaupt Vertragspartner und die Anzeige somit eh gegen die falsche Person?

Verkäufer ist A.
quote:
von seb88 am 05.09.2013 15:03

Person A ( Sohn ) verkauft



quote:
von seb88 am 05.09.2013 15:03

2) Besteht die Möglichkeit einer Unterlassungserklärung und ggf. Schadensersatzforderung?

Von wem gegen wen?

quote:
von seb88 am 05.09.2013 15:03

3) Gibt es weitere Möglichkeiten?

Ja


quote:
von seb88 am 05.09.2013 15:03

( die Kosten spielen keine Rolle, sollen am Ende aber durch den Käufer getragen werden!

Haben die Köllner schon wieder Karneval?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Gegen den Käufer . Sorry, aber was hat das mit Karneval zu tun. Käufer ist sauer, weil er die Ware nicht haben wollte oder zu viel bezahlt hat und probiert es nun über den weg

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-- Editiert seb88 am 05.09.2013 15:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von seb88 am 05.09.2013 15:45

Käufer ist sauer, weil er die Ware nicht haben wollte oder zu viel bezahlt hat und probiert es nun über den weg

Und? Warum sollte das das Problem vom VK sein. Der Vertrag wurde beiderseitig erfüllt. Ende der Fahnenstange!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

@radfahrer

So sieht es der Verkäufer auch, allerdings wohl nicht der Käufer! Deshalb die Fragen des Verkäufers;)

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na und? Der Käufer müsste A) nachweisen, dass die Mängel schon vor Versand bzw. bei Versand bestanden hat und B) dass der Verkäufer davon wusste und C) dass es kein Transportschaden war.

Im übrigen müsste das auch nachgewiesen werden, wenn es um Betrug geht. Beim Betrug kommt dazu, dass es Vorsatz sein muss. Wenn der Verkäufer aus Unwissenheit einen Mangel nicht erkannt hat oder es aufgrund der Herkunft für selbstverständlich hielt, dass die Teller nunmal "alt aussehen", ist das vielleicht ungeschickt, aber noch lange kein Betrug.

quote:
2) Besteht die Möglichkeit einer Unterlassungserklärung und ggf. Schadensersatzforderung?

Schaden ist bisher auf Verkäuferseite ja noch nicht entstanden. Wenn der Käufer meint, sich mit solchen Mitteln zur Wehr zu setzen, würde ich ihn erst mal gewähren lassen und zu gegebener Zeit einen eigenen Anwalt einschalten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.09.2013 16:33

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

da Jeder anzeigen kann was er will, muss die Polizei auch der Anzeige nachgehen, daher die Einladung zum Gespräch.

Zu1) Sohn ist Vertragspartener
Zu2) Wurde ja schon gefragt, welcher Schaden ist dir entstanden? Nur wenn dir eine Schaden entstanden ist, kannst du Schadensersatz verlangen.

quote:
Der Sohn möchte nun, aufgrund des Verhaltens des Käufers, diesem mal die Grenzen aufzeigen( die Kosten spielen keine Rolle, sollen am Ende aber durch den Käufer getragen werden!).
VORSICHT!!! bedenke, du bist IMMER zu einer Schadensminderungspflicht angehalten! Du kannst also nicht wahrlos Kosten entstehen lassen, kann dann sehr gut sein, dass du am Ende die Kosten dann selber tragen darfst...



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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 05.09.2013 23:46

da Jeder anzeigen kann was er will, muss die Polizei auch der Anzeige nachgehen, daher die Einladung zum Gespräch.
Da Anzeigen nix kosten und jeder jeden wegen irgendwas anzeigen kann und die Polizei jedem nachgehen muss, wird dieses "Instrument" gerne in Anspruch genommen um panische Reaktionen beim Vertragspartner zu erwirken. IdR wird aber nix bei rumkommen, weil der Betrugsbeweis fehlt. Siehe:
quote:
von mepeisen am 05.09.2013 16:33

Im übrigen müsste das auch nachgewiesen werden, wenn es um Betrug geht.



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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
1) Ist der Sohn überhaupt Vertragspartner und die Anzeige somit eh gegen die falsche Person?



Zivilrechtlich ist hier klar und eindeutig der Vater Verkäufer und Vertragspartner, der Sohn hat ihn nur vertreten.

Strafrechtlich spielt das aber keine Rolle, da kommt es nur darauf an, wer die Tat begangen hat (wenn es überhaupt eine Tat gibt).

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#9
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Bei der Vorgeschichte wird der K sowieso Probleme mit der Glaubwürdigkeit bei einem evtl. Rechtsstreit haben. Richter sind auch nicht von gestern und erkennen, daß der K offenbar nach einer Möglichkeit sucht, den beweisbar nicht mehr "passenden" Kaufvertrag nun auf einem Umweg loszuwerden.

Erst recht keinen Sinn macht für den K, hier den StA zu bemühen; ganz offensichtlich soll der VK nur eingeschüchtert und zum Einknicken bewegt werden.

Da würde ich mich als VK ganz bequem zurücklehnen...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Danke für die vielen Hinweise.

Der Verkäufer ist entspannt, da er die Lage so beurteilt wie hier im Thread auch jeder.
Er würde allerdings gerne, aufgrund des Verhaltens des Käufers und den Einschüchterungsversuchen alla Anzeige etc. einen Denkzettel verpassen.
Deshalb wurde nach den Möglichkeiten gefragt :-)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von seb88 am 06.09.2013 13:09

einen Denkzettel verpassen.

Anstatt karnevalistische Gegeneinlagen auf grundquerchen Ideen, wäre ein Denkzettel ala "Das bringt doch eh nix was du machst" den K doch mehr ärgern.
Es ärgert ja einen Provokanten mehr, wenn der zu provozierende sich eben nicht provozieren lässt, anstatt das der zu provozierende zurückprovoziert.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 06.09.2013 13:24

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Man kann natürlich mit einem Anwalt akten Einsicht beanspruchen, und gegebenenfalls mit einer Anzeige nach §164 revanchieren.

Je nachdem was in der Anzeige drinnen steht, kommen hier noch Unterlassungsansprüche in Betracht. Wie gesagt, ohne Einsicht kann man hier wenig machen.

Zum Bummerang entwickelt sich das ganze, wenn in der Anzeige keine Unwahren Behauptungen stehen (nicht im Sinne was du als Unwahr empfindest, sondern was du auch so beweisen kannst) Denn dann wirst du sehr warscheinlich deinen Anwalt selbst zahlen dürfen.

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