Bewertung abgegeben - Käufer droht mit Anwalt - dringend!

23. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
hundm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Bewertung abgegeben - Käufer droht mit Anwalt - dringend!

Hallo!

Ich habe gestern eine negative Bewertung einem Käufer gegenüber abgegeben,
nun droht dieser wegen Verleumdung mit seinem Anwalt.

Vorgeschichte:
Habe gebrauchte, als desolat deklarierte Laufschuhe verkauft.
Dann wurde ich nach Versand darüber informiert, dass die Schuhe
nicht dem Beschreibungstext der Auktion entsprechen würden.
Dieses konnte ich allerdings widerlegen.
Aus Kulanz habe ich ihm eine Rücknahme angeboten.

Leider hatte er scheinbar diese Antwortmail nicht richtig gelesen
und diese Stelle überlesen.
In jedem Fall hatte er negativ bewertet "defekte ware. meldet sich nicht
bei reklamation, leere versprechungen sind das".

Später schrieb er, er hätte die Ware gewinnbringend "losgeschlagen" können.

Auf meine Forderung, die Bewertung löschen zu lassen (hatte ja Rücknahme angeboten),
reagierte er nicht.

So schrieb ich also eine eidesstattliche Versicherung an Ebay und die Bewertung
wurde gelöscht.

Nun habe ich dann aufgrund dieser nicht gerade tollsten Transaktion meine
negative Bewertung abgegeben: "VORSICHT! Liest Artikelbeschreibung nicht
richtig und droht dann per Anwalt :-( ", die er wiederum folgendermaßen
kommentiert: "Ich habe defekte Ware geliefert bekommen. Verkäufer
stellte sich quer. "

Soweit ist das ja alles noch im Rahmen.

Nun hat er allerdings parallel dazu noch folgende Mail geschrieben:

-----------------------------

Hallo ...,

ich drohe nicht nur mit dem Anwalt, ich habe Ihn jetzt auch beauftragt
gegen Ihre Verleumdungen anzugehen. Ich erwarte die Entfernung der von
Ihnen abgegebenen schlechten Bewertung bis morgen früh, Montag, den
23.3.03 um 10:00.
Zu diesem Zeitpunkt wird ansonsten eine kostenbewehre
Unterlassungsaufforderung an Sie abgesendet. Weiterhin werde ich Sie
auf Schmerzenzgeld bzw. Entschädigung wegen Rufschädigung verklagen.

Ich freue mich auf die Gerichtsverhandlung :-)
Mein Daddy vertritt kich, aber das wissen Sie je bereits und die
Anschrift der Kanzlei lieget Ihnen vor.

Bitte um kurze Mitteiliung, sobald Sie die Entfernung veranlaßt haben.

Mit freundlichen Grüßen

...
-----------------------------

Wie kann das denn rechtens sein oder ist meine Äußerung wirklich als
verleumderisch zu betrachten.

Ist es besser für mich, klein beizugeben, und seiner Forderung statt zu geben
oder soll ich es drauf ankommen lassen?

Mein Problem: ich habe keine Erfahrung in solchen Dingen und auch keine Rechtschutz-
versicherung. Wie hoch könnten eventuell auftretene Kosten werden.

Wie soll Ebay funktionieren, wenn man nicht mal seine Bewertungen ehrlich schreiben
darf?

So können sich Anwaltssöhne ja auch ihr Profil sauber halten.

Bitte schreiben Sie mir schnell, die Frist läuft.

Danke.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hundm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Ergänzung:

Auf Nachfrage, ob ich auf jeden Fall verklagt werde oder ob es davon abhängig ist, ob ich die Bewertung löschen lasse kam inzwischen folgende Antwort:

---------------------------------
Ich halte mich hier an die Frist und bitte zumindest um Rückmeldung
bis dahin. Erst wenn dann die von eBay benötigte Zeit von ca. 36
Stunden ohne Änderung verstreicht, werde ich die Klage absenden (nur
auf Schadensersatz und Gebühren für die Unterlassungserklärung; mit
Schmerzendsgeld ist nicht, wurde ich soeben am Telefon aufgeklärt
wurde). Sollte das so geregelt werden, werde ich nichts weiter
unternehmen.
---------------------------------

Wichtig: der Vater ist wirklich Anwalt.

Bitte antworten Sie schnell. Danke.

ggf. auch an marzena.kapahnke@firemail.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

hier wurde wohl von beiden Seiten etwas sehr viel Aktivität an den Tag gelegt. Auch Ihre erste Reaktion mit dem schnellen Rücknahmeangebot ist für Ihre Position nicht förderlich.

Zum Kommentar sei noch angemerkt, dass der Käufer mit "defekt" wohl recht hat, aber das haben Sie wohl mit "desolat" gemeint.

Wenn Ihre Aussage hinsichtlich der "Drohung" mit dem Anwalt sowie die Einlassung nachvollziehbar ist, daß der Käufer die beschriebenen Mängel der Ware aus der
Ausschreibung entnehmen konnte, so würde ich dem gelassen entgegensehen.

Was die " kostenbewehre
Unterlassungsaufforderung" hier bringen soll, kann ich nicht nachvollziehen und auch Tatbestände wie Üble Nachrede/Verleumdung sind hier wohl zu weit gegriffen.

Erfüllt der Käufer eigentlich die persönlichen Voraussetzungen für den eBay-Kauf ?

Gruß,

Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Skua
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi !

Kleiner Tip für die Zukunft !
Da man nie 100% Bewertungen erhält und es immer wieder zu Problemen mit falschen und voreiligen Bewertungen kommen kann, habe ich mir angewöhnt imm er erst eine Bewertung zu schreiben, wenn ich von der anderen Seite eine Bewertung erhalten habe.

Dadurch bekomme ich zwar manchmal gar keine Bewertungen, aber der `Verlust´ ist zu verkraften.

Trotzdem viel Spaß bei Ebay !

Skua

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hundm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!

@Wolfgang
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hatte nicht den ganzen Auktionstext mitgeliefert, sorry. Dort stand auch : "...deshalb verkaufe ich diesen Artikel als defekt..."
Und mein Rücknahmeangebot hatte ich gemacht, um den Unmut zu schmälern. Dies mache ich generell, wenn mal ein Kunde nicht zufrieden ist. Nebenbei erfülle ich damit auch das Fernabsatzgesetz.

@Skua

Ebenfalls vielen Dank.
Ja, ich hatte eine Bewertung bekommen. Wie in meinem ersten Posting zu lesen steht, bekam ich eine negative Bewertung mit einem Inhalt, der so nicht stimmte (ich hätte mich nicht bei Reklamation gemeldet). Daraufhin bat ich den Käufer, die Bewertung zurückzunehmen (Rücknahme der Ware wäre eh eine Selbstverständlichkeit), aber dieser hatte die Ware in der Zwischenzeit schon weiterverkauft und äußerte sich nicht zu seiner Bewertung.
In den Ebay-Regeln steht, dass Bewertungen mit falschen Inhalt via eidestattliche Versicherung (die natürlich auf Wahrheit beruhen muss, ansonsten gibt´s Strafe) angehen kann. So habe ich die Bewertung löschen lassen und danach meinerseits eine faktisch richtige negative Bewertung abgegeben (Wortlaut siehe erstes Posting)

Zum Ausklang der Geschichte:

Da die Fristsetzung sehr kurz war, hatte ich mich auch im Ebay-Forum erkundigt. Dort war man, wie ich mittlerweile auch glaube, der Auffassung, der Käufer hätte nicht das Recht, so auf eine Bewertung zu reagieren. Desweiteren würde so eine Reaktion gegen die Ebay-Richtlinien bezüglich der Bewertungen sein.
Kurz nachgeschaut habe ich dort auch das entsprechende Formular gefunden und Ebay über diesen Fall verständigt.

Ebay hat geantwortet (mal keine Textbausteine), dass der Käufer über sein Vergehen und über Sinn und Recht der Bewertung aufgeklärt werden würde.

Somit warte ich noch immer auf eine Klage, die vermutlich nicht kommen wird.

Desweiteren hat sich witzigerweise herausgestellt, dass der Käufer, der selber Verkäufer ist, einige Profile hat, mit denen er seine eigenen Auktionen hochpusht.
Somit kann man nur sagen: Nur wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.

P.S.: habe ihn aber nicht angeschwärzt, denn habe nun wirklich keine Lust auf eine Schlammschlacht.

P.P.S.: sollte es neues geben, werde ich es hier posten.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Evgeni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi! Watt für Unsinn... Wegen einer negativen Bewertung zum Gericht?! Eine eBay Bewertung ist doch eigene Meinung, die Du hinterlessen kannst. Und es ist ja völlig egal, wenn Du negativer Meinung bist, dann schreibst Du das eben. Wo ist das Problem? Rate dem Typ das Grundgesetz der BRD bei seinem "Daddy" auszuleien, wo eindeutig steht, dass jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern. Also keine Angst! Der Typ hat wohl nichts zu tun...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shantana
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Gott, sonst hatte der Kerl keine Probleme oder? Scheint ja ein sehr netter Zeitgenosse zu sein, buah!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hans R
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat /
Mein Daddy vertritt kich, aber das wissen Sie je bereits und die
Anschrift der Kanzlei lieget Ihnen vor.

Deine möglich Antwort zur Belustigung beider Parteien /
Mein Daddy ist Henker, er wird meine belange vertreten :-)

Hans R

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hundm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, heute bekam ich folgende Mail. Die ganze Streiterei um eine von mir abgegebene neg. Bewertung zieht sich jetzt schon einige Zeit hin und ich reagiere schon nicht mehr auf Mails von der Person (bin es auch wirklich leid).
Doch was kann ich denn gegen sowas machen? An wen kann ich mich wenden - das geht doch wirklich zu weit!

================

Rechnung über Schadenserstattung


Hallo ...,

Ihre ungerechtfertigte negative Bewertung "schmückt" immer noch meinen
eBay-Account. Auf meine Aufforderungen, diese zu entfernen haben Sie bisher nicht reagiert.
Hierdurch ist mir ein nicht unbeträchtlicher Schaden entstanden, der
sich laufend erhöht.

Da Ihre Bewertung zu unrecht erfolgte, habe ich während vergangener
eBay-Aktivitäten Nachteile hinnehmen müssen. Fachleute gehen derzeit
von einem Minderverkaufsverlös von ca. 8% pro Negativbewertung aus.

Ich fordere von Ihnen daher für meine Verkaufsaktionen seit Ihrer
Bewertung einen Entschädigungsbetrag von derzeit 82,87 EUR.

Bitte überweisen Sie daher den Betrag in Höhe von 82,87 EUR bis zum
2.6.03 auf mein Konto Nr. xxx, BLZ xxx bei xxx.

Bis zur Entfernung der ungerechtfertigt erteilten negativen Bewertung
werde ich auf alle meine eBay-Verkäufe 8% der Verkaufssumme als
Schaden bei Ihnen geltend machen und ggf. gerichtlich eintreiben. Um
eine Erhöhung des Forderungsbetrages und hinzuzurechnende Gebühren
für Rechtsberatung und Gericht zu vermeiden, empfehle ich Ihnen,
schnellstmöglich für die Entfernunger von Ihnen ungerechtfertigt
erteilten Negativbewertung zu sorgen.


Mit freundlichen Grüßen,

xxx

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Denny0021
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich würde der Sache doch auch mal gelassen entgegen sehen... Alle Mails und Schreiben von und an Ebay (natürlich auch von und an den Käufer) aufheben und der Dinge harren, die da kommen werden.

M.E. wird eine Klage nicht sehr erfolgsversprechend sein, da es ja die alleinige Ansicht des Käufers ist, dass die Negativbewertung ungerechtfertigt sei. Bin zwar kein Jurist, aber ich denke doch mal, dass sogar die meisten Richter noch einen gesunden Menschenverstand haben und nicht nur auf §§ reiten ;-))

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Lass ihn schwätzen! Das ist eindeutig ein arrogantes, verwöhntes, Anwaltskind (sorry an alle Anwälte hier - nicht pauschal gemeint! ;) , dass es gewohnt ist, alles zu bekommen wenn es schreit!

Ebay hat sogar eine Funktion für solche BEWERTUNGS-ERPRESSUNGEN. Verwende diese. Und dann gleich noch die "Bietet-Sich-Selbst-Hoch Funktion" hinterher.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thomas Griese
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin selbst Ebayer und habe derartiges noch nie erlebt. Auch ich denke, dass es sich hierbei um eine reine Seifenblase handelt.....
Dennoch empfehle ich, diesen Wahnsinnigen bei E-Bay zu melden und evtl den Ausschluss
zu erwirken. Derartige Verhaltensweisen sind
nicht zu tolerieren geschweige denn zu akzeptieren. Jeder einigermassen vermünftige Mensch , der sich hier als Käufer oder Verkäufer beteiligt, sollte auch ein Mindestmaß
an Geschäftsfähigkeit mitbringen, sprich die Bereitschaft mit Reklamationen fair und sachlich umzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
praktikeristgut
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Derartige Verhaltensweisen sind
nicht zu tolerieren geschweige denn zu akzeptieren.

Weshalb? Nach AGB??
menschlich verstaendlich,
aber uninteressant,

Wo wäre lokale Gerichtszuständigkeit
und was ist mit Prozesskostenentscheidung.

Bei Vergleich??



Hallo Wolfgang, wo stecken Sie.

Gerichtsort: Bei Daddy??

Richter am AG ist Onkel??

Hey Daddy tritt mal kich..



Ich weiss, irgendwann tut
sich vielleicht dieses grosse Loch auf und dann fällt da kich rein oder....

Glück!


0x Hilfreiche Antwort

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